Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 1
1.1 Zu den Begrifflichkeiten der „Erinnerungskultur“ 2
2 Stätten der Deportation in Hamburg 5
2.1 Geschichtliche Daten 5
2.2 Die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus 10
2.2.1 Die Nachkriegs- oder Wiederaufbaugeneration 11
2.2.2 Die Nachkriegsgeneration 12
2.2.3 Die Dritte Generation 13
2.3 Mahnmale 13
2.3.1 Das Mahnmal für die jüdischen Deportierten 14
2.3.2 Stolpersteine 18
2.3.3 Das jüdische Gemeinschaftshaus in der Hartungstrasse 20
2.3.4 Der hannoversche Bahnhof 21
2.4 Zusammenfassung: Orte der Erinnerung 22
2.5 Möglichkeiten der Erarbeitung mit Schülern 23
2.5.1 Individualisierung der Darstellung von Geschichte 23
2.5.2 Schülerorientierung und Schülerinteresse 24
3 Schlussbetrachtungen 25
Literatur 28
1 Einleitung
Mit dem Fortschreiten der Zeit ist es eine besondere Herausforderung, Schülerinnen und Schülern die Zeit des Nationalsozialismus zu vermitteln. Dies ist nicht nur eine Aufgabe des Geschichtsunterrichts, sondern ebenfalls anderer Fächer des schulischen Kanons. Auch ist dies nicht nur die Aufgabe der Institution Schule, sondern der verschiedensten Institutionen und Organisationen. Von verschiedenen Seiten wird versucht zu erreichen, dass die Erinnerungen an den Nationalsozialismus und den Holocaust nicht verblassen. Deshalb sind solche Erinnerungsorte auch immer Lernorte.
Anhand verschiedener Stätten, die für die Deportationen während des Nationalsozialismus in der Stadt Hamburg eine wichtige Rolle gespielt haben, soll versucht werden aufzuzeigen, wie verschiedene Arten von Mahnmalen und Erinnerungsorten die Erinnerung an dieses Ereignis beeinflussen können.
Betrachtet man neuere Theorien in der Neurologie und in den Kulturwissenschaften, dann fällt auf, dass die Auseinandersetzung mit dem Bereich der Erinnerung immer weiter zunimmt. Es existieren vielfältige Forschungen über die medizinische Seite der Erinnerung. Hier sei nur beispielhaft auf die Werke von Hans MARKOWITSCH und Harald WELZER verwiesen 1 , in denen versucht wird, neben der medizinischen Seite der Erinnerung zu betrachten, wie sich diese Erinnerung im historischen Kontext verhält. In dieser Arbeit soll versucht werden, unter Zuhilfenahme solcher Betrachtungen über die Erinnerung zu erörtern, welche Möglichkeiten es gibt, anhand solcher Orte mit Schülern Geschichte zu betrachten. Vorher möchte ich aber zunächst allgemein auf die Geschichte der Deportation in Hamburg eingehen, es soll also ein Überblick über die geschichtlichen Ereignisse erfolgen. Anschließend soll untersucht werden, wie in Hamburg nach der Befreiung mit den Kriegsereignissen umgegangen wurde. Hieraus ergeben sich eventuell Erkenntnisse zur Enstehungsgeschichte der Mahnmale und Erinnerungsorte, oder sie lassen sich zumindest in einen erinnerungsgeschichtlichen Kontext einbetten.
1 Markowitsch, Hans J.: Dem Gedächtnis auf der Spur, Darmstadt 2002; Welzer, Harald: Das kommunikative
Gedächtnis, München 2002; Welzer, Harald: Opa war kein Nazi : Nationalsozialismus und Holocaust im
Familiengedächtnis, Frankfurt am Main 3 2003; Welzer, Harald (Hrsg.): Das soziale Gedächtnis : Geschich-
te, Erinnerung, Tradierung, Hamburg 2001.
1
Dieser Überblick über geschichtliche Ereignisse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, eine umfassende Darstellung würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen 2 . Auch wenn reichsweite Ereignisse nicht vollständig auszublenden sind, habe ich versucht, hauptsächlich auf Ereignisse in Hamburg einzugehen.
In einem nächsten Schritt sollen beispielhaft verschiedenen Erinnerungsorte betrachtet werden. Zunächst ist dies das Mahnmal für die Deportierten auf der Hamburger Moorweide, dann das Stolperstein-Projekt von Gunther DEMNIG.
Im Anschluss an die Betrachtung dieser in irgendeiner Form institutionalisierten Erinne-rungsorte sollen exemplarisch zwei Orte betrachtet werden, an denen die Erinnerung nicht oder noch nicht in eine feste Form gefasst wurde. Zum einen ist dies das ehemalige jüdische Gemeinschaftshaus in der Hartungstraße (die heutigen Hamburger Kammerspiele), zum anderen der so genannte hannoversche Bahnhof, bzw. die Gegend um den heutige Lohseplatz. Dabei sollen nicht nur die Orte an sich betrachtet werden, sondern auch deren Erinnerungsgeschichte.
