Gliederung
1 Einleitung 4
1.1. Definition 4
1.2. Entwicklung einer multikulturellen Gesellschaft 5
1.2.1 Die Schätzung über die Anzahl der Ausländer in Deutschland
betr ägt 6
1.3. Vergleich in der Entwicklung zu anderen europäischen
Einwanderungsl änder 7
1.4. Umgangsformen mit Zuwanderern 9
2 Konzeptionen. 10
2.1. Ausländerpädagogik. 11
2.2. Interkulturelle Erziehung 14
2.3. Antirassistische Erziehung 19
2.4. Bikulturelle Erziehung 22
2.5. Multikulturelle Erziehung 26
2.6. Auffassungen der Konzeptionen von Auernheimer, Nieke und Bos
27
3 Der Modellversuch 28
3.1. Das dänische Beratungssystem 29
3.1.1 Probleme der ausländischen Jugendlichen im dänischen
Schulsystem 32
3.2. Vorbereitung, Organisation, Zielstellung und Aktivitäten 33
3.3. Beratende Lehrer und Aufgaben. 35
3.4. Auswertung des Modellversuches 41
4 Zusammenfassung 42
5 Literaturverzeichnis 43
3
1 Einleitung
Das Thema meiner Hausarbeit lautet „Multikulturelles Lernen in Europa am Beispiel des Kopenhagener Modellversuches zur Berufs- und Bildungsberatung von Einwandererjugendlichen“.
Hierbei werde ich insbesondere auf die verschiedenen Konzeptionen der interkulturellen Bildung und Erziehung eingehen und anschließend Bezug auf ein Projekt zur Berufs- und Bildungsberatung von Jugendlichen aus Einwanderfamilien nehmen, welches in Dänemark in der Zeit von 1982 bis 1987 durchgeführt wurde.
Zuvor möchte ich die Begriffe „multikulturell“ und „interkulturell“ erklären.
1.1. Definition
In der mir zur Verfügung stehenden Literatur, sind unterschiedliche Auffassungen von Autoren zu finden. Einige sehen Unterschiede in der Bedeutung dieser Bezeichnungen, andere wiederum vertreten eine gegenteilige Meinung, bei der es keine Rolle spielt, ob man von „interkulturell“ oder „multikulturell“ spricht. Ich meinerseits vertrete die Ansicht, daß es unterschiedliche Bedeutungen gibt, auf die ich im folgenden eingehen möchte.
„Multikulturalität“ bezeichnet die Vielfalt der Kulturen, die in ein und derselben Gesellschaft auftreten.
Die Kulturen umfassen alle Bereiche des menschlichen Lebens. Nach Loch 1969 gehören zu der Kultur unter anderem: die Sprache, Wahrnehmungen des Menschen von sich selbst und der Welt, das Denken, ihre Weltansicht, die moralischen Normen und Werte, emotionale Ausdrucksweisen, bestimmte Rollen und Verhaltensweisen im Umgang mit anderen Menschen (vgl. Nieke 1995). Menschen, die in so einer multikulturellen Gesellschaft zusammen leben, sind von ihrer Herkunft und
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Lebenssituation in ihren kulturellen Lebensformen unterschiedlich geprägt. In einer multikulturellen Gesellschaft, deren Ziel es ist, eine begründete und bewußte Bejahung dieser Vielfalt zu erreichen, kann es zu Vermischungen oder zu Angleichungen von fremden Kulturen kommen. Dies beruht auf einer wechselseitigen Anerkennung und auf einer bewußten Wahrnehm ung der anderen Identität. Um das Leben miteinander so angenehm wie möglich gestalten zu können, sollte auf die interkulturelle Erziehung Zugriff genommen werden.
„Interkulturalität“ betrifft die Beziehungen zwischen den verschiedenen Kulturen. Anstelle d er „interkulturellen Erziehung“, im englischen „multicultural education“, tritt auch häufig die Bezeichnung der „interkulturellen Bildung“ auf.
