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Strukturmerkmale des Europäischen Betriebsrats im Vergleich zum Deutschen Betriebsrat

Title: Strukturmerkmale des Europäischen Betriebsrats im Vergleich zum Deutschen Betriebsrat

Diploma Thesis , 2004 , 37 Pages , Grade: 1,5

Autor:in: Hannes Hannemann (Author)

Law - Civil / Private / Industrial / Labour
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Mit der zunehmenden Industrialisierung entstand in Deutschland aber auch in anderen europäischen Industriegesellschaften ein wachsendes Bedürfnis die sozialen und wirtschaftlichen Missstände zu beseitigen. Sozialtheoretiker verlangten die Schaffung von Interessenvertretungen in den Fabriken. Diese Forderungen gipfelten in einer Fabrikordnung, die in Deutsch-land von der konstituierenden Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche 1848 erörtert, aber nie Gesetz wurde. Erst 1905 wurde die Bildung von Arbeiterausschüssen für Betriebe von mehr als 100 Arbeitnehmern im Bereich des Bergbaus zwingend vorgeschrieben. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 enthielt in Art. 165 WRV erstmals eine verfassungsrechtliche Garantie der betrieblichen Mitbestimmung. Das Betriebsrätegesetz (BetrRG) wurde 1920 für die kollektive Mitbestimmung auf Betriebsebene geschaffen. Der erreichte Stand fiel den Nationalsozialisten zum Opfer Es wurde durch ein Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit abgelöst. Erst das Kontrollratsgesetz Nr. 22 gestattete die Einrichtung und Tätigkeit von Betriebsräten zur Wahrnehmung der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Arbeiter und Angestellten. Mit In-Kraft-Treten des Grundgesetzes 1949 ging der Bundesgesetzgeber daran, das Recht der Mitbestimmung neu zu ordnen. 1

Die internationalen wirtschaftlichen Verflechtungen sind in den letzten Jahrzehnten ständig gewachsen. Kein Land kann heute Wirtschaftspolitik betreiben, ohne auf Wirkungen außerhalb des eigenen Territoriums Rücksicht zu nehmen und ohne Faktoren zu bedenken, die wirtschaftliche Aspekte anderer Länder betreffen. Die Römischen Verträge sind durch die Einheitliche Europäischen Akte mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Gemeinsamen Marktes zu einem europäischen Binnenmarkt geändert worden. Nicht nur die Europäisierung hat Einfluss auf die staatliche Planung und Gestaltung, auch die vielen in verschiedenen Staaten wirkenden Unternehmen, deren Handel und Investitionen Begleiter wirtschaftlicher Verzahnung vieler Staaten sind, beeinflussen die Arbeitswelt. Dieser Fülle von Auslandsbeziehungen hat das deutsche Recht gerecht zu werden.

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Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG

2 MERKMALE DES DEUTSCHEN BETRIEBSRAT

2.1 DIE BETRIEBSVERFASSUNG

2.2 GRUNDSÄTZE DER ZUSAMMENARBEIT IM BETRIEB

2.3 GREMIEN UND ORGANISATIONEN

2.4 DIE EINIGUNGSSTELLE

2.5 BETEILIGUNGSRECHTE DER AN DURCH DEN BR

2.6 EXKURS UNTERNEHMENSMITBESTIMMUNG

3 MERKMALE DES EUROPÄISCHEN BETRIEBSRAT

3.1 RECHTSNORMEN VOR UND NACH ERLASS DER RICHTLINIE 94/45/EG

3.2 DIE RICHTLINIE 94/45/EG

3.3 DIE UMSETZUNG DER EBR-RL IN DEN BEITRITTSLÄNDERN

4 DER EUROPÄISCHE BETRIEBSRAT IM VERGLEICH ZUM DEUTSCHE BETRIEBSRAT

4.1 DER EUROPÄISCHE BETRIEBSRAT EIN TRANSNATIONALES RECHT

4.2 UNTERRICHTUNG UND ANHÖRUNG

4.3 ARBEITSWEISE EUROPÄISCHER BETRIEBSRÄTE

5 SCHLUSSFOLGERUNGEN UND AUSBLICK

6 LITERATUR

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den strukturellen Merkmalen des Europäischen Betriebsrats (EBR) und stellt diese dem deutschen Betriebsrat gegenüber. Ziel ist es, die Unterschiede in der rechtlichen Konstruktion, den Beteiligungsrechten sowie der praktischen Arbeitsweise herauszuarbeiten und die Auswirkungen auf den betrieblichen sozialen Dialog im europäischen Kontext zu analysieren.