Im Anschluss daran möchte ich dann untersuchen, welche Möglichkeiten sich bieten, die Geschichte dieser Orte mit Schülern zu betrachten. Auch hier soll wieder die Dualität von geschichtlichen Ereignissen dieses Ortes und der Erinnerungsgeschichte vorherrschen.
1.1 Zu den Begrifflichkeiten der „Erinnerungskultur“
Zunächst möchte ich die Begrifflichkeiten des Themenbereiches Erinnerungskultur klären. Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil es sich bei diesem Bereich noch nicht um ein genau definiertes Forschungsfeld handelt. Denn die Bedeutungen und Forschungsgegenstände von Begriffen wie Erinnerungskultur, kulturellem Gedächtnis und kollektivem Gedächtnis sind höchst unterschiedlich. In der Literatur finden sich die verschiedenen Begriffe zum Teil als Synonyme gebraucht, teilsweise variieren aber auch die Bedeutungen eines Begriffes. Umso wichtiger ist es zu klären, wie ich diese Begriffe im Rahmen meiner Arbeit benutzten werde. Außerdem ist dieses Forschungsgebiet ein sehr weit gefasstes, oft interdisziplinär auf die verschiedensten Fachrichtungen angewandtes Gebiet. So findet sich dieser Forschungsbereich beispielsweise in der Literaturwissenschaft, der Geschichtswissenschaft oder den
2 Weitere Informationen finden sich in der Literatur, auf die in den jeweiligen Abschnitten verwiesen wird.
2
Kulturwissenschaften, es beschäftigen sich aber auch Medienwissenschaftler, Neurologen oder Soziologen mit diesem Gebiet 3 . Dementsprechend stehen rein naturwissenschaftliche Betrachtungen direkt in Verbindung mit geisteswissenschaftlichen Untersuchungen. Der Begriff kommunikatives Gedächtnis hängt stark mit dem Begriff kulturelles Gedächtnis zusammen. Beide Begriffe wurden von Aleida und Jan ASSMANN geprägt und sind eine Differenzierung des Begriffes des kollektiven Gedächtnisses, dessen Erforschung sich Maurice HALBWACHS widmete.
Das kulturelle Gedächtnis definiert Assmann als: „Sammelbegriff für alles Wissen, das im spezifischen Interaktionsrahmen einer Gesellschaft Handeln und Erleben steuert und von Generation zu Generation zur wiederholten Einübung und Einweisung ansteht“ 4 . Man kann das kulturelle Gedächtnis also mit anderen Worten auch als ein „tradiertes Gedächtnis“ bezeichnen. Im Gegensatz dazu wird das „kommunikative Gedächtnis“ als ein System beschrieben, welches sich gerade durch eine gewisse „Unfestgelegtheit und Unorganisiertheit “ 5 auszeichnet. Harald WELZER charakterisiert das kommunikative Gedächtnis als „Kurz- zeitgedächtnisder Gesellschaft“ 6 , da es an die Träger der Erinnerung, die diese kommunizieren können, gebunden ist.
Das kulturelle Gedächtnis bezieht sich zwar auf historische Themen und bewegt sich somit in der Vergangenheit, es steht aber immer in Beziehung zur Gegenwart, die „sich dazu in aneignende, auseinandersetzende, bewahrende und verändernde Beziehung“ 7 setzt. Das bedeutet also, dass sich dieses tradierte System immer wieder verändert und durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst wird. Es bedarf allerdings der Formung durch andere Bereiche und muss wachgehalten werden Diese Formung wird durch Texte, Riten und Denkmäler erreicht. ASSMANN unterteilt das kulturelle Gedächtnis wiederum in zwei Modi, nämlich ein potentielles und ein aktuelles kommunikatives Gedächtnis. Mit dem potentiellen Teil dieses Gedächtnisses wird alles bezeichnet, was sich in Archiven etc. an Wissen befindet. Mit dem aktuellen Teil alles, was aus diesem Pool an potentiellem Gedächtnis aus aktuellem
3 Vgl.: Welzer, Harald: Das soziale Gedächtnis, in: Harald Welzer (Hrsg.): Das soziale Gedächtnis Geschichte,
Erinnerung, Tradierung, Hamburg: Hamburger Edition 2001 S. 11.
4 Assmann, Jan: Kollektives Gedächtnis und kulturelle Identität, in: Jan Assmann und Tonio Hölscher (Hrsg.):
Kultur und Gedächtnis, Frankfurt am Main 1988 S. 9.
5 Ebd. S. 10
6 Welzer: Das soziale Gedächtnis S. 13.
7 Assmann S. 13.
3
Gegenwartsinteresse heraus verwendet wird. Zusammenfassend definiert Jan ASSMANN das kulturelle Gedächtnis als den „jeder Gesellschaft und jeder Epoche eigentümliche[n] Be-stand an Wiedergebrauchs-Texten, -Bildern und -Riten [. . . ] ,in deren ,Pflege’ sie ihr Selbstbild stabilisiert und vermittelt, ein kollektiv geteiltes Wissen vorzugsweise (aber nicht ausschließlich) über die Vergangenheit, auf das eine Gruppe ihr Bewußtsein von Einheit und Eigenart stützt.“ 8 .
