III
Gliederung
A. Einleitung / Ausgangslage 1
I. Einleitung. 1
II. Ausgangslage 1
1. Die Energiewirtschaft 1
a.) Die Elektrizitätswirtschaft 2
b.) Die Gaswirtschaft 2
2. Alte Rechtslage: Das Energiewirtschaftgesetz von 1935 3
3. Energie in Europa. 4
B. Europarechtliche Grundlagen der Energierechtsreform. 5
I. Entwicklung der Energiebinnenmarktpolitik. 5
II. Der Weg zur Liberalisierung. 6
1. Vorgänger der Energiebinnenmarktrichtlinien 6
a.) Transparenzrichtlinie 6
b.) Transitrichtlinie. 7
c.) Weitere Entwicklungen. 7
2. Die Energiebinnenmarktrichtlinien. 8
a.) Die Elektrizitätsbinnenmarktlinie 8
aa.) Erste Entwürfe 8
bb.) Problem des Netzzugangs. 9
cc.) Französischer Gegenentwurf. 10
dd.) Der Weg zur Einigung 11
ee.) Grundlagen der Einigung 11
ff.) Verabschiedung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 12
b.) Die Gasbinnenmarktrichtlinie. 13
c.) Zusammenfassung der Richtlinienbestimmungen. 13
C Die Energierechtsreform in Deutschland 14
IV
I. Entstehung des Reformgesetzes 15
1. Die Diskussionen um den Regierungsentwurf. 15
2. Gegenentwürfe der Opposition. 16
3. Die Einigungsschwierigkeiten bis zum Erlaß 16
4. Anrufung des BVerfG 18
II. Kernelemente der Neuordnung 18
1. Neuregelungen. 19
a.) Reduzierung der staatlichen Aufsicht 19
b.) Gestaltung der Durchleitung. 19
aa.) Verhandelter Netzzugang. 20
bb.) Verbändevereinbarungen. 21
c.) Beseitigung der geschlossenen Versorgungsgebiete / Kartellrecht 22
d.) Aufnahme des Umweltschutzes in den Zielkatalog 22
e.) Gefährdung der kommunalen Selbstverwaltung? 22
f.) Braunkohleverstromung 23
D. Schlussbemerkungen. 24
I. Fazit 24
II. Ausblick 25
Baumeister, Alexander Deutsche Strombörse als Ergebnis eines liberalisierten deutschen Strommarktes, in: WiSt 2000, S. 162 - 166
Baur, Jürgen F. Die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie, in: ET 1997, S. 624 - 629
Böwing, Andreas u.a. Energiewirtschaftsgesetz 1998, Frankfurt/Main 1999
Büdenbender, Ulrich Energierecht nach der Energierechtsreform, in: JZ 1999, S. 62 - 72
ders. Schwerpunkte der Energierechtsreform 1998, Köln 1999
ders. / Heinegg, Wolf Heintschel von / Energierecht I, Recht der Energieanlagen, Berlin, Rosin, Peter New York 1999
Burchard, Friedrich von / Riemer, Die europäische Gasrichtlinie - eine erste Zwi-Heinz schenbilanz, in: ET 1998, S. 782 - 785
Cronenberg, Martin Das neue Energiewirtschaftsrecht, in: RdE 1998, S. 85 - 91
Ebel, Hans-Rudolf Preisgestaltung im neuen Energiewirschaftsrecht, in: BB 2000, Beilage 6
Heintzen, Markus Zur Tätigkeit kommunaler (Energieversorgungs-) Unternehmen außerhalb der kommunalen Gebiets- grenzen, in: NVwZ 2000, S. 743 - 746
VI
Herrmann, Bodo / Dick, Claudia Die Kundenbündelung und ihre Bedeutung für das Energie- und Konzessionsabgabenrecht, in: BB 2000, S. 885 - 893
Hustedt, Michaele Die energiepolitischen Vorstellungen von Bündnis 90 / Die Grünen, in: ET 1998, S. 444 - 445
Jarass, Hans, D. Europäisches Energierecht, Berlin 1996
Klemm, Andreas Strom aus dem Ausland, in: EuZW 2000, S. 69 -74
Kühne, Gunther / Scholtka, Boris Das neue Energiewirtschaftrecht, in: NJW 1998, S. 1902 - 1909
Lambsdorff, Otto Graf von Anforderungen an den Energiestandort Deutsch-land, in: RdE 1997, 125-127
Leidinger, Tobias Energiewirtschaftgesetz contra kommunale
Selbstverwaltungsgarantie, in: DöV 1999, S. 861 -869
Lindemann, Hans-Heinrich / Köster, Energiewirtschaft auf dem Weg zu mehr Wettbe-Kristina werb, in: DVBl 1997, S. 527 - 534
Lukes, Rudolf Die Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts, in: BB 1998, S. 1217 - 1223
Mennicken, Wolfgang Reform der Reform? in: ET 1998, S. 445 - 447
Nagel, Bernhard Norm und Markt bei den kommunalen Stromver-sorgern, in: NVwZ 2000, S. 758 - 762
