1. Einleitung
Als ich mit der Bearbeitung der Thematik Macht und Ohnmacht in der Sozialen Arbeit begann, stellten sich mir nicht viele Fragen. Es schien selbstverständlich, dass ein Sozialarbeiter sich seiner beruflichen Macht bewusst ist und sie im Sinne einer zielgerichteten Arbeit mit dem Klienten sinnvoll einzusetzen weiß. In der genaueren Auseinandersetzung mit der Literatur stellte sich Macht im Rahmen Sozialer Arbeit jedoch als kontroverse, ja problematische Thematik dar: Über Macht im allgemeinen wird viel gesprochen – über Macht in der Sozialen Arbeit lieber geschwiegen. Hier galt es also nachzuhaken.
Zu der Auseinandersetzung mit Macht gehört, auch den Gegenpart, die Ohnmacht, zu betrachten. Ohnmacht bedeutet dabei immer die Abwesenheit von eigener Macht. Dass sich Angehörige helfender Berufe, in erster Linie aber Klienten ohnmächtig, hilflos fühlen können, ist ein anerkanntes und akzeptiertes Gefühl.
Aufgabe hier muss sein, Wege aus der eigenen Ohnmacht zu finden, um ihr nicht ausgeliefert zu sein, sie auch als eigene Grenzen akzeptieren lernen und dem Klienten Möglichkeiten aufzuzeigen, seine Ohnmacht zu überwinden.
Macht wird wenig thematisiert, wird weggeschoben. Macht im sozialen Arbeitsfeld gilt häufig als etwas Negatives. „So wird „Macht“ sofort mit „Machtmissbrauch“ gleichgesetzt, mit einem Zustand, den es möglichst rasch zu überwinden gilt“ (Stiels – Glenn 1996, S. 16). Macht wird verleugnet.
Die Existenz von Macht in der Sozialen Arbeit, ja deren Berechtigung voraussetzend, wird sich diese Arbeit vordergründig damit beschäftigen, nach dem Warum zu fragen. Nach Definition und Begriffserläuterung setzt sich das 2. Kapitel mit möglichen Ursachen, Gründen, deren Konsequenzen und dem Problem des Machtmissbrauchs auseinander. Ohnmacht als Gegenpart von Macht und als ein Gefühl, dem von Sozialarbeitern professionell begegnet werden kann, sei es die eigene Ohnmacht oder die des Klienten, wird in Kapitel 3 thematisiert.
Schlussthesen zu Möglichkeiten und Grenzen für einen verantwortungsvollen Umgang mit der beruflichen Macht beschließen im letzten Kapitel meine Ausführungen.
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Um den Kreis dieser einleitenden Bemerkungen zu schließen und in die Diskussion einzusteigen, pr ovoziere ich, frage ich nun: Kann es im Interesse der Profession Sozialarbeit liegen, sich der Machtfrage zu entziehen – oder anders – wie professionell ist Soziale Arbeit, wenn sich der Umgang mit Macht so schwierig gestaltet?
2. Macht und Soziale Arbeit – (k)ein Widerspruch
An den Anfang dieser Arbeit möchte ich vier Grundthesen stellen, die ich in der theoretischen Auseinandersetzung mit dem Thema entwickelt habe und sich in der gesamten Arbeit wiederfinden. Sie geben zum Teil auch den Tenor der bearbeiteten Literatur wieder. Offen bleibt, ob sie beim Leser Widerspruch anregen oder Bestätigung finden.
1. Ein falsches Verständnis von Sozialarbeit führt zum Verleugnen beruflicher Macht
2. Die Angst, Verantwortung im Rahmen beruflicher Macht zu übernehmen, verhindert,
die Macht anzunehmen und bewusst anzuwenden
3. Sozialarbeiter definieren sich eher als ohnmächtige (denn als mächtige) Sozialarbeiter
4. Macht verleitet zu Machtmissbrauch im Arbeitsalltag von Sozialarbeitern
2.1. Definition von Macht und begriffliche Erläuterungen
Der zentrale Aspekt dieser Arbeit wird der Umgang mit beruflicher Macht in der Sozialen Arbeit sein. Daher ist es notwendig festzustellen, was der Begriff Macht bedeutet, welche Assoziationen er hervorruft. Über Macht ist vieles geschrieben worden, es gibt Machttheorien und Machtkonzepte oder um mit den Worten von Theodor Fontane zu sprechen „das ist ein weites Feld...“. Die Fülle von Literatur zur Machtproblematik habe ich deshalb im Kontext Sozialer Arbeit gesichtet, bearbeitet und so eingegrenzt.
