Inhaltsverzeichnis
Vorwort. 3
1 Grundzüge der Weiterbildungsfinanzierung 4
1.1 Prämissen. 4
1.2 Finanzierungsinstanzen. 5
1.3 Finanzierungspositionen. 5
2 Weiterbildungsfinanzierung im Detail. 6
2.1 Datenlage 6
2.2 Vorfinanzierung. 7
2.3 Refinanzierung. 11
Fazit. 13
Quellen. 14
2
Vorwort
Die vorliegende Arbeit ist Teilthema des Grundlagenseminars „Einführung in die Weiterbildung“, geleitet von M.A. Matthias Vonken, Fachgebiet Erziehungswissenschaft. Sie umfasst die Verschriftlichung des Referats zum Thema „Finanzierung der Weiterbildung“ vom 7. Juni 2004.
Ziel der Arbeit ist es, Einblick in die Finanzierung für Weiterbildungsmaßnahmen zu geben. Dabei werden die betreffenden Instanzen bzw. Institutionen und Positionen kurz vorgestellt und die Arten der Finanzierung aufgezeigt. Zudem werden auch die Probleme bei der Erfassung von Daten angesprochen.
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1 Grundzüge der Weiterbildungsfinanzierung
1.1 Prämissen
Vor dem Hintergrund, dass es in der Bundesrepublik Deutschland deutliche Probleme bei der Ausgestaltung von Weiterbildung gibt, hat die Expertenkomission „Finanzierung lebenslangen Lerne ns“ folgende Prämissen zugrunde gelegt:
Ø Weiterbildungsaktivitäten verursachen nicht nur Kosten, sondern stellen Investitionen dar!
Denn Weiterbildungsaktivitäten steigern letztendlich das Humankapital, also den Besitz von Wissen, Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Einstellungen eines Individuums, eines Betriebs und einer Gesellschaft. Ø Prinzipien der Effizienz und Gerechtigkeit
Bei der Gestaltung von Finanzierungsmodalitäten sollte im Interesse der grundlegenden Prinzipien Effizienz und Gerechtigkeit gehandelt werden, auch wenn diese in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen.
Wenn es um Effizienz geht, wird unterschieden in interne und externe Effizienz. Dabei bedeutet interne Effizienz Weiterbildungsoutput ohne Ressourcenüberhänge, also den betriebswirtschaftlichen Gedanken. Und externe Effizienz besagt, dass Ressourcen für Weiterbildungsaktivitäten genauso wirksam genutzt werden sollen, wie für mögliche Verwendungsalternativen, betrachtet also den volkswirtschaftlichen Aspekt. Beim Prinzip der Gerechtigkeit teilt man das Äquivalenzprinzip vom Leistungsfähigkeitsprinzip. Wobei das Äquivalenzprinzip die Verteilung der Weiterbildungskosten auf Individuen oder Gruppen dann als gerecht ansieht, wenn die zu tragenden Kosten in einem wertgleichen Verhältnis zu denen der Weiterbildungsträgern dieser stehen. Während das Leistungsfähigkeitsprinzip die Verteilung der Weiterbildungskosten für gerecht hält, wenn sich die Verteilung dieser Kosten nicht an den erwartbaren Erträgen, sondern an ihrer ökonomische n Leistungs- bzw. Zahlungsfähigkeit orientiert. Ø Unterscheidung von Finanzierungsarten für Analysen der Weiterbildungsfinanzierung Hier wird unterschieden zwischen Vorfinanzierung, d.h. „Wer zahlt?“ und Refinanzierung, d.h. „Wer trägt die Kosten? “. Schließlich können die, die Weiterbildung finanzieren (Zahlende), sich u.U. über vielfältige Mechanismen refinanzieren (Kostenträger).
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1.2 Finanzierungsinstanzen
Zu den Finanzierungsinstanzen zählen in erster Linie die öffentliche n Haushalte, die private Wirtschaft, die privaten Haushalte und die Träger von Weiterbildungseinrichtungen. Dabei zählen zu den öffentlichen Haushalten die Gebietskörperschaften, wie der Bund, die Länder und die Gemeinden, sowie Zweckverbände und die Bundesanstalt für Arbeit. Zur privaten Wirtschaft zählen Betriebe und Unternehmen, die privaten Haushalte werden von den Individuen repräsentiert und als Träger von Weiterbildungseinrichtungen können Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände und Arbeitgeberorganisationen genannt werden. 1
1.3 Finanzierungspositionen
Die Finanzierungspositionen (auch Kostenarten) sind sehr unterschiedlich, trotzdem kann man sie in Gruppen einteilen. Diese wären:
Ø Lehrmaterial, Räume, Ressourcen. Hierzu zählt alles angefangen vom Bleistift, über Kopien, dem Overhead-Projektor, den Lehrraum usw. Diese Finanzierungspositionen lassen sich am Deutlichsten zuordnen.
Ø Lehrpersonal. Das Lehrpersonal ist der Dozent, der letztendlich die Weiterbildungsmaßnahme durchführt und betreut.
Ø Institutionelle Kosten. Diese Kosten entstehen durch die Verwaltung, Leitung und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Weiterbildungsmaßnahmen. Diese Kosten sind am schwierigsten darzustellen. Sie beinhalten zum Beispiel auch die Lohnkosten einer Sekretärin, die die Teilnehmer einer Weiterbildungsmaßnahme anschreiben muss, oder die des Chefs, der den Dozenten dafür auswählen muss.
Ø Anfahrt, Unterkunft, Verpflegung der Teilnehmenden. Also sämtliche Kosten, die die Teilnehmer an Mehraufwand haben, nur weil sie an einer Weiterbildung teilnehmen. Ø Nebenkosten. Hier zählen viele kleinere Finanzierungsposten, die durch den Mehraufwand entstehen und nicht zu einer der anderen Finanzierungsposition zugeordnet werden können, wie zum Beispiel die Betreuung der Kinder der Teilnehmer.
Ø Sonderkosten. Dies sind zusätzliche Kosten die im Rahmen der Maßnahme entstehen und meist zusätzlich oder vor Ort gezahlt werden müssen wie Prüfungsgebühren etc. 2
1 Ekkehard Nuissl - „Einführung in die Weiterbildung“ S. 122
2 Ekkehard Nuissl - „Einführung in die Weiterbildung“ S. 122
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Arbeit zitieren:
Ilka Stieglitz, 2004, Finanzierung der Weiterbildung - ein Kurzvortrag, München, GRIN Verlag GmbH
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