Grundz üge der steuerlichen Behandlung einer vermögensverwaltenden GmbH WS 04/05
ABBILDUNGSVERZEICHNIS III
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS III
1. EINLEITUNG. - 1 -
2. PRIVATE UND GEWERBLICHE VERMÖGENSVERWALTUNG NATÜRLICHER
PERSONEN. - 2 -
2.1 PRIVATE VERMÖGENSVERWALTUNG. - 2 -
2.2 GEWERBLICHE VERMÖGENSVERWALTUNG - 2 -
2.2.1 Vermietung von Grundvermögen - 4 -
2.2.2 Grundstückshandel. - 4 -
2.2.3 Handel mit Wertpapieren - 5 -
3. DIE STEUERLICHE BEHANDLUNG DER VERMÖGENSVERWALTENDEN GMBH. - 6 -
3.1 GRUNDLAGEN DER STEUERLICHEN BEHANDLUNG. - 6 -
3.2 KÖRPERSCHAFTSTEUERLICHE BEHANDLUNG - 7 -
3.2.1 Vermietung und Verpachtung sowie Handel mit Grundvermögen - 7 -
3.2.2 Handel mit Wertpapieren - 8 -
3.3 GEWERBESTEUERSTEUERLICHE BEHANDLUNG - 9 -
3.4 EINKOMMENSTEUERLICHE BEHANDLUNG - 11 -
3.5 ERTRAGSTEUERLICHE GESAMTBELASTUNG DER EINPERIODENBETRACHTUNG - 12 -
4. ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER. - 13 -
4.1 DIE SCHENKUNG IM PRIVATVERMÖGEN - 14 -
4.2 DIE SCHENKUNG DER GMBH-ANTEILE. - 15 -
4.2.1 Die Bewertung der GmbH-Anteile durch das Stuttgarter Verfahren - 15 -
4.2.2 Grunderwerbsteuer. - 17 -
4.3 VERGLEICHSBETRACHTUNG - 17 -
5. SCHLUSSBEMERKUNGEN UND AUSSICHTEN. - 18 -
LITERATURVERZEICHNIS. - 20 -
II
Grundzüge der steuerlichen Behandlung einer vermögensverwaltenden GmbH WS 04/05
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
ABB. 1: TATBESTANDSMERKMALE EINES GEWERBEBETRIEBES .....................................- 3 -
ABB. 2: AUSWIRKUNG DES GEWERBESTEUERMESSBETRAGS AUF DIE
GESAMTSTEUERBELASTUNG DER GMBH ........................................................- 10 -
ABB. 3: BELASTUNG DURCH EINKOMMENSTEUER IM FALLE EINER
GEWINNAUSSCHÜTTUNG BEIM GESELLSCHAFTER ..........................................- 11 -
ABB. 4: VERGLEICH DER ERTRAGSTEUERLICHEN GESAMTBELASTUNG 2003 - 2005 ...- 12 -
ABB. 5: ERMITTLUNG DES GRUNDBESITZWERTES BEI DER PRIVATEN ÜBERTRAGUNG.- 14 -
ABB. 6: ERMITTLUNG DES GEMEINEN WERTES DER ANTEILE AN DER GMBH ..............- 16 -
ABB. 7: ERMITTLUNG DES STEUERPFLICHTIGEN ERWERBS BEI DER ÜBERTRAGUNG VON
ANTEILEN AN EINER GMBH ............................................................................- 17 -
ABB. 8: VERGLEICHSBETRACHTUNG SCHENKUNG UND GRUNDERWERBSTEUER .........- 18 -
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
III
Grundzüge der steuerlichen Behandlung einer vermögensverwaltenden GmbH WS 04/05
1. Einleitung
Das Einkommensteuergesetz (EStG) unterscheidet in § 2 (2) EStG zwischen Gewinneinkunftsarten (§ 2 (2) Nr. 1 EStG) und Überschusseinkunftsarten (§ 2 (2) Nr. 2 EStG). Die Ermittlung der Gewinneinkünfte und der Überschusseinkünfte ist von grundsätzlich unterschiedlicher Natur und kann zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen bei gleichen Tatbeständen führen. In diesem Zusammenhang spricht man vom „Dualismus der Einkunftsarten“.
Bei den Gewinneinkunftsarten bildet der jeweilige Gewinn die Einkünfte. Dem Gewinn (§ 4 (1) EStG) liegt die „Reinvermögenszugangstheorie“ zu Grunde. Demnach werden bei unternehmerischer Betätigung auch Gewinne oder Verluste aus Substanzveränderungen berücksichtigt. Dem Gewinn steht der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8, 9, 9a EStG) bei den Überschusseinkunftsarten gegenüber. Zu Grunde liegt hier die „Quellentheorie“, nach welcher nur „Erträge ständig fließender Quellen“, nicht hingegen die Quellen selbst der Überschussermittlung dienen soll. Eine Besteuerung der Substanz bleibt demnach außen vor. Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen soll dadurch vermieden werden. 1
Ausnahmen bei der Quellentheorie bildet § 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 (1) Nr. 1 und Nr. 2 EStG, nach welchem private Veräußerungsgewinne bei Grundstücken innerhalb von zehn Jahren, bei anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere Wertpapieren innerhalb von einem Jahr versteuert werden müssen.
