Gliederung
1. Einleitung
2. Zielsetzung
3. Der gesetzgeberische Weg zum Europäischen Haftbefehl
4. Inhalt des Europäischen Haftbefehls
5. Allgemeine Grundsätze
6. IRG (Internationales Rechtshilfegesetz)
7. Schengener Abkommen
8. Europäischer Haftbefehl - Verfahren
9. Inhaltliche Erfordernisse
10 Die Umsetzung des Europäischen Haftbefehls
11. Ablehnung des Europäischen Haftbefehls
12. Frage der Verfassungswidrigkeit im Sinne des Grundgesetzes
13. Bewertung des Europäischen Haftbefehls
Literaturverzeichnis
1
1. Einleitung
Die explosionsartige Ausweitung grenzüberschreitender Kriminalität, als Begleiterscheinung der Globalisierung, führt zu einem wachsenden Bedarf an zwischenstaatlicher Unterstützung bei deren Bekämpfung und an schneller effizienter internationaler Rechtshilfe.
Die Kriminalität wird bestimmt durch die Erstreckung krimineller Aktivitäten auf zahlreiche Staaten, durch die Nutzung anderer Länder als Organisatio ns-, Flucht-oder Ruheraum, bzw. als Markt für den Absatz illegaler Güter, sowie durch den flexiblen Austausch kriminalitätsfördernder Steuerung und Information. Diese grenzübergreifende Kriminalität kann nur durch eine enge präventive und repressive internationale Zusammenarbeit, durch Koordinierung und Kooperation erfolgreich entgegengewirkt werden. 1
Die bisherigen Formen der Zusammenarbeit werden in ihrer traditionellen Gestaltung der Herausforderung moderner Kriminalität nicht mehr gerecht. Die zwischenstaatliche Rechtshilfe erweist sich als schwerfälliger Mechanismus, den es unter Wahrung aller Schutzbelange der Betroffenen, soweit möglich, zu vereinfachen, für das Unionsgebiet abzulösen gilt. Wurden Informationen oder Beweismittel eines anderen Staates benötigt, so mussten sie auf dem steinigen Weg der Rechtshilfe beschafft werden. International und besonders in Europa ist es daher dringend notwendig, Vereinfachungen in der Rechtshilfe und in formalen und verwaltungstechnischen Arbeitsabläufen zu ermöglichen. 2
Daher war es erforderlich, Wege und Formen grenzüberschreitender Zusammenarbeit und die Verbesserung der technischen Möglichke iten zu realisieren.
1 Vgl. Der Europäische Haftbefehl - Ein Leitfaden für die Auslieferungspraxis -
Eckhart von Bubnoff - Ausgabe März 2005, Heidelberg, Seite 1
2 Die Welt - „Zweifel am EU - Haftbefehl“ - Seite 4 vom 14.04.2005
2
2. Zielsetzung
Durch den Europäischen Haftbefehl sollte das bestehende Auslieferungssystem ersetzt werden.
Die damit verbundenen Verfahren sollten beschleunigt und vereinfacht werden, indem die politische und administrative Phase durch ein Gerichtsverfahren ersetzt wird. 3
3. Der gesetzgeberische Weg zum Europäischen Haftbefehl
Der Europäische Rat hatte die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf einer Tagung in Tampere / Finnland im Oktober 1999 aufgefordert, einen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung unter dem Motto „Die Europäische Union als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“, zum Grundstein für einen europäischen Rechtsraums zu machen. Damit sollte der von der Kommission vorgeschlagene Europäische Haftbefehl an die Stelle des bestehenden Auslieferungssystems treten. Durch die terroristischen Anschläge in den USA vom 11.09.01 wurden diese und andere Vorhaben des Europäischen Rates erheblich beschleunigt, da die Dringlichkeit einer Vereinfachung und Beschleunigung der bisherigen Verfahren im Bereich der Auslieferung zwischen den Staaten der Europäischen Union deutlich geworden war. 4
Der europäische Gesetzgeber hat mit dem Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 für die Europäische Union das System des Europäischen Haftbefehls vorgegeben, der das traditionelle Auslieferungssystem ablösen soll. Die traditionelle internationale Rechtshilfe soll schrittweise, auf gegenseitiger Anerkennung und wechselseitigen Vertrauen basierend in eine weitestgehend justiziell ausgestaltete Form grenzüberschreitender Zusammenarbeit übergehen .
3 Deutsche Polizei - Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei -
Auszug aus der Eurocop-Konferenz vom 28.02.05 - Seite 18-20
Ausgabe Nr. 4 vom April 2005
4 Vgl. Dr. Martin Tuffner - Bundeskriminalamt Wiesbaden - Kurzdarstellung des
Europäischen Haftbefehls, bei der CEPOL-Konferenz
(European Police College) in Budapest am 10.04.2003 - Seite 1 - Ausgabe 11/03
3
Alle nationalen Justizbehörden (vollstreckende Justizbehörden) verpflichteten sich, das Ersuchen einer Justizbehörde eines anderen Mitgliedstaat es (ausstellende Justizbehörde) auf Übergabe einer Person, mit einem Minimum an Kontrollen anzuerkennen.
Der Rahmenbeschluss trat ab dem 1. Januar 2004 an d ie Stelle folgender Regelungen ein:
- Europäisches Auslieferungsübereinkommen aus dem Jahre 1957 sowie Europäisches Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus aus dem Jahr 1978 im Zusammenhang mit der Auslieferung
- Übereinkommen zwischen den Mitgliedsstaat en der Europäischen Gemeinschaften über die Vereinfachung der Verfahren zur Übermittlung von Auslieferungsersuchen aus dem Jahre 1989
- Übereinkommen über das vereinfachte Auslieferungsverfahren aus dem Jahre
1995
- Übereinkommen über die Auslieferung aus dem Jahre 1996
- diesbezügliche Bestimmungen des Übereinkommens von Schengen Der Rahmenbeschluss gilt als das eigentliche Handlungsmittel und zentrales Steuerungsinstrument der Europäischen Union und ermöglicht eine effiziente Zusammenarbeit in Strafsachen. Inhalt und Ziel des Beschlusses ist eine Angleichung der nationalen Rechtsgrundlagen, Verwaltungsvorschriften und eine Umsetzung des Grundsatzes gegenseitiger Anerkennung. 5 Als selbständiges neues Instrument der Zusammenarbeit schafft der Europäische Haftbefehl ein vereinfachtes europäisches System der Personenübergabe. Der Europäische Haftbefehl tritt somit an die Stelle des Auslieferungssystems.
4. Inhalt des EU - Haftbefehls
Das Europäische Haftbefehlgesetz (EuHbG) löst mit dem neu gefassten Achten Teil über die „Unterstützung von Mitgliedsstaaten der EU“ im Internationalen
5 Der Europäische Haftbefehl - Ein Leitfaden für die Auslieferungspraxis -
Eckhart von Bubnoff - Seite 45 ff.
4
Arbeit zitieren:
Nick Müller, 2005, Ist der Europäische Haftbefehl verfassungswidrig ?, München, GRIN Verlag GmbH
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