II
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Das Pfandrecht als Grundlage des Lombardkredites 2
3. Der Effektendispostionskredit innerhalb der Commerzbank 3
3.1 Kennzeichen des Kredites 3
3.2 Erstellung des Kreditantrags und Weiterbearbeitung 4
3.3 Most Realistic Value und Qualitätswert 5
4. Risiken für die Bank und den Kreditnehmer 6
5. Chancen und Risiken in Anwendungsbeispielen 7
6. Schlussbetrachtung 8
Literaturverzeichnis 10
Internetverzeichnis 11
1
1. Einleitung
Das Geschäft mit Aktien und Fonds wird in Deutschland zunehmend beliebter. Die Bevölkerung verliert die Scheu, ist zunehmend risikobereiter und über chancenorientierte Anlagemöglichkeiten viel aufgeklärter als noch vor 10 Jahren. 1 Doch welche Möglichkeiten bestehen für Kunden, wenn sich an der Börse die einmalige Gelegenheit bietet, doch g erade die nötige Liquidität fehlt? Der Anleger hat d ann die Wahl zwischen der Inanspruchnahme seines Kontokorrentkredites oder einem Effektendispositionskredit. Welche Vorteile und auch Risiken die letztere Variante bietet, soll in diesem Bericht erläutert werden.
In der Bankpraxis werden vor allem Effektenlombardkredite abgeschlossen, deshalb beschränkt sich der Bericht auf diese Kreditform, allerdings existieren auch noch andere Arten, wie der Wechsel-, Waren- oder der Edelmetalllombard sowie die Lombardierung von Forderungen aus Lebensversicherungen, Sparguthaben etc. Seit dem Börsengang der Siemenstochter Infineon im März 2000 rückten kreditfinanzierte Wertpapiergeschäfte etwas mehr in das Blickfeld der Bevölkerung. Dies führte dazu, dass sich schließlich die Kreditaufnahmen vor der Börsennotierung von T -Online häuften. 2 Trotz alledem handelt es sich beim Effektenlombardkredit, nicht nur innerhalb der Commerzbank noch um ein Nischenprodukt. 3 Gerade deshalb weckte dieses Produkt das Interesse des Autors.
Der Bericht wurde demnach so aufgebaut, dass erst grundlegende Fragen geklärt werden, wie die Definition des Effektenlombardkredites und des vertraglichen Pfandrechts. Daraufhin folgt der verhältnismäßig umfangreiche Schwerpunkt, in welchem der Effektenlombardkredit bzw. -dispositionskredit ausführlich aus Sicht der Commerzbank dargestellt wird. In diesem Teil geht der Autor speziell auf bankinterne Merkmale der Kreditart und auch der Weiterbearbeitung ein. Daraufhin werden die Risiken für Bank und Kunde beschrieben, die dann in 2 Praxisfällen mit den Chancen eines Effektendispositionskredites aufgewogen werden. Schließlich endet der Bericht mit einer abrundenden Schlussbetrachtung.
1 Vgl. Internetquelle 1
2 Vgl. Internetquelle 2
3 Vgl. Internetquelle 3
2
2. Das Pfandrecht als Grundlage des Lombardkredites
Lombardkredite sind kurzfristige, auf feste Beträge lautende Darlehen, die durch die Verpfändung beweglicher Sachen und Rechte besichert sind. 4 Beim Effektendispositionskredit verkaufen die Bankkunden die in ihrem Besitz befindlichen börsenfähigen Wertpapiere (Effekten) nicht zur Liquiditätsbeschaffung, sondern sie stehen dem K redit als Sicherheit gegenüber. 5
Das Pfandrecht ist ein zur Sicherung einer Forderung bestelltes, akzessorisches Recht, dass dem Pfandgläubiger die Möglichkeit einräumt, unter bestimmten Voraussetzungen Befriedigung aus dem verpfändeten Gegenstand zu suchen. 6 Das heißt beim Effektenlombardkredit kann sich das Kreditinstitut bei Nichterfüllung der vereinbarten Bedingungen (in erster Linie der Rückzahlung des Kredites) aus dem Wertpapierdepot seines Pfandgläubigers befriedigen.
Das hier definierte vertragliche Pfandrecht wird bestellt durch die Einigung über die Entstehung des Pfandrechts zwischen dem Verpfänder (dem Bankkunden) und dem Pfandgläubiger (dem Kreditinstitut). Desweiteren müssen die im Depot befindlichen Wertpapiere, als Pfand, gemäß dem Faustpfandprinzip übergeben werden. Das heißt, das der Gläubiger (die Bank) Besitzer der Effekten wird, diese aber weiterhin dem Eigentum des Verpfänders angehören und demzufolge auch die Erträge der verpfändeten Effekten. 7
Bei der Verpfändung von Wertpapieren werden Inhaber- und Orderpapiere unterschieden. Für die Pfandrechtsbestellung an Inhaberpapieren gelten die Vorschriften über das Pfandrecht an beweglichen Sachen. 8 Die Verpfändung von Inhaberpapieren kommt durch die Einigung über die Entstehung des Pfandrechts zwischen Pfandgläubiger und Verpfänder zustande und der Übergabe der Inhaberpapiere. Wohingegen bei der Verpfändung von Orderpapieren die Übergabe des indossierten Wertpapiers wichtig ist. 9
4 Vgl. Lippe, Gerhard (1998), S. 572ff.
5 Vgl. Hartmann-Wendels, Thomas (2000), S. 204f.
6 Vgl. § 1204 ff BGB.
7 Vgl. Lippe, Gerhard (1998), S. 573f.
8 Vgl. § 1293 BGB.
9 Vgl. § 1292 BGB.
Arbeit zitieren:
Antje Felgentreu, 2001, Kreditfinanzierte Wertpapiergeschäfte - Der Effektenlombardkredit, München, GRIN Verlag GmbH
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