Obernolte, Wolfgang / Danner, Wolf-Energiewirtschaftsrecht, Kommentar, Band I, gang Stand Januar 1999, Teil 1, März 2000
VII
Salje, Peter Das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts, in: NVwZ 1998, S. 916 - 922
Schneider, Jens-Peter Liberalisierung der Stromwirtschaft durch regulative Marktorganisation, Baden-Baden 1999
Scholtka, Boris Die Entwicklung des Energierechts in den Jahren 1998 und 1999, in: NJW 2000, S. 548 - 553
Schwabe, Petra Die deutsche Stroversorgungsstruktur und der EWG-Vertrag, Baden-Baden 1993
Weitere Quellen:
-http://www.erdgasonline.de
-http://www.bmwi.de
-http://www.ruhrgas.de
-http://www.strom.de
- http://www.vik-online.de
1
Die wesentlichen Strukurelemente der Energierechtsreform 1998 und ihrer europarechtlichen Grundlagen
A. Einleitung / Ausgangslage
Einführend zum Thema der Darstellung soll hier zunächst kurz auf die rechtliche Entwicklung im Bereich der Energiewirtschaft und die Ausgangslage hingewiesen werden.
I. Einleitung
Am 29. April 1998 trat das „Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts“ in Kraft. 1 Damit wurde nach langem politischen Ringen das seit 1935 geltende „alte“ Energiewirtschaftsgesetz reformiert. Es bildet gemeinsam mit den verschiedenen energiewirtschaftlichen Rechtsverordnungen, wie der Bundestarifordnung Elektrizität (BTOElt), den Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitäts- bzw. Gasve r-sorgung von Tarifkunden (AVBEltV bzw. AVBGasV) und der Konzessi-onsabgabenverordnung (KAV) den Rechtsrahmen der deutschen Energiewirtschaft. Wesentliche Intention des Reformgesetzes war die Umsetzung der EG-Richtlinien zur Schaffung eines europäischen Elektrizitäts- und eines Gasbinnenmarktes und damit die Liberalisierung des Energiemarktes in Deutschland, wobei auch unabhängig davon bereits Bestrebungen zu einer Energierechtsreform in Deutschland bestanden. Im folgenden sollen nun die wesentlichen Strukturelemente dieser Reform des Energiewirtschaftsrechts und der zugrundeliegenden europarechtlichen Regelungen, sowie deren Entstehung dargestellt werden.
II. Ausgangslage
Die Ausgangslage der Energiewirtschaft und der zu behandelnden Gebiete stellt sich folgendermaßen dar.
1. Die Energiewirtschaft
Das Energiewirtschaftsgesetz erfaßt keineswegs sämtliche Energieträger, sondern nur Elektrizität und Gas, soweit diese zur leitungsgebundenen E-nergieversorgung verwendet werden. 2 In der Vergangenheit und auch he ute werden diese teilweise von den gleichen rechtlichen Regelungen umfaßt, wie im folgenden auch noch zu sehen sein wird.
1 BGBl. 1998 I S. 730.
2 Vgl. Legaldefinition in § 2 I EnWG.
2
a.) Die Elektrizitätswirtschaft
Die Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität begann in Deutschland in der zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts. Mit Ausnahme einzelner B estimmungen wie den 1917 erlassenen Bewirtschaftungsvorschriften oder der 1919 beschlossenen Sozialisierung der Elektrizitätswirtschaft 3 , die jedoch nie umgesetzt wurde, unterblieben rechtliche Maßnahmen zur Steuerung dieses Wirtschaftsgebietes. Ende der 20er Jahre kam es zur ersten Abgrenzung der Versorgungsgebiete der großen Verbundgesellschaften. Es bildeten sich Gebietsmonopole, die nachträglich rechtlich gebilligt wurden. 4 Die einzelnen Versorgungsgebiete wurden durch Demarkationsverträge voneinander abgegrenzt, in denen dann die letztverteilenden Energie-versorgungsunternehmen (EVU) durch Konzessionsverträge das ausschließliche Versorgungsrecht der Endverbraucher mit dem Wegerecht erteilt wurde. 5 Bereits vor dem Erlaß des EWG 1935 wurden dann Anfang der 30er Jahre die Tarifordnungen, die Allgemeinen Bedingungen für die Stromversorgung sowie die Festlegung der Konzessionsabgaben und die gesetzliche Absicherung der Demarkationen der EVU über die §§ 103 ff. GWB erlassen.
