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Planen und Bauen in Grossbritannien

Titel: Planen und Bauen in Grossbritannien

Hausarbeit (Hauptseminar) , 2000 , 56 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Jochen Müller (Autor:in)

Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Situation auf dem britischen Markt unterscheidet sich von der deutschen zunächst essentiell durch eine weitaus liberalere Wettbewerbsstruktur, die in den Planungsprozessen zu stärkerer Aufgabenverteilung und in den letzten Jahren zu einer generellen Verschlechterung der beruflichen Situation von Architekten, nicht zuletzt durch die Entstehung neuer Berufsgruppen, geführt hat, worauf explizit unter Punkt 1.8 eingegangen wird. Auch in der Bauüberwachung werden zunehmend öffentliche Kontrollaufgaben an private Marktteilnehmer vergeben. Im generellen Geschäftsverkehr liegen durch das sich vom deutschen unterscheidende britische Vertragsrecht beachtliche Unterschiede vor, die in den Punkten 1.6 und 1.7 zusätzlich beleuchtet werden. Von Bedeutung sind hier auch unterschiedliche Gesetzgebungen in Schottland. An den Anfang haben wir die berufliche Situation der Architekten und planenden Ingenieure in Großbritannien gestellt, um auf dieser Grundlage die Besonderheiten im britischen Bildungssystem zu erläutern. Insgesamt sind sowohl der Aufgabenbereich als auch die hierarchische Stellung des Architekten im Planungsprozeß in Großbritannien wesentlich unschärfer gefaßt als in Deutschland.

Aktuelle Entwicklungen auf dem deutschen Architekturmarkt wie beispielsweise die zunehmende Hinzuziehung von Beratern zum Planungsprozeß zeigen in die Richtung einer Entwicklung wie in Großbritannien. Schon von daher erscheint eine Auseinandersetzung mit der dortigen Situation für deutsche Architekten und Bauherren interessant. Veränderungen werden sich durch die künftige Gleichschaltung der europäischen Märkte zwangsläufig auch für Deutschland ergeben. Die Analyse von positiven wie negativen Auswirkungen einer völligen Freigabe des Marktes für Architektenleistungen am Beispiel Englands, des Preiswettbewerbes im Planungssektor, und ein Vergleich mit dem in Deutschland geltenden System des Leistungswettbewerbes für öffentliche Planungsaufträge können den deutschen Marktteilnehmern eine Vorbereitung auf zukünftige Entwicklungen ermöglichen und zeigen zum anderen die Notwendigkeit einer Auseinandersetzung mit der europäischen Gesetzgebung auf - deutsche Architekten und Planer müssen sich an diesem Prozeß beteiligen, um nicht von ihm überrollt zu werden.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG

2 BERUFSBILD DES ARCHITEKTEN

2.1 ARCHITEKTEN IN ENGLAND – BERUFSSITUATION

2.2 AUSBILDUNG ZUM ARCHITEKTEN – AUSBILDUNGSWEGE, AUSBILDUNGSDAUER, ABSCHLÜSSE, PRÜFUNGEN

2.2.1 Ausbildungsstätten

2.2.2 Ausbildungswege und Ausbildungsdauer

2.2.3 Studiensituation

2.2.4 Arbeits- und Leistungsumfang

3 ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

3.1 ZULASSUNGSBEHÖRDEN – ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN, BEITRÄGE UND GEBÜHREN, AUFGABEN UND LEISTUNGEN DER ZULASSUNGSBEHÖRDE

3.2 BERUFSVERBÄNDE – ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN, BEITRÄGE UND GEBÜHREN, AUFGABEN UND LEISTUNGEN DER BERUFSVERBÄNDE

