1 Einleitung
2 Predatory Pricing - Die Theorie
2.1 Definition
2.2 Theories for Assessing Predatory Pricing
2.2.1 Areeda- Turner
2.2.2 Williamson
2.2.3 Baumol
2.3 Problematik
2.4 Ein weiterer Test: Joskow & Klevorick
2.4.1 A Two-Tier Rule-of-Reason approach
2.4.2 Erste Ebene
2.4.3 Zweite Ebene
2.5 Exkurs: Non-Price Predation
2.6 Rechtslehre und Wettbewerbspolitik
2.7 Zusammenfassung
3 Analyse der Branchenstruktur des europäischen Luftverkehrs
3.1 Die Entwicklung des Luftverkehrs
3.2 Strukturkriterien nach Joskow und Klevorick
3.2.1 Kurzfristige Marktmacht
3.2.2 Markteintrittsbedingungen
3.2.3 Dynamische Effekte von Wettbewerbern und Newcomers
4 Wirtschaftspolitische Schlussfolgerung
1
1 Einleitung
Die vorliegende Arbeit untersucht die Möglichkeit von Verdrängungsstrategien in der Luftfahrtbranche. Es soll analysiert werden, ob Luftfahrtunternehmen in der Lage sind, durch Kampfpreise bzw. drastische Preissenkungen Wettbewerber aus dem Markt zu drängen oder potentielle Konkurrenten vom Marktzutritt zu entmutigen.
Im zweiten Kapitel soll zunächst auf die Theorie der Verdrängungsstrategie („Predatory Pricing“) im Allgemeinen eingegangen werden. Nach einer Definition werden die unterschiedlichen theoretischen Konzepte dargestellt, die in den 70er und 80er Jahren entwickelt worden sind, um das Vorliegen von Predatory Pricing zu prüfen. Im Mittelpunkt steht die Arbeit „Framework for Analyzing Predatory Policy“ von Paul L. Joskow und Alvin K. Klevorick. Im Anschluss folgen als Exkurs eine alternative Verdrängungsstrategie („Non-Price-Predation“) sowie eine kurze Schilderung der Rechtslage.
Zwar halten Ökonomen wie McGee Predatory Pricing für irrational und daher unrealistisch, jedoch ist durch die Spieltheorie bewiesen, dass Verdrängungswettbewerb rational ist und somit existiert. Das Problem hierbei ist, Predatory Pricing bzw. die Verdrängungsabsicht eines Unternehmens nachzuweisen.
Im dritten Kapitel soll untersucht werden, ob die Luftfahrtbranche besonders anfällig für Verdrängungsstrategien ist. Predatory Pricing würde hierbei eine strategische Markteintrittsbarriere darstellen, so dass neue Airlines mit Billigtickets („No Frills Carriers“ bzw. „low- fare airlines“) nicht einfach in den Markt eintreten könnten. Allianzen, eine andere strategische Eintrittsbarriere, soll Predatory Pricing gegenübergestellt werden. Als Basiskonstrukt für die Branchena nalyse werden die von Joskow & Klevorick entwickelten Strukturkriterien auf „First- Tier“ Basis herangezogen.
Im vierten Kapitel soll - ausgehend von den Erläuterungen der vorhergehenden Abschnitteeine kritische Betrachtung darüber stattfinden, ob Predatory Pricing im Luftverkehr wahrscheinlich ist.
