1. Einleitung
In Deutschland leben und arbeiten 2,1 Millionen türkische Menschen. Einige wo hnen hier schon seit vierzig Jahren. Man holte sie als „Gastarbeiter“, um den Wohlstand unseres La ndes zu ermöglichen. Sie übten hier, nicht selten unter den erbärmlichsten Zuständen und Bedingungen (vgl. z.B. Wallraff, G., 1985; Katsoulis, H., 1978), ihren Beruf aus und sie zahlten auch in die Kassen des deutschen Steuer- und Sozialversicherungs systems ein. Inzwischen werden diese ersten Migranten alt, krank oder pflegebedürftig und benötigen professionelle Hilfe, welche ihnen schließlich ja auch gesetzlich zusteht.
Die türkischen Mitbürger haben, so wie auch andere Bevölkerungs gruppen, ihre eigenen kulturspezifischen, individuellen Bedürfnisse. Diese sollten bei einer beratenden und/oder pflegerischen Unterstützung beachtet werden. Im Rahmen eines Referates möchte ich ei- nige dieser migrantenspezifischen Besonderheiten vorstellen. Zunächst werde ich kurz die wichtigsten Daten zu dem Herkunftsland nennen. Dann möchte ich auf die Geschichte der Einwanderung, auf die einzelnen Phasen, bis hin zur heutigen Lage eingehen und die Merkmale der derzeitigen Entwicklung aufzeigen. Danach widme ich mich im Vortrag der Thematik: „Migration und Alter“ und werfe dabei einen kurze n Blick auf die häufigsten Religionen dieser Bevölkerungsgruppe. Dem folgen dann einige Aussagen zu der aktuellen Gesundheitssituation, zu den Bedürfnissen und zu den Präferenzen der älteren Gastarbeiter. Vor dem abschließenden Fazit möchte ich noch die bestehenden Zugangsbarrieren von In- stitutionen und Einrichtungen benennen.
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2. Einige Daten zu dem Herkunftsland Türkei
Wie in der folgenden Übersicht deutlich zu erkennen ist, handelt es sich bei der Türkei um ein sehr facettenreiches, heterogenes Land. Es ist geprägt von einem Reichtum an ethni- schen Bevölkerungsgruppen und Sprachen.
Abbildung 1 (erstellt nach Baratta von, M. (Hrsg.), (1999): Der Fischer Weltalmanach 2000, S. 791-802)
Im Laufe des vergangenen 20. Jahrhunderts hat die Türkei einige tiefgreifende Verände- rungen erfahren. Durch umfassende Reformen entstand unter Kemal Atatürk aus einem is- lamisch geprägten Kalifenstaat 1923 eine moderne Republik. Der Islam wurde 1928 als Staatsreligion abgeschafft und 1937 der Laizismus (Trennung von Staat u. Religion) als festgeschriebenes Prinzip in der Verfassung übernommen. Seit 1948 ist die Türkei Grün- dungsmitglied der OEEC, seit 1949 Mitglied im Europarat und seit 1952 Teil der Nato. Die Bevölkerung musste zwei Militärputsche (1960 und 1980) und die dann folgenden Militär- regierungen ertragen. Es kam zu Verfolgungen von ethnischen Minderheiten und politi-
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schen Gegnern. Seit den ersten freien Wahlen 1983 (nach dem letzten Militärputsch) erholt sich langsam das Land wirtschaftlich und auch politisch. 1987 stellte die Türkei den An- trag auf Mitgliedschaft in die EU. 2001 und 2003 erfolgten umfassende Verfassungsände- rungen: 34 Artikel der türkischen Verfassung wurden dem europäischen Rechtsbestand an- geglichen, Mensche nrechtsgarantien wurden verbessert und die Todesstrafe eingegrenzt ( vgl. Steinbach, U., 2002, S. 4-37).
Heute ist die Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung nicht mehr in der Landwirtschaft, sondern im Dienstleistungsgewerbe (35%) und in der Industrie (25%) tätig (siehe Abbil- dung 1). Dennoch sind das durchschnittliche Einkommen und das Bruttoinlandsprodukt sehr gering. Die Zahlen der hohen Kindersterblichkeit (4,5%) und der Analphabetenrate (18%) deuten auf die bestehenden Probleme des Landes hin und zeigen den Unterschied zu den Staaten der Europäischen Union (vgl. Baratta von, M. (Hrsg.), (1999), S. 791-802).
Abbildung 2 (Schiele, S., LpB, Heft 3/2000, S. 27)
Abbildung 3 (Schiele, S., LpB, Heft 3/2000, S. 28)
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3. Migrationsgeschichte und ihre Phasen
Deutschland ist in seiner Geschichte schon immer ein Land gewesen, in dass Menschen aus den unterschiedlichsten Gründen (befristet oder auf Dauer) eingewandert sind. Mit dem Beginn der Industrialisierung bekam die Arbeitsmigration im 19. Jahrhundert einen zusätzlichen Schub. (vgl. Hielen, M., Tyll, S., 2003) 1910 lebten im deutschen Reich be- reits 1,3 Millionen Ausländer und 1913 wurden 400000 Polen in den Ruhrminen beschäf- tigt. (vgl. Yildirim-Fahlbusch, 2003) Erst im Nationalsozialismus, mit seinen rassistischen Verbrechen an der „nicht-arischen“ Bevölkerung, kam es zu einem Einschnitt in die kontinuierliche Migration nach Deutsch- land. Unter den Opfern waren etwa 6 Millionen Juden und mehr als 250000 Roma und Sinti. Verfolgte flohen aus Deutschland und fanden in anderen Ländern Zuflucht, so auch in der Türkei. Bis 1946 fanden hier ungefähr 800 deutschsprachige Exilanten Unterkunft. (Bakirdögen, A., 1999) Sie kamen „hauptsächlich aus den Gebieten der Wissenschaft, Ar- chitektur, Stadtplanung, Musik, Schauspiel und Opernkultur. Einer der bekanntesten deut- schen Emigranten war der frühere Oberbürgermeister von Magdeburg, Ernst Reuter.“ (Bakirdögen, A., 1999, zitiert in: Information zur politischen Bildung Nr. 277/2002, S.48). Schon 1933 konnten deutsche Professoren Anstellungsverträge in der Türkei unterschrei- ben. Die noch junge Republik Türkei (seit 1923) hatte sich durch umfangreiche Reformen von einem Kalifenstaat zu einem modernen, westlich orientierten Staat entwickelt. Das alte Bild der Deutschen von der Türkei, bisher geprägt von frühen Ängsten (aus der Zeit des osmanischen Reiches) und den verklärenden Beschreibungen beliebter Literaten (z.B. Karl May), begann sich zu verändern.