b.) Die Gaswirtschaft
Gas ist eine junge Energie. Es hat erst Mitte der 60er Jahre durch die Entdeckung großer Erdgasfelder in Europa an Bedeutung gewonnen. In nur 30 Jahren ist sein Anteil am Primärenergieverbrauch in Europa auf über 20 % gestiegen. Erdgas wird als Primärenergie, das heißt im nätürlichen Zustand und damit ohne Umwandlungsverluste, überwiegend zur Erzeugung von Wärme für die Raumheizung, die industrielle Produktion und zur Strome rzeugung eingesetzt. 6 In Deutschland liegt der Anteil von Erdgas am Gesamtverbrauch der Primärenergie heute bei rund 18,3 Prozent. 7 Im Bereich der Wohnungsbeheizungen ist Erdgas mit über 35 Prozent allerdings in Deutschland führend. Die deutsche Erdgasversorgung ist fest in ein europäisches Ferngas-Verbundsystem integriert. Das gesamte Leitungsnetz allein in Deutschland hat ein Länge von mehr als 300.000 Kilometer, europaweit sind es sogar mehr als 1 Million Kilometer. 8
3 RGBl. S.341, 23.3.1919.
4 Schneider, S. 71ff.
5 Büdenbender, JZ 1999, S. 63.
6 http://www.ruhrgas.de/deutsch/index.htm
7 Öl liegt bei etwa 40 Prozent, Steinkohle bei ca. 15 Prozent; vgl.
http://www.erdgasonline.de/index.htm
8 http://www.erdgasonline.de/index.htm
3
2. Alte Rechtslage: Das Energiewirtschaftgesetz von 1935
1935 wurde in Deutschland das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 9 als erste Regelung für diesen Bereic h verabschiedet. 10 Es sah vor, daß lei-tungsgebundene Energieversorgung in geschlossenen Versorgungsgebieten unter spezieller Staatsaufsicht durchgeführt wurde. Die Versorgungsunternehmen waren in ihrem rechtlich abgesicherten Versorgungsgebiet damit praktisch vollständig vor brancheninternem Wettbewerb geschützt und der einzelne Kunde war ohne Ausweichmöglichkeit auf die Belieferung durch das für sein Gebiet zuständige Energieversorgungsunternehmen angewiesen. 11
Dieser Ordnungsrahmen wurde begründet mit der Leitungsgebundenheit, der hohen Kapitalintensität der Erzeugungsanlagen und Netze, der Nichtspeicherbarkeit von Strom und der hohen Bedeutung einer sicheren Stromversorgung für die Volkswirtschaft sowie einer umfassenden Ver-sorgungs- und Anschlußpflicht. 12 Es bestand die Auffassung, mehr Wettbewerb würde die Versorgungssicherheit gefährden und auch nicht zu einer kostengünstigeren Versorgung für die Gesamtheit der Verbraucher führen. 13
Die Regelungen des EnWG, die zunächst für die Elektrizitätswirtschaft entworfen worden waren, wurden auf die Gaswirtschaft übertragen, da es sich bei Gas ebenso um einen leitungsgebundenen Energieträger handelt, der aber vergleichsweise jung ist. 14
Das „alte“ EnWG hätte bis zur Reform Bestand. Auch in der Folgezeit herrschte über Jahrzehnte die Ansicht, daß Monopolstellungen der EVU die beste Gewähr für die Sicherheit und Preiswürdigkeit der Versorgung böten. 15 Zwar gab es in der Folgezeit mit wechselnder Intensität immer wieder Forderungen nach Begründung von mehr Wettbewerb in Wissenschaft und Politik, doch erteilte der Gesetzgeber diesbezüglichen Forderungen stets eine Absage, weil er davon überzeugt war, daß der Ausschluß des spartengleichen Wettbewerbs mehrerer EVU um dieselben Kunden
9 Gesetz zur Förderung der Energiewirtschaft vom 13.12.1935, RGBl.I S.1451.
10 Das EnWG trug im wesentlichen die Handschrift von Reichswirtschaftsminister Hjal-
mar Schacht. Es weist aber inhaltlich kein nationalsozialistisches Gedankengut auf. Vgl.
Büdenbender, Schwerpunkte, Rn 8.
11 Büdenbender, JZ 99, S. 63.
12 Büdenbender, Schwerpunkte, Rn. 8.
13 Vgl. Präambel EnWG; Kühne/Scholtka, S. 1903.
14 Vgl. I.2.
15 Büdenbender, Schwerpunkte, Rn. 1.
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Dr. Timo Hohmuth, 2000, Die wesentlichen Strukurelemente der Energierechtsreform 1998 und ihrer europarechtlichen Grundlagen, München, GRIN Verlag GmbH
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BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Seminararbeit, 33 Seiten
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