Inhaltsverzeichnis
Einleitung 2
1. Begriffserklärungen zur Einführung in die Hirntoddiskussion 5
1.1. Hirntoddefinition und Hirntodkriterium 5
1.2. Ganzhirntod und Teilhirntod 6
1.3. Die diagnostischen Verfahren zur Hirntodfeststellung 8
1.4. Das Hirntodprotokoll 10
2. Gesetzliche Grundlage der Organtransplantation 12
3. Die historische Entwicklung der Hirntoddefinition 14
4. Der Erlanger Fall als Musterbeispiel der Hirntoddiskussion 16
5. Schlussbetrachtung mit eigener Stellungnahme 19
Literaturliste 24
Internetquellen 26
Einleitung
Mit dem In Kraft treten des Transplantationsgesetzes (TPG) und der Ausarbeitung Hirntodde
finition der Bundesärztekammer ist der so genannte Gesamthirntod Vorraussetzung für die
Orga nentnahme in Deutschland geworden
Der Gesamthirntod eines Menschen wird somit gleichgesetzt mit dem Tod des Menschen
denn es ist Medizinern gesetzlich nur erlaubt Organe aus einem toten Körper zu entne h
men
Die entscheidende Frage wurde schon weit vor dem In Kraft treten des Transplantationsgeset
zes diskutiert
Wann ist ein Mensch tot Ist der Tod des Organs Gehirn gleichzusetzen mit dem Tod des
Menschen als ganzheitliches Individuum
Viele Kritiker sprechen von einer Vorverlegung des Todeszeitpunktes um möglich früh an
die Organe die ja auch ein großes Wirtschaftspotential sind zu gelangen Das Hirntodkriteri
um sei ein Eingriff in den Sterbeprozess
Ethische Fragen wurden und werden diskutiert, nicht allein seit dem „Erlanger-Fall“. Die Fra- ge um die Pietät gegenüber den Hirntoten, die Frage nach dem was von diesen Menschen möglicherweise noch wahrgenommen und gefühlt werden kann steht immer noch im Raum, und eine Lösung scheint schwer zu erreic hbar in einer so pluralistischen Gesellschaft, wie der unseren.
Die Wissenschaften streiten sich um Definitionen. Die Medizin bezieht sich meist auf rein biologische Erklärungsversuche, um gewisse „Unregelmäßigkeiten“ bei der Hirntoddiagno s- tik, wie z.B. spontane Bewegungen des Hirntoten bei der Entnahme von Organen zu rechtfe r- tigen.
Dient der hirntote Mensch nur noch als Ersatzteillager für andere, die dringend ein Organ be- nötigen?
Wie kam es durch die historische Entwicklung zu dieser Definition des Todes und welche Rolle spielte dabei der immer größer werdende Einfluss der Intensivmedizin und der Orga n- transplantation?
Wie läuft eine Hirntoddiagnostik ab, bei der der Gesamthirntod bestimmt wird? Diese Fragen sind wichtig und sollen in dieser Arbeit beha ndelt werden, um die Frage nach dem Zeitpunkt des Todes eines Menschen zu beantworten. Die Arbeit soll einen einfachen Überblick über die Thematik geben, da leider nicht alle Punkte bis in das kleinste Detail wie- dergegeben werden können.
Ich werde auch auf einige Aspekte des Themas Organspende näher eingehen, da sie meiner Meinung nach wichtig sind, um den Kontext der Hirntoddiskussion zu verstehen. Ich denke, dass die Hirntoddefinition dem Bereich Transplantationsmedizin die Türen weit geöffnet hat, um zu den heutigen Erfolgen und Möglichkeiten zu gelangen.
Vor allem möchte ich aufzeigen, wie die Meinungen über den Hirntod und seine Definition, sowie die gesetzliche Manifestation auseinander gehen, diskutiert wurden und werden, denn das Thema besitzt eine große aktuelle Brisanz, die jedoch von einem Großteil der Bevölke- rung nicht wahrgenommen, oder möglicherweise verdrängt wird. Viele Menschen, ja sogar Pflegende und Ärzte sind schlecht informiert über die Gesetzgebung, Definition und Bestim- mungskriterien des Hirntodes.
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Nur ein ganz geringer Prozentsatz der Bevölkerung besitzt einen Organspendeausweis und es scheint so, als ob eine Scheu besteht, sich mit der Thematik des eigenen Todes und möglichen Folgen auseinanderzusetzen.
Der Tod scheint ein Tabuthema zu sein, mit dem man oft nicht umzugehen weiß oder es be- wusst verdrängt.
Einige Bemerkungen zur Gliederung dieser Arbeit möchte ich noch geben.
