Summary
Viele Unternehmen möchten ihre Arbeitsnachfrage flexibel gestalten können, um sich schneller einer geänderten Nachfrage anpassen zu können. Dies können sie mit Hilfe atypischer Beschäftigungsverhältnisse erreichen. Die vorliegende Arbeit versucht, Faktoren zu finden, die die unterschiedliche Verbreitung von Leiharbeit in Deutschland, Frankreich, Niederlande und Schweden erklären könnten. Es lässt sich feststellen, dass in Bezug auf die gesetzliche Regulierung von Leiharbeit die Annahme, dass starke Deregulierung zu einer stärkeren Verbreitung von Leiharbeit führt, nicht bestätigt werden. Gerade in Schweden, wo Leiharbeit fast vollständig dereguliert ist, ist der Anteil der Leiharbeit sehr viel geringer als beispielsweise in den Niederlanden, wo die Regulierungsdichte weitaus stärker ist. Es lässt sich in Bezug auf die Regulierung von Leiharbeit lediglich feststellen, dass alle Länder, mit Ausnahme von Frankreich, in den letzten Jahren die Leiharbeit dereguliert haben. Weiterhin kann man feststellen, dass es in den betrachteten Ländern kaum gesetzliche Unterschiede in der Beschäftigung von Teilzeitarbeitskräften gibt, was auf eine EU-Richtlinie zurückzuführen ist. Somit kann dies nicht als Einflussfaktor auf die Verbreitung von Leiharbeit angesehen werden. Die Möglichkeit des Einsatzes von befristet eingestellten Arbeitnehmern hingegen gestaltet sich sehr unterschiedlich. Allerdings sind es entgegen der Annahme, dass eine stärkere Regulierung von befristeten Arbeitsverhältnissen die Verbreitung von Leiharbeit forciert, nicht die Länder Schweden und Frankreich, welche befristete Arbeitsverhältnisse stark regulieren, die eine weite Verbreitung von Leiharbeit aufweisen. Auch die Mitbestimmung hat nicht den erwarteten Einfluss, dass weniger Mitbestimmung im Entleihbetrieb zu einer höheren Leiharbeitsquote führt. Wiederum ist es Schweden, wo Leiharbeitnehmer nahezu keine Mitbestimmungsrechte und, wie bereits mehrfach erwähnt, dennoch eine niedrige Leiharbeitsquote haben. Auch in Bezug auf die Entlohnung von Leiharbeitnehmern verhält sich Schweden gegensätzlich zu den anderen Ländern. Hier sind Leiharbeitnehmer vergleichweise „billig“, dennoch ist die Leiharbeit kaum verbreitet. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die untersuchten Faktoren nicht den erwarteten Einfluss auf die Leiharbeitsquote haben, wie angenommen.
1
Inhaltsverzeichnis
Summary. 1
Abk ürzungsverzeichnis 2
1. Einleitung 3
2. Die Verbreitung der Leiharbeit in verschiedenen Ländern. 3
3. Flexibilisierung des Arbeitsmarktes. 5
4. Der Einfluss der Regulation von Leiharbeit. 10
4.1 Die Gesetzeslagen heute 10
4.2 Die gesetzliche Entwicklung der Leiharbeit 13
5. Der Einfluss der Mitbestimmung von Leiharbeitnehmern 15
6. Der Einfluss des Kündigungsschutzes 18
7. Der Einfluss der Lohn- und Gehaltshöhe für Leiharbeitnehmer. 21
8. Fazit und Ausblick 23
Literaturverzeichnis. 24
Abk ürzungsverzeichnis
AG Arbeitgeber
AN Arbeitnehmer
D Deutschland
F Frankreich
LA Leiharbeit
LAN Leiharbeitnehmer
NL Niederlande
S Schweden
TzBfG Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
WAADI Wet allocatie arbeitskrachten door intermediairs
2
1. Einleitung
Atypische Beschäftigungsverhältnisse nehmen einen immer größeren Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigungsverhältnisse ein. Dies mag sehr viele unterschiedliche Gründe haben. Aus Sicht der Unternehmen haben sie v.a. den Vorteil, Arbeitsnachfrage flexibel gestalten zu können, da Arbeitnehmer (AN) leichter eingestellt und entlassen werden können und so auf Nachfrageschwankungen seitens der Unternehmen besser reagiert werden kann.