3.2.1 Zulassungsvoraussetzungen

3.2.2 Beiträge und Gebühren

3.2.3 Aufgaben und Leistungen

4 BAUGENEHMIGUNG

4.1 GENEHMIGUNGSVERFAHREN – BAUGENEHMIGUNGSPFLICHT,BAUANTRAG

4.1.1 Rechtliche Grundlagen

4.1.2 Das planungsrechtliche Genehmigungsverfahren

4.1.2.1 Genehmigungspflicht

4.1.2.2 Bauantrag

4.1.2.3 Rechtsmittel und Rechtsbeistand

4.1.3 Die bautechnische Genehmigung

4.1.3.1 Genehmigungspflicht

4.1.3.2 Bauantrag

4.2 GENEHMIGUNGSBETEILIGT E –ÄMTER UND BEHÖRDEN, PLANER UND FACHPLANER

4.2.1 Die planungsrechtliche Genehmigung

4.2.1.1 Planaufstellende Ämter und Behörden

4.2.1.2 Das Plansystem der Bauleitplanung

4.2.2 Die bautechnische Genehmigung

4.2.2.1 Beteiligte Ämter und Behörden

5 PLANUNGSBETEILIGTE

5.1 PLANUNGSBETEILIGTE UND IHRE AUFGABEN

5.2 BEZIEHUNG ZWISCHEN DEN PLANUNGSBETEILIGTEN

5.3 BEZIEHUNG ZWISCHEN AUFTRAGGEBER UND ARCHITEKT – AKQUISITION, ARCHITEKTENVERTRAG, HAFTUNG, VERSICHERUNGEN, URHEBERRECHT, HONORARE UND HONORARORDNUNGEN

5.3.1 Akquisition, Wettbewerb unter Architekten

5.3.2 Architektenvertrag

5.3.3 Haftung, Versicherungen

5.3.4 Urheberrecht

5.3.5 Honorare und Honorarordnung

6 BAUBETEILIGTE

6.1 BEDEUTUNG DES BRITISCHE ZIVILRECHT (COMMON LAW) FÜR DEN BAUVERTRAG

6.1.1 Das Common Law

6.1.2 Auswirkung des Common Law auf Bauverträge

6.2 BAUBETEILIGTE UND IHRE BEZIEHUNG ZUEINANDER

6.3 BEZIEHUNG ZWISCHEN AUFTRAGGEBER UND BAUUNTERNEHMER DES BAUVERTRAGES

6.3.1 Allgemein

6.3.2 Vergabe

6.3.3 Vergütung

6.4 HAFTUNG, GEWÄHRLEISTUNG UND VERJÄHRUNG

6.4.1 Allgemein

6.4.2 Haftung, Verjährung und Gewährleistung nach JCT

6.4.3 Haftung, Verjährung und Gewährleistung nach ICE

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die grundlegenden Bedingungen des Planungs- und Bauwesens in Großbritannien im Vergleich zu Deutschland. Ziel ist es, die spezifischen Unterschiede in den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Berufsfeldern und den Vertragsstrukturen aufzuzeigen, um deutschen Marktteilnehmern eine Orientierung für die zunehmende europäische Marktintegration zu bieten.

  • Analyse des Berufsbildes und der Ausbildungssituation für Architekten in Großbritannien.
  • Untersuchung der Zulassungsvoraussetzungen und der Rolle von Berufsverbänden.
  • Darstellung des britischen Genehmigungsverfahrens (planungsrechtlich und bautechnisch).
  • Evaluation der Rollenverteilung zwischen Planungsbeteiligten und Bauherren.
  • Vergleich der britischen Vertragsformen (Common Law) mit deutschen Standards.

Auszug aus dem Buch

5.3.2 Architektenvertrag

Der Standardvertrag des JCT definiert den Architekten als einen der Vertreter des Bauherrn; neben den oben beschriebenen Aufgaben in der Planungsphase werden ihm durch den Standardvertrag weitere diverse Aufgaben angetragen, die sich vor allem auf die Leistung während der Baudurchführung beziehen (siehe dazu 1.7.2). Im englischen Standardvertragsrecht besitzt der Architekt beim Vertragsmanagement eine Schlüsselrolle, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Baumängelhaftung. Im deutschen Baurecht wird der Architekt in der VOB namentlich an keiner Stelle erwähnt, obwohl er als Entwurfsverfasser und als Bevollmächtigter Vertreter der Auftraggebers in tatsächlicher Hinsicht eine zentrale Rolle spielt. Dagegen wird dem Architekten im angelsächsischen Standardvertragsrecht durch den Bauvertrag selbst eine starke Rechtsposition eingeräumt. So erwähnen die JCT-Verträge den Architekten als eine Art "faktischen Vertragspartner" des Auftragnehmers. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß in Großbritannien das fachliche Ermessen der Architekten und Ingenieure die deutschen Maßstäbe der VOB/C weitgehend ersetzt. Die Ermessensentscheidung des Architekten ist Leistungsmaßstab für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung und besitzt damit gleichwertige Bedeutung wie die Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen. Als eine Art "dritter Vertragspartner" und als Schiedsrichter (mit Unabhängigkeit auch gegenüber dem Auftraggeber) ist somit der 'professional' – obwohl kein Beteiligter am Bauvertrag – zur juristischen Zentralfigur geworden.

