Aspekte der Patientenverfügung -
Die Patientenverfügung als Mittel zur
Durchsetzung der Patientenautonomie am Ende des Lebens
von: Daniel Fischer
„Der Tod ist das Schlimmste nicht, vielmehr den Tod
ersehnen und nicht sterben dürfen“
Sophokles, Elektra
Inhaltsverzeichnis
Vorwort 1
Einleitung 2
1 Die Autonomie des Patienten 3
1.1 Autonomie bei einwilligungsfähigen Patienten 3
1.1.1 Voraussetzung für Autonomie 3
1.1.2 Die Wichtigkeit der Selbstentscheidung 4
1.1.3 Das Recht auf Achtung der Autonomie 4
1.1.4 Der Informed Consent 7
1.1.5 Patientenautonomie und Pflege 7
1.2 Autonomie bei einwilligungsunfähigen Patienten 8
2 Einführung in die Patientenverfügung 9
2.1 Definition der Patientenverfügung 9
2.2 Historische Entwicklung der Patientenverfügung 10
2.3 Inhalte der Patientenverfügung 11
3 Rechtliche Aspekte der Patientenverfügung 12
3.1 Gesetzliche Grundlagen der Patientenverfügung 12
3.2 Bindungswirkung der Patientenverfügung 13
3.3 Widerrufsmöglichkeiten der Patientenverfügung 15
3.4 Exkurs: Weiter Möglichkeiten zur Sicherung der Patientenautonomie 15
3.4.1 Die Vorsorgevollmacht 15
3.4.2 Die Betreuungsverfügung 16
3.4.3 Vor- und Nachteile von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung 16
3.5 Leitlinien in der Praxis 17
4 Erstellen einer Patientenverfügung 18
4.1 Inhaltliche Auseinandersetzung mit der Patientenverfügung 18
4.2 Darstellung verschiedener Patientenverfügungen 19
4.2.1 Die christliche Patientenverfügung 19
4.2.2 Die persönliche Patientenverfügung 20
4.2.3 Die Patientenverfügung der Aktion Leben e. V. 21
4.3 Der Weg zur Vorsorge 21
5 Ethische Aspekte der Patientenverfügung 22
5.1 Grenzfälle der Patientenverfügung 22
5.2 Patientenverfügungen und Sterbehilfe 24
5.3 Ethische Probleme durch die Patientenverfügung 24
6 Schlussbemerkungen 26
Literaturverzeichnis 27
Vorwort
In unserer einmal wöchentlich stattfindenden Veranstaltung „Medizinische, gesundheitspolitische und ethische Aspekte des Alters in der Gesellschaft“ haben unter anderem das Thema Patientenverfügungen behandelt. Nach diesem Seminar beschäftigte ich mich häufig mit der Frage des Älterwerdens. Wie werde ich selbst einmal meinen Lebensabend gestalten? Es wäre schön wenn ich im Kreis meiner Familie alt werden und dort auch sterben könnte. Doch was wenn alles anders kommt? Wenn ich zum Sterben in ein Krankenhaus müsste? Die Vorstellung, dass ich am Ende meines Lebens auf einer Intensivstation liege, mein Leben durch die dortigen Geräte künstlich verlängert wird und mich meine Angehörigen nur kurz besuchen kommen, erscheint mir wie ein Alptraum. Aber wer soll für mich entscheiden wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Möchte ich, dass meine Angehörigen oder die dortigen Ärzte die Entscheidungen für mich treffen? Oder möchte ich mir schon im gesunden Zustand überlegen, wie die Behandlung am Ende meines Lebens verlaufen soll? Um diese Fragen zu klären nutze ich die Gelegenheit, die mir diese Hausarbeit bietet um mich eingehend mit dem Thema Patientenverfügungen zu beschäftigen. Während meiner Literatursuche stellte ich fest, dass die Rechtlichen Aspekte - und hierbei gerade die Frage der Verbindlichkeit der Patientenverfügung - die Fachleute stark beschäftigen. Diesen Aspekt finde ich zwar sehr wichtig, da ohne die rechtlichen Grundlagen kein Verständnis für die Patientenverfügung aufkommen kann, trotzdem wollte ich keine rein juristische Arbeit schreiben. Deshalb erweiterte ich meine Literatursuche und habe nun eine Arbeit über ausgewählte Aspekte der Patientenverfügung verfasst. Mit der Darstellung dieser Aspekte befasst sich, unter anderem, die Einleitung.