Wiederrum anders definiert Harald WELZER das soziale Gedächtnis. WELZER hat diesen Begriff geprägt, um eine Begrifflichkeit für die nichtintentionale Erinnerung an geschichtliche Ereignisse zu haben. Dabei stellt er vier unterschiedliche Medien vor, die dieses soziale Gedächtnis bedienen: „Interaktion, Aufzeichnungen, Bilder und Räume“ 9 . Hier wird allerdings weiter eingeschränkt, dass nur diese Medien eingeschlossen sind, die „nicht zu Zwecken der Traditionsbildung verfertigt wurden, gleichwohl aber Geschichte transportieren“ 10 .
Gemeinsam ist diesen drei Begriffen, dass sie zwar analytisch leicht zu trennen sind, aber in der Praxis im Grunde nur in einer Mischform auftreten und sich überlappen und eine gemeinsame Schnittmenge besitzen. Trotzdem ist die Unterscheidung hilfreich und soll in dieser Arbeit benutzt werden. Ist also in dieser Arbeit von kollektivem Gedächtnis die Rede, so ist dieser Begriff als Oberbegriff zu den drei oben vorgestellten Systemen zu verstehen. Ebenso wenn allgemein von Erinnerungskultur gesprochen wird.
In diesem Sinne befinden wir uns momentan, was die Zeit des Nationalsozialismus betrifft, in einer Umbruchphase zwischen dem so genannten kommunikativen Gedächtnis und dem kulturellen Gedächtnis. Denn das kommunikative Gedächtnis entsteht durch soziale Interaktion, die ist aber durch den immer größer werdenden zeitlichen Abstand zu den Geschehnissen nur noch schwer möglich. Das kulturelle Gedächtnis aber bedarf einer anderen Komponente. Es bedarf der Formung durch andere Instanzen. Dabei stellt sich die Frage, wodurch diese Tradierung in das kulturelle Gedächtnis erfolgt.
8 Assmann S. 15.
9 Welzer: Das soziale Gedächtnis S. 16.
10 Ebd.
4
2 Stätten der Deportation in Hamburg
2.1 Geschichtliche Daten
Möchte man sich die Geschichte der Deportationen in Hamburg bewusst machen, sollte man sich zuerst die Situation vor den Deportationen in Bewusstsein rufen. Zunächst soll eine kurze Aufstellung der Zahlen zu den in Hamburg lebenden Juden erfolgen. Betrachtet man die zeitgenössischen Zählungen, muss immer bedacht werden, wer gezählt wurde und wer zählte, also welcher Judenbegriff der Zählung zu Grunde liegt. Die Zählungen der jüdischen Gemeinden vor der Verfolgung durch die Nationalsozialisten erfassten stets nur Gemeindemitglieder. Die Auffassung und Zählweise der Nationalsozialisten war eine andere. Nach ihrer rassistischen Auffassung wurden auch Menschen jüdischer Abstammung, die nicht der jüdischen Religion angehörten, als Juden gezählt.
Für das Jahr 1926 existiert eine Zählung der jüdischen Gemeinden, demnach gehörten ihr in diesem Jahr 20 749 Mitglieder an 11 . In dem Raum Groß-Hamburg, zu dem 1937 die Bereiche Altona, Wandsbek und Harburg-Wilhelmsburg gehörten, wurden bei einer Volkzählung im Jahre 1933 19 410 „Glaubensjuden“ gezählt 12 . Für den Bereich Hamburg allein gibt es eine Zählung die 16 885 „Glaubensjuden“ verzeichnet 13 . Bei einer weiteren Volkszählung im Jahre 1939 wurde, diesmal nach den „Rassemaßstäben der Nationalsozialisten“ 10 131 Juden in Hamburg gezählt. Hier zeigt sich, dass bereits 1939 ein Großteil der jüdischen Bevölkerung Deutschland verlassen hatte. Wenn im Folgenden Zahlen genannt werden, sind diese immer mit Vorsicht zu betrachten, da eine zuverlässige Zählung nicht existiert. Ina Lorenz führt dies unter anderem darauf zurück, dass die jüdische Gemeinde selbst wenig Interesse hatte, gesicherte Zahlen vorzulegen und dass „den amtlichen Zahlen [. . . ] dagegen mit Skepsis begegnet werden“ 14 müsse.
Schon vor der so genannten „Machtergreifung“ wurden Juden in Hamburg verfolgt. Besonders der in den zwanziger Jahren aufkommende starke Antisemitismus stellte eine Bedro- 11 Vgl.:Lorenz, Ina: Die jüdische Gemeinde Hamburg 1860-1943. Kaiserreich - Weimarer Republik - NS-Staat,
in: Arno Herzig (Hrsg.): Die Juden in Hamburg 1590 bis 1990. Wissenschaftliche Beiträge der Universität
Hamburg zur Ausstellung Vierhundert Jahre Juden in Hamburg, Hamburg 1991 S. 86.
12 