Bei Steuerpflichtigen mit Grund- oder Wertpapiervermögen stellt sich immer wieder die Frage nach steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Diese Vermögensarten können entweder im einkommensteuerlichen Privatvermögen gehalten werden, sodaß sie nach den Prinzipien besteuert werden, die für die Überschusseinkunftsarten gelten. Sie können aber auch in einem gewerblichen Betriebsvermögen gehalten werden, sodaß sie den Grundsätzen der Gewinneinkunftsarten unterliegen. Weitere wesentliche Gründe für eine Gestaltungsfrage liegen bei den unterschiedlichen Spitzensteuersätzen bei der Frage einer Einkommen- oder Körperschaftsbesteuerung sowie der Unterscheidung von Privat- und Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Zuge einer (vorweggenommenen) Erbfolge.
1 Vgl. Tipke/Lang, Steuerecht, § 9 Rn. 181. Der Dualismus der Einkünfte erfährt hier starke Kritik, da
gerade bei der Vermögensverwaltung in Bezug auf Veräußerungsgeschäfte mit zweierlei (privat und
gewerblich) Maß gemessen wird. Vgl. hierzu Tipke/Lang, Steuerecht, § 9 Rn. 187.
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Grundzüge der steuerlichen Behandlung einer vermögensverwaltenden GmbH WS 04/05
Diese Seminararbeit versucht die grundlegenden Formen der Vermögensverwaltung darzustellen und einen Einblick in deren steuerliche Behandlung zu gewähren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Vorteilhaftigkeitsanalyse bei einer Einperiodenbetrachtung der Vermögensverwaltenden GmbH. Unterstellt wird bei den Berechnungen immer, dass der Steuerpflichtige mit seinem übrigen Einkommen den Spitzensteuersatz erreicht hat, die Einkünfte aus der Vermögensverwaltung also immer mit dem vollen Spitzensteuersatz besteuert werden. Weiterhin soll bei den Berechnungen von einem „worst case“, also der ungünstigsten aller eventuellen Möglichkeiten ausgegangen werden. Ebenso wird eine Ein-Mann-Gesellschaft unterstellt.
2. Private und gewerbliche Vermögensverwaltung natürlicher Personen
2.1 Private Vermögensverwaltung
Private Vermögensverwaltung einer natürlichen Person liegt vor, wenn Privatvermögen, z.B. das selbst genutzte Haus oder ein Wertpapierdepot privat verwaltet wird. Dies ist prinzipiell keine gewerbliche Tätigkeit. 2 Private Vermögensverwaltung für sich ist nicht steuerbar im Sinne des EStG. Steuerpflichtig wird eine private Vermögensverwaltung dann, wenn für diese Tätigkeit eine Vergütung gezahlt wird oder der Verwalter durch die zu verwaltenden Objekte „Früchte zieht“. Bei einer Fruchtziehung unterliegen die Einnahmen der jeweiligen Einkunftsart. Diese Einkunftsarten können Einkünfte aus den Überschusseinkunftsarten Kapitalvermögen (§ 20 EStG), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) oder Einkünfte aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern (Private Veräußerungsgeschäfte, § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 EStG) sein. 3
2.2 Gewerbliche Vermögensverwaltung
Die Folgen einer gewerblichen Vermögensverwaltung sind die Behandlung der Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) sowie die daraus resultierende Gewerbesteuerpflicht. Da die Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu den Gewinneinkunftsar- 2 Vgl.R 137 (1) EStR.
3 Vgl. Kirchhof, EStG § 2 Rn 49, 2002.
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Grundzüge der steuerlichen Behandlung einer vermögensverwaltenden GmbH WS 04/05
ten zählen, liegt der gewerblichen Vermögensverwaltung die Reinvermögenszugangs-theorie zu Grunde.
Gewerbliche Vermögensverwaltung einer natürlichen Person liegt vor, wenn die Tatbestandsmerkmale des § 15 (2) EStG oder des § 15 (3) Nr. 2 EStG erfüllt sind. Neben den in § 15 (2) EStG stehenden positiven Bedingungen Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr müssen auch die negativen Merkmale erfüllt sein: es darf sich nicht um einen Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieb (§ 13 EStG), um selbstständige Arbeit (§ 18 EStG) oder um private Vermögensverwaltung handeln. 4
Abb. 1: Tatbestandsmerkmale eines Gewerbebetriebes
Quelle: von Sicherer, Klaus; Einkommensteuer, 2002, S. 171
In Fällen gewerblicher Vermögensverwaltung geht es weniger um die Fruchtziehung aus dem Vermögen, sondern hier kommt es zu einer „Vermögensumschichtung unter Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte“. 5 Diese Grundsätze wurden für Grundstücksgeschäfte entwickelt, gelten jedoch auch für den gezielten Handel mit Wertpapieren. 6 Maßgebend sind das Gesamtbild der Verhältnisse 7 und die Verkehrsanschauung,
4 Vgl. R 137 (1) EStR.
5 Vgl. BFH v. 11.07.1968, BStBl. II 1968, S. 775.
6 Vgl. BFH v. 19.02.1997, BStBl. II 1997, S. 399.
7 Vgl. BFH v.25.06.1984 , BStBl. II 1984, S. 751.
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Stefan Steinhoff, 2004, Die Grundzüge der steuerlichen Behandlung einer vermögensverwaltenden GmbH, München, GRIN Verlag GmbH
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