Der Deutsche Corporate Governance Kodex
Die Akzeptanz und Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex
bei börsennotierten Gesellschaften
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 1
Abbildungsverzeichnis 4
Tabellenverzeichnis 4
Abkürzungsverzeichnis 5
1. Einleitung 6
1.1. Problemstellung und Zielsetzung 6
1.2. Aufbau der Arbeit 8
2. Begriffliche Abgrenzung von Corporate Governance 9
3. Entstehung des Deutschen Corporate Governance Kodex 10
3.1. Gesetzgeberische Maßnahmen 10
3.1.1. KonTraG 1998 10
3.1.2. TransPuG 2002 11
3.2. Corporate-Governance Initiativen 13
3.2.1. Frankfurter Grundsatzkommission 13
3.2.2. Berliner Initiativkreis 13
3.2.3. Regierungskommission 14
3.2.4. Cromme-Kommission 14
4. Überblick über die Notwendigkeit und die Verbindlichkeits
stufen des Deutschen Corporate Governance Kodex 16
4.1. Notwendigkeit des Deutschen
Corporate Governance Kodex 16
4.1.1. Kommunikationsfunktion 17
4.1.2. Qualitätsfunktion 18
4.2. Verbindlichkeitsstufen 19
4.2.1. Muss-Vorschriften 19
4.2.2. Soll-Empfehlungen 20
4.2.3. Sollte-Anregungen 21
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5. Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 22 5.1. Präambel 22
5.2. Aktionäre und Hauptversammlung 23 5.2.1. Aktionäre 23 5.2.2. Hauptversammlung 23
5.2.3. Einladung zur Hauptversammlung, Stimmrechtsvertreter
5.3. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat 26 5.4. Vorstand 30
5.4.1. Aufgaben und Zuständigkeiten 31
5.4.2. Zusammensetzung und Vergütung 32 5.4.3. Interessenkonflikte 33 5.5. Aufsichtsrat 35
5.5.1. Aufgaben und Zuständigkeiten 35
5.5.2. Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsratsvorsitzenden 5.5.3. Bildung von Ausschüssen 37
5.5.4. Zusammensetzung und Vergütung 38 5.5.5. Interessenkonflikte 40 5.5.6. Effizienzprüfung 41 5.6. Transparenz 41
5.7. Rechnungslegung und Abschlussprüfung 43 5.7.1. Rechnungslegung 43 5.7.2. Abschlussprüfung 45
6. Die Akzeptanz und Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei börsennotierten Gesellschaften 47
6.1. Methodik der Untersuchung 47
6.2. Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei DAX-30-Unternehmen 48
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6.2.1. Qualität der Corporate Governance
im Teilgebiet Leitung 6.2.2. Qualität der Corporate Governance im Teilgebiet interne Kontrolle 6.2.3. Qualität der Corporate Governance im Teilgebiet externe Kontrolle 6.2.4. Kritische Soll-Empfehlungen 54
6.2.5. Kritische Sollte-Anregungen 58
6.3. Kritische Betrachtung der Ergebnisse 61
7. Schlussbetrachtung und Ausblick 62
Literaturverzeichnis 64
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Ranking für Unternehmen des DAX 49
Abbildung 2: Ranking für Unternehmen des DAX
im Teilgebiet Leitung 51
Abbildung 3: Ranking für Unternehmen des DAX
im Teilgebiet interne Kontrolle 52
Abbildung 4: Ranking für Unternehmen des DAX
im Teilgebiet externe Kontrolle 53
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: DAX – kritische Soll-Empfehlungen 55
Tabelle 2: Veröffentlichungspraxis bei Vorstands-und Aufsichtsratbezügen in den
DAX-30-Unternehmen 57
Tabelle 3: DAX – kritische Sollte-Anregungen 59
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Abkürzungsverzeichnis
AktG Aktiengesetz
DAX Deutscher Aktienindex
D&O-Versicherung Directors Liability Insurance
DVFA Deutsche Vereinigung für
GCCG German Code of Corporate
Governance
GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung
HGB Handelsgesetzbuch
HV Hauptversammlung
KonTraG Gesetz zur Kontrolle und
PublG Publizitätsgesetz
StGB Strafgesetzbuch
WpÜG Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
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bei börsennotierten Gesellschaften
