Inhaltsverzeichnis
1. Methode und Literaturrecherche S. 5
2. Betreutes Wohnen S. 6
2.1. Organisationsstruktur der betreuten Wohnformen S. 7
2.1.1. Servicemodelle S. 7
2.1.2. Betreuungsmodelle S. 8
3. Wohngruppen S. 11
3.1. Organisationsstrukturen von Wohngruppen S. 11
3.1.1. Integrierter stationärer Typ S. 12
3.1.2. Ausgegliederter stationärer Typ S. 12
3.1.3. Ambulanter Typus mit „Hausmutter“ S. 12
3.1.4. Ambulanter Typ mit ausschließlicher Versorgung durch
4. Cantou S. 14
5. Domus-Einheiten S. 16
6. Special Care Unit (SCU) S. 17
6.1. Pflegeattribute für die Entwicklung der Typologie S. 19
6.2. Definition nach Grant S. 20
6.3. Konzeptuelle Gestaltung S. 21
7. Special Dementia Unit (SDU) S. 21
8. Hausgemeinschaften S. 22
8.1. Organisationsstruktur von Hausgemeinschaften S. 23
8.1.1. Vollstationärer Typ S. 23
8.1.2. Hausgemeinschaften Typ (M) S. 24
8.1.3. Hausgemeinschaften (Wb) S. 24
9. Pflegeheim S. 25
9.1. Pflegeheim vollstationär S. 25
9.1.1. Definition der Lang zeitpflege S. 25
9.1.2. Klientengruppe S. 26
9.2. Pflegeheim teilstationär S. 26
9.2.1. Entwicklung der Zahl der Tagespflegeeinrichtungen S. 27
9.2.2. Rechtslage S. 27
9.3. Kurzzeitpflege nach SGB XI S. 27
9.3.1. Organisationsformen der Kurzzeitpflege S. 27
9.3.1.1. Solitäreinrichtungen S. 28
9.3.1.2. Kurzzeitpflege im Verbund mit nicht-vollstationären Diensten S. 28
9.3.1.3. Verbund mit Betreutem Wohnen S. 29
9.3.1.4. Verbund mit vollstationären Einrichtungen S. 29
9.3.1.5. Kurzzeitpflege in umgewandelten Krankenhausabteilungen S. 29
9.3.2. Rechtslage zur Kurzzeitpflege S. 30
9.3.3. Personal S. 30
10. Hospize S. 31
10.1. stationäre Hospizarbeit S. 32
10.2.ambulante Hospizarbeit S. 32
10.2.1. Rechtslage S. 33
10.3. Palliativmedizin S. 33
11. Bewertung S. 34
Einleitung
Wie in anderen Industrienationen unterliegt auch die deutsche Ge- sellschaft einer demographischen Alterung. Es wird damit gerechnet, dass die Anzahl der älteren Menschen ab 60 Jahren in den nächsten fünf Jahrzehnten von gegenwärtig 19 Millionen auf ca. 25 Millionen ansteigt. (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend (2002). Vierter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland: Risiken, Lebensqualität und Versor- gung Hochaltriger - unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen und Stellungnahme der Bundesregierung. Berlin, BMFSGJ, S. 49).
In Anbetracht dieser Veränderungen ist davon auszugehen, dass sich die Bedürfnisse innerhalb der Gesellschaft, auch bezüglich der Inanspruchnahme von Pflegearrangements verändern wird. Die Pfle- gewissenschaft und Pflegepraxis sollte auf die sich verändernden Ansprüche und Bedürfnisse vorbereitet sein.
Hierzu gehören auch die sich verändernden Wohn- und Betreuungs- formen von Menschen aus dem dritten und vierten Lebensabschnitt. Die Berücksichtigung der demenziellen Erkrankungen ist notwendig, da davon auszugehen ist, dass der Anteil der Demenzkranken eben- falls zunehmen wird. „Das Ausmaß der demenziellen Erkrankungen wird in den nächsten 40 bis 50 Jahren offenbar gravierend bleiben...( Pohlmann, S. (2001). Das Altern der Gesellschaft als globale Her- ausforderung - Deutsche Impulse. S. Bundesministerium für Familie, Frauen und Jugend. Stuttgart, W. Kohlhammer. Band 201, S.87) Die vorliegende Arbeit soll der Frage nachgehen, welche Wohn- und Betreuungsformen bereits vorliegen, welchen Ursprung sie haben und welche es davon in Deutschland gibt.
