Auf den ersten Blick scheinen die bilanziellen Wahlrechte in den IAS/IFRS keine große Bedeutung zu haben. Gerade nach dem Comparability- and Improvement Project 2003 wurden viele Standards überarbeitet und Wahlrechte gestrichen. Betroffen waren allerdings vorwiegend sogenannte „offene“ Wahlrechte. Unterschieden wird in dieser Arbeit zwischen „offenen“ und „verdeckten“ Wahlrechten. Die „offenen Wahlrechte“ unterteilen sich in Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten. Im Bezug auf die „verdeckten“ Wahlrechten unterscheidet der Auto zwischen fehlenden, unscharfen und Ermessensregelungen. In der Gliederung der „verdeckten“ Wahlrechte stützt sich der Autor vor allem auf Joachim S. Tanski. Diese Aufteilung soll die Vielfalt der „verdeckten“ Wahlrechte widerspiegeln. Da auch für den Bilanzersteller ein großer Spielraum bei den „verdeckten“ Wahlrechten besteht, wurde hierauf der Schwerpunkt der Arbeit gelegt. Außerdem sind den „offenen“ und explizit genannten Wahlrechten nach Einschätzung des Autors keine große Bedeutung zuzumessen, da das Wahlrecht klar definiert ist. Vielmehr dominieren „unscharfe Begriffe“ und Ermessensregelungen die Wahlrechte innerhalb der IAS/IFRS. Allerdings sind die „verdeckten“ Wahlrechte oft nur schwer in eine Gliederung zu pressen, da sie problemlos unter mehreren Punkten erscheinen könnten. Ziel dieser Arbeit soll sein, dem Leser eine Vorstellung und einen kurzen, beispielhaften Abriss der Probleme vor allem der „verdeckten“ Wahlrechte zu geben.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. OFFENE WAHLRECHTE
2.1 AUSWEISWAHLRECHTE
2.2 BILANZIERUNGSWAHLRECHTE
2.3 BEWERTUNGSWAHLRECHTE
3. VERDECKTE WAHLRECHTE
3.1 FEHLENDE REGELUNGEN
3.2 UNSCHARFE REGELUNGEN
3.2.1 UNSCHARFE BEGRIFFE
3.2.2 UNSCHARFE GRENZEN
3.3 ERMESSENSREGELUNGEN
3.3.1 SCHÄTZUNGEN
3.3.2 ECHTES ERMESSEN
4. FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die verschiedenen Formen bilanzieller Wahlrechte innerhalb der IAS/IFRS-Rechnungslegung. Ziel ist es, dem Leser ein grundlegendes Verständnis für die Problematik zu vermitteln, insbesondere in Bezug auf die schwer greifbaren „verdeckten“ Wahlrechte, und einen beispielhaften Abriss der damit verbundenen bilanzpolitischen Gestaltungsspielräume zu geben.
- Unterscheidung zwischen „offenen“ und „verdeckten“ Wahlrechten
- Analyse von Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten
- Untersuchung von Unsicherheiten durch fehlende oder unscharf formulierte Standards
- Bewertung des Einflusses von Schätzungen und Ermessensspielräumen des Managements
- Implikationen für die Bilanzanalyse und Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen
Auszug aus dem Buch
3.2.1 Unscharfe Begriffe
In so gut wie jedem Standard ist ein unscharfer Begriff enthalten. Diese unscharfen Begriffe sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sprachlich voll verständlich sind. Für das Rechnungswesen fehlt aber die nötige Präzision, so dass bei der Erstellung des Jahresabschlusses immer wieder zu zweifelhaften Posten kommt.
Die nächsten Begriffe sollen als Beispiele für die Schwierigkeiten bei der Interpretation der unscharfen Begriffe dienen: „Verlässlichkeit“ (reliability) bzw. „verlässlich“ ist einer der meistgebrauchten Begriffe in den Standards und im Framework. Hier wird die „Verlässlichkeit“ als Voraussetzung für die „Nützlichkeit“ (usefulness) für Informationen aus dem Jahresabschluss bezeichnet. In dieser Regelung wird der Begriff eingeführt und erklärt. Die „Verlässlichkeit“ taucht an vielen weiteren Stellen in den Standards auf, z.B. in IAS 11.22, wo das Ergebnis des Fertigungsauftrages verlässlich geschätzt werden soll. Inwieweit „verlässliches Ergebnis“ und „Schätzung“ allerdings zusammenpassen, ist mitunter schwer zu verstehen.
