1. Einleitung
Immer häufiger liest und hört man aus den Nachrichten über Gewalt an Schulen, auch in Deutschland. Für viele Kinder ist Gewalt immer noch das naheliegendste Mittel mit Konflikten umzugehen. Sie haben keine andere Möglichkeit zur Lösung ihrer Probleme gelernt und verfügen über keine Verhaltensalternativen.
Doch Konflikte in der Schule treten schon vorher auf. Schüler beschimpfen und mobben sich gegenseitig und werden vor den Lehrern schlecht gemacht, bis sich so mancher Schüler nicht mehr in die Klasse traut, geschweige denn sich auf die Arbeit konzentrieren kann. Bis es schließlich zu Prügeleien, Pöbeleien und Verletzungen kommt. Die Fähigkeit zur friedlichen Konfliktlösung ist bei vielen Schülern nur unzureichend entwickelt, da im Elternhaus häufig die Kenntnisse und/oder die Zeit fehlen, mit Kindern kreativ nach fairen Lösungen zu suchen.
Auch in der Schule wird immer noch mehr in die Nacharbeit, also in Polizeieinsatz an der Schule, in Jugendstrafeinrichtungen und Sozialarbeit investiert, als in die Konfliktvorbeugung und -bearbeitung. Dabei stellt die Schüler-Streit-Schlichtung ein geeignetes Verfahren dar, Konflikte in geschützter Atmosphäre mit Hilfe eines unparteiischen Streitschlichters zu be- sprechen und zu lösen.
In der folgenden Hausarbeit möchte ich mich mit der Konfliktbewältigung in Schulen auseinandersetzen. Dabei befasse ich mich zunächst mit der Definition von Konflikt und Me- diation und gehe dann auf die Möglichkeit der Konfliktbewältigung mittels Schulmediation näher ein. Ich möchte aber nicht auf den Konflikt zwischen Lehrern und Schülern eingehen, sondern mich auf Streitigkeiten zwischen Schülern, und dabei speziell auf die Schüler-Streit- schlichtung beschränken.
Mit Mediation in der Praxis habe ich selber bisher wenig Erfahrung gemacht. Die Gespräche meines Anleiters im Jugendamt, in dem ich mein erstes Praxissemester absolviert habe, hatten einen vermittelnden Charakter, waren aber nicht speziell mit den Methoden der Medi- ation gehalten worden. Da ich in der Schule auch hin und wieder in Konflikt mit Mitschülern geraten bin und ich damals aber leider nicht die Möglichkeit der Schüler-Streitschlichtung hatte, war ich sehr neugierig auf diese Thematik.
2. Begriffsbestimmung
2.1. Definition von Konflikt
Neubauer weist Konflikten drei Merkmale zu. Das erste Merkmal besteht aus dem Vorhan- densein von mindestens zwei Konfliktparteien. Parteien bestehen aus ein oder mehreren Personen, die die gleichen Interessen vertreten und der anderen Partei mit einem unter- schiedlichen Standpunkt gegenüber stehen. Das Verhalten der einen Partei zieht Konse- quenzen für das Verhalten der anderen Partei nach sich (NEUBAUER 1992: 6).
Das zweite Merkmal ist die Unvereinbarkeit der Handlungstendenzen. Konflikte sind durch Handlungsdispositionen gekennzeichnet, die sich schlecht miteinander vereinen lassen oder sich sogar gegenseitig ausschließen. Die unterschiedlichen Standpunkte ergeben sich aus unterschiedlichen Motiven, grundlegender Überzeugungen und Werthaltungen, sowie damit zusammenhängender Erwartungen und Einstellungen. Dadurch gibt es bei den Parteien unterschiedliche Sichtweisen und Beurteilungen von Sachverhalten (NEUBAUER 1992: 6).
Die Unvereinbarkeit des Verhaltens beschreibt das dritte Kennzeichen und beinhaltet das direkt beobachtbare Konfliktverhalten. Meinungsverschiedenheiten allein sind noch keine Konflikte, wenn kein entsprechendes Interaktionsverhalten zu beobachten ist. In einem Kon- flikt hingegen wird das Verhalten der einen Partei durch das beabsichtigte Verhalten der an- deren Partei behindert, blockiert, gestört und weniger wirksam gemacht (NEUBAUER 1992: 7).