2
2 Predatory Pricing - Die Theorie
“Economics (...) believe that Predatory Pricing is a successful and
2.1 Definition
“Predatory Pricing behavior involves a reduction of price in the short run so as to drive competing firms out of the markets or to discourage entry of new firms in an effort to gain larger profits via higher prices in the long run (...).“ 2
Ein klassischer Fall des missbräuchlichen Behinderungswettbewerbs ist die gezielte Kampfpreisunterbietung - „ Predatory Pricing“. Hierbei nutzt ein marktbeherrschendes dominantes Unternehmen seine überlegene Finanzkraft aus, indem es Preise für einen bestimmten Zeitraum unterhalb der Gewinnschwelle - also unterhalb der eigenen Kostenansetzt. Ziel ist es, existierende Konkurrenten aus dem Markt zu drängen und/ oder potentielle Konkurrenten vom Markteintritt abzuhalten, um ein Monopol zu errichten oder zu erhalten. Den hierbei entstehenden kurzzeitigen Verlust versucht das marktbeherrschende Unternehmen nach erfolgreicher Verdrängung der Konkurrenten dadurch wieder auszugleichen, dass es durch langfristig überhöhte Preise die Konsumentenrente abschöpft. Der Gewinn des Unternehmens ist dann langfristig höher als im Wettbewerbsfall. Voraussetzung für eine erfolgreiche Wettbewerbsbeschränkung durch Predatory Pricing ist „that some method exists for the predator to outlast its victim(s), whether through greater cash reserves, better financing or cross- subsidization from other markets or other products.” 3 Von aktueller Bedeutung ist das Thema aufgrund der zunehmenden Liberalisierung von Netzindustrien. Ehemalige Staatsbetriebe mit staatlich garantierter Monopolstellung verfügen aufgrund first-mover-advantage und ehemaligen Monopolrenten über größere finanzielle Reserven. Diese Unternehmen sollen davon abgehalten werden, Preise derart zu senken, dass Mitstreiter aus dem Markt gedrängt werden.
1 Department of Transportation (2001, 53)
2 Joskow, Klevorick, (1979, 267f)
3 OECD (1998, 7)
3
Aktuell ist die Thematik zum Beispiel im Luftverkehr, wo die etablierten nationalen Luftfahrtunternehmen versuchen, neu in den Markt eintretende Unternehmen wie Germania oder Billigflieger wie Ryan Air oder Go- fly durch Niedrigpreise, die noch unterhalb der Preise der eintretenden Unternehmen liegen, wieder aus dem Markt zu drängen.
Im Gegensatz zur US-amerikanischen Wirtschaft ist das Aufkommen von Billig- Airlines im europäischen Markt relativ neu. Predatory Pricing ist im europäischen Raum noch sehr unerforscht.
2.2 Theories for Assessing Predatory Pricing
Bei der Analyse von Predatory Pricing werden Theorien herangezogen, die die Kostenstruktur eines Unternehmens mit den korrespondierenden Marktpreisen vergleichen. Diese Theorien sind in den 70er und 80er Jahren vor allem von US-amerikanischen Ökonomen entwickelt worden. Entsprechend der Unterscheidung im US-amerikanischen Wettbewerbsrecht zwischen „per se“- und „rule-of-reason“- Verstößen kann man auch bei den Theorien zum Predatory Pricing solche unterscheiden, die „per se“-Verbote formulieren, und solche, die „rule of reason“-Verbote formulieren.
Verstöße gegen „per se“-Verbote sind per se rechtswidrig. Die Wettbewerbsbehörde hat insoweit keinen Beurteilungsspielraum. Zu per se-Verstößen zählen beispielsweise Preisabsprachen oder andere horizontale Wettbewerbsbeschränkungen.
Bei „rule-of-reason“-Verboten verstoßen die Wettbewerbsbeschränkungen dagegen nur dann gegen das Gesetz, wenn sie „unreasonable“ sind. Die Wettbewerbsbehörde muss im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums die positiven und negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb gegeneinander abwägen. „Rule-of-reason“-Verbote werden beispielsweise bei vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen herangezogen.
Während Areeda-Turner, Williamson und Baumol „per se“-Verbote formulieren, entwickeln Joskow & Klevorick- wie im Abschnitt 2.4 erläutert wird - einen Prüfungsmaßstab auf der Basis einer „rule-of-reason“.