Ein weiterer unscharfer Begriff ist „wahrscheinlich“ (probable). So sind Erlöse von Verkäufen zu erfassen, wenn es hinreichend „wahrscheinlich“ ist, dass dem Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen zufließt. Auch hier bleiben Fragen offen, wie diese „Wahrscheinlichkeit“ begründet werden soll. Des weiteren findet man die „Wahrscheinlichkeit“ noch in IAS 37.14, wonach eine Rückstellung nur anzusetzen ist, wenn der Abfluss der Ressourcen „wahrscheinlich“ ist.
„Voraussichtlich“ (probable) gehört auch zu den vielgebrauchten unscharfen Begriffen. Ein Beispiel wäre in IAS 38.57 d zu finden. Hiernach ist ein selbstgeschaffener immaterieller Vermögenswert dann zu aktivieren, wenn – unter anderem - der wirtschaftliche Nutzen „voraussichtlich“ dem Unternehmen zufließen wird.
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Einführung in das Thema der bilanziellen Wahlrechte und Abgrenzung zwischen „offenen“ und „verdeckten“ Wahlrechten als zentraler Untersuchungsgegenstand.
2. OFFENE WAHLRECHTE: Erläuterung explizit benannter Wahlmöglichkeiten in den Standards, unterteilt in Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte.
3. VERDECKTE WAHLRECHTE: Detaillierte Analyse von Gestaltungsspielräumen, die sich aus Lücken, unscharfen Formulierungen und notwendigen Ermessensentscheidungen im Rahmen der Rechnungslegung ergeben.
4. FAZIT: Zusammenfassende Einschätzung der Problematik, wonach insbesondere verdeckte Wahlrechte die Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen für Adressaten deutlich erschweren.
Schlüsselwörter
IAS, IFRS, Bilanzielle Wahlrechte, Offene Wahlrechte, Verdeckte Wahlrechte, Rechnungslegung, Bilanzpolitik, Ermessensspielraum, Unscharfe Begriffe, Schätzungen, Asset Impairment, Finanzinstrumente, Jahresabschluss, Bilanzanalyse, IASB.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Untersuchung bilanzieller Wahlrechte innerhalb der IAS/IFRS-Rechnungslegung und deren Auswirkungen auf die Jahresabschlusserstellung.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Themenfelder sind die Unterscheidung zwischen explizit genannten „offenen“ Wahlrechten und den indirekt wirkenden „verdeckten“ Wahlrechten, die sich aus Regelungslücken und Ermessensspielräumen ergeben.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, dem Leser ein Verständnis für die Problematik der „verdeckten“ Wahlrechte zu vermitteln und beispielhaft aufzuzeigen, wie diese bilanzpolitisch genutzt werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine Literaturanalyse und eine strukturierte Untersuchung relevanter IAS/IFRS-Standards, wobei bei der Gliederung der „verdeckten“ Wahlrechte primär auf die Aufteilung von Joachim S. Tanski zurückgegriffen wird.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die „offenen“ Wahlrechte (Ausweis, Bilanzierung, Bewertung) und anschließend detailliert die „verdeckten“ Wahlrechte (fehlende Regelungen, unscharfe Regelungen, Ermessensregelungen wie Schätzungen) analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Bilanzpolitik, Ermessensspielraum, IFRS-Rechnungslegung, unscharfe Regelungen und Vergleichbarkeit von Abschlüssen charakterisieren.
Warum sind „verdeckte“ Wahlrechte für Bilanzleser problematisch?
Sie sind problematisch, weil sie formal keine direkte Auswahl zwischen Alternativen darstellen, sondern auf interpretierbaren Schätzungen oder vagen Formulierungen beruhen, die vom Bilanzleser kaum nachvollzogen oder verglichen werden können.
Wie beeinflussen Schätzungen bei Fertigungsaufträgen die Bilanz?
Die notwendige Schätzung des Projektfertigstellungsgrades bei Fertigungsaufträgen ermöglicht dem Management Spielräume, die bei der erfolgswirksamen Erfassung der Kosten und Erlöse bilanzpolitisch genutzt werden können.
Inwiefern bieten Finanzinstrumente Ermessensspielräume?
Die Einteilung von Finanzinstrumenten in verschiedene Kategorien hängt stark von den Absichten des Managements ab, welche während der Laufzeit überprüft und angepasst werden können, was wiederum Umklassifizierungen ermöglicht.
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- Marc Lory (Author), 2005, Bestehende bilanzielle Wahlrechte in IAS/IFRS, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37804