Der erste Gliederungspunkt und seine Unterpunkte bemühen sich, dem Leser einige wichtige Begriffe über den Hirntod näher zu bringen. Des Weiteren sollen medizinische Begriffe erläu- tert werden, wie Syndrome des Teilhirntodes und ebenso die medizinische Technik zur Über- prüfung des Hirntodes. Die Syndrome und die diagnostischen Test werden kurz beschrieben und erläutert. Ich denke, dass dieser Teil sehr wichtig ist, vor allem für einen Leser der nie mit der Thematik in Kontakt gekommen ist, um besser die Fachbegriffe einordnen zu können. Im zweiten Punkt werde ich die gesetzlichen Grundlagen des Hirntodes darstellen und kurz auf die Diskussionen eingehen, die im Bundestag dazu stattfand.
Punkt drei gibt einen kurzen Überblick über die geschichtliche Entwicklung der Intensivme- dizin und in diesem Zusammenhang die unvermeidliche Entstehung von Patienten mit einem irreve rsiblen Koma. Dieser Punkt zeigt, wie der alte Begriff des Todes, der irreversible Atem- und Kreislaufstillstand mit seinen spezifischen Merkmalen, wie Totenflecken und Leiche n- starre ersetzt wurde durch die Hirntoddefinition.
Der vierte Punkt beleuchtet den Erlanger Fall. Dieser gilt wohl als der bekannteste Fall einer (schwangeren) Hirntoten und dür fte vielen Lesern noch bekannt sein. An diesem Fall soll die Kontroverse um den Hirntod verdeutlicht werden.
Der fünfte Gliederungspunkt bildet den Abschluss der Arbeit, bei dem Ergebnisse zusam- mengefasst und durch die eigene Meinung sowie das Wissen des Autors ergänzt werden.
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1. Begriffserklärungen zur Einführung in die Hirntoddis-
kussion
Zum Verständnis der Arbeit und auch der aktuellen Diskussion über den Hirntod ist es no t- wendig, einige der immer wieder benutzten Begriffe im Vorfeld zu erklären. Es ist wichtig, zwischen Begriffen, wie Definition und Kriterium, Ganz- und Teilhirntod un- terscheiden zu können.
1.1. Hirntoddefinition und Hirntodkriterium
Durch dia gnostische Tests, die die Bundesärztekammer festlegt, wird das so genannte Todes- kriterium, in diesem Falle das des Hirntods, bestätigt. Bei den Tests handelt es sich um eine Reihe von medizinischen Untersuchungen, die im intensivmedizinischen Bereich ausge führt werden.
Die diagnostischen Tests dienen alleine der medizinischen Bestätigung des festgelegten To- deskriteriums, d.h. es ist vom ethischen Standpunkt aus nicht möglich, von den diagnosti- schen Tests her auf die Richtigkeit des Todeskriteriums zu schließen. Das Todeskriterium leitet sich aus der ihm übergestellten Todesdefinition ab. Es unterliegt ethischen Merkmalen, sowie dem zugrunde liegenden Menschenbild der Gesellschaft. (vgl. Vollmann J. 2001, S.48-49) Die Mediziner Hans- Peter Schlake und Peter Roosen führen an: „Ein Kriterium kann wissen- schaftlich bestätigt oder widerlegt werden. Eine Definition hingegen kann nicht richtig oder falsch sein, nur adäquat oder unzweckmäßig, sinnvoll oder sinnlos; sie bleibt immer weltan- schaulichen Gesichtspunkten, einer Konvention unterworfen. (…) Da bereits der Persone n- begriff philosophisch, theologisch und juristisch ganz unterschiedlich ausgelegt wird, kann die Frage nach der Definition des Todes kaum allein unter medizinischen Gesichtspunkten beantwortet werden. “ (Schlake H.-P., Roosen K., 1995, S.57)
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Ich möchte anmerken, dass eine offenere Diskussion der Wissenschaften zu diesem Thema der Hirntoddefinition wünschenswert wäre. Die Meinungen zu Definitionen sind oft verwo r- ren, da die jeweiligen Wissenschaften oft schon Grundbegriffe, wie Tod oder Person sehr ge- gensätzlich interpretieren. Albrecht Gläser schreibt dazu: „Da der Personenbegriff philoso- phisch, theologisch und juristisch unterschiedlich ausgelegt ist, sollte die Definition des Todes in Grenzfällen nicht allein auf medizinischen Gesichtspunkten beruhen.“ (Gläser A., 1998, S.9)
1.2. Ganzhirntod und Teilhirntod
Die Bundesärztekammer definiert den Hirntod „als Zustand der irreversible erloschenen Ge- samtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms bei einer durch kontrollierte Beatmung noch aufrechterhaltenen Herz- Kreislauffunktion.“ (URL:HYPERLINK“http://www.bundesaerztekammer.de/30/Richtlinien/Richtidx/Hirntod/in
24.07.2002)
Das Transplantationsgesetz in Deutschland bestimmt, dass eine Entnahme von Organen erst bei einem diagnostizierten Ganzhirntod möglich ist.
