Vor- und Nachteile eines Going Public


Hausarbeit, 2004

29 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

AbbildungsverzeichnisV

1 Einleitung

2 Mittelständische Unternehmen/ Abgrenzung

3 Ziele/Vorteile aus Sicht des Unternehmens
3.1 Eigenkapitalzufuhr und dauerhafte Erschließung des Kapitalmarktes
3.2 Verbesserte Kreditwürdigkeit
3.3 Der Börsengang von Tochtergesellschaften
3.4 Erhöhung des Bekanntheitsgrades
3.5 Mitarbeiterbeteiligungsmodelle

4 Ziele/ Vorteile aus Sich des Alteigentümer
4.1 Vermögensstreuung
4.2 Schaffung eines familienfremden Managements

5 Kosten durch Going Public
5.1 Einmalige Kosten
5.1.1 Vorbereitungskosten
5.1.1.1 Umwandlungskosten
5.1.1.2 Die Kosten für den Aufsichtsrat
5.1.1.3 Die Kosten für die Emissionsberatung
5.1.1.4 Die Kosten für den Businessplan
5.1.2 Börseneinführungskosten
5.1.2.1 Die Provision an das Bankenkonsortium
5.1.2.2 Werbemaßnahmen und Road Show
5.1.2.3 Koten für den Verkaufsprospekt und Börseneinführungsgebühr
5.2 Laufende Kosten nach dem Börsengang
5.2.1 Hauptversammlung
5.2.2 Geschäftsbericht und Zwischenberichterstattung
5.2.3 Investor Relations-Maßnahmen

6 Gefahr des Entscheidungsverlustes

7 Delisting/ Going Private als mögliche Belastung für das Unternehmen

8 Mögliche Alternativen zum Börsengang

9 Schlusswort

Anhang

Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: IPO- Ausblick 2004

1 Einleitung

Der deutsche Kapitalmarkt ist seit nunmehr einem Jahr für Börsenneulinge verschlossen. Die Ursache hierfür liegt in der schlechten wirtschaftlichen Lage und einem einhergehenden Prioritätsverlust der Aktie als „Anlageform“. Ein passendes Beispiel hierfür bietet der Deutsche Aktien- Index (DAX), der von 1999 bis 2003 mehr als die Hälfte seines Wertes einbüßen musste.[1] Erfreulicher Weise konnte man in den letzten Monaten laut mehrerer Studien und Unternehmensbefragungen, ein Stimmungswechsel auf dem Aktienmarkt registrieren (u.a. steigender ifo Geschäftsklimaindex)[2], der eine Wiederbelebung der Neumissionstätigkeit in den kommenden Jahren erwarten lässt. Für eine Reihe von Unternehmen wird die strategische Option „Börsengang“ wieder interessant werden. Das deutsche Aktieninstitut (DAI) geht beispielsweise in einer jüngst veröffentlichen Studie von über 150 mittelständischen Unternehmen aus, die sich einen Börsengang in der nächsten Zukunft vorstellen können.[3] Auch die Prognose von GoingPublic Magazins bestätigt die steigende Interesse der Unternehmen an der Börse, s. Abb. 1.[4]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 IPO- Ausblick 2004

Bevor jedoch die Entscheidung für den Gang an die Börse getroffen wird, stellt sich für jedes Unternehmen die Frage, ob Nutzen und Chancen in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Kosten und Risiken einer Börsennotierung stehen.

Die vorliegende Arbeit vergleicht Vor- und Nachteile eines Going Public.

Nach einer Abgrenzung der mittelständischen Unternehmen werden Ziele und Erwartungen aus Sicht des Unternehmens wie aus Sicht der Alteigentümer dargestellt.

Als ein wichtiges Problem wird der „Kostenfaktor“, der sich aus einmaligen und laufenden Kosten zusammensetzt, aufgeführt.

Nach einer Untersuchung der möglichen Entscheidungsminderung, die durch den Aktienverkauf an die Aktionäre entstehen kann, wird zu Problemfeld „Delisting“ Stellung genommen. Ferner wird auf die Alternativen zu Going Public eingegangen. Die Arbeit endet mit einer zusammenfassenden Bewertung der verschiedenen Aspekte eines Going Public und der daraus resultierenden Konsequenzen für den Entscheidungsträger.

2 Mittelständische Unternehmen/ Abgrenzung

Die allgemein akzeptierte Definition von „mittelständischen Unternehmen“ ist anhand von qualitativen und quantitativen Abgrenzungskriterien möglich.