4
Exkurs: Kostenkurven 4
AC Durchschnittskostenkurve
Betriebsminimum
C = c
v
y + c
F
AC = y
Obige Grafik zeigt den typischen Verlauf von Kostenkurven. Das langfristige Gewinnmaximum wird erreicht, wenn die AC den MC entsprechen ( p*). Kurzfristig kann auch ein Preis unter p* optimal sein, wenn ein Newcomer Fuß am Markt fassen will (AVC=MC). Aus der angeführten Rechnung ist ersichtlich, dass gilt: C > AC > MC = AVC
2.2.1 Areeda-Turner Test
Areeda und Turner sehen den Verdrängungsprozess als einen dynamischen, der sich über mehrere Perioden erstreckt. Voraussetzung für eine erfolgreiche Verdrängung der Konkurrenz durch Predatory Pricing ist, dass der Rivale klein ist und die Eintrittsbarrieren groß sind. Sie versuchen, eine Preisuntergrenze zu ermitteln, deren Unterschreitung als gesetzeswidrig angesehen werden soll.
Hierbei kommen sie zu dem Ergebnis, dass “a price at or above average cost should be deemed non-predatory, (...).“ 5 - ebenso Preise, die unter den Durchschnittskosten, aber über den Grenzkosten liegen.
Preissetzungen, die den Grenzkosten entsprechen, sind gesellschaftlich optimal. Jedoch “a monopolist pricing below marginal cost should be presumed to have engaged in a predatory or exclusionary practice.” 6
4 Vgl. Varian (1999, 342)
5 Areeda, Turner (1975, 709)
5
Somit stellen die Grenzkosten (MC), die mittels der durchschnittlichen variablen Kosten (AVC) geschätzt werden, die untere Grenze der „legalen“ Preise dar. Eine Ausnahme hierbei bilden Newcomer, denen es gestattet werden soll, kurzzeitig Preise („Promotional pricing“) unter den Grenzkosten anbieten zu dürfen, um am Markt Fuß fassen zu könnenvorausgesetzt jedoch, dass eine oligopolistische Marktstruktur gegeben ist.
2.2.2 Williamson Regel
Williamson schließt sich nicht der Meinung von Areeda und Turner an, da seiner Auffassung nach die Kostenfunktion eines Unternehmens nur schwer bestimmt werden könne: “The problem (...) is that marginal costs are sometimes a poor indicator of total [costs],(...).“ 7 Nach Ansicht von Williamson ist der „pre-entry“ Output eines Monopolisten oder Oligopolisten, dessen Marktmacht durch potentielle Konkurrenz bedroht wird und die somit einen Anreiz hat, den Newcomer durch Niedrigpreise zu verdrängen, von größerem Gewicht: “Only in dominant firms and collusive oligopoly industries do firms have a clear incentive to exclude or eliminate rivals. (...) A dominant firm industry can be defined as one in which the largest firm has a market share of at least sixty percent and entry into the market is not easy.“ 8 Williamson entwickelt eine “Output Restriction” Regel, die es dem marktbeherrschenden Unternehmen für eine Dauer von 12 bis 18 Monaten 9 nicht gestattet, den Output nach Markteintritt eines Newcomers (drastisch) zu erhöhen, um Senkungen des Marktpreises zu verhindern und dem Neuling die Möglichkeit zu geben, im Markt bestehen zu bleiben. Geringe Preissenkungen wären jedoch zulässig, so lange der resultierende Marktpreis kurzfristig die AVC, langfristig die AC deckt.
Das dominante Unternehmen wird nun vor dem Eintritt des Newcomers seinen („pre-entry“) Output anpassen. Wird der Output kurzfristig erhöht, so kann dies als predatory pricing interpretiert werden.
Solange der Rivale im Markt ist, kann das dominante Unternehmen nun nicht Monopolpreise fordern, da sonst die eigenen Kunden zur Konkurrenz abwandern würden (vorausgesetzt es handelt sich um homogene Produkte), was die Marktmacht schmälert.