Der Ganzhirntod bezieht sich auf folgende Bereiche des Gehirns: Auf das Großhirn, Kleinhirn und den Hirnstamm. Alle diese Bereiche des Gehirns sind somit irreversibel geschädigt. (URL:HYPERLINK“www.bundesaerztekammer.de/30/Richtlinien/Richtidx/Hirntod/index.ht ml“
24.07.2002)
Es kann zu Verletzungen und Schädigungen kommen, die nicht das gesamte Gehirn betreffen sondern nur einzelne Teilbereiche des Gehirns. Solche Verletzungen können zum Teilhirntod führen. Unter den Bereich des Teilhirntodes fallen folgende Syndrome:
Der Hirnstamm- Tod gilt in Deutschland als eine Phase des Sterbens. Die Patienten müssen intensivmedizinisch beatmet werden. Dieser Zustand führt nach Stunden, Tagen bzw. Wochen zum Tod. Es ist allerdings unklar, was und wie der Patient in dieser Lage noch fühlt oder
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wahrnimmt, da eine Durchblutung des Großhirns in den meisten Fällen noch gewährleistet ist und Hirnströme noch gemessen werden können. (vgl. Arbeitskreis Organspende, 1998, S.16) In Großbritannien ist der Hir nstamm- Tod allerdings schon ein Kriterium, das ausreicht, den Patienten zur Organspende frei zu geben. (vgl. Vollmann J., 2001, S.50) In Großbritanien wird davon ausgegangen „(…),dass jemand tot ist, dem die Fähigkeit, ein Bewusstsein zu haben und zu atmen, für immer fehlt.“ (Klein, M., 1996, S.23)
Das Locked- in- Syndrom beschreibt den Zustand eines eingeschlossenen und dabei voll- kommen intakten Bewusstseins. (vgl. Schlake H.- P., Roosen K., 1995, S.59) Die Patienten sind fast vollständig gelähmt und können nur per Augenkontakt, wie beim Mor- sealphabet, kommunizieren. (vgl. Arbeitskreis Organspende, 1998, S.16) Der Hirnrinden- Tod ist das Spiegelbild des Hirnstammtodes.
Die Großhirnrinde ist irreversibel zerstört. Der Hirnstamm ist soweit intakt, dass Hirnstamm- reflexe nachgewiesen werden können und somit eine Abgrenzung zum Ganzhirntod genau bestimmt werden kann. (vgl. Arbeitskreis Organspende, 1998, S.16)
Bei dem apallischen Syndrom geht eine schwere Schädigung des gesamten Gehirns durch Sauerstoffmangel in Folge von z.B. Herzstillstand und der oft folgenden Wiederbelebung nach lä ngerem Zeitraum voraus. Intensivmedizinisch kann eine Atmung ohne maschinelle Hilfe wieder hergestellt werden. Differenzierte Bewusstseinsleistungen bleiben allerdings erloschen und die Patienten verbleiben in einer generellen Teilnahmslosigkeit. (vgl. Schlake H- P., Roosen K., 1995, S.60-61) Von Kritikern des Ganzhirntodes wird angeführt, man könne den Gesamttod des Gehirns auch unter Beachtung der empfohlenen Richtlinien der Bundesärztekammer nicht einwandfrei technisch nachweisen, da in vielen Fällen noch bis zu einigen Tagen Hirnkurvenaktivitäten per EEG bei Patienten festgestellt wurden, die die klinischen Symptome des Hirntods besaßen. Dieser Aussage widersprächen auch nicht Befürworter des Hirntodkonzeptes. (vgl. Klein, M., 1996, S.23) Ebenso ein wichtiger Kritikpunkt ist der, der zunehmenden Vorverlagerung des Todeszeit- punktes. Das Teilhirntodkonzept erlaubt die Entnahme von Organen in einer Phase, die in Deutschland noch eine Reanimation zur Folge hätte. Je mehr man sich Kriterien, wie dem Teilhirntodkonzept annähert (dies geschieht in der amerikanischen Diskussion über den Hirn-
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Quote paper:
Alexander Loos, 2001, Hirntod - Wann ist der Mensch tot?, Munich, GRIN Publishing GmbH
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