Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Justizialisierung der Politik 4
2.1 Bedeutung der abstrakten Normenkontrolle als Druckmittel 4
2.2 Richterliche Selbstbeschränkung und Kompetenzüberschreitung 7
2.3 Parteipolitische Beeinflussung des Verfassungsgerichts 10
2.4 Einflußnahme des Gerichts auf politische Entscheidungen und Entwicklungen 13
3. Schlußbetrachtung 15
Literaturverzeichnis 18
2
1. Einleitung
Die Geschichte des Bundesverfassungsgerichts ist stets mit dem Vorwurf von Grenz-und Kompetenzüberschreitungen im politischen Bereich verbunden. Kritiker des Gerichts waren in nahezu jedem Jahrzehnt davon überzeugt, daß der verfassungsrichterliche Aktivismus überproportional zunehme und letztendlich die Gestaltungsfreiheit der Politik mehr und mehr beschneide. Gerade die Verlierer eines Rechtsstreites vor dem Bundesverfassungsgericht profilierten sich als scharfe Kritiker. 1 Der Vorwurf als „Ersatzgesetzgeber“ oder sogar als „Gegenregierung“ aufzutreten, fällt m it einer gewissen Kontinuität in der kontroversen Debatte um das oberste deutsche Gericht. 2 Maßgeblich kam diese Kritik zur Zeit der sozial - liberalen Koalition auf, in den Jahren 1976 bis 1982, mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Reform des § 218 StGB, der Kriegsdienstverweigerung oder auch der Hochschulpolitik. Mitte der neunziger Jahre keimte erneut massive Kritik auf. Es handelte sich dabei um die Entscheidungen zum Tucholsky Zitat „Soldaten sind Mörder“, dem Maastricht - Vertrag und erneut am § 218. In diesem Zusammenhang stellt sich also die Frage nach der „Justizialisierung“ 3 von Politik, folglich die Wirkung auf den politischen Entscheidungsprozeß, inwieweit begrenzt das Bundesverfassungsgericht die Politik und in welchem Maße wird sie beeinflußt? Letztendlich bedeutet dies, daß die Kritik am Bundesverfassungsgericht sich in folgenden Punkten zusammenfassen lässt, das BVerfG begrenzt den Gestaltungsfreiraum der Politik entscheidend durch die Justizialisierung von Politik und die daraus resultierenden Einflüsse auf den Gesetzgebungsprozeß. 4 Christine Landfried ging 1984 mit ihren empirischen Forschungen zum Thema „Bundesverfassungsgericht und Gesetzgeber“ explizit auf diese Fragen ein. Obwohl seitdem 18 Jahre vergangen sind, blieben die Kernkritikpunkte am Bundesverfassungsgericht dieselben. Die jüngere Literatur befasst sich folglich mit der
1
vgl. Limbach, Jutta: Das Bundesverfassungsgericht im Grenzbereich von Recht und Politik, Freie
Universität Berlin, 1998
2 vgl. u.a. Reutter, Werner: Das Bundesverfassungsgericht als Teil des politischen Systems der
Bundesrepublik Deutschland, in: Verfassungspolitik und Verfassungswandel, Westdeutscher Verlag,
Wiesbaden, 2001, S. 99;
Scholz, Rupert in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 16, 1999, S.3
3 vgl. Landfried, Christine: Bundesverfassungsgericht und Gesetzgeber, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-
Baden, 1984
4 vgl. Landfried, Christine; Bundesverfassungsgericht und Gesetzgeber, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-
Baden, 1984, S. 69
3
gleichen Kritik, welche sich lediglich an anderen Entscheidungen kristallisiert. Eine solche Entscheidung war zum Beispiel das sogenannte „Maastricht - Urteil“, welches zudem noch die Frage aufwarf ob das Gericht möglicherweise als „Kontrolleur supranationaler Politik“ auftrete und den Prozeß der Europäisierung in Gefahr bringe. 5 Es zeigt sich bereits jetzt schon, daß die Ansätze der Kritiker vielfältig sind, aber inwieweit sind sie zutreffend, in dem Sinne, daß das Bundesverfassungsgericht Reformbedarf hätte oder verstärkt zu Grundsätzen wie dem der „richterlichen Selbstbeschränkung“ zurückkehren sollte? Ziel dieser Arbeit soll es folglich sein, anhand der vorhandenen Grundlagenliteratur und jüngeren Beiträgen zur Kontroverse, die Frage nach dem Konflikt des Bundesverfassungsgerichts zwischen Recht und Politik, nach dem Stand der heutigen, verfügbaren Literatur zu beantworten. Maßgeblich soll beantwortet werden, in welchem Maße das Gericht Einfluß auf politische Entscheidungen nimmt, beziehungsweise inwieweit sich die Politik selbst begrenzt.