3.1. Phasen der Migration nach 1945
a) Arbeitsmigration 1961-1973
Nur wenige Jahre nach dem Zusammenbruch des „Dritten Reiches“ begann die (west-) deutsche Wirtschaft zu boomen. Arbeitskräfte wurden in der Zeit des „Wirtschaftswun- ders“ knapp und durch den Aufbau der Bundeswehr (1955) dem Arbeitsmarkt zusätzlich entzogen. Der erste Vertrag zur Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte erfolgte 1955 zw i- schen Deutschland und Italien. 1960 folgten Anwerbeverträge mit Spanien und Italien. 1961 wurde der andauernde Flüchtlingsstrom aus der DDR, durch die Berliner Mauer ge- stoppt. „Zusätzliche Arbeitskräfte wurden benötigt, weitere Anwerbverträge geschlossen:
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1961 mit der Türkei, 1963 mit Marokko, 1964 mit Portugal, 1965 mit Tunesien und 1968 mit dem damaligen Jugoslawien“ (vgl. Hielen, M., Tyll, S., 2003, S.17). Am 30.04.1964 wurde ein deutsch-türkisches Abkommen zur sozialen Absicherung türki- sche r Arbeitnehmer unterzeichnet. Inhalt war die sozialrechtliche Gleichstellung tür kischer Gastarbeiter mit den deutschen Arbeitnehmern, d.h. türkische Arbeitnehmer zahlten von nun an ebenfalls in das deutsche Sozialversicherungs system
ein und erwarben u.a. auch ein Anrecht auf g esundheitsver-
Der Zuzug von Gastarbeitern wurde mehrheitlich von den po-
litischen und ökonomischen Kräften unterstützt und gefördert.
So wurde beispielsweise am 27. November 1969 der milli- onste türkische Arbeitnehmer, Ismail Babader, auf dem Mün- chener Hauptbahnhof feierlich begrüßt. Er bekam vom Präsi- denten der Bundesanstalt für Arbeit, Josef Stingl, einen Fern- seher geschenkt. (vgl. Schiele, S., LpB, Heft 3/2000, S. 49)
Abbildung 4 (Schiele, S.,
LpB, Heft 3/2000, S. 49)
b) Verstärkter Familiennachzug nach dem Anwerbestopp
Durch einen Anwerbestopp kam es 1973 zu dem entscheidenden Wendepunkt in der Ge- schichte der Arbeitsmigration. Aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten (1967 Re- zession, 1973 Ölkrise) sollte die Zahl der Ausländer in Deutschland ve rringert werden. Ausländische Arbeitskräfte konnten nun im Regelfall nicht mehr nach Deutschland einrei- sen. Für türkische Arbeitskräfte existierten jedoch bis 1980 Ausnahmeregelungen. Nach- ziehende Ehepartner und minderjährige Kinder waren von dem Anwerbestopp nicht betrof- fen. Da viele Migranten eine Verschärfung der Regelungen zur Familienzusammenführung befürchteten, ließen sie verstärkt ihre Angehörigen aus der Türkei nachkommen. (vgl. Hielen, M., Tyll, S., S.16-21)
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c) Phase der faktischen Niederlassung seit 1980
In der Türkei erfolgte 1980 der zweite Militärputsch. Zahlreiche Regimegegner, Türken wie auch Kurden mussten fliehen. Insgesamt 125000 Personen beantragten in den achtzi-
ger Jahren Asyl.
Die achtziger Jahre werden als Phase der faktischen Niederlassung bezeichnet. Zu den
Gründen für eine faktische Niederlassung türkischer Migranten gehörte (vgl. Cramer, J. 2000, S. 11):
• die politische und wirtschaftliche Lage in der Türkei (Arbeitslosenquote betrug
1983 über 18%),
• die bessere med. Versorgung, Schul- und Berufsausbildung in Deutschland,
• Verfolgung kurdischer Parteien (PKK) und andere Gruppen,
• eine Rückkehr wäre, wegen Nichtmitgliedschaft in der EG, irreversibel gewesen.
d) Minderheitenbildung seit Ende der achtziger Jahre
Mehr als 2,1 Millionen Türken (1998) leben inzwischen in der BRD und bilden einen fes- ten Bestandteil der deutschen Gesellschaft. Hinzu kommen ca. 250000 türkischstämmige Bürger, die mittlerweile den Deutschen Pass erhalten haben.
Für die meisten hier geborenen Migranten der zweiten und dritten Generation besteht keine Rückkehroption mehr. (vgl. Cramer, J. 2000, S. 11)
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Diplom-Pflegewirt (FH) Peter-Michael Schulz, 2004, Ältere Migranten aus der Türkei im deutschen Gesundheitssystem, Munich, GRIN Publishing GmbH
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