Beginnen möchte ich dennoch mit einem allgemeineren Verständnis von Macht, wie sie in der Brockhaus Enzyklopädie zu finden ist. Das Wort Macht bedeutet hier auch >Kraft<, >Vermögen< und „...dient erstens der näheren Bestimmung einer sozialen Beziehung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass Personen oder Institutionen das Verhalten anderer Personen oder Institutionen auch unabhängig von deren Willen zu beeinflussen vermögen. Macht ist
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dabei unspezifischer als andere Einflussbeziehungen wie Autorität, Gewalt, Herrschaft, Kraft, Überredung oder Zwang“ (Brockhaus Enzyklopädie, 1990, S. 672).
Die bekannteste, obgleich unscharfe Definition stammt von dem Soziologen Max Weber. Seinem Verständnis nach bedeutet Macht „jede Chance innerhalb einer sozialen Bezi ehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel, worauf diese Chance beruht“ (Weber 1976, S. 89). Hervorzuheben ist hier, dass Weber Macht als eine Chance, also eine Möglichkeit versteht und offen lässt, ob hieraus ein Handeln wi rd. Auch nimmt er keinerlei Einschränkung hinsichtlich möglicher Machtmittel - oder kriterien vor. Beide Ansätze betonen übereinstimmend, dass durch Macht das Verhalten anderer Personen unabhängig von deren Willen beeinflusst werden kann. Weiter gehen beide Definitionen davon aus, dass zum Machtverhältnis mindestens zwei Subjekte gehören; derjenige der Macht besitzt und sein Gegenpart, auf den Macht ausgeübt wird.
Niklas Luhmann begreift als Systemtheoretiker Macht eher als ein symbolisch generalisiertes Kommunikationsmedium und meint somit die Möglichkeit, durch eigene Entscheidung für andere eine Alternative auszuwählen und so Komplexität zu reduzieren (vgl. Luhmann 1988, S. 12).
Macht wird oft synonym gesetzt mit Begriffen wie Gewalt, Herrschaft oder Kontrolle. Wortwendungen wie Allmacht und Staatsmacht oder Machstreben, Machtkampf und Machtmissbrauch rufen meist negative Assoziationen und Empfindungen hervor. Man denkt an Unterdrückung und Dominanz. Dem entgegenzuhalten ist, dass Macht im positiven Sinne auch Vermögen und Können heißen kann, man kann „handelnd etwas bewirken“. Im Sinne des englischen „power“ ist Macht verwandt mit Kraft und Energie, oder, angelehnt an das lateinische „potentia“, bedeutet Macht auch Möglichkeit.
Ferner werden in der Literatur Formen von Macht differenziert, dies führt z.B. zu Unterscheidungen zwischen Handlungsmacht, Definitionsmacht oder Begrenzungsmacht.
Wie Macht sich im Rahmen Sozialer Arbeit gestaltet, wird im weiteren Verlauf des Kapitels diskutiert und ausgeführ t.
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2.2. Macht in der Sozialen Arbeit
Die Überlegung, ob Macht und Sozialarbeit nicht ein Widerspruch an sich ist, mag auf den ersten Blick berechtigt erscheinen. Sozialarbeit ist Helfen, ist Unterstützen. Fiedler spricht von „herrschaftsfreien Dialogen“, von „uneigennütziger Hilfe“, denkt „...also an Bereiche, in denen Macht eigentlich nichts zu suchen hat“ (Fiedler 2002, S. 1).
Bei genauerem Hinsehen, so Fiedler, muss schnell klar werden, dass Macht in der Sozialen Arbeit sehr wohl existiert. Zum eine n sind Sozialarbeiter zu großen Teilen in Organisationen und Institutionen tätig, in denen von vornherein eine strukturelle Macht gegeben ist (vgl. Fiedler 2002, S. 1). Zum anderen weist er auf die „... Definitions- und Entscheidungsmacht (hin), die Sozial arbeiter in vielen Bereichen im Hinblick auf ihre Klienten haben“ (ebd.). Bei Schlüter, der in seinem Buch „Sozialphilosophie für helfende Berufe“ Macht im weiteren Sinne als Realisationsvermögen versteht, werden Sozialarbeit und Macht in einen unmittelbaren Zusammenhang gebracht. Ausgehend von der Feststellung, dass Macht erstens miteinander ausgetauscht, zweitens instrumentalisiert und drittens strukturalisiert werden kann, leitet er über zu der Überlegung, dass Sozialarbeit also mit den Fragen nach Übermacht, nach Machtverteilung und Machtkontrolle ständig konfrontiert ist (vgl. Schlüter 1995, S. 115). Schlüter geht noch weiter, indem er formuliert, dass Soziale Arbeit „zumindest in ihrer professionellen Form...allein schon ihre Existenz einem öffentlich anerkannten Machtgefälle vielfältiger Art (verdankt)...“ (ebd.).