1. Einleitung
Die Unternehmensführung und -kontrolle, im englischsprachigen und häufig auch im deutschsprachigen Raum als Corporate Governance bezeichnet, ist durch diverse Bilanzskandale zum zentralen Thema geworden. Zahlreiche Unternehmensskandale haben die internationalen Kapitalmärkte der Jahre 2000 bis 2002 erschüttert und waren mitverantwortlich für eine anhaltend negative Performance, begleitet durch einen spürbaren Vertrauensverlust der Anleger. 1
Die Unternehmensskandale Flowtex und Balsam in Deutschland haben die Defizite im deutschen Corporate-Governance-System aufgezeigt. Diese und noch viele andere renommierte Unternehmen hatten über Jahre hinweg nur Luftgeschäfte verbucht, aber dennoch hohe Gewinne ausgewiesen. Derartige Schieflagen bedeutender Unternehmen sowie die Globalisierung der Kapitalmärkte regte die internationale Diskussion über effiziente Formen der Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften an. 2
1.1. Problemstellung und Zielsetzung
Die Motivation zur Herausgabe eines Deutschen Corporate Governance Kodex ist darauf zurückzuführen, dass angloamerikanische Investoren in den vergangenen Jahren zwar Grundsätze guter Corporate Governance bekannt gegeben haben, deren unmittelbarer Vergleich mit dem deutschen Rechtssystem war aber nur schwer möglich, da gerade in Deutschland effektive Regelungen in Bezug auf Corporate Governance in vielen Gesetzen und Verordnungen verstreut waren. Insofern ergab sich die Notwendigkeit,
1 Vgl. Königswieser, Roswita/Artho, Sigrid, Corporate Governance, Reformen von innen heraus, in: io new management, Nr. 5, 2004, S. 40.
2 Vgl. Wirl, Franz/Brändle, Udo, Corporate-Governance-Normen – Ein Weg aus der Krise?, in: Das Wirtschaftsstudium, Heft 07/04, S. 906.
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das deutsche System in einer transparenten Form offen zu legen, wie es bereits seitens großer institutioneller Investoren gefordert wurde. 3
Ausgelöst durch den internen Druck des Missmanagements und den externen Wandel durch die Globalisierung der Kapitalmärkte führte die Corporate-Governance-Diskussion in Deutschland zu einer ganzen Anzahl von Bemühungen, ein Regelwerk zu schaffen, um damit den Finanzplatz Deutschland für internationale Investoren attraktiv zu machen. 4
Vor diesem Hintergrund wurde der Deutsche Corporate Governance Kodex im Auftrag der Bundesregierung in endgültiger Fassung im Februar 2002 verabschiedet. Der Kodex enthält neben der Wiedergabe zentraler gesetzlicher Vorschriften ergänzende Standards und markiert einen wichtigen Schritt zur Effizienzverbesserung der Leitung und Überwachung von Unternehmen. 5
Das Ziel dieser Arbeit ist es, sowohl den Regelungsinhalt des Deutschen Corporate Governance Kodex in seinen Einzelheiten darzustellen als auch über die Akzeptanz und die Umsetzung des Kodex zu berichten.
3 Vgl. Cromme, Gerhard, Die Bedeutung des Deutschen Corporate Governance Kodex für die Praxis, in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, 55. Jahrgang,
11/2002, S. 5.
4 Vgl. Dörner, Dietrich/Orth, Christian, Kontrolle ist besser!, in: Risknews, Das Fachmagazin für Risikomanagement, 2/2004, S. 69.
5 Vgl. Baums, Theodor, Corporate Governance, Aktienrecht für globalisierte Kapitalmärkte, Verlag Recht und Wirtschaft GmbH, Heidelberg, 2002, S. 23.
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1.2. Aufbau der Arbeit
Den Ausgangspunkt meiner Arbeit bildet eine Einführung in die allgemeine Begriffsbestimmung von Corporate Governance.
Im nachfolgenden Kapitel wird die Entstehungsgeschichte des Deutschen Corporate Governance Kodex betrachtet, wobei auf die wesentlichen gesetzgeberischen Maßnahmen, aber auch auf Corporate-Governance-Initiativen eingegangen wird.
