Finanzielle Realisierung der Hospizidee
Inhaltsverzeichnis
FINANZIELLE REALISIERUNG DER HOSPIZIDEE. I
KERSTIN MÖLLER I
INHALTSVERZEICHNIS II
1. Einleitung III
2. Begriffsdefinitionen. V
2.1 Palliativstationen. V
2.2 Stationäres Hospiz V
2.3 Tageshospiz. V
2.4. Wohneinrichtung für AIDS -Kranke. V
2.5 Hausbetreuungsdienst oder Ambulanter Palliativdienst. V
2.6 Ambulante Hospizdienste außer dem Hausbetreuungsdienst. VI
2.7 Hospiziniativen. VI
3. Mögliche Finanzierungsquellen VI
3.1 Anlauf- und Startphase VII
3.1.1 Bundesmittel. VII
3.1.2 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung : Modellprogramm zur Verbesserung der Versorgung
Pflegebed ürftiger. VII
3.1.3 Landesmittel. VII
3.1.4 Kommunen und Landkreise. VIII
3.1.5 Stiftungen. VIII
3.1.6 Spenden und Social Sponsering/Erbschaften. IX
3.2 Laufende Finanzierung. IX
3.2.1 Sozialgesetzbuch V IX
3.2.2 Sozialgesetzbuch XI. X
3.2.3 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) XI
3.3 Eigenbeteiligung der Betroffenen XII
3.3.1 Spenden und Vermächtnisse. XII
3.3.2 „Social Sponsering“ XII
3.3.3 Mitgliedsbeiträge. XII
4. Fazit XIII
5. Resümee und Ausblick. XIII
Anlage 1 : Adressen der angeschriebenen Hospize in Deutschland. XIV
(die unterstrichenen Hospize haben geantwortet) XIV
Anlage 2 : Brief an die Hospize XVI
Ralf ChristiansenAnlage 3 : Gesetzestext des § 39a
Bundessozialgesetzbuch 5 XVI
Anlage 3 : Gesetzestext des § 39a Bundessozialgesetzbuch 5 XVII
Anlage 4 : Adressen, um Finanzielle Hilfe zu erhalten. XVIII
Anlage 5 : Brief an das Bundesministerium für Gesundheit XIX
Ralf Christiansen. XIX
Literaturverzeichnis XX
II
Abbildung 1 Hospize in Deutschland...................................................................................................................................................IV Abbildung 2 Anzahl der Hospize im Vergleich zwischen Großbritannien/Deutschland............................................................IV
1. Einleitung
Die Hospizbewegung in Deutschland hat ihre Initialphase, die sich weitgehend außerhalb bestehender Strukturen des Gesundheitssystems abspielte, überstanden und bewährt sich insbesondere auf dem Gebie t der Palliativmedizin und Sterbebegleitung zunehmend als qualifizierter Partner für andere Einrichtungen. Öffentliche Einrichtungen und Kostenträger sind mittlerweile bereit, sich an der Finanzierung und dem weiteren Ausbau der Hospize zu beteiligen. Diese vermehrte Akzeptanz und Etablierung der Hospizbewegung wirft aber auch die Frage auf, welche Rolle und Aufgaben sie in Zukunft innerhalb des Gesundheitssystems einnehmen sollte. Bei der großen Anzahl von Hospizinitiativen, die sich auf lokaler Ebene um die Einrichtung von Hospizen bemühen, scheint es dringend erforderlich sich auch über die mittel- und längerfristige Funktion im Sinne einer gesundheitspolitischen Strukturplanung Gedanken zu machen.
Die verstärkt auf uns zukommenden Aufgaben der Alters- u nd Gesundheitsversorgung werden letztendlich nur im Dialog und in einer verstärkten Vernetzung und Zusammenarbeit aller beteiligten Einrichtungen zu bewältigen sein.
Ein Wettstreit um die begrenzten finanziellen Mittel, wie er teilweise zu beobachten ist, wird dem Wohl der Patienten nicht dienen können. Ein wichtiger Schritt wäre deshalb eine vernünftige Klärung der Finanzierung der Hospizbewegung.
Dies möchte ich mit dieser Hausarbeit in erster Linie tun: Ich möchte aufzeigen, welche Schritte möglich sind und wo derzeit auf Grenzen gestoßen wird.
Gewiß werden stationäre Hospize niemals flächendeckend in das Gesundheitssystem eingefügt werden können. Hier werden nur (jedenfalls bislang) wenige Hospizeinrichtungen Modellfunktion für das immer dringender werdende Problem der Sterbebegleitung ausüben.
III
2. Begriffsdefinitionen
2.1 Palliativstationen
Eine Station , die an ein Krankenhaus angeschlossen ist und dessen personelle und apparative Ressourcen nutzen kann. Die ärztliche Versorgung auf Vollzeitbasis ist wie die pflegerische Betreuung durch ha uptamtliche MitarbeiterInnen sichergestellt, ein multidisziplinäres Team ergänzt die Palliativpflege 1 nach WHO-Kriterien.
2.2 Stationäres Hospiz
Eine eigenständige Einrichtung mit einem ebenfalls multidisziplinären Team, in dem die ärztliche Versorgung durch den Hausarzt der PatientInnen oder durch mit dem Hospiz koorperierende niedergelassene ÄrztInnen (meist auf Teilzeitbasis) sichergestellt wird. In einen stationären Hospiz werden PatientInnen betreut, deren ambulante Versorgung nicht möglich und für die eine krankenhausstationäre Behandlung nicht nötig ist.
2.3 Tageshospiz
Eine dem stationären Hospiz ähnliche Einrichtung mit einem multidisziplinären Team, in dem tagsüber die PatientInnen betreut und so die Angehörigen entlastet werden. Dadurch soll der Patient möglichst lange in seinem eigenen Zuhause leben können.
2.4. Wohneinrichtung für AIDS-Kranke
Eine dem stationären Hospiz ähnliche Einrichtung, in dem HIV-/AIDS-PatientInnen aufgenommen werden. Die Betreuung wird meist durch SozialarbeiterInnen, in einigen Einrichtungen auch durch Pflegepersonal, sichergestellt.
2.5 Hausbetreuungsdienst oder Ambulanter Palliativdienst
Ein ambulanter Dienst, dessen MitarbeiterInnen, meist in Anbindung an eine Klinik, im Zuhause des Patienten und seiner Familie beratend, begleitend und/oder pflegend überwiegend hauptamtlich tätig sind. Auch hochqualifizierte medizinisch-pflegerische Aufgaben, wie zum Beispiel die Versorgung
1 Palliativmedizin bedeutet kompetente Schmerztherapie und Linderung psychosozialer Nöte
V
Arbeit zitieren:
Ralf Christiansen, 1999, Die finanzielle Realisierung der Hospizidee, München, GRIN Verlag GmbH
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