6 Areeda, Turner (1975, 712)
7 Williamson (1977, 106)
8 Williamson (1977, 109)
9 vgl. OECD (1989, 22)
6
2.2.3 Baumol Regel
“While Williamson focused on controlling output increases in response to entry, Baumol aims at price increases after “successful” predation, i.e., after the new entrant has been driven off.” 10
Baumol betrachtet langfristige Preiserhöhungen nach erfolgreicher Verdrängung. Preissenkungen - auch in Form von Kampfpreisen - bei Markteintritt eines Newcomers wären legitim, allerdings müssten diese Preisreduzierungen nach Verdrängung der Konkurrenz beibehalten werden - für eine Dauer vo n fünf Jahren, wie Baumol vorschlägt. Dies verhindere Monopolprofite - trotz eventueller Monopolstellung. Das marktbeherrschende Unternehmen werde sich gut überlegen müssen, wie weit es die eigenen Preise bei Markteintritt des Neulings senken kann, um nicht selbst aus dem Markt ausscheiden zu müssen. Verändern sich die Inputpreise des dominanten Unternehmens, so kann es ihm gestattet werden, die Produktpreise leicht zu erhöhen.
Bei Baumols Regel müssen somit nicht Preissenkungen oder Outputerhöhungen betrachtet werden, sondern Preiserhöhungen.
2.3 Problematik
Die ökonomische Theorie des Predatory Pricing ist sehr komplex. Problematisch ist eine Unterscheidung zwischen wettbewerbsbeeinträchtigenden Niedrigpreisstrategien und normalen wettbewerblichen Preisunt erbietungen, was den Nachweis der
Behinderungsstrategie erheblich erschwert.
Manche Ökonomen behaupten gar, dass es Predatory Pricing überhaupt nicht gebe: “I still believe that attempts at predation have been rare, and that successful attempts will be found to be still rarer.(…) I believe that predatory pricing is (…) not an important problem for competition.” 11 Daher sehen Wissenschaftler wie McGee, Bork oder Easterbrook keinen Grund darin, dass sich die Wirtschaftspolitik mit Kampfpreisunterbietungen beschäftigen muss. Ihrer Meinung nach würde das Eingreifen der Wettbewerbsbehörden nur zu Fehlern führen, die den Wettbewerb beeinträchtigen könnten. McGee kommt mittels empirischen Untersuchungen zum Ergebnis, dass Predatory Pricing irrational wäre.
10 OECD (1989, 23)
11 McGee (1980, 292, 294)
7
Fusionen würden von Unternehmen bevorzugt, um eine Monopolstellung zu erreichen. Hierbei müsste kein Unternehmen Verlust machen oder das Risiko eingehen, selbst aus dem Markt auszuscheiden: “(...) predatory pricing cutting would be inferior to mergers [and acquisitions] as a monopolizing technique in an era in which mergers were permitted.“ 12 Wie McGee erwähnt, hängt dies von der Effektivität der Fusionskontrolle ab. Zumindest in Fällen, in denen die betreffende Wettbewerbsbehörde einen Zusammenschluss mit dem Konkurrenten verbiete, kann es dementsprechend rational sein, ihn stattdessen mit Kampfpreisen aus dem Markt zu drängen.
Anhand der Strukturkriterien von Joskow und Klevorick kann auch in der Praxis Predatory Pricing nicht vollständig erkannt werden. Mittels der Methodik der beiden Autoren kann lediglich eine Wahrscheinlichkeitsaussage getroffen werden. Gerichte erwarten jedoch auch keinen vollständigen Nachweis über das Vorliegen einer Verdrängungsabsicht.