1. Methode und Literaturrecherche
Die Literaturrecherche wurde in verschiedenen Suchmasken in ver- schiedenen Datenbanken, im Internet und in der Bibliothek des Bun- desministerium für Gesundheit durchgeführt. Der zeitliche Rahmen der Recherche wurde auf einen Zeitraum von 1998 bis 2002 festge- legt. Für die CD-Rom-Recherche wurde CareLit genutzt. Folgende Datenbanken und Schlagworte wurden verwandt:
• GeroLit (http://www.gerolit.de) mit den Schlagworten: Betreu-
tes Wohnen (536), Wohngemeinschaft (255), Wohngruppen (117), Wohnstifte (31), Heime (2241), Altenwohnung (490), Al- tenwohnhaus (116), Stationäre Einrichtungen (383) und Son- derwohnformen (278).
• Google (http://www.google.de) mit den Schlagworten: Wohn-
formen und alte Menschen (2020), Betreutes Wohnen ( 2075), Wohngruppen und alte Menschen (675), Pflegeheime und Demenz (614), Special Care Unit (2400), Special Dementia Unit (34300) und Wohnformen und Demenz (2010).
• CareLit mit den Schlagworten: Betreutes Wohnen (76), Wohn-
form (150), Wohngemeinschaft (2), Pflegeheim (252) und Heim (46).
Des weiteren wurden der Zweite, Dritte und Vierte Altenbericht und Schriftreihen des Bundesministerium für Gesundheit genutzt.
Ergebnisse der Literaturrecherche:
Die qualitativen Unterschiede innerhalb der Artikel variierten sehr stark, es wurden zwölf Artikel, drei Altenberichte, eine Schriftreihe des Landesministeriums des Saarlandes, eine Studie und zehn Mo- nographien verwendet. Für die Auswahl waren folgende Kriterien entscheiden:
1. Aussagen über die Bewohner und Personalstruktur 2. Aussagen über die bestehende Rechtslage 3. Aussagen über Pflegekonzepte und Theorien
2. Betreutes Wohnen (Assisted Living –AL)
Betreutes Wohnen wird im vierten Bericht zur Lage der älteren Gene- ration in der Bundesrepublik Deutschland als Übergang zur stationä- ren Langzeitversorgung gesehen. ( Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2002). Vierter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland: Risiken, Le- bensqualität und Versorgung Hochaltriger - unter besonderer Be- rücksichtigung demenzieller Erkrankungen und Stellungnahme der Bundesregierung. Berlin, BMFSGJ, S.257). Der Begriff des „Betreu- ten Wohnens“ taucht erstmals 1992 im Zweiten Altenbericht auf ( Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (1998). Zweiter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepu- blik Deutschland. Berlin, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: S. 98).
Das Angebot „betreutes“ Wohnen gestaltet sich nach der Literatur- analyse sehr vielfältig: vom Minimalangebot, welches lediglich das Aufstellen von sogenannten „Notfalltelefonen“ (meist ist der zustän- dige Dienst nur tagsüber erreichbar) beinhaltet, bis hin zu umfangrei- chen Service- und Betreuungspaketen. „Der Begriff „Betreutes Woh- nen“ bezeichnet eigentlich gar keine Wohnform“. (Bundesministerium für Familie, S., Frauen und Jugend (1998). Zweiter Bericht, S. 112, ebenda).
Der Terminus des betreuten Wohnens ist gesetzlich nicht geregelt. Hierzu zwei Anmerkungen aus der zum Heimgesetz 2002. (Vollmer, R. (2002). Das neue Heimgesetz. Leipzig, AOK-Verlag):
1.“ Das „echte“ Betreute Wohnen, bei dem der Vermieter lediglich allgemeine Betreuungsdienste, wie z.B. Notrufdienste oder Vermitt- lung von Pflegediensten anbietet, fällt nicht unter das Heimgesetz.“
2.“Auf eine Definition des „Betreuten Wohnens“ wird verzichtet. Es handelt sich beim „Betreuten Wohnen“ um unterschiedliche Wohn- formen, die einer dynamischen Entwicklung unterliegen und einer Definition schwer zugänglich sind.“
Die Voraussetzungen für Einrichtungen, die der Wohnraumüberlas- sung und der Betreuung dienen, sind im Heimgesetz § 1 Abs. 2 ge- regelt.