2. Justizialisierung der Politik
Justizialisierung bedeutet zunächst einmal nichts anderes als Verrechtlichung, in diesem Fall also die Verrechtlichung der Politik. Sie liegt vor, wenn politische Fragen durch Entscheidungen des Gerichts konkretisiert werden. 6 Das Gericht übernimmt folglich politische Entscheidungsfunktionen.
2.1 Bedeutung der abstrakten Normenkontrolle als Druckmittel
Selbst kann das Gericht im Falle einer Gesetzesprüfung nicht tätig werden, es bedarf schon eines Antrages auf Normenkontrolle. Im Schwerpunkt der Betrachtung liegt hier die abstrakte Normenkontrolle, die von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Drittel der Abgeordneten des Bundestages beantragt werden kann. Jedoch erlangten auch Entscheidungen, die aufgrund einer konkreten Normenkontrolle gefällt wurden, politische Brisanz. Gerade das „Kruzifix“ 7 - und das „Soldaten sind Mörder“ 8 -
5 vgl.Sturm, Roland; Pehle, Heinrich: Das neue deutsche Regierungssystem, Leske + Budrich, Opladen,
2001, S. 99
6 vgl. Landfried, Christine; Bundesverfassungsgericht und Gesetzgeber, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-
Baden, 1984, S. 86
7 BVerfGE 93,1
8 BVerfGE 93,266
4
Urteil aus dem Jahre 1995 wurden politisch und gesellschaftlich heftig kritisiert, denn hier wurden sozio - kulturelle Wertfragen berührt 9 und sogar umgestoßen, die bei einer breiten Schicht von Politikern und Bevölkerung auf Unverständnis und Empörung trafen. Im Falle des „Soldaten sind Mörder“ - Urteils war das politische Gefüge zwar nicht betroffen, aber besonders aufgrund von konservativen Wertauffassungen wurde das Urteil im aktuellen, politischen Tagesgeschehen heftig diskutiert. Anders im Falle des „Kruzifix“- Urteils, denn hier waren direkt die bayrische Volksschulordnung (VSO) und das Kultusministerium des Freistaates Bayern betroffen: „1. Die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Räumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, verstößt gegen Art. 4 Abs. 1 GG. 2. §13 Abs. 1 Satz 3 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern ist mit Art. 4 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig.“ 10 Die Reaktion der konservativen, bayrischen Landesregierung war, wie zu erwarten, besonders heftig. Die konkrete
Normenkontrolle kann von jedem Gericht beantragt werden und ist demzufolge unabhängig von politischen Entscheidungsträgern. Aus diesem Grund besteht keine wechselseitige Beeinflussung, zum einen, da die Amts- und Landgerichte keine politischen Akteure sind, zum anderen sind die Gerichte ohnehin unabhängig und handeln nach gültigem Recht. Anders aber im Fall der abstrakten Normenkontrolle. Der mehrheitlich unterlegene politische Gegner besitzt die Möglichkeit, über den Gang nach Karlsruhe, der eigenen politischen Auffassung eventuell doch noch zum Sieg zu verhelfen. 11 Diese Option fließt selbstverständlich in das politische Kalkül ein, es birgt die Gefahr politische Kompromisse nicht mehr auf parlamentarischer Ebene zu suchen, sondern vielmehr auf einen Sieg vor dem BVerfG zu spekulieren. Wechselseitig wird so auch die politische Mehrheit im Parlament beeinflusst und begrenzt, da der juristische Sachverstand dann eine maßgebliche Rolle im Willensbildungsprozeß spielt. 12 Gesetzesinitiativen werden bereits während der Entstehung daraufhin begutachtet, ob sie vor dem Bundesverfassungsgericht bestand hätten und wie die Richter es möglicherweise interpretieren könnten. Die Vorwirkung auf den Gesetzgebungsprozeß betrifft Regierung und Opposition, da die Opposition, egal durch welche Partei geführt, oftmals die abstrakte Normenkontrolle in ihr politisches
9
vgl. Rudzio, Wolfgang; Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, Leske + Budrich, Opladen,
1996, S. 320
10 BVerfGE 93,1
11 vgl. Rudzio, Wolfgang; Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, Leske + Budrich,
Opladen, 1996, S. 317
5
Arbeit zitieren:
Till Martin Hogl, 2002, Das Bundesverfassungsgericht im Konflikt zwischen Legislative und Judikative?, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Von den Utopien der neuen Frauenbewegung hin zu einer feministischen D...
Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte
Seminararbeit, 33 Seiten
Handlungsorientierter Unterricht im Politikunterricht
Politik - Didaktik, politische Bildung
Seminararbeit, 14 Seiten
Inwiefern kann in der heutigen deutschen Gesellschaft Kapitalismus als...
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Hausarbeit (Hauptseminar), 17 Seiten
Rechenschwäche, Rechenstörung, Dyskalkulie
Diagnose
Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik
Hausarbeit, 11 Seiten
Feminismus - Zu Demokratie und StaatsbürgerInnenschaft bzw. Partizipat...
Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte
Seminararbeit, 17 Seiten
Konzeptionen der Handlungsorientierung im Politikunterricht - Versuch ...
Politik - Didaktik, politische Bildung
Seminararbeit, 16 Seiten
"Räuberische Aktionäre" in aktueller Rechtsprechung und Gese...
Seminararbeit
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Seminararbeit, 40 Seiten
Einführung der Lesekompetenz in der Grundschule
Deutsch - Pädagogik, Didaktik, Sprachwissenschaft
Hausarbeit (Hauptseminar), 34 Seiten
Rechenschwäche in der Grundschule - Symptome, Ursachen und Fördermögli...
Seminararbeit, 22 Seiten
Schutz der Aktiengesellschaft vor Berufsklägern
Zur gesetzlichen Gegenwartslag...
Masterarbeit, 97 Seiten
Unterrichtsplanung für die Grundschule: Getreide und Brief schreiben
Sachunterricht, Heimatkunde (Grundschulpädagogik)
Unterrichtsentwurf, 16 Seiten
Dyskalkulie - Definition, Symptome und Möglichkeiten pädagogischer Int...
Soziologie - Kinder und Jugend
Hausarbeit, 27 Seiten
Räuberische Aktionäre bzw. missbräuchliche Aktionärsklagen – Evidenz u...
Hausarbeit, 23 Seiten
Till Martin Hogl hat den Text Das Bundesverfassungsgericht im Konflikt zwischen Legislative und Judikative? veröffentlicht
Till Martin Hogl hat einen neuen Text hochgeladen
Der Konflikt zwischen Bundesverfassungsgericht und politischer Führung
Ein Beitrag zur Geschichte und...
Richard Häußler
Konflikt der Rechtskulturen?/American and German Legal Cultures
Die USA und Deutschland im Ver...
Knud Krakau, Franz Streng
United States Supreme Court und Bundesverfassungsgericht
Die Bedeutung des United State...
Marcel Kau
Bundesverfassungsgericht und Bundesstaat
Die Bundesstaatsverfassung im ...
Bert-Sebastian Dörfer
Legislative, Exekutive, Rechtsprechung. Bund, Länder, Kommunen
Aufgaben, Organisation, Arbeit...
Wolfgang Heyde, Gebhard Ziller
0 Kommentare