Einleitung
Die derzeitige Brisanz der raumordnungspolitischen Problematik des Einzelhandels basiert auf dem seit den 80er Jahren in Deutschland festzustellenden Wandel der Ausbreitung von Betriebstypen (SB-Warenhäuser, Fachmärkte, Factory Outlets etc.) in städtebaulich nicht- integrierten Standorten sowie die Standortverlagerung des Einzelhandels auf die „grüne Wiese“ und ein daraus resultierender Bedeutungs- und Versorgungsverlust der innerstädtischen Zentren, aufgrund des zunehmenden Führens von innenstadtrelevanten Sortimenten in städtebaulich nichtintegrierten Möbelhäusern, Baumärkten etc. Das hierarchische Zentrale-Orte-Konzept, mit entsprechend dem Versorgungsauftrag einer jeweils unterschiedlichen Ausstattung von sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Einrichtungen zur Gewährleistung einer möglichst ausgeglichenen Versorgung der Bevölkerung, scheint gefährdet. Dieser Strukturwandel des Handels beinhaltet einige gesellschaftspolitische Negativwirkungen: 1. wohnstandortnaher Einzelhandel verlagert sich zugunsten des großflächigen Einzelhandels an nichtintegrierte Standorte, was soziale Benachteiligungen für die nichtmotorisierte Bevölkerung und zusätzliche Umweltbelastungen durch die Erhöhung des motorisierten Individualverkehrs mit sich führt, 2. die neu entstandenen Betriebs- und Zentrentypen auf der „Grünen Wiese“ führen zu einer „Aushöhlung“ der historisch gewachsenen Zentren und gefährden die Vielfalt, die Funktionsfähigkeit und die urbane Lebensqualität der Städte und 3. der Strukturwandel im Einzelhandel steht dem gesetzlich verankerten Leitbild der „nachhaltigen Stadtentwicklung“ konträr gegenüber.1 Die räumliche Planung versucht dieser Struktur - und Standortdynamik des Einzelhandels mit ihren Negativwirkungen steuernd entgegenzuwirken, wobei verschiedene raumplanerische Instrumente zur Verfügung stehen, die in dieser Arbeit näher analysiert werden. In Kapitel 2 erfolgt einer Analyse raumplanerischer Instrumente zur Steuerung der Raum- und Siedlungsentwicklung, wobei neben einer Definition von „Großflächigkeit im Einzelhandel“ zwischen Instrumenten „harter“ Steuerung durch rechtlich verbindliche Regelungen und „weichen“ Steuerungsverfahren unterschieden wird. Das nach der Planungssystematik hierarchisch gegliederte Kapitel 2 gibt einen Überblick über rechtlich verbindliche Reglungen auf Bundes-, Länder-, regionaler sowie kommunaler Ebene und wird durch exemplarische Beispiele unterstützt...
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Raumplanerische Instrumente zur Steuerung der Raum- und Siedlungsentwicklung
2.1 Definition „Großflächigkeit im Einzelhandel“
2.2 Harte Steuerung durch rechtlich verbindliche Regelungen
2.2.1 Regelungen auf Bundesebene
2.2.2 Regelungen auf Länderebene
2.2.2.1 Regelungen auf Länderebene am Beispiel des Landesraumordnungsprogramms (LROP) Niedersachsen
2.2.3 Regelungen auf regionaler Ebene am Beispiel des Entwurfs des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Osnabrück 2002
2.2.4 Regelungen auf kommunaler Ebene
2.2.4.1 Märkte- und Zentrenkonzept der Stadt Osnabrück (GfK-Prisma-Gutachten) als Planungsgrundlage
2.2.4.2 Stadt Osnabrück: Änderung eines Bebauungsplans (Nr. 33 – Pagenstecherstraße, Ost)
2.3 Weiche Steuerung durch Kooperation und Moderation
2.3.1 Einzelhandelskonzeption Bremen
3. Wenn das Instrumentarium verfügbar ist – wo liegt dann das Problem?
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit analysiert die raumplanerischen Instrumente zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels im Landkreis Osnabrück und untersucht, wie diese den negativen Auswirkungen der Standortverlagerung auf die Grüne Wiese entgegenwirken können. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie eine geordnete Raumentwicklung zur Sicherung funktionsfähiger Zentren beitragen kann und welche Herausforderungen trotz vorhandener Planungsinstrumente bestehen.