2.2. Was ist Mediation?
Konflikte wird es immer geben, wenn Menschen miteinander zu tun haben. Sie können sogar anregend sein und alle weiterbringen. Sie werden erst ein Problem, wenn sie nicht ange- messen bearbeitet werden oder gar in Beleidigungen, Verletzungen oder Gewalt eskalieren. Eine andere Lösungsmöglichkeit bietet die Mediation an.
Aus dem Englischen übersetzt bedeutet der Begriff „Vermittlung“ ist ein Verfahren zur Kon- fliktbewältigung, bei dem ein unparteiischer Dritte (Mediator) zwischen den Streitparteien vermittelt und die Verhandlung nach einem strukturierten Ablauf leitet. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, mit der beide Streitparteien einverstanden sind. Mediation dient also der gütigen Einigung zwischen den Streitenden, sie fragt nicht nach der Schuld, sondern danach, wie die Parteien in Zukunft miteinander umgehen wollen (lösungs- und zukunftsorientiert). Galt sie zunächst als Alternative zu gewöhnlichen Verfahren vor Gericht, so findet Mediation in der Zwischenzeit ebenfalls Anwendung in familiären, sozialen und politischen Konflikten. Dem Konzept der Mediation liegt die Annahme zu Grunde, dass die Konfliktparteien selber am besten wissen, wie die Lösung ihres Problems aussehen sollte und sie deshalb auch über diese Lösung selber entscheiden sollten, anstatt dies z.B. an ein Gericht zu delegieren.
Eine Mediation ist dann sinnvoll, wenn der Konflikt nicht in einem direkten Gespräch oder einer Verhandlung gelöst werden kann, oder sich die Konfliktaustragung in einer Sackgasse
Unbedingte Voraussetzung einer Mediation ist die Freiwilligkeit der Parteien, also die grund- sätzliche Bereitschaft aller Beteiligten an einer Konfliktlösung mitzuarbeiten.
2.3. Die Rolle des Mediators
Der Mediator sollte kein eigenes Interesse an einem bestimmten Konfliktausgang haben, das heißt, er sollte neutral oder allparteiisch sein. Somit sollte er für beide Parteien das selbe Verständnis haben, also auf „beiden Seiten stehen“. Das bedeutet zum Beispielt, dass er darauf achtet, dass beide Konfliktpartner im Gespräch im gleichen Maße Raum für ihre Dar- stellung haben (HAYNES 2002: 64). Unter Umständen wird er ein Machtgefälle zwischen den Parteien ausgleichen, zum Beispiel das Sprachrohr für die kommunikationsschwächere Per- son sein. Dies erfordert ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen in die unterschiedlichen Befindlichkeiten, Konfliktverarbeitungsstrategien und Interessenlagen der Betroffenen. Um dieser Rolle gerecht zu werden, benötigt der Mediator bestimmte Fähigkeiten und Fer- tigkeiten, die er einerseits durch seine Persönlichkeit mitbringt, zum anderen während des Mediatorentrainings lernt. So sollte er die Methode der Mediation so gut kennen, dass er in der Lage ist, den Rahmen flexibel an die jeweiligen Bedürfnisse der Streitenden anzupassen. Im Training lernt er verschiedene Methoden der Gesprächsführung, so dass er mit ag- gressivem Verhalten umgehen, genau zuhören und das Gehörte wertneutral wiedergeben kann. Zudem sollte ein Mediator fähig sein, innere Einstellungen und eventuelle Vorurteile bei anderen wie bei sich selbst erkennen zu können und seine eigenen Vorstellungen zur Lösung von Konflikten zurückstellen können.