Die qualitativen Kriterien lassen sich insbesondere durch die rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit, die Einheit von Leitung und Eigentum sowie eingeschränkte Möglichkeiten der externen Kapitalbeschaffung charakterisieren.[5]

Als quantitative Kriterien werden die Bilanzsummen, die Anzahl der Mitarbeiter, und die Umsatzgrößen verwendet, die einzeln oder gemeinsam bestimmte Grenzen nicht überschreiten sollen.[6]

Im Sinne dieser Studie handelt es sich zumeist dann um mittelständische Unternehmen, wenn mindestens zwei der drei Merkmale überschreiten werden, (§ 267 Abs.1 HGB):

- € 3.438.000 Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseiteausgewiesenen Fehlbetrags (§ 268 Abs. 3 HGB)

- € 6.875.000 Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
- 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt Und mindestens zwei der drei Merkmale nicht überschreiten werden, (§ 267 Abs. 2. HGB):
- Bilanzsumme maximal € 13.750.000
- Umsatzerlöse maximal € 27.500.000
- Höchstens 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen einen vollständigen Jahresabschluss vorlegen und von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen. Vorlagepflicht umfasst Bilanz, GuV, Lagebericht, Anhang, Ergebnisverwendungsvorschlag, Aufsichtsratsbericht und Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers.[7]

3 Ziele/Vorteile aus Sicht des Unternehmens

3.1 Eigenkapitalzufuhr und dauerhafte Erschließung des Kapitalmarktes

Der häufigste Grund für den Börsengang ist die Deckung des Kapitalbedarfs zur finanziellen Absicherung des Wachstums, der Innovationskraft und der Wettbewerbsposition. Im Rahmen der Unternehmensentwicklung bestehen zwei Finanzierungsarten, welche durch einen hohen Eigenkapitalbedarf charakterisiert sind:[8]

- Innovationsfinanzierung: Entwicklung von Produkt- oder Verfahrensinnovationen mit hohem Investitionsbedarf und langfristigem Zeithorizont
- Expansionsfinanzierung: Wachstumsstrategie mit internen oder externen Wachstumszielen.

Dieser hohe Eigenkapitalbedarf wird zumeist nicht durch intern erwirtschaftete Mittel gedeckt.

Eine börsennotierte Gesellschaft kann sich das erforderliche Eigenkapital wesentlich einfacher beschaffen als eine GmbH oder eine Personengesellschaft:[9]

- Potentielle Investoren können sich mit relativ geringem Kapitaleinsatz an einem börsennotierten Unternehmen beteiligen
- Die hohe Fungibilität der Anteile eröffnet den Investoren jederzeit die Möglichkeit, sich aus ihrem Engagement zurückzuziehen
- das Risiko einer Beteiligung an einer Aktiengesellschaft ist wesentlich geringer als bei einer Personengesellschaft oder bei einer GmbH.

Bei Mittelstandsunternehmen steht vor allem die Finanzierung risikobehafteter Investitionen hinsichtlich eines geplanten Wachstums im Vordergrund. Meist erweist sich die Selbstfinanzierung als unmöglich, Bankkredite aufgrund fehlender Sicherheiten und/oder aufgrund schlechter Bilanzen sind schwer erhältlich ebenso finanzielle Mittel der Gesellschafter nicht ausreichend.

Falls sich eine Finanzierung mit Fremdkapital als möglich erweist, stellt dies jedoch einen Eingriff in die unternehmerische Autonomie dar. Überdurchschnittlich hohe Verschuldung kündigt Kreditgebern ein entsprechendes Risiko an, welches durch zusätzliche Sicherheiten und Rechte sowie ggf. durch einen Risikozuschlag im Zinssatz kompensiert werden muss.

Der Börsengang bietet vielfach die einzige Alternative. Zuführung von Eigenkapital über die Börse stärkt die finanzielle Widerstandsfähigkeit in wirtschaftlichen Schwächephasen, erhöht die unternehmerische Flexibilität durch stärkere Unabhängigkeit von Kreditgebern und führt zu Wettbewerbsvorteilen aufgrund günstiger Refinanzierungsmöglichkeiten.[10]

Nach dem IPO werden die Möglichkeiten, den Kapitalmarkt in Anspruch zu nehmen, nicht ausgeschöpft. Der Gesellschaft bieten sich nunmehr mehrere Finanzierungsalternativen. Als Beispiel seien hier Kapitalerhöhungen gegen Einlagen, Wandelanleihen und Optionen genannt.

