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Proseminar: Was kann die Politikwissenschaft von Jürgen Habermas lernen?
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1 Einleitung 2
2 Gemeinsamkeiten 3
2.1 Die Definition 3
2.2 Der Umgang mit zivilem Ungehorsam 4
2.3 Rechtfertigung des zivilen Ungehorsams
- Übereinstimmungen 4
3 Die Unterschiede 5
3.1 Weigerung ausGewissensgründen und
Ziviler Ungehorsam 5
3.2 Die Rolle von Stabilität 6
3.3 Wie festgelegt sind die Grundrechte? 6
3.4 Die Wertigkeit von Grundrechten 7
4 Die Unterschiede in den Theorien 7
4.1 Die Trennung zwischen Politik und Moral 7
4.2 Original Position vs. Ideale Sprechsituation 12
5 Schlussbetrachtung: Legitimation und Realität 16
Literatur
2
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Im Sommer 1983 erschien ein Artikel von JÜRGEN HABERMAS, in dem er im Kontext des `heißen Herbstes´ zivilen Ungehorsam rechtfertigte 1 . Habermas bezog sich maßgeblich auf
den entsprechenden Abschnitt in JOHN RAWLS 7KHRULHRI-XVWLFH Mehr als zehn Jahre später
führten Rawls und Habermas in drei Artikeln eine Debatte über Unterschiede in ihren grundlegenden philosophischen Positionen 3 . In dieser Arbeit sollen eben diese Unterschiede am Beispiel des zivilen Ungehorsams aufgezeigt werden. Zuerst wird dargestellt, inwieweit die beiden Philosophen bei diesem Thema übereinstimmen. Da Habermas sich stark an Rawls anlehnt, finden sich weitgehende Parallelen. In einem zweiten Schritt werden die Unterschiede in der Einschätzung des zivilen Ungehorsams aufgezeigt. Diese Unterschiede finden sich vor allem in der Art und im Ausmaß der Rechtfertigung. Als drittes soll dann dargestellt werden, wie die gefundenen Unterschiede in den grundlegenderen Differenzen der verschiedenen Theorien gründen. Zuletzt wird bewiesen werden, dass zwar ein Teil der vermeintlichen Unterschiede aus Missverständnissen herrührt, Habermas` und Rawls` Theorien dennoch an einigen Punkten substantiell verschieden sind. In der Schlussbetrachtung werden die Ergebnisse zusammengefasst und gewertet. Es soll dabei gezeigt werden, dass Habermas Theorie eine stärkere Legitimation, Rawls eine bessere Realisierbarkeit für sich hat.
Die Theorien werden also vom praktischen zum allgemeinen entwickelt. Worin liegt der Vorteil in einer solchen Herangehensweise? Die Qualität politischer Theorien zeigt sich besonders in ihrer praktischen Anwendung. Das Thema des zivilen Ungehorsams bietet sich an, die Theorien von Rawls und Habermas einem solchen „Praxistest“ zu unterziehen. Dies umso mehr, da sich beide explizit dazu geäußert haben und sich Habermas (wie erwähnt) sogar auf Rawls Position bezieht. Zudem wird erhofft, die komplexen Strukturen in der Argumentation der Philosophen durch das konkrete Fallbeispiel anschaulicher darstellen zu können. Problematisch ist, dass auf diese Art sicher nicht alle, nicht einmal die wichtigsten Unterschiede hervortreten werden. Dieses Defizit wird bewusst in Kauf genommen. Eine
1 Jürgen Habermas, „Ziviler Ungehorsam - Testfall für den demokratischen Rechtsstaat“, in: Ders., Die neue Unübersichtlichkeit. Kleine Politische Schriften V, Frankfurt a.M.1996, S.79-99. Erste Auflage Frankfurt a.M.1983.
2 John Rawls, A Theory of Justice. 5HYLVHG(GLWLRQ, Cambridge 1999. Erste Auflage Cambridge 1971.
3 Jürgen Habermas, „Versöhnung durch öffentlichen Vernunftgebrauch“, in: Ders., Die Einbeziehung des Anderen, Frankfurt a.M. 1999, S. 65-94. Ders., „`Vernünftig´ versus `wahr´ - oder die Moral der Weltbilder“, in: Ebd., S. 95-127. Sowie John Rawls, „Erwiderung auf Habermas“, in: Philosophische Gesellschaft Bad Homburg/ Wilfried Hinsch (Hrsg.), Zur Idee des politischen Liberalismus. John Rawls in der Diskussion, Frankfurt a.M. 1997, S.196-262.
3
weitere Schwierigkeit ist, dass gerade Rawls viele seiner Positionen seit dem Erscheinen der 7KHRULH erweitert, verbessert oder geändert hat. Es wird versucht werden, diese Schwierigkeit durch das Hinzuziehen von neueren Texten 4 und Sekundärliteratur 5 abzuschwächen, völlig wird es sich jedoch nicht vermeiden lassen. Auch muss beim Vergleich der beiden Texte ihr unterschiedlicher Charakter beachtet werden: Während Rawls im Rahmen einer groß angelegten politischen Theorie schreibt, ist Habermas Text ein, wenn auch fundiert theoretisch begründeter, Diskussionsbeitrag zu einer aktuellen Debatte. Die Auswahl der Unterschiede findet im Bewusstsein dieser Tatsache statt. In der vorliegenden Arbeit werden die beiden Texte über zivilen Ungehorsam 6 als Primärliteratur verwendet. Aufgrund des dürftigen Literangebots zu diesem Thema wird ansonsten vor allem auf die Einlassungen der beiden Philosophen selbst zurückgreifen 7 , außerdem auf die genannten Ricken und Mc Carthy 8 .