  • Rechtliche Grundlagen und Entwicklung des deutschen Betriebsrats (BetrVG)
  • Strukturmerkmale und historische Genese des Europäischen Betriebsrats (EBR-RL)
  • Vergleichende Analyse der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
  • Herausforderungen bei der Umsetzung der EBR-Richtlinie in Beitrittsländern
  • Perspektiven für eine europäische Tarifpolitik und die zukünftige Interessenvertretung

Auszug aus dem Buch

3.2 Die Richtlinie 94/45/EG

Zum ersten Mal nach dem Vertrag von Maastricht hat die Kommission im November 1993 die Möglichkeit nach dem Abkommen über die Sozialpolitik in Anspruch genommen und auf der Grundlage eines von der Belgischen Ratspräsidentschaft erarbeiteten Vorschlags den sozialen Dialog nach Art. 3 des Abkommens über die Sozialpolitik eingeleitet. Im Juli nahm der Rat der Arbeits- und Sozialminister der EU, nachdem der Richtlinienvorschlag aufgrund der Stellungnahmen des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschuss überarbeitet und erneut vorgelegt worden war, unter griechischer Präsidentschaft einen gemeinsamen Standpunkt zum Richtlinienentwurf an. Der Rat erließ sodann die Richtlinie bei Enthaltung Portugals.

Den Beteiligten wird im Rahmen des Vorrangs von Verhandlungslösungen gemäß Art. 6 Abs. 3 EBR-RL ermöglicht, anstelle eines zentralen Europäischen Betriebsrats auch ein oder mehrere dezentrale Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren zu vereinbaren. Neu und wesentlich ist, dass bereits bestehende Vereinbarungen nach der Umsetzung der Richtlinie gemäß Art. 13 EBR-RL den vereinbarten Unternehmen ermöglichen, sich dem Anwendungsbereich der EBR-RL zu entziehen. Diese Vereinbarungen konnten also in Kraft bleiben, sofern sie eine grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung vorsahen. Da die EBR-RL kein detailliertes Regelwerk wie die deutsche Betriebsverfassung zur Verfügung stellt, müssen viele Einzelheiten vor Gründung des EBR in einer europaweiten Betriebsvereinbarung zunächst ausgehandelt werden. Nach Art. 6 der Richtlinie wird hierfür ein Besonderes Verhandlungsgremium gebildet. Dieses formell aufwendigere Verfahren gilt seit September 1996 und hat dazu geführt, dass die Gründungseuphorie der Vorjahre merklich abgeebbt ist. Es sollte ein Anreiz geboten werden, noch vor dem Inkrafttreten der EBR-RL für das jeweilige Unternehmen „maßgeschneiderte“ freiwillige Vereinbarungen abzuschließen.

Zusammenfassung der Kapitel

1 EINLEITUNG: Die Einleitung skizziert die historische Entwicklung der betrieblichen Mitbestimmung in Deutschland und erläutert die Notwendigkeit einer grenzüberschreitenden Interessenvertretung durch die ökonomische Integration.

2 MERKMALE DES DEUTSCHEN BETRIEBSRAT: Dieses Kapitel erläutert die Struktur, Organisation und Aufgaben des deutschen Betriebsrats nach dem BetrVG sowie dessen Einbettung in das deutsche Mitbestimmungsgefüge.