Unter Leih- bzw. Zeitarbeit ist eine Dreiecksbeziehung zwischen AN, Verleih-und Entleihbetrieb zu verstehen, wobei der AN beim Leiharbeitsunternehmen eingestellt ist, welche ihn für einen begrenzten Zeitraum an ein anderes Unternehmen - den Entleihbetrieb - „ausleiht“. Dieses Unternehmen besitzt Weisungsbefugnisse gegenüber dem ausgeliehenen AN. Bezahlung sowie Sozialversicherungspflicht liegen demgegenüber beim Leiharbeitsunternehmen. 1 Diese Arbeit soll zunächst die Verbreitung der Leiharbeit (LA) in den betrachteten Ländern darstellen. Hierbei beschränkt sich die Verfasserin auf die Länder Deutschland (D), Frankreich (F), Niederlande (NL) und Schweden (S). Im Anschluss daran wird nach Ursachen gesucht, die die unterschiedliche Verbreitung der LA begründen können, wobei sich auf die Gründe aus Sicht der Arbeitgeberseite beschränkt wird. Mögliche Ursachen können in der gesetzlichen Zulassung anderer flexibler Beschäftigungsformen, an Rechten der Leiharbeitnehmer (LAN), Höhe der Löhne und Gehälter für LAN oder deren Mitbestimmungsrechte liegen. Diese Aspekte sollen ländervergleichend untersucht werden. Eine weitere Ursache für die Verbreitung von LA könnte in der jeweiligen Arbeitsmarktsituation des Landes liegen, was in dieser Arbeit jedoch außer Acht gelassen wird.
2. Die Verbreitung der Leiharbeit in verschiedenen Ländern
Im Folgenden soll ein Überblick über die Verbreitung von LA in den betrachteten Ländern gegeben werden. Hierbei sei darauf hingewiesen, dass die Zahlen aus
1 Vgl.: Arbeitsalltag.de (Hrsg.): Leiharbeit, http://www. arbeitsalltag.de/Zahlen/Leiharb.htm,
Stand: 19.06.2005.
3
unterschiedlichen Statistiken und nicht alle aus dem gleichen Jahr stammen, wodurch eine direkte Vergleichbarkeit nicht gegeben ist, dennoch gewisse Tendenzen aufgezeigt werden können.
Seit den 80er Jahren steigt in D sowohl die Zahl an Verleihbetrieben als auch die Zahl der dort Beschäftigten. So beträgt die Zahl der Verleihbetriebe heute 15.070 (Stichtag: 30.06.2004). LAN haben einen Anteil von 1,51 Prozent (Stichtag: 30.06.2004) an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. 2 Die Beschäftigten in Zeitarbeitsfirmen sind charakterisiert durch ein niedriges Durchschnittsalter, einem geringen Frauenanteil (20 Prozent) und der Tatsache, dass 60 Prozent zuvor arbeitslos waren. 3 Zudem sind LAN oftmals gering qualifizierte Personen ohne Berufsausbildung. Es ist ein starker Trend der Zunahme der LA in diesem Personenkreis zu beobachten. 4 Auch Facharbeiter haben einen großen Anteil an den in LA beschäftigten Personen. 5
In F liegt die Zeitarbeitsquote bei ca. 2,1 Prozent. 6 Auffällig ist, dass im Gegensatz zu den anderen betrachteten Ländern die LA-Quote in F von 1998 bis 2001 zurückgegangen ist. Auch in F ist ein Großteil der LAN sehr jung, 35 Prozent der LAN waren im Jahr 1999 unter 25 Jahren. 7
In den NLn, in denen die LA einen Anteil von ca. 4,5 Prozent an allen Beschäftigten hat, 8 ist das Verhältnis zwischen Männern und Frauen in Leiharbeitsverhält-
2 Vgl.: Bundesagenturfür Arbeit (Hrsg.): Arbeitnehmerüberlassungsstatistik.
3 Vgl.: Arbeitsalltag.de (Hrsg.), a.a.O.
4 Vgl.: Deutscher Gewerkschaftsbund (Hrsg.): Leiharbeit - Erfahrungen im europäischen Vergleich. In: Informationen zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, Ausgabe 6/2001, S. 10.
5 Vgl.: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Hrsg.): Betriebliche Flexibilität 2003, http://www.doku.iab.de/betriebspanel/Ergebnisse/2004_07_02_04_Betriebliche_Flexibilitaet_200 3.pdf, Stand: 19.06.2005, S. 1.
6 Vgl.: Hus, Christoph: Zeitarbeit zum Schnäppchenpreis, in: Handelsblatt v. 13.08.2004, S. k01.
7 Vgl.: Jahn, Elke / Rudolph, Helmut: Völlig frei bis streng geregelt: Variantenvielfalt in Europa, IAB Kurzbericht H. 21/2002, S. 5f.