Zusammenfassung der Kapitel

1 EINLEITUNG: Einführung in die Unterschiede des britischen Baumarktes und Notwendigkeit der Auseinandersetzung für deutsche Marktteilnehmer.

2 BERUFSBILD DES ARCHITEKTEN: Darstellung der schlechter werdenden Berufssituation, der Ausbildung sowie der Arbeitsbereiche und Leistungen.

3 ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN: Erläuterung der fehlenden Zulassungspflicht für Architekten und der Rolle von Berufsverbänden wie dem RIBA.

4 BAUGENEHMIGUNG: Analyse des zweigeteilten Genehmigungsprozesses (planungsrechtlich und bautechnisch) in Großbritannien.

5 PLANUNGSBETEILIGTE: Beschreibung der Rollen von Architekt, Quantity Surveyor und Projektmanager sowie deren Vertragsbeziehungen.

6 BAUBETEILIGTE: Analyse der Bedeutung des Common Law für Bauverträge, Vergabeverfahren und die Mängelhaftung bei Bauvorhaben.

Schlüsselwörter

Architekturmarkt Großbritannien, RIBA, JCT-Verträge, Common Law, Planungsgenehmigung, Baugenehmigung, Quantity Surveyor, Bauvertrag, Architektenvertrag, Haftung, Gewährleistung, Bauleitplanung, Honorarwettbewerb, Projektsteuerung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit bietet eine umfassende Analyse der Rahmenbedingungen für das Planen und Bauen in Großbritannien, speziell im Vergleich zum deutschen System.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Kernbereiche sind das Berufsbild des Architekten, das Genehmigungsverfahren, die Rollen der Planungsbeteiligten und die Besonderheiten des britischen Vertragsrechts.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist, deutschen Architekten und Bauherren die strukturellen Unterschiede des britischen Marktes verständlich zu machen, um sie auf die zunehmende Integration der europäischen Märkte vorzubereiten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine deskriptive und vergleichende Analyse unter Einbeziehung von Fachliteratur, Standardverträgen und gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Ausbildung und Berufssituation, das komplexe Genehmigungswesen, die Rollenverteilung zwischen Architekten und Projektsteuerern sowie die Besonderheiten des britischen Bauvertragsrechts unter dem Common Law.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zentrale Begriffe sind unter anderem RIBA, JCT-Verträge, Common Law, Genehmigungsverfahren und Quantity Surveyor.

Was ist die spezifische Rolle des Quantity Surveyor?

Der Quantity Surveyor ist eine britische Besonderheit; er fungiert als spezialisierter Kostenüberwacher und Projektsteuerer, der oft schon früh in die Planungsphase einbezogen wird und in Konkurrenz zum Architekten steht.

Wie unterscheidet sich die Mängelhaftung nach Common Law vom deutschen Baurecht?

Im englischen Common Law gibt es keine werkvertragliche Mängelhaftung im deutschen Sinne; stattdessen basiert alles auf dem Vertragsbruch-Konzept (breach of contract) und führt primär zu Schadensersatzansprüchen statt zu einem direkten Erfüllungsanspruch.

Ende der Leseprobe aus 56 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Planen und Bauen in Grossbritannien
Hochschule
Technische Universität Darmstadt  (Öffentliches und Privates Baurecht)
Veranstaltung
Europaweit II - Planen und Bauen in Europa
Note
1,3
Autor
Jochen Müller (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2000
Seiten
56
Katalognummer
V33042
ISBN (eBook)
9783638336178
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Planen Bauen Grossbritannien Europaweit Planen Bauen Europa
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Jochen Müller (Autor:in), 2000, Planen und Bauen in Grossbritannien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33042
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Leseprobe aus  56  Seiten
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