3 MERKMALE DES EUROPÄISCHEN BETRIEBSRAT: Das Kapitel analysiert die rechtliche Entstehung, die Richtlinie 94/45/EG sowie die Herausforderungen bei der Umsetzung der EBR-Vorgaben in verschiedenen europäischen Mitglied- und Beitrittsländern.

4 DER EUROPÄISCHE BETRIEBSRAT IM VERGLEICH ZUM DEUTSCHE BETRIEBSRAT: Hier erfolgt eine direkte Gegenüberstellung der beiden Systeme, wobei insbesondere die transnationale Dimension des EBR und die Unterschiede zur nationalen Mitbestimmung hervorgehoben werden.

5 SCHLUSSFOLGERUNGEN UND AUSBLICK: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und diskutiert die Zukunftsfähigkeit der Interessenvertretung, einschließlich möglicher Visionen wie eines "Weltbetriebsrats".

6 LITERATUR: Eine Zusammenstellung der verwendeten Fachbücher, Internetquellen und Zeitschriftenartikel, die der Arbeit zugrunde liegen.

Schlüsselwörter

Europäischer Betriebsrat, Betriebsverfassungsgesetz, Mitbestimmung, Arbeitnehmervertretung, Sozialer Dialog, EBR-Richtlinie, Grenzüberschreitende Information, Transnationale Kooperation, Arbeitsbeziehungen, Europäische Integration, Unternehmensmitbestimmung, Gewerkschaften, Betriebliche Mitwirkung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Diplomarbeit untersucht die strukturellen Merkmale des Europäischen Betriebsrats und setzt diese in Kontrast zum etablierten deutschen Betriebsverfassungsgesetz.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Im Zentrum stehen die rechtliche Konstruktion der Interessenvertretung auf europäischer Ebene, die Implementierung der EBR-Richtlinie in der EU sowie die Auswirkungen auf den betrieblichen sozialen Dialog.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, die Unterschiede zwischen dem nationalen deutschen Betriebsmodell und dem transnationalen europäischen Ansatz aufzuzeigen und die Effektivität beider Systeme kritisch zu bewerten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtsvergleichende und analytische Arbeit, die auf Basis bestehender Gesetze, EU-Richtlinien und Fachliteratur die strukturellen Besonderheiten der Mitbestimmung ausarbeitet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des deutschen Systems, die Analyse der EU-Richtlinien, eine vergleichende Analyse der Arbeitsweisen sowie die Diskussion der Umsetzung in den neuen Beitrittsländern.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind Europäischer Betriebsrat, Mitbestimmung, Betriebsverfassungsgesetz, transnationale Arbeitsbeziehungen und sozialer Dialog.

Wie unterscheidet sich der EBR in seiner rechtlichen Konstruktion vom deutschen Betriebsrat?

Während der deutsche Betriebsrat in einer historisch gewachsenen nationalen Kodifikation gründet, basiert der EBR auf europäischem, "verordnetem" Recht, das primär auf Information und Anhörung statt auf Mitbestimmung ausgelegt ist.

Warum ist die Umsetzung der EBR-RL in osteuropäischen Beitrittsländern problematisch?

In vielen MOE-Ländern fehlen gewachsene Strukturen der betrieblichen Mitbestimmung; zudem wird die Implementierung oft durch den niedrigen gewerkschaftlichen Organisationsgrad und eine skeptische Haltung lokaler Unternehmensleitungen erschwert.

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Details

Title
Strukturmerkmale des Europäischen Betriebsrats im Vergleich zum Deutschen Betriebsrat
College
Hamburg University of Ecomomy and Policy
Grade
1,5
Author
Hannes Hannemann (Author)
Publication Year
2004
Pages
37
Catalog Number
V35591
ISBN (eBook)
9783638354554
Language
German
Tags
Strukturmerkmale Europäischen Betriebsrats Vergleich Deutschen Betriebsrat
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Hannes Hannemann (Author), 2004, Strukturmerkmale des Europäischen Betriebsrats im Vergleich zum Deutschen Betriebsrat, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/35591
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