1.2. Entwicklung einer multikulturellen Gesellschaft
„Es gibt gegenwärtig kaum einen Staat ohne erhebliche Zuwanderung von außen, und diese Entwicklung wird sich voraussichtlich weiter verstärken und nicht abschwächen“ (Nieke 1995, S. 88). Für die Entstehung einer multikulturellen Gesellschaft gibt es zwei hauptsächliche Ursachen. Zum einen ist die Völkerwanderung und Auswanderung aus wirtschaftlichen Gründen zu nennen und zum anderen durch Natureinflüssen, wie z.B. Naturkatastrophen, d.h. Überschwemmungen oder starke Veränderung des Klimas.
Viele verschiedene Minderheiten leben in einer Gesellschaft, die sich in Wanderarbeitnehmer, Aussiedlern, Flüchtlingen und einheimisch ethnischen bzw. kulturellen Minoritäten unterscheiden. Auch in der Bundesrepublik Deutschland, die ebenfalls eine multikulturelle Gesellschaft ist, kommen Wanderarbeiter aus den Anwerbestaaten, um kurz- oder langfristig in Deutschland zu leben und für die Wirtschaft und den privaten Wohlstand zu arbeiten. Es wurde davon ausgegangen, daß bei Vollendung der Arbeit und den Ausschluß für weiteren Bedarf diese
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Arbeitskräfte in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Besonders in den 50er und 60er Jahren wurden aus wirtschaftlichen Erwägungen viele Gastarbeiter in die Bundesrepublik Deutschland geholt. Es sollte das Rotationsprinzip angewandt werden, d.h. daß sie nach 5 Jahren wieder in ihr Heimatland zurückkehren. Die Arbeitskräfte kamen ohne ihre Familien nach Deutschland und man ging von einer baldigen Rückkehr aus, sobald ihre Aufgaben erfüllt waren und sie ihre persönlichen Ziele, wie z.B. finanziellen Wohlstand und sozialen Aufstieg erreicht hatten. Viele dieser Gastarbeiter blieben, da sie sich in dem neuen Land ein besseres Leben erhofften. Da es überwiegend junge Leute waren, kam es in dieser Zeit auch zu Familiengründungen und Familiennachzügen. Somit erweiterte sich die Zahl der Zuwanderer sehr stark und schnell.
Aussiedler sind Zuwanderer und juristisch gesehen keine Ausländer, da sie deutscher Abstammung sind.
Bei Flüchtlingen wird der Zuwanderungsstatus in der Schwebe gehalten, da die Vermutung besteht, daß sie auch irgendwann wieder in ihr Herkunftsland zurückkehren. Flüchtlinge sind meist Menschen, die aus politischen oder aus naturbedingten Gründen ihr Land verlassen mußten.
Die einheimisch ethnischen Minoritäten sind die Sinti und Roma, sowie die Sorben. Quantitativ gesehen sind diese ethnische n Minderheiten nicht genau zu erfassen, weil die Bevölkerungssatistik nur das Merkmal der Staatszugehörigkeit erfüllt, nicht aber die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit.
1.2.1 Die Schätzung über die Anzahl der Ausländer in Deutschland beträgt
5,9 Millionen, Übersiedler ca. 3 Millionen, Sinti und Roma etwa 100.000, ca. 50.000 Sorben und einige 10.000 Flüchtlingen. Weiterhin rechnet man mit 10.000 bis 100.000 illegaler Zuwanderer. Bei Abzug der Gruppe der Assimilierten verbleiben in der BRD ca. 8 Millionen Menschen, die zu den ethnischen Minderheiten gehören. Das sind etwa 10 % der
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Gesamtbevölkerung (Angaben aus dem Seminar “Interkulturelle Erziehung ist mehr als Information über andere Kulturen“, durchgeführt von Dr. Klaus Jaritz, im Sommersemester 1999). In dem Aufsatz „Wie multikulturell ist und will Europa sein“ von Bos 1994 steht geschrieben „<...>,daß der größte Teil der Migranten aus Nicht- EG- Ländern kommt und sich hier im wesentlichen auf die klassischen Anwerbeländer für Arbeitskräfte, die Türkei und das Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens, beschränkt“ (Schleicher/ Bos 1994, S. 315).