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Die Gemeinsamkeiten finden sich vor allem in zwei Bereichen: In der Definition des zivilen Ungehorsams 9 stimmen Rawls und Habermas überein (2.1). Parallelen finden sich auch in Vorschlägen für den Umgang mit z. U. (2.2) und in der Rechtfertigung dieser Protestart (2.3).
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Habermas übernimmt die in der 7KHRULH gegebene Definition, die zivilen Ungehorsam beschreibt „as a public, nonviolent, conscientous yet political act contrary to law or policies of government“ 10 . Habermas folgt auch weiter Rawls und bezeichnet als Bestimmungen für zivilen Ungehorsam, dass es ein „moralisch EHJUQGHWHU Protest“ ist, ein „|IIHQWOLFKHU Akt“, der die „YRUVlW]OLFKH9HUOHW]XQg einzelner Rechtsnormen“ einschließt. Weiter habe z.U. einen „ausschließlich V\PEROLVFKHQ &KDUDNWHU“ und sei deshalb auf „JHZDOWIUHLH Mittel des
4 Rawls, Erwiderung.
5 Friedo Ricken, „ Ist eine moralische Konzeption der politischen Gerechtigkeit ohne umfassende moralische Lehre möglich?“, in: Phil. Gesellschaft/Hinsch (Hrsg.), Liberalismus, S. 420-437. Thomas Mc Carthy, „Kantianischer Konstruktivismus und Rekonstruktivismus: Rawls und Habermas im Dialog“, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie, 44 (1996) Nr.6, S.931-950.
6 Also die erwähnten Habermas, Ungehorsam und Rawls, Theorie.
7 Die genannten Aufsätze Habermas, Versöhnung, ders., Weltbilder und Rawls, Erwiderung.
8 S. Fußnote 5.
9 Im folgenden auch z.U.
10 Rawls, Theorie, S. 320. Vgl. Habermas, Ungehorsam, S.83.
4
Protestes“ beschränkt 11 . Die wichtigste Übereinstimmung liegt aber sicher darin, dass sowohl Rawls als auch Habermas zivilen Ungehorsam nicht als Gefahr für den Rechtsstaat betrachten. Dies war jedoch die Ansicht vieler Juristen und Politologen mit denen sich Habermas explizit auseinandersetzt 12 . Im Gegenteil sei ziviler Ungehorsam „geradezu ein Prüfstein für das angemessene Verständnis der moralischen Grundlagen der Demokratie“ 13 .
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Für beide Autoren ist der z.U. per Definition illegal 14 . Obwohl sie diese Art des Protestes vehement verteidigen, kommt eine Legalisierung nicht in Frage. Nur wenn sich die Protestierenden bewusst der Illegalität aussetzen wirkt ihr Protest glaubwürdig. Denn, „wenn jedes persönliche Risiko entfällt, wird die moralische Grundlage des regelverletzenden Protestes fragwürdig“ 15 . Dennoch handle es sich bei z.U. nicht um ein normales Verbrechen. „Courts should take into account the civilly disobedient nature of the protester’s act, and the fact that it is justifiable (…)” 16 . Habermas spricht in diesem Zusammenhang von “Zurückhaltung auf beiden Seiten” 17 . Das bedeutet aber auch, dass die Protestierenden das Mittel des z.U. nur nach sorgfältiger Abwägung wählen dürfen. Es unterscheide nämlich den Bürger der zivilen Ungehorsam leistet vom Widerstandskämpfer, dass ersterer „die moralische Legalität der bestehenden Ordnung“ 18 anerkennt.
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Habermas und Rawls sehen die Rolle des z.U. in einem Appell an die jeweilige Mehrheit 19 , in einer Situation wo der Protestierende die Grundsätze der Demokratie verletzt sieht: „...that in one’s sincere an considered opinion the conditions of free cooperation are beeing violated“ 20 . Beide betrachten die autonomen Bürger als „letzte Instanz“ 21 bei besonders schweren Verletzungen gegen Grundrechte. Beide betonen, dass die Existenz eines obersten Gerichtes der Legitimität des z.U. keinen Abbruch tut. Ziviler Ungehorsam sei nur im modernen
11 Habermas, Ungehorsam, S. 83 f. (herv. Im Original). Vgl. Rawls, Theorie, S.320-322.
12 Vgl. Peter Graf Kielmannsegg, „Frieden geht nicht vor Demokratie“, in: DIE ZEIT, vom 30. September 1983.
13 Habermas, Ungehorsam S. 84.
14 Vgl. Rawls, Theorie, S. 336 „by definition an illegal one“.
15 Habermas, Ungehorsam S. 90.
16 Rawls, Theorie S.339.
17 Habermas, Ungehorsam S. 89.
18 Ebd. S.87. Vgl. Rawls, Theorie 322 f.
19 Habermas, Ungehorsam S.87. Vgl. Rawls, Theorie, S. 335.
20 Rawls, Theorie S. 335,
21 Habermas, Ungehorsam, S.88
Arbeit zitieren:
Sebastian Karcher, 2000, Habermas und Rawls im Vergleich: Legitimation und Realität, München, GRIN Verlag GmbH
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