2.4 Ein weiterer Test: Joskow & Klevorick
Joskow & Klevorick halten ein „per se“-Verbot für unzureichend, Predatory Pricing zutreffend zu erfassen, da für unterschiedliche Märkte unterschiedliche Regelungen gelten müssten: “no single rule will be best for all market situations“ 13 . Sie entwickeln daher ein zweis tufiges „rule-of-reason“-Verbot. Auf der ersten Stufe sollen bestimmte Partialmärkte anhand aktueller Marktbedingungen identifiziert werden, in denen die Wahrscheinlichkeit einer “Predatory Pricing“ Praxis hoch ist. Auf der zweiten Ebene analysieren sie bei den infragekommenden Partialmärkten die Kostenstruktur der Unternehmen und geben eine Preis/ Kostenrelation zur Schätzung von Predatory Pricing an. Der wohlfahrtsökonomische Ansatz versucht eine optimale Eingriffsintensität der Wettbewerbsbehörden zu bestimmen. Mögliche Fehlentscheidungen seitens der Wettbewerbsbehörden und die Folgen jener in Form von gesellschaftlichen Kosten („error costs“) sollen minimiert werden, so dass die Gesamtwohlfahrt steigt. Eine optimale Eingriffsintensität soll auch dazu beitragen, dass das Ziel der Liberalisierung von ehemaligen Staatsbereichen unterstützt wird.
12 McGee (1980, 291f)
13 Joskow, Klevorick (1979, 266)
8
2.4.1 A Two-Tier Rule-of-Reason Approach
Joskow und Klevorick stellen fest, dass “a variety of different “rules” have been suggested”, jedoch “no unified structure has been provided” 14 . Weder über die Struktur der Methodik, über die zu ziehenden wirtschaftspolitischen Schlussfolgerungen, über die Häufigkeit von Predatory Pricing noch über den Typus der Regel seien sich Autoren wie Areeda und Turner, Baumol, Williamson oder McGee einig. “A Framework for Analyzing Predatory Pricing Policy” versucht, einen alternativen Ansatz auf zwei Stufen zu entwickeln, bei dem auf der ersten Stufe das langfristige ( nicht beobachtbare) Marktergebnis anhand kurzfristiger (beobachtbarer) Marktbedingungen und Verhaltensweisen prognostiziert werden soll.
Aus den beobachtbaren gegenwärtigen Marktbedingungen wie Marktmacht,
Markteintrittsschranken oder Dynamik der Branche sollen nun jene Partialmärkte ermittelt werden, bei denen bestimmte Fehlertypen bzw. gesellschaftliche Kosten („error costs“) besonders ausgeprägt sind, was für eine hohe Wahrscheinlichkeit für (erfolgreiches) Predatory Pricing steht. Jene Branchen gilt es zukünftig genauer zu beobachten um l angfristig ein gesellschaftlich erwünschtes Marktergebnis erreichen zu können; anderen Branchen dagegen solle uneingeschränkter Handlungsspielraum gewährt werden, da hier nach Meinung der Autoren Predatory Pricing langfristig nicht erfolgreich sein kann. In den Kapiteln 3 und 4 soll diskutiert werden, ob die Luftverkehrsmärkte zu jenen Partialmärkten zählen, bei denen Predatory Pricing wahrscheinlich ist. Durch diese Prognosen, die bestimmte Partialmärkte „verdächtigen“ oder „freisprechen“, können Fehler entstehen, wenn entweder harter Wettbewerb fälschlicherweise als Predatory Pricing qualifiziert wird oder Predatory Pricing umgekehrt als harter Wettbewerb. Dementsprechend unterscheiden die Autoren zwei Fehlertypen. Ein „false positive error“ oder Typ-1-Fehler tritt ein, wenn ein Verhalten als Verdrängungsstrategie klassifiziert wird, dies aber in Wirklichkeit nicht ist. Ein „false negative error“ oder Typ-2-Fehler ergibt sich, wenn Predatory Pricing nicht erkannt wird. Beide Fehler verursachen gesellschaftliche Kosten („error costs“).
14 Joskow, Klevorick (1979, 262)
15 Joskow, Klevorick (1979, 270f)
9
Typ-1-Fehler ziehen (1) Wohlfahrtsverluste wegen unnötig hoher Preise nach sich, weshalb (2) ineffiziente Unternehmen im Markt bestehen bleiben bzw. diese einen Anreiz bekommen, in den Markt einzutreten.
