Seit 1990 wird die Bundesrepublik Deutschland aus 16 Bundesländern gebildet, drei Stadtstaaten und 13 Flächenstaaten.
Wie wird die Stadtstaatlichkeit der deutschen Stadtstaaten charakterisiert? Der Schwerpunkt der Beantwortung dieser Frage liegt bei den Unterschieden von Parlament und Regierung und der Haushaltslage von Stadt- und Flächenstaaten.
Im ersten Teil dieser Ausarbeitung wird erläutert, was der Begriff Stadtstaatlichkeit bedeutet, wie diese in der Hamburger Verfassung festgehalten ist, und was die Besonderheit des Stadtstaats Bremens ist. Zudem wird dargestellt, wie es zu der Entstehung der Stadtstaaten Deutschlands kam.
Im Folgenden wird dann auf die Aspekte des Parlaments und der Regierung, der Politik, des Verfassungsrechts und der Gesetzgebung und der Finanzen eingegangen, um so mithilfe eines Vergleichs zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein die Merkmale eines deutschen Stadtstaats zu untersuchen.
Im dritten Teil werden wir aus dem Ergebnis dieses Vergleichs herleiten, ob sich Stadtstaaten von Flächenstaaten unterscheiden und was die wichtigsten Merkmale dieser sind.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlagen
2.1 Definition
2.2 Stadtstaatlichkeit in der Hamburger Verfassung
2.3 Der Stadtstaat Bremen
2.4 Geschichte
2. Besonderheiten eines Stadtstaats
2.1 Parlament und Regierung
2.2 Politik
2.3 Verfassungsrecht
2.4 Gesetzgebung
2.5 Finanzen
2.5.1 Haushalt
2.5.2 Länderfinanzausgleich
2.5.3 Schuldenbremse
3. Fazit und Ausblick
4. Literaturverzeichnis
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