3. Streitschlichtung in der Schule
Die Schulmediation bedeutet die Mediation, also die Streitschlichtung unter Schülern an Schulen. Die Mediatoren werden in diesem Fall Streitschlichter oder auch Konfliktlotsen ge- nannt. Sie bestehen aus Schülern, die sich freiwillig für diese Aufgabe ausbilden lassen und dabei von Mediatoren begleite und unterstützt werden. Dadurch werden im Unterschied zur Erwachsenenmediation, bei der ein Außenstehender vermittelt, die Probleme bei der Streit- schlichtung in Schulen von den Jugendlichen selbst gelöst. Es steht keine Strafe der Er- wachsenen im Hintergrund, was evtl. die Motivation zur Teilnahme verstärkt.
Die Schule setzt die Rahmenbedingungen der Ausbildung, das heißt, ob sie im Unterricht oder in einer freiwilligen AG statt findet und stellt im Normalfall für die Streitschlichtung einen besonderen Raum zur Verfügung. In ca. 35 Unterrichtsstunden erhalten die angehenden Streitschlichter ein umfassendes Kommunikationstraining.
Schulmediation sieht sich nicht nur als Maßnahme zur Konfliktregelung, sondern auch als Maßnahme der Gewaltprävention. Die Idee zur friedlichen Lösung von Konflikten an Schulen durch Schüler-Mediatoren stammt aus den USA. Durch die Erfolge kam es Anfang der 90er Jahre in Deutschland zu Nachahmungen. Inzwischen verbreitet sich das Modell der schuli- schen Streitschlichtung in nahezu allen Bundesländern.
Die Schüler-Streitschlichtung beinhaltet nicht nur den Gewinn von sozialen Kompetenzen der Konfliktparteien, sondern sieht auch den Erwerb dieser Qualifikationen bei den Streit- schlichtern selbst. Durch ihre Aufgabe als Schlichter werden sie immer wieder herausgefor-
Die Einleitungsphase und auch die Phase der Durchführung (siehe nächstes Kapitel) haben in der Schülermediation einen anderen Stellenwert als in der Mediation von Erwachsenen. In der Vorphase müssen die Konfliktpartner manchmal noch beruhigt werden, um dann die Aufmerksamkeit auf die Lösung zu lenken. Den größten zeitlichen Raum nehmen die Prob- lemschilderung und die Konflikterhellung ein, während das Sammeln von Lösungen und das Abschließen der Vereinbarung bzw. des Vertrags schneller ablaufen. Die Phase der Durch- führung ist für Kinder und Jugendliche besonders bedeutungsvoll, denn mit dem Gefühl einer gelungenen Verhandlung kann sich ein Vertrauen in die eigene soziale Kraft und die Zuver- sicht entwickeln, dass sich Konflikte konstruktiv lösen lassen. Um die Mediation zu beenden, reicht oft eine kurze Nachfrage aus, ob die Vereinbarungen eingehalten wurden.
4. Das Streitschlichterprogramm
4.1. Ablauf einer Streitschlichtung
Im Mittelpunkt der Streitschlichtung steht das Streitschlichtungsgespräch, das von den aus- gebildeten Schülern moderiert wird. Das Gespräch dauert ca. 15 – 30 Minuten, eventuell auch länger. Es gliedert sich in folgende Phasen:
1. Einleitung und Eröffnung
Zu Beginn des Streitschlichtergesprächs nach der Begrüßung stellt sich der Schlichter vor und fragt nach den Namen der Konfliktpartner. Durch Sätze wie „Schön, dass ihr beide gekommen seid, um Euren Konflikt zu lösen.“ erkennt er ihre Gesprächsbereitschaft an und drückt seine Zuversicht bzgl. des Ergebnisses des Gesprächs aus. Dies bewirkt ein Gefühl der Sicherheit und des Willkommensein bei den Streithähnen.
Um das Ziel des Schlichtungsgesprächs zu verdeutlichen, erklärt der Schlichter den Schü- lern die verschiedenen Rollen: Die Streitenden werden selber auf die Lösungen ihrer Prob- leme stoßen und der Schlichter bietet ihnen die für diesen Prozess notwendige Hilfe an. Das heißt, dass der oder die Streitschlichter nur für den Verlauf des Gesprächs verantwortlich
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Stefanie Rolle, 2006, Schüler-Streit-Schlichtung, Munich, GRIN Publishing GmbH
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