Typ-2-Fehler führen zu (1) allokativer Ineffizienz, wenn das marktbeherrschende Unternehmen den Preis unter den Grenzkosten ansetzt; (2) „dead-weight- loss“, wenn das marktbeherrschende Unternehmen nach erfolgreicher Verdrängung Monopolpreise fordert sowie (3) Ineffizienzen hinsichtlich der Kosten des Unternehmens, da dieses als alleiniger Anbieter keinen F&E-Anreiz mehr hat - in Form von
produktionskostensenkenden Prozessinnovationen - aufgrund fehlenden Wettbewerbsdrucks.
2.4.2 Erste Ebene
“The relevant structural characteristics can be grouped into three basic categories: (1) factors indicative of short-run monopoly power; (2) conditions of entry into the market; and (3) the dynamic effects of competitors or entrants on the costs of production and the quality of products offered to consumers.” 16
2.4.2.1 Kurzfristige Marktmacht
Joskow und Klevorick ziehen zur Schätzung zukünftiger Marktmacht (nach erfolgreicher Verdrängung) im relevanten Markt die gegenwärtig beobachtbare heran. Der relevante Markt soll ein Partialmarkt mit Anbietern sein, deren Produkte oder Dienstleistungen enge Substitute sind. Etablierte Airlines, meist staatlich subventioniert („national carriers“) stehen somit in Konkurrenz mit den Billigfliegern („No Frills“) im jeweiligen Partialmarkt.
Zur Prüfung kurzfristiger Marktmacht ziehen sie folgende Kriterien heran: (1) Marktanteil des marktbeherrschenden Unternehmens, (2) Anzahl und Größe der aktuellen Konkurrenten im Partialmarkt, (3) Stabilität der Marktanteile im Zeitablauf, (4) Gewinnentwicklung des marktbeherrschenden Unternehmens sowie (5) die Elastizität der Nachfrage des marktbeherrschenden Unternehmens.
16 Joskow, Klevorick (1979, 272)
10
Von grundlegender Bedeutung ist die Schätzung der Nachfrageelastizität (ε): „Hence the less elastic the demand for the product (...), the higher is the cost of a false negative error.(…), the lower the cost of a false positive error.” 17
Nachfrage nach normalem Gut
im Polypol
Die Preiselastizität der Nachfrage ist ein Indiz dafür, wie Konsumenten auf Preiserhöhungen (und -Senkungen) reagieren. Geht die Preiselastizität gegen Null - erfolgt also keine signifikante Verbraucherreaktion - so kann ein Monopolist den vollen Monopolpreis oder sogar Prohibitivpreis verlangen. Der Wohlfahrtsverlust (“dead-weight- loss“) bei Monopolpreisen ist somit umso höher, je unelastischer die Nachfrage ist. Der Monopolist wird allerdings nur im elastischen Bereich (Cournot’scher Punkt) produzieren und anbieten, da ein Preis im unelastischen Bereich kein Gewinnmaximum darstellt. 18 Senkt nun ein Monopolist bei Markteintritt eines Newcomers den Preis derart, dass der neue Preis nicht mehr im elastischen Bereich liegt und der Monopolist keinen Gewinn mehr macht, so kann dies bereits ein Hinweis auf Predatory Pricing sein.
Marktmacht hat zur Folge, dass die Kosten von Typ-2-Fehlern größer sind als jene von Typ-1-Fehlern. Wird bei einer Monopolstellung Predatory Pricing seitens der Wettbewerbsbehörden verkannt (= Typ-2-Fehler), so könnte das marktbeherrschende Unternehme n nach erfolgreicher Verdrängung Monopolpreise fordern, die die Konsumentenrente voll abschröpfen würde. Der hierbei u.a. entstehende dead-weight-loss ist höher als die Kosten des Typ-2-Fehlers.
Nach dem deutschen Wettbewerbsrecht wird vermutet, dass ein Unternehmen marktbeherrschend ist, wenn es einen Marktanteil größer als einem Drittel hat.
17 Joskow, Klevorick (1979, 275)
18 vgl. Varian (1999, 395)
11
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Alexander Albrecht, 2002, Verdrängungswettbewerb und Branchenanalyse des europäischen Luftverkehrs, München, GRIN Verlag GmbH
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