Bei einer Barkapitalerhöhung (§ 182 AktG) stehen dem Unternehmen die gesamten zufließenden Mittel zur Verfügung. Der die Aufstockung des Grundkapitals übersteigende Geldbetrag wird bilanztechnisch der Kapitalrücklage zugewiesen. Die HypoVereinsbank AG kündigte im Februar 2004 eine Kapitalerhöhung, wegen der Veröffentlichung eines Rekordverlustes an. Nun soll dieser Schritt der zweitgrößten deutschen Geschäftsbank mindestens drei Milliarden Euro bringen.[11]

Wandelschuldverschreibungen bestehen aus zwei Komponenten: einer normalen Anleihe und einem dem Gläubiger eingeräumten Umtauschrecht. Der formale Ablauf wird im § 221 AktG geregelt. Das emittierende Unternehmen muss die Verzinsungsleistung festlegen, welche normalerweise unter der gängigen Marktverzinsung liegt.

Weiterhin ist ein Wandlungsverhältnis zu bestimmen, also zu entscheiden, wie viele Schuldverschreibungen einzutauschen sind, um eine Aktie zu erhalten.[12]

Optionsanleihen unterscheiden sich von den Schuldverschreibungen dadurch, dass sie über Zinsanspruch hinaus ein Optionsrecht verbriefen.

Der Anreiz liegt in erster Linie in der Ausübung des Optionsrechts, d.h. im Bezug junger Aktien zu einem vorher festgelegten Kurs.[13]

3.2 Verbesserte Kreditwürdigkeit

Das emmissionsbedingt zufließende Eigenkapital und die der Rechtsform der Aktiengesellschaft als solche zugeschriebene bessere Kreditwürdigkeit stärken die Position des Unternehmens gegenüber Fremdkapitalgebern.

Die Pufferfunktion des Eigenkapitals reduziert die Krisenanfälligkeit des Unternehmens, die finanziellen Reserven aus dem Börsengang ermöglichen dem Unternehmen, auch längere Durstrecken zu überstehen, ohne dass eine zusätzliche Belastung mit hohen Kreditzinsen erfolgt. Auch das erhöhte Verantwortungsbewusstsein der Banken gegenüber einem börsennotierten Unternehmen erweist sich als Vorteil in einem eventuellen Krisenfall.[14]

3.3 Der Börsengang von Tochtergesellschaften

Der Börsengang einer Tochtergesellschaft eröffnet einer diversifizierten Unternehmensgruppe eine interessante Alternative in der Eigenmittelbeschaffung zur über die Muttergesellschaft abgewickelten Eigenkapitalhervorbringung.

Die Etablierung einer eigenständigen Kapitalmarktadresse erlaubt es dem Konzernmanagement, jeweils durch die Gesellschaft Eigenmittel aufzunehmen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation über einen aktuellen Kapitalbedarf verfügt.

Ferner führt die rechtliche und organisatorische Ausgliederung von Tochterunternehmen in der Regel zu einer Effizienzerhöhung, da Entscheidungskompetenzen dezentralisiert werden. Auch trägt die Verselbständigung eine Tochtergesellschaft als eigenständige Kapitalmarktadresse zu Ausprägung einer eigenen Unternehmenskultur und damit letztlich zu einer erhöhten Attraktivität der Management- Positionen bei.[15]

Als Beispiel für den Börsengang von Tochtergesellschaften ist wieder die Hypo- Vereinsbank AG zu erwähnen. Die Bank führte am 26. Oktober 2003 ihre Tochtergesellschaft- Hypo Real Estate an die Börse. Mit dieser Maßnahme wurde massiv zum Konzernumbau beigetragen.[16]

3.4 Erhöhung des Bekanntheitsgrades

Die mit einem IPO verbundenen Publizitätspflichten sind für ein Unternehmen als Chance zu sehen. Das Interesse der Öffentlichkeit an einem Unternehmen ist normalerweise zu keinem anderen Zeitpunkt so groß wie zum Zeitpunkt des Börsengangs. Dem Unternehmen bietet sich nun die Chance, den Bekanntheitsgrad und das Image zu erhöhen. So können auch bislang weniger bekannte Stärken des Unternehmens der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.