1.3. Vergleich in der Entwicklung zu anderen europäischen Einwanderungsländer
Da mein Thema sich nicht nur auf die Bundesrepublik Deutschland bezieht, sondern auch auf die interkulturelle Erziehung in Europa, möchte ich einen kurzen Einblick in die Entwicklung anderer europäischer Einwanderungsländer geben.
„Die Immigration erreichte nennenswerte Ausmaße, auch bei den früheren Kolonialmächten Belgien, England, Frankreich und den Niederlanden erst in der Nachkriegszeit. <...> Überall in Europa begann die Einwanderung in den 50er Jahren, stieg in den 60er Jahren an und wurde zu Beginn der 70er Jahre gedrosselt bzw. beendet (Anwerbestopp bzw.
Einwanderungsstopp)“ (Auernheimer 1995, S.19). Man versuchte durch die Verabschiedung mehrerer Gesetze eine Steuerung der Immigration zu erreichen, z.B. durch den Versuch der Rückkehrförderung in Frankreich und in der Bundesrepublik Deutschland. Nicht nur bei den politischen, sondern auch bei den bildungspolitischen Maßnahmen lassen sich Gemeinsamkeiten finden. Ziel war es, in den meisten europäischen Ländern eine schulische Integration und Chancengleichheit der ausländischen Schüler im Bildungssystem zu erreichen. Im Vordergrund stand dabei, der Abbau der sprachlichen Defizite. „Am Anfang stand die Zuversicht, durch die Behebung sprachlicher Defizite Chancengleichheit
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für Migrantenkinder herstellen zu können. Da die Bildungssituationen auf die Migration nicht vorbereitet waren, blieb i n der Anfangsphase nichts anderes übrig, als sich auf diese Aufgabe zu beschränken“ (Auernheimer 1995, S.21). Der muttersprachliche Unterricht gewann immer mehr an Zuspruch, ist aber nur teilweise in dem Regelunterricht integriert vorzufinden. Bald wurde m an auf die kulturellen Unterschiede aufmerksam. Anschließend erkannte man die bedrohliche Situation der Angehörigen der Einwandererfamilien durch die Diskriminierung, Ausländerfeindlichkeit und Rassismus. Die interkulturellen Beziehungen mußten selbst zum Gegenstand von Erziehung und Unterricht gemacht werden, um Diskriminierungen und Vorurteile der Mehrheit gegenüber den Minderheiten abzubauen.
Politische und staatliche Maßnahmen, die für die Einwanderer eine wichtige Rolle spielen, sind die politischen Mitbestimmungsrechte und Antidiskriminierungsgesetze, die in Frankreich schon 1972 und in Großbritannien 1976 eingeführt wurden. In Großbritannien stand ebenfalls am Anfang die Beseitigung der sprachlichen Schwierigkeiten der ausländischen Schüler. Ziel der Pädagogik war das Erreichen der Assimilation, d.h. ein vollständiges Angleichen an die Kultur der Einheimischen. Durch das Bewußtsein der Vielfalt der verschiedenen Kulturen versuchte man, eine
Gleichberechtigung der Kulturen der Minderheiten zu erreichen. Im Unterricht sollten Interaktionen zwischen den Kulturen gefördert und beeinflußt werden. In Frankreich versuchte man den Bezug zur Herkunftskultur und -sprache aufrechtzuerhalten. Bis Mitte der 70er Jahre wurden auch hier den Sprachschwierigkeiten besondere Aufmerksamkeit geschenkt. „Den heranwachsenden Immigranten sollten die kulturellen Mittel für eine Neudefinition ihrer Identität angeboten werden. Die interkulturelle Erziehung sollte zum anderen den einheimischen Schülern und Lehrern zur Überwindung des Ethnozentrismus verhelfen“ (Auernheimer 1995, S.27, zitiert Chmielorz 1985, S.240ff). In den Niederlanden lautete das Ziel: Toleranz und Akzeptanz der anderen
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Kulturen und gegenseitiger Respekt. Bei der pädagogischen Ausbildung wird hier besonders viel Wert auf Interkulturalität gelegt. In Schweden hat jedes Kind das Recht, den Unterricht in seiner Familiensprache zu absolvieren. Es stehen 80 Sprachen für die Erteilung des Unterrichts zur Verfügung. Durch ein großzügiges Einbürgerungsrecht und die Gewährung des Wahlrechts für die Einwanderer wird das Bekennen zur kulturellen Vielfalt sichtbar. Österreich und die Schweiz haben viele Ähnlichkeiten mit der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die Ausländerbeschäftigungspolitik und die Schulsysteme. Hier wird über die Verwendung oder Einführung der Zweisprachigkeit in die Schulsysteme diskutiert.