- Analyse raumplanerischer Instrumente (harter und weicher Steuerung)
- Stellenwert des Zentrale-Orte-Konzepts im Kontext des Strukturwandels
- Fallbeispiele: Regionales Raumordnungsprogramm Osnabrück und Märkte- und Zentrenkonzept
- Kooperative Steuerungsansätze am Beispiel des Projekts IMAGE (Bremen)
Auszug aus dem Buch
2.2 Harte Steuerung durch rechtlich verbindliche Regelungen
An den Raum werden die unterschiedlichsten räumlichen Ansprüche gestellt, wobei die vielfältigen Nutzungsansprüche durch ein gestuftes Planungssystem auf Bundes-, Landes- und Ortsebene gesteuert werden. Teil dieses Planungssystems ist die Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, die versuchen, die unterschiedlichen Ansprüche an den Raum hinsichtlich einer nachhaltigen Entwicklung zu koordinieren. Die Raumordnung setzt sich zum Ziel, Leitvorstellungen für die zukünftige Entwicklung des Raumes zu erarbeiten, sodass durch eine geordnete Raumentwicklung die räumlichen Voraussetzungen für eine bestmögliche Daseinsvorsorge gegeben sind.
Landesplanung ist die auf den Raum des jeweiligen Bundeslandes bezogene zusammenfassende, überörtliche und überfachliche räumliche Gesamtplanung und soll die wichtigsten raumbedeutsamen Entwicklungsvorstellungen erarbeiten und diese als Grundsätze oder verbindliche Ziele der Raumordnung in Raumordnungsplänen festlegen, die von der kommunalen Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. Die Regionalplanung ist die fachübergreifende und überörtliche räumliche Planung und Koordination auf regionaler Ebene. Als Träger der kommunalen Planungshoheit besitzen die Kommunen die größten Einflussmöglichkeiten hinsichtlich der Ansiedlung von Einzelhandelsvorhaben, die sich jedoch im von Bund und Ländern gesetzten Rahmen bewegen müssen. Die nachfolgende Abbildung gibt Aufschluss über die unterschiedlichen Einflussmöglichkeiten nach rahmensetzenden, direkt einzelhandelsbezogenen und indirekt auf den Einzelhandel wirkenden Planungsvorstellungen bzw. Maßnahmen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die raumordnungspolitische Problematik des Einzelhandels und den Wandel hin zu nicht integrierten Standorten.
2. Raumplanerische Instrumente zur Steuerung der Raum- und Siedlungsentwicklung: Dieses Kapitel systematisiert Instrumente der harten und weichen Steuerung sowie deren Anwendung auf verschiedenen Planungsebenen.
2.1 Definition „Großflächigkeit im Einzelhandel“: Es wird geklärt, ab wann Einzelhandelsbetriebe als großflächig gelten und somit planerisch relevant werden.
2.2 Harte Steuerung durch rechtlich verbindliche Regelungen: Hier werden die gesetzlichen Grundlagen und Planungsinstrumente (BauNVO, Raumordnungspläne) zur verbindlichen Standortlenkung detailliert erläutert.
2.2.1 Regelungen auf Bundesebene: Dieses Kapitel analysiert die indirekten und direkten Anforderungen an Einzelhandelsstandorte basierend auf dem BROG und der BauNVO.
2.2.2 Regelungen auf Länderebene: Es wird die Bedeutung des Zentrale-Orte-Konzepts als zentrales Steuerungsinstrument der Länder hervorgehoben.
2.2.2.1 Regelungen auf Länderebene am Beispiel des Landesraumordnungsprogramms (LROP) Niedersachsen: Eine Untersuchung zur Umsetzung des niedersächsischen Programms im Kontext von Einzelhandelsansiedlungen.
