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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Begriffsbestimmung
2.1 Der Kompetenzbegriff in der beruflichen Bildung 4
2.2 Bedeutung und Ziele von Kompetenzentwicklung 5
3. Die Job Profi Mappe
3.1 Grundlagen und Aufbau 7
3.2 Die Erhebung informell erworbener Kompetenzen
im Rahmen der JOBPROFI Mappe 9
3.3 Bewertung und Probleme in der Praxis 10
4. Schlussbemerkung 11
Literaturverzeichnis 13
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1. Einleitung
Im Februar 2005 hat die Zahl der Erwerbslosen in Deutschland den historischen Höchstwert von rund 5,2 Millionen erreicht (Arbeitsmarkt. http://www.faz.net, Stand: 01.03.05). Abgesehen von Ungereimtheiten bezüglich der Datenauswertung und der damit verbundenen Unklarheit über die genaue Zahl, waren nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik so viele Menschen ohne Arbeit. Die Gründe für diese Entwicklung sind vielseitig und kaum beeinflussbar. Neben dem Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft und der damit verbundenen Abnahme Arbeitskräfteintensiver Produktionsbereiche ist unter anderem auch das hohe Lohnniveau deutscher Arbeitnehmer maßgebliche Ursache für die steigende Massenarbeitslosigkeit. Der stetige Druck der Aktionäre auf international operierende Unterne hmungen, welche wiederum einen Großteil der Arbeitnehmer beschäftigen, führt oftmals zur Rationalisierung im Personalbereich, welcher durch enorme Kosten die Bilanz belastet und damit die Rendite schmälert.
Die Bundesregierung ist sich der gefährlichen Entwicklung bewusst und hat das Thema Arbeitslosigkeit zum zentralen Punkt der Agenda 2010 erklärt. Im Rahmen des JOB - AQTIV - Gesetzes sind bereits erste Maßnahmen beschlossen worden, welche eine effektivere und effizientere Arbeitsmarktpolitik unterstützen sollen. „Mit dem Job - AQTIV - Gesetz wird die vorwiegend reaktive Ausrichtung des geltenden Arbeitsförderungsrechts durch deutlich präventivere Ansätze, insbesondere im B ereich der Vermittlung und Beratung, aber auch bei den anderen aktiven Arbeitsförderungsleistungen, ersetzt“ (http://www.arbeitslosenzentrum-mg.de/hinweise/dateien_hin/ ja_gesetzestext.htm, Stand: 01.03.2005).
Ziel der präventiven Maßnahmen, welche bereits während der bestehenden E rwerbsphase einsetzen können, ist eine schnellere Vermittlung der Arbeitnehmer - im günstigsten Fall ohne zeitweise Arbeitslosigkeit zwischen den Beschäftigungsverhältnissen. Um die Effizienz im Vermittlungsprozess zu steigern, haben die Arbeitsämter in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsuchenden zunächst ein umfassendes Bewerberprofil zu erstellen (Profiling). Mit Bezug auf den Bedarf am Arbeitsmarkt wird in diesem Verfahren eine individuelle Chanceneinschätzung des Arbeitsuche nden vorgenommen (vgl. Gillen 2003, S. 16). Inhalt des „Profiling“ ist die Feststellung von beruflichen und persönlichen Merkmalen wie Kenntnissen, Qualifikationen, Berufserfahrung, Aktualität der Kenntnisse, Weiterbildungsfähigkeit und - bereitschaft. Ferner gehören die Gegebenheiten des Arbeitsmarktes dazu, auf den
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sich die Vermittlungsbemühungen für den Arbeitsuchenden erstrecken. Ziel ist es den konkreten individuellen Bedarf an notwendiger Hilfestellung durch das A rbeitsamt zu ermitteln. Hier ergibt sich der Schnittpunkt zum Themenkomplex der Kompetenzentwicklung und Kompetenzmessung. Die traditionelle Anerkennung formell erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten genügt aufgrund der Komplexität der Anforderungen an den Arbeitnehmer häufig nicht mehr aus, um eine sinnvolle Stellenbesetzung mit geeignetem Fachpersonal zu gewährleisten. Die Anerkennung informell erworbener Kompetenzen gewinnt daher zunehmend an Bedeutung. Ein Instrument zur Erhebung und Bewertung dieser Kompetenzen stellt die „JOBPROFI
- Mappe“ der Bundesagentur für Arbeit dar, deren genauere Analyse und Bewertung Gege nstand der vorliegenden Arbeit ist. Bevor das Instrument selbst vorgestellt wird, erfolgt zunächst eine theoretische Begriffsbestimmung von Kompetenz und Kompetenzmessung, um diese vielseitig benutzten Begriffe im Bezug auf die genannte Thematik abzugrenzen. Anschließend werden Inhalt und Methodik des Kompetenzmessungsinstruments kurz beleuchtet. Den Abschluss bildet dann eine Bewertung sowie persönliche Erfahrungen mit der „JOBPROFI - Mappe“.
2. Begriffsbestimmung
2.1 Der Kompetenzbegriff in der beruflichen Bildung
Die Geschichte des Kompetenzbegriffs ist keineswegs so jung wie seine intensive Diskussion im beruflichen und privaten Alltag seit den achtziger Jahren vermuten lässt. Der linguistische Ursprung des Wortes liegt im lateinischen Verb „competere“, was mit zusammentreffen, zukommen oder zustehen übersetzt werden kann. „Die römischen Rechtsgelehrten gebrauchten das Adjektiv competens im Sinne von zuständig, befugt, rechtmäßig, ordentlich“ (Erpenbeck/Rosenstiehl 2003, S. X). Heute wird der Kompetenzbegriff nicht nur in der Berufspädagogik intensiv gebraucht und erfährt je nach Wissenschaftsdisziplin unterschiedliche Definitionskonzepte. Neben der im psychologischen Sinn an Selbstorganisationsdispositionen orientierten Be griffsbestimmung, bezeichnet Kompetenz im juristischen Sinne eine Art „formale Zuständigkeit“, welche sich auf Personen oder Institutionen beziehen kann. In diesem Kontext wird auch von Kompetenzkompetenz gesprochen. In der Personalwir tschaft sind Konnotationen wie Medienkompetenz, Internetkompetenz, Fremdspra- chenkompetenz, Managementkompetenz und Selbstorganisationskompetenz häufig
Arbeit zitieren:
Christian Dube, 2004, Die 'JOB-PROFI-MAPPE' als Instrument der Kompetenzmessung bei Arbeitssuchenden, München, GRIN Verlag GmbH
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