1.4. Umgangsformen mit Zuwanderern
„Im Blick auf die vergangenen und im interkulturellen Vergleich sichtbar werdenden Arten des Umgangs von einheimischen Majoritä ten mit Zuwanderern lassen sich vier grundsätzliche Formen unterscheiden:
1. Assimilationszumutung,
2. Vertreibung/Vernichtung, 3. Segregation,
4. Änderung der eigenen Deutungsmuster: interkulturelles Leben in der dauerhaft multikulturellen Gesellschaft“ (Nieke 1995, S.76).
Punkt 1 bedeutet ein vollständiges Angleichen an die Kultur der Einheimischen. „Der Vorteil einer solchen Assimilation liegt im Verschwinden jeder Befremdung durch irgendeine Andersartigkeit in Sprache und Kultur für die Einheimischen und im Verschwinden jeder möglichen Diskriminierung von Angehörigen zugewanderter Minoritäten auf Grund von Merkmalen der Zugehörigkeit zu solchen Minoritäten, also wegen ihrer Zweisprachigkeit, anderen Religion und Kultur“ (Nieke 1995, S.76f). Ziel ist es, eine volls tändige Integration in die
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Aufenthaltsgesellschaft zu erreichen, Chancengleichheit für die Minderheit gegenüber der Majorität zu schaffen und die Diskriminierung zu beenden. Punkt 2 durch die Vertreibung und Vernichtung kommt das Unerwünschtsein der Zuwanderer besonders zum Ausdruck. Mißbilligung der Menschen findet sich in Form von schäbigen Witzen wieder, Vertreibung durch das Drängen auf schnellstmögliche Rückkehr, Vernichtung in Anschlägen auf Zugehörige von Minderheiten. Punkt 3 beschreibt eine andere Form im Umgang mit Zuwanderern, die Segregation d.h. die Absonderung einer Menschengruppe aus gesellschaftlichen, eigentumsrechtlichen oder räumlichen Gründen (vgl. Duden 1990). Hier findet eine starke Abgrenzung zwischen Einheimischen und Einwanderern statt. Diese Abgrenzung kann einerseits räumlich sein, z.B. durch die Bildung von sogenannten Ghettos, d.h. „wenn die Zuwanderer in eigenen Stadt- oder Landesteilen siedeln;<...>“(Nieke 1995, S.78). Andererseits können die Einwanderer von der Allgemeinheit ausgeschlossen werden, in dem die Einheimischen den Kontakt zu ihnen meiden und auf Distanz gehen. Das bedeutet, es kann keine Eingliederung in die bestehende Gesellschaft geben. Im 4. Punkt geht es darum, die bestehenden Deutungsmuster über die eigene Gesellschaft zu ändern. Dies ist möglich durch Bildung und Aufklärung, sowie das Sammeln von Erfahrungen im bewußten Zusammenleben mit Zuwanderern. Die Veränderung der Deutungsmuster, die geprägt sind durch die historische Lebenssituation und den sozialstrukturellen Bedingungen im Handeln der Menschen, ist Aufgabe der Pädagogik (vgl. Nieke 1995). Erreicht werden soll Gleichberechtigkeit und Akzeptanz der Zuwanderer.
2 Konzeptionen
Wie ich im oberen Teil schon angemerkt habe, treten in einer multikulturellen Gesellschaft viele Probleme auf, die ein gemeinsames
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Arbeit zitieren:
Diplom-Pädagogin Eyleen Böttger, 1999, Multikulturelles Lernen in Europa am Beispiel des Kopenhagener Modellversuches zur Berufs- und Bildungsberatung von Einwandererjugendlichen, München, GRIN Verlag GmbH
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