2.2.3 Regelungen auf regionaler Ebene am Beispiel des Entwurfs des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Osnabrück 2002: Die Umsetzung landesplanerischer Vorgaben auf regionaler Ebene zur Stärkung der Zentrenstruktur.
2.2.4 Regelungen auf kommunaler Ebene: Fokus auf die Rolle der Gemeinden bei der Bauleitplanung und der Aufstellung von Zentrenkonzepten.
2.2.4.1 Märkte- und Zentrenkonzept der Stadt Osnabrück (GfK-Prisma-Gutachten) als Planungsgrundlage: Analyse eines konkreten kommunalen Konzepts zur Steuerung der Einzelhandelsstruktur.
2.2.4.2 Stadt Osnabrück: Änderung eines Bebauungsplans (Nr. 33 – Pagenstecherstraße, Ost): Fallstudie zur praktischen Umsetzung von Zentrenkonzepten im Rahmen einer Bebauungsplanänderung.
2.3 Weiche Steuerung durch Kooperation und Moderation: Einführung in informelle, kooperative Verfahren zur interkommunalen Abstimmung von Handelsansiedlungen.
2.3.1 Einzelhandelskonzeption Bremen: Untersuchung des moderationsorientierten IMAGE-Projekts zur besseren Koordination über Gemeindegrenzen hinweg.
3. Wenn das Instrumentarium verfügbar ist – wo liegt dann das Problem?: Das Fazit kritisiert die Diskrepanz zwischen vorhandenem Instrumentarium und der politischen Praxis sowie den Einfluss neoliberaler Strategien.
Schlüsselwörter
Einzelhandel, Raumordnung, Standortplanung, Großflächigkeit, Bauleitplanung, Landesraumordnungsprogramm, Zentrenkonzept, Pagenstecherstraße, interkommunale Kooperation, Zentrale Orte, Einzelhandelssteuerung, nachhaltige Stadtentwicklung, BauNVO, Gewerbegebiet, Ansiedlungspolitik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit thematisiert die raumordnungspolitischen Herausforderungen durch die Ausbreitung großflächiger Einzelhandelsbetriebe an städtebaulich nicht integrierten Standorten und die Versuche der Raumplanung, diesen Strukturwandel zu steuern.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die planungsrechtliche Steuerung über harte Instrumente (Gesetze, Programme) sowie die Bedeutung informeller, kooperativer Verfahren, um die Funktionsfähigkeit historisch gewachsener Zentren zu erhalten.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Analyse bestehender raumplanerischer Möglichkeiten, um eine geordnete Einzelhandelsansiedlung zu erreichen und negative städtebauliche Auswirkungen sowie Versorgungsverluste in den Innenstädten zu minimieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine systematische Literaturanalyse sowie eine fallbasierte Untersuchung, in der aktuelle Planungsvorgaben, Gutachten und konkrete Praxisbeispiele (wie Osnabrück und Bremen) ausgewertet werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Planungssystematik auf Bundes-, Landes-, Regional- und kommunaler Ebene, ergänzt durch die Analyse kooperativer Steuerungskonzepte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Einzelhandelssteuerung, Raumordnung, Zentrale Orte, Bauleitplanung und interkommunale Kooperation geprägt.
Welche Rolle spielt die "Osnabrücker Liste" im Kontext des Märkte- und Zentrenkonzepts?
Die "Osnabrücker Liste" dient als operative Sortimentstabelle für die Bauleitplanung, um festzulegen, welche Warengruppen an welchen Standorten (Innenstadt vs. nicht integrierte Standorte) zulässig sind, um so Konkurrenzen zwischen den Standorten zu minimieren.
Warum reicht laut Autor die "harte" Steuerung allein oft nicht aus?
Der Autor argumentiert, dass politische Zielsetzungen und wirtschaftliche Interessen der Kommunen oder landespolitische neoliberale Tendenzen die Anwendung verbindlicher Regelungen konterkarieren können, wodurch eine reine "Verhinderungsplanung" entstehen kann.
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- Sven Oltmer (Author), 2004, Planerische Behandlung des großflächigen Einzelhandel, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27928