Einleitung
Die Zahl der Patientenverfügungen in Deutschland ist momentan stetig steigend. Es gibt eine kaum zu überblickende Vielzahl an Vordrucken und Mustern von verschiedenen Institutionen (Vgl. Taupitz 2000, S. 105). Dies zeigt sich allein bei der Internetrecherche mit dem Stichwort „Patientenverfügung“: zu Beginn meiner Nachforschungen vor circa drei Monaten waren es noch 14.600 Treffer – heute bekommt man eine Angabe von ungefähr 16.500 Treffern. Mit vielen Mustern haben sich auch viele Begriffe entwickelt, die gebräuchlichsten sind Patientenverfügung, Patiententestament oder Patientenbrief. In Deutschland scheint sich in der Umgangssprache der Begriff Patiententestament durchzusetzen. Da die Patientenverfügung nicht wie das Testament ein Geschäft mortis causa ist, also grundsätzlich mit dem Tod zusammenhängt, setzt sich in der Fachliteratur der Begriff Patientenverfügung durch (statt vieler vgl. Baumgarten 2000, S. 303). Diesen werde auch ich in meiner Arbeit verwenden. Da die Patientenverfügung verfasst wird um die Patientenautonomie auch am Ende des Lebens zu sichern, möchte ich im ersten Kapitel meiner Arbeit zuerst darstellen was Patientenautonomie bedeutet. Hier wird unterschieden zwischen einwilligungsfähigen Patienten und einwilligungsunfähigen Patienten. Im zweiten Kapitel stelle ich die Sonderform der Patientenautonomie beim einwilligungsunfähigen Patienten dar, welche der Schwerpunkt meiner Arbeit sein wird – die Patientenverfügung. Am Anfang gebe ich eine thematische Einführung, dass heißt ich werde sie genauer definieren und ihre Herkunft erklären. Im dritten Kapitel werde ich den rechtlichen Aspekt, die gesetzlichen Grundlagen durch die eine Patientenverfügung möglich ist und vor allem die viel umstrittene Bindungswirkung erläutern. Anhand dieser Grundlagen werde ich anschließend im vierten Kapitel erklären, wie man eine rechtskräftige, dem eigenen Willen entsprechende Patientenverfügung verfasst. Zum Abschluss meiner Arbeit beschäftige ich mich mit den ethischen Aspekten der Patientenverfügung und den Problemen die durch sie auftreten können; dieser Thematik ist das fünfte Kapitel gewidmet.
1 Die Autonomie des Patienten
1.1 Autonomie bei einwilligungsfähigen Patienten
Nicht jeder kranke Mensch wird durch sein Leiden gleich zu einem Patienten. Zu diesem wird er erst wenn er sich auf Grund dieses Leidens in Behandlung bei einem Mitglied der Heilberufe begibt. Das Verhältnis zwischen Patient und Mitglied des Heilberufes ist keinesfalls einfach. Der Patient ist hilfsbedürftig und zumeist inkompetent in der Wahl der zur Verfügung stehenden Mittel. Dieses Verhältnis zwischen dem Patienten als Laien und dem Mitglied des Heilberufes als Experten erfordert von dem Patienten einen großen und riskanten Vertrauensvorschuss. Auf der anderen Seite ist der Patient in dieser Beziehung der Auftraggeber und somit autonomer Partner in einer Vertragsbeziehung (Vgl. Siep 1998, S. 840). Schon seit der Antike wird dem Patienten durch den ärztlichen Standesethos das Recht auf eine Behandlung zugesprochen, die sein Wohlergehen steigert (Vgl. ebenda). Allerdings ist erst „seit einigen Jahren […] ein Wechsel der Perspektiven zu beobachten: Die Bedeutung der Fürsorge wird relativiert. Nicht mehr das „Wohl“ des Patienten, sondern sein „Wille“ gilt als oberste Richtschnur des Handelns“ (Großklaus-Seidel 2002, S. 142). Der Perspektivenwechsel hin zur Autonomie des Patienten beruht historisch gesehen auf der „neuzeitlichen Emanzipation des Individuums“ (Siep 1998, S. 840) und begann nach den schlechten Erfahrungen im Nationalsozialismus und den dortigen medizinischen Experimenten an Patienten (Vgl. ebenda, S. 840-841). Durch diesen Perspektivenwechsel ist eine ärztliche (und pflegerische) Behandlung nur solange zulässig, wie sie auch durch den Willen des Patienten gedeckt ist (Vgl. Lipp 2003, S. 107).
1.1.1 Voraussetzung für Autonomie
Um Selbstbestimmte Entscheidungen fällen zu können, müssen mindestens zwei Bedingungen erfüllt sein. Zum Einen, dass der Mensch sich bewusst ist Ziele und Wünsche zu haben und diese auch umzusetzen gedenkt, zum Anderen, dass er in der Lage ist sich an die faktischen Bedingungen seines Lebens und Sterbens anzupassen. Hierzu bedarf es des Zustandes der minimalen psychischen Willensfreiheit. Dieser ist nicht gegeben, wenn das ganze Leben durch äußere Umstände diktiert wird, also wenn es für den Menschen keine Handlungsalternativen gibt, wie dies z. B. durch Krieg oder großer Armut der Fall ist. Auch wer sich durch Krankheit oder anderen Umständen in einem Zustand psychischer oder physischer Unzurechnungsfähigkeit befindet, ist nicht zu autonomen Entscheidungen in der Lage (Vgl. Bobbert 2002, S. 131-132). Die oben genanten Zustände können zeitweise begrenzt oder dauerhaft sein. „Die Allgemeine Unfähigkeit zur Selbstbestimmung bedeutet allerdings nicht, daß die Betroffenen keinerlei moralischen Rechte hätten“ (Bobbert 2002, S. 131).
1.1.2 Die Wichtigkeit der Selbstentscheidung
[...]
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Dipl. Pflegewirt Daniel Fischer, 2003, Aspekte der Patientenverfügung - Die Patientenverfügung als Mittel zur Durchsetzung der Patientenautonomie am Ende des Lebens, Munich, GRIN Publishing GmbH
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