8 Vgl.: Hus, Christoph, a.a.O.
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nissen ausgeglichen. Besonders auffällig ist in den NLn, dass mehr als die Hälfte der LAN 1999 unter 25 Jahre alt waren. 9
S weist europaweit einen der geringsten Anteile der LA an der Gesamtbeschäftigung auf, der Anteil beträgt hier im Jahre 2000 lediglich 0,77 Prozent. 10 Dabei sei darauf hinzuweisen, dass diese Quote bereits seit einigen Jahren stagniert und somit auch in näherer Zukunft nicht mit einem Anstieg zu rechnen ist. 11 In S ist im Vergleich zu den bisher betrachteten Ländern der hohe Anteil von Frauen in LA auffällig, die einen Anteil von 80 Prozent an allen LAN einnehmen. Auch die Altersstruktur der LAN unterscheidet sich in S erheblich von der der anderen Länder: 1999 waren nur zehn Prozent der LAN unter 25 Jahre alt, der größte Anteil hatte in S die Altersstufe der 25- bis 35-Jährigen. 12 Allen Ländern gemeinsam ist, dass der Anteil der über 35-Jährigen an allen LAN sehr gering ist und mit zunehmendem Alter immer weiter abnimmt. Der Anteil der über 55-Jährigen in LA ist in allen Ländern verschwindend gering. 13
3. Flexibilisierung des Arbeitsmarktes
LA gehört zu den klassischen Instrumenten, die der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes dienen. Der Vorteil der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes liegt darin, dass Unternehmen freier Personal einstellen und wieder entlassen können, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens dies erfordert. V.a. ein strenger Kündigungsschutz hindert Unternehmen daran, in Boomphasen vermehrt Personal einzustellen, da sie dieses nicht ohne weiteres in Abschwungphasen wieder entlassen können. Die Verbreitung von LA in einem Land hängt somit möglicherweise auch davon ab, welche anderen Möglichkeiten des flexiblen Arbeitseinsatzes sich bieten. Ein Land, welches kurze Kündigungsfristen hat, wird weniger LAN einstellen, als Länder, in denen es sich als schwierig, zeit- und kostenauf-
9 Vgl.: Jahn,Elke / Rudolph, Helmut, a.a.O., S. 5f.
10 Vgl.: European Foundation fort he Improvement of Living and Working Conditions (Hrsg.);
Temporary agency work: National reports. Sweden, Dublin, 2002, S. 7.
11 Vgl.: Deutscher Gewerkschaftsbund (Hrsg.), a.a.O., S. 3.
12 Vgl.: Jahn, Elke / Rudolph, Helmut, a.a.O., S. 5f.
13 Vgl.: Ebenda, S. 6.
5
wendig gestaltet, im Unternehmen fest eingestellte AN wieder zu entlassen. Im Folgenden soll nun untersucht werden, welche Möglichkeiten sich der Flexibilisierung des Arbeitskräfteeinsatzes in den verschiedenen Ländern bieten. Dabei soll auf die Möglichkeiten befristeter Arbeitsverträge und Teilzeitarbeit eingegangen werden, der Kündigungsschutz wird später isoliert behandelt, da er als eine der wichtigsten Einflussgrößen bei der Verbreitung von LA angesehen wird. In D hat der Anteil befristeter Arbeitsverhältnisse an allen Arbeitsverhältnissen von 1995 bis 2003 einen Anstieg von 7,8 auf 12,9 Prozent erfahren.
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Diese Entwicklung zeigt bereits, dass der Bedarf an flexiblem Arbeitskräfteeinsatz in D zunimmt. In D regelt das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) den rechtlichen Rahmen dieser beiden Beschäftigungsformen. Es legt v.a. fest, wann befristete Arbeitsverträge zulässig sind und versucht, Diskriminierung von in Teilzeit und befristet Beschäftigten zu verhindern (§ 1 TzBfG). So dürfen befristet beschäftigte AN nicht anders behandelt werden als unbefristet Beschäftigte, d.h. ihnen sind das gleiche Arbeitsentgelt und andere geldwerte Leistungen zu gewähren (§ 4 TzBfG). Befristete Arbeitsverhältnisse sind nur dann zulässig, wenn ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt (§ 14 Abs. 1 TzBfG). Sie dürfen jedoch grundsätzlich eine Dauer von zwei Jahren nicht überschreiten, darüber hinaus ist keine weitergehende Verlängerung möglich. Innerhalb dieser zwei Jahre darf ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zu drei Mal verlängert werden (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann in D nur dann vorzeitig gekündigt werden, wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde.
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Wie diese Gesetze verdeutlichen, wird der Einsatz befristeter Arbeitsverhältnisse in D eher erschwert. Gegensätzlich verhält es sich mit Teilzeitarbeit, die nach § 6 TzBfG gefördert werden soll. Wird ein Arbeitsplatz ausgeschrieben, der auch in Teilzeit ausgeübt werden kann, muss er als solcher kenntlich gemacht werden (§ 7 Abs. 1 TzBfG). Jeder mehr als sechs Monate im Betrieb beschäftigte AN kann eine Verringerung seiner Arbeits-
14 Vgl.: Bäcker,Gerhard (Hrsg.): Unbefristete und befristete Arbeitsverträge, Deutschland, 1995 und 2003, http://www.sozialpolitik-aktuell.de/docs/4/tab/tabIV24.pdf, Stand: 19.06.2005.
15 Vgl.: Theile, Gerda: BR-Info 12/2000 - Teilzeitarbeit und befristete Verträge, http://www.djv.de/aktuelles/br_info/archiv/15_01_01.shtml, 15.01.2001.
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Arbeit zitieren:
Kerstin Geib, 2005, Regulierung atypischer Beschäftigung: Beispiel Leiharbeit, München, GRIN Verlag GmbH
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