In Kapitel vier wird ein Überblick über die Notwendigkeit, die Funktionen und die drei Verbindlichkeitsstufen des Deutschen Corporate Governance Kodex gegeben.
Den thematischen Schwerpunkt meiner Arbeit bildet Kapitel fünf, das sich mit der Erläuterung, aber auch mit der kritischen Auseinandersetzung der Einzelbestimmungen des Kodex befasst.
Untersuchungsgegenstand des sechsten Kapitels ist die Überprüfung der Akzeptanz und der Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei börsennotierten Gesellschaften, wobei sich die Interpretation der Ergebnisse nur auf die im DAX 30 gelisteten Unternehmen bezieht. Grundlage der Ergebnisse sind die Befunde der Corporate Governance Quality Study 2004, die unter der Leitung von Prof. Dr. Alexander Bassen erhoben wurden.
Der letzte Teil dieser Arbeit enthält eine zusammenfassende Schlussbetrachtung.
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2. Begriffliche Abgrenzung von Corporate Governance
Der Begriff Corporate Governance fasst die Regeln über Unternehmensleitung und -kontrolle zusammen. Diese Regeln betreffen die Aufgaben und die Organisation der Organe, das Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat, die Auswahl der Organmitglieder, die Vergütungsprinzipien und die Verhaltensregeln für Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Unternehmenskommunikation. 6
Die Bundesregierung definiert Corporate Governance als rechtliche und tatsächliche Verteilung der Aufgaben zwischen Aufsichtsrat, Vorstand und Eigentümern. Eine optimale Verteilung der Aufgaben sichert den Erfolg eines Unternehmens und schafft Vertrauen in das Unternehmen. 7
Es existieren jedoch weitere zahlreiche Definitionen für Corporate Governance. Dieser Vielzahl an Definitionen kann entnommen werden, dass grundsätzlich zwei Verständnisweisen vorherrschen. Einerseits wird eine rechtliche Interpretation vorgenommen, bei der im Wesentlichen die Aufbau- und Ablauforganisation innerhalb des Unternehmens in den Vordergrund gestellt wird. Andererseits wird sich aus einer kapitalmarktorientierten
Außenbeziehungen des Unternehmens bezogen, wobei die Kommunikation bzw. die Transparenz die Hauptrolle spielt. 8
6 Vgl. Nonnemacher, Rolf, Kapitalgeberansprüche, Marktwertorientierung und Unternehmenswert, Verlag Franz Vahlen, München, 2003, S. 1.
7 Vgl. Rechkemmer, Kuno, Corporate Governance, Oldenbourg Wirtschaftsverlag, München, 2003, S. 3.
8 Vgl. Pfitzer, Norbert/Oser, Peter, Deutscher Corporate Governance Kodex, Schäffer-Pöschel Verlag, Stuttgart, 2003, S. 6.
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3. Entstehung des Deutschen Corporate Governance Kodex
3.1. Gesetzgeberische Maßnahmen
Grundsätzlich könnten sämtliche Aktienrechtsnovellen als Initiativen zur Verbesserung der Corporate Governance in Deutschland betrachtet werden, wenngleich auch der Begriff seinerzeit noch nicht bekannt war. Unbestritten ist hingegen, dass mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) ein Meilenstein in diesem Zusammenhang gesetzt worden ist. 9
Im Folgenden wird auf eine umfassende Beschreibung der Gesetze verzichtet und auf die einschlägige Literatur verwiesen.
3.1.1. KonTraG 1998
Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) trat am 1. Mai 1998 in Kraft und führte zu umfangreichen Änderungen von Wirtschaftsgesetzen, insbesondere des AktG, des GmbHG, des HGB sowie des PublG. 10
Unter Corporate-Governance-Aspekten lassen sich die wesentlichen Reformziele des KonTraG wie folgt zusammenfassen:
Reform der Aufsichtsratsarbeit und Steigerung der
Effizienz der Überwachungstätigkeit, Erhöhung der Transparenz der Aufsichtsratstätigkeit, Stärkung der Zusammenarbeit von Abschlussprüfer und Aufsichtsrat,
9 Vgl. Dörner, Dietrich/Orth, Christian, a.a.O., S. 70.
10 Vgl. Prengel, Melanie, Die Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die Investor Relations Arbeit, Verlag GoingPublic Media AG, Wolfratshausen, 2003, S. 32.