Auch nach der Börseneinführung wird durch die tägliche Kursfestsetzung, die jährliche Hauptversammlung und Analystenmeetings ein großes Maß an Aufmerksamkeit erzielt.[17]

Die Steigerung des Bekanntheitsgrades erleichtert die Beschaffung des zur Verwirklichung neuer Ziele benötigten Eigenkapitals und dient dem Aufbau eines Aktionärskreises. Der mit dem Börsengang verbundene Public- Relations- Effekt erstreckt sich auch auf den Personal-, Kapital-, Absatz- und Beschaffungsmarkt und begünstigt in dieser Hinsicht die Unternehmensentwicklung.[18]

3.5 Mitarbeiterbeteiligungsmodelle

Unternehmen versprechen sich von Mitarbeiterbeteiligungen einen Motivationseffekt aufgrund der größeren emotionalen Verbundenheit des Arbeitnehmers mit dem Unternehmen und der daraus resultierenden erhöhten Einsatzbereitschaft.

Jedoch sind nicht nur die Motivationsaspekte, sondern auch die finanztechnischen Gesichtspunkte zu berücksichtigen, da die Arbeitnehmer zugleich der Eigenkapitalbeschaffung des Unternehmens dienen.[19]

So ermöglicht die Schwarz Pharma AG ihren Manager in das eigene Unternehmen zu investieren, um nach drei Jahren für diesen Betrag Aktien zum Kurs der Zeit des Investments zu erwerben. Die entscheidende Rolle spielt dabei die Kursentwicklung des Unternehmens. Der Aktienkurs der Schwarz Pharma AG muss mindestens sechs Prozent über der Entwicklung des deutschen Aktienindex liegen und mindestens die gleiche Entwicklung wie der Pharma-Index aufweisen.[20]

[...]


[1] Vgl. o.V., Aktien langfristig attraktiv, in: http://www.bankenverband.de/index.asp?channel=111010&art=1067&ttyp=1&tid=1342, 23.02.2004

[2] Vgl. o.V., IPO- Ausblick 2004 in: GoingPublic 2 (2004), S.10.

[3] Vgl. Wetzel, A., Der deutsche Mittelstand auf Börsenkurs, in: GoingPublic 3 (2004), S. 40.

[4] Vgl. GoingPublic (2004), a. a. O., S.10.

[5] Vgl. Gerke, W., Probleme deutscher mittelständischer Unternehmen beim Zugang zum Kapitalmarkt, Baden-Baden 1995, S.13.

[6] Vgl. ebenda., S. 13.

[7] Vgl. Gerke (1995), a. a. O., S. 13.

[8] Vgl. Ederer, F., Going Public- der Gang an die Börse (I), in: Betrieb und Wirtschaft 9 (2001), S. 354.

[9] Vgl. ebenda., S. 354.

[10] Vgl. Gerke, W./ Rapp, H.-W., Eigenkapitalbeschaffung durch Erstemission von Aktien, München 1993, S. 291f.

[11] Vgl. Wolf, S. , Rekordverlust bei HypoVereinsbank, in: Berliner- Zeitung (2004), vom 26.2.2004

[12] Vgl. Korts, S/ Korts, P., Der Weg zur börsennotierten Aktiengesellschaft, Heidelberg 2000, S. 175.

[13] Vgl. Amely, T., Kleines Bank- und Börsenlexikon, 6 Aufl., Stuttgart 2003, S. 99.

[14] Vgl. Hennerkes, B.-H./ Kirschdörfer, R., Unternehmenshandbuch Familiengesellschaften, 2. Aufl., Köln 1998, S. 459-494.

[15] Vgl. Trapp, C./ Schick, W., Der Börsegang von Tochtergesellschaften, in: Die AktienGesellschaft 8 (2001), S. 381- 382.

[16] Vgl. o.V., Hypo- Real- Börsengang, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (2003), vom 27.10.2003, S. 17.

[17] Vgl. Ehlers, H./ Jurcher, M., Der Börsengang von Mittelstandsunternehmen, München 1999, S. 22.

[18] Vgl. Fritsch, U., Mehr Unternehmen an die Börse, Köln 1978, S.6f.

[19] Vgl. Ehlers/ Jurcher (1999), a.a.O., S.22.

[20] Vgl. Bredow, G., Mustervereinbarungen zu Aktienoptionsplänen für Management und leitende Angestellt, in: Deutsches Steuerrecht 10 (1998), S.380-382.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Vor- und Nachteile eines Going Public
Hochschule
Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (ehem. Hochschule für Wirtschaft und Politik)  (Universität)
Veranstaltung
Unternehmensplanung
Note
2
Autor
Jahr
2004
Seiten
29
Katalognummer
V40284
ISBN (eBook)
9783638388337
ISBN (Buch)
9783640862436
Dateigröße
848 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vor-, Nachteile, Going, Public, Unternehmensplanung
Arbeit zitieren
Valeri Engel (Autor:in), 2004, Vor- und Nachteile eines Going Public, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40284

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