In der Sozialen Arbeit hat man es demnach immer mit Machtverhältnissen zu tun. Sie existiert allein aufgrund der Strukturen, in denen Sozialarbeiter tätig sind, z.B. in Form der Behörde oder des Amtes. Macht existiert auch in Form des Auftraggebers. Das kann der Staat sein, der die Macht gesellschaftlich legitimiert oder auch direkt der Klient, der durch seinen Auftrag Macht erteilt. Indem ein Klient Hilfe fordert, die ihm zusteht, besitzt und übt auch er Macht aus.
Insbesondere in der Person des Sozialarbeiters selbst findet sich Macht. Der soziale und professionelle Status verleiht Macht, vor allem aber das Wissen, die Erfahrung und das Instrumentarium, mit dem ein Sozialarbeiter agiert, bemächtigen ihn. Wenn ich als Sozialarbeiter z.B. damit beauftragt bin, den Bedarf eines Klienten festzustellen, habe ich dabei durch meinen vorhandenen Ermessensspielraum Macht.
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Meine Kenntnis der Gesetze, das Beherrschen von Diagnostik und Methodik, wi e ich Beratungen oder Gesprächsprozesse führe und steuere, versetzen mich in eine Machtposition. Allgemeine Ursachen, Hintergründe und Zusammenhänge zu kennen, befähigen mich, die Problemlage des Klienten zu erfassen und zu beurteilen, ebenso wie seine Stärken, Ressourcen und Grenzen.
Seine Hilfsbedürftigkeit gibt mir Macht.
All diese Aspekte können innerhalb der helfenden Beziehung, zwischen Sozialarbeiter und Klient, zumindest anfangs zu einem Machtungleichgewicht führen (vgl. Schlüter 1995, S. 116). Schon hier ist der Helfer meines Erachtens aufgefordert, sich seiner Macht und dem Ungleichgewicht bewusst zu sein. Einerseits, um die Abhängigkeit des Anderen zielgerichtet und mit den richtigen Mitteln umzuwandeln in Unabhängigkeit, aber auch um die Beziehung nicht zu einem einseitigen Herrschaftsverhältnis werden zu lassen, die einer partnerschaftlichen Grundintension so nicht länger entspricht (vgl. ebd.).
Dass Macht haben immer als ein Balanceakt zu verstehen ist und somit auch Möglichkeiten zum Missbrauch in sich birgt, zeigt sich bereits. So sieht Plog, die einen Anteil legitimierter Macht innerhalb einer helfenden Beziehung zwar für notwendig hält, „...dass die Forderung nach Respekt, nach Berücksichtigung des Willen des anderen, nach Berücksichtigung seiner Macht ein Teil der Begegnung ist“ (Plog 2002, S. 39).
Allein, das Wissen um Macht, das Macht haben kann nicht ausreichen. Entscheidend ist, und hier herrscht in der Literatur Einstimmigkeit, der Wille, die Macht anzunehmen und auszuüben.
Die Schwierigkeiten, die damit einhergehen und zur Kernproblematik dieser Arbeit führen, werden im folgenden ausgeführt.
2.3. Umgang mit Macht
Als Sozialarbeiter und professionell Helfender Macht zu besitzen und mit ihr umzugehen, umgehen zu müssen, löst ambivalente Gefühle aus. Fiedler stellt fest, dass „...es geradezu eine Abneigung gibt, diese Machtrolle zu übernehmen“ (Fiedler 2002, S. 1-2). Auch die Kritik von Stiels – Glenn zielt auf den problematischen Umgang von Helfern mit ihrer beruflichen Macht ab. „Auch für sich selbst lehnen HelferInnen Macht ab, scheuen eher die Erkenntnis, welche Macht ihnen durch Berufsrolle und den Anstellungsträger/Arbeitsauftrag gegeben ist. Selbst
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Franziska Auer, 2005, Der Umgang mit Macht in der Sozialen Arbeit. Sozialarbeit im Spannungsfeld zwischen Macht und Ohnmacht, Munich, GRIN Publishing GmbH
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