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Stärkung der Kontrolle durch die Hauptversammlung,
Abbau von Stimmrechtsdifferenzierungen, Zulassung moderner Finanzierungs- und Vergütungsinstrumente, kritische Prüfung des Beteiligungsbesitzes von Kreditinstituten. 11
3.1.2. TransPuG 2002
An den Kontroll- und Transparenzgedanken des KonTraG knüpft auch das Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (TransPuG) an, welches am 26. Juli 2002 in Kraft trat und den gesetzlichen Ordnungsrahmen für den Deutschen Corporate Governance Kodex darstellt. 12
Im Mittelpunkt dieser Reform steht der Aufsichtsrat, der die konkrete Umsetzung der deutschen Corporate-Governance-Bewegung bestimmt. Der Aufsichtsrat erhält mehr Rechte, aber auch erheblich mehr Pflichten. 13
Das TransPuG behandelt in Bezug auf die Corporate Governance insbesondere:
Informationsversorgung des Aufsichtsrats durch Vorstand und Abschlussprüfer,
Gestaltung und Optimierung des aufsichtsratsinternen Informationsflusses,
Informationsverarbeitung durch den Aufsichtsrat,
11 Vgl. Theisen, Manuel René, Herausforderung Corporate Governance, in: Die Betriebswirtschaft, 63. Jahrgang, 2003, S. 447.
12 Vgl. Dörner, Dietrich/Orth, Christian, a.a.O., S. 70.
13 Vgl. Pfitzer, Norbert/Oser, Peter, a.a.O., S. 25.
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Berücksichtigung der Kodexempfehlungen im Rahmen der Entsprechens-Erklärungen von Aufsichtsrat und Vorstand. 14
Durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz wurde der § 161 in das Aktiengesetz eingeführt, der von enormer Wichtigkeit ist:
§ 161 Erklärung zum Corporate Governance Kodex
„Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft erklären jährlich, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen.“ 15
Die Interpretation des § 161 AktG ist im Kapitel 4.2.2. nachzulesen.
Neben den KonTraG und TransPuG wurde noch eine Reihe von Reformgesetzen verabschiedet, die aber in meiner Arbeit keine Berücksichtigung finden.
14 Vgl. Theisen, Manuel René, a.a.O., S. 449.
15 NWB-Redaktion, Wichtige Wirtschaftsgesetze, Verlag Neue Wirtschafts-Briefe, Herne/Berlin, 2003, S. 234.
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3.2. Corporate-Governance-Initiativen
In Deutschland wird seit etwa drei Jahren intensiv über Corporate Governance diskutiert. Die Hauptakteure waren zunächst zwei selbst ernannte Kommissionen, die im Jahr 2000 einen Code of Corporate Governance (Berliner Initiativkreis) bzw. Corporate-Governance Grundsätze für
Grundsatzkommission) vorlegten. 16
3.2.1. Frankfurter Grundsatzkommission
Der von der Frankfurter Grundsatzkommission geprägte Code zielt auf generelle Fragen der Corporate Governance in Deutschland sowie auf die Anforderungen an Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen. Aufbauend auf dem Code of Best Practice wurde von der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) eine so genannte Balanced Scorecard entwickelt, welche die Kriterien guter Corporate Governance präzisiert und zu einem Gesamtscore zusammenführt. 17
3.2.2. Berliner Initiativkreis
Der vom Berliner Initiativkreis veröffentlichte German Code of Corporate Governance (GCCG) bezieht sich vorrangig auf besondere Anforderungen an das Verhalten des Vorstands und des Aufsichtsrats. 18 Ausgangspunkt für die einzelnen Bestimmungen ist ein betriebswirtschaftliches Führungskonzept für wettbewerbsfähige
16 Vgl. Nonnemacher, Rolf, a.a.O., S. 1.
17 Vgl. Dörner, Dietrich/Orth, Christian, a.a.O., S. 70.
18 Vgl. Dörner, Dietrich/Orth, Christian, ebenda, S. 70.
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Diplom Betriebswirt Mario Pasalic, 2004, Der Deutsche Corporate Governance Kodex - Die Akzeptanz und Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei börsennotierten Gesellschaften, Munich, GRIN Publishing GmbH
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