2.1. Organisationsstruktur der betreuten Wohnformen:
Obwohl sich die betreuten Wohnformen im Einzel nen erheblich un- terscheiden, lässt sich einige allgemeine Einteilung vornehmen. Die Unterscheidung ergibt sich aus der Organisation der angebotenen Leistungen und nach der Betreuungskonzeption. „Tendenziell lassen sie hier zwei Modelle unterscheiden“. (Bundesministerium für Fami- lie, S., Frauen und Jugend (2000). Dritter Altenbericht: Alter und Ge- sellschaft. Berlin, BMFSFJ, S.249):
2.1.1.Servicemodelle
Bei den eigenständige Wohnanlagen werden durch ein Service-Büro Leistungen organisiert und durch Dritte erbracht, wie z.B. Einkaufs- dienste, Reinigungsdienst und „Essen auf Rädern“. Werden Leistun- gen direkt vor Ort angeboten, spricht man von einer eigenständigen Wohnanlage mit integrierter Serviceleistung. Hierbei kann die Wohn- anlage auch an eine Hotelinfrastruktur angebunden sein, im Vorder- grund steht hier die hauswirtschaftliche Versorgung. Innerhalb von Wohnstiften oder auch Seniorenresidenzen haben die Bewohner die Wahl zwischen hauswirtschaftlicher Teil- oder Vollversorgung. Bei allen Organisationsformen ist die eigenständige Haushaltführungen ermöglicht.
2.1.2. Betreuungsmodelle (Bundesministerium für Familie, Senio- ren, Frauen und Jugend (2000). Dritter Altenbericht, S.249, ebenda)
Diese Einrichtungen sind räumlich und/oder organisatorisch mit ei- nem Pflegeheim verbunden, welches Service- und Betreuungsleis- tung (z.B. auch Leistungen der Grundpflege) erbringt.
Bei den Betreuungsmodellen wird von der Notwendigkeit ausgegan- gen, dass ein besonderes sozialpädagogisches Angebot und Hilfe- management vorliegen muss sowie ein pauschaler Grundservice, dessen zentraler Bestandteil die Bereitstellung qualifizierten Perso- nals ist.
Im hier genannt vierten Bericht ist die Betreuung in Form von Einzel- Appartements erwähnt, in deren Rahmen die Bewohner bei Bedarf, bzw. auf Wunsch, bei ihren alltäglichen Verrichtungen durch ambu- lante Dienste versorgt werden. Die meisten Einrichtungen entwickel- ten zusammen mit dementen Bewohnern, Angehörigen und Mitarbei- tern während des Aufenthaltes geeignete Maßnahmen, um einen Verbleib vo n dementen Bewohnern zu ermöglichen.
Wie im vorangegangenen Kapitel erwähnt, liegen unterschiedliche konzeptionelle Ansätze von unterschiedlicher Qualität vor. „Das Be- treute Wohnen ist in Deutschland immer noch ein „ Experimentier- feld“, denn es fehlen Qua litätsstandards, es besteht immer noch eine mangelnde Transparenz dieses Angebotes, es gibt noch rechtliche Unklarheiten, und es fehlen verlässliche Daten“. (Bundesminsterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2000). Dritter Altenbe- richt, S. 250). So gibt es etliche Anbieter, die den in ihren Werbe- prospekten Leistungen nicht gerecht werden und Erwartungen we- cken, die nicht erfüllt werden können. „ Doch Werbung und Wirklich- keit klaffen weit auseinander“. (Winkel, R. (2000). "Mogelpackun- gen." ProAlter 2/2000: S.14-16).
Ein Angebot innerhalb dieser Anzeige der BIG –Anlagen GmbH lau- tete beispielsweise 24-Stunden-Notrufbereitschaft und lebenslanges Wohnrecht. „In der Wohnanlage selbst gibt es aber keinerlei Notruf-
8
Quote paper:
Pflegewissenschaftlerin BScN Sabine Fiedler, 2002, Übersicht über die Wohn- und Betreuungsformen älterer Menschen in der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Betrachtung dementiell Erkrankter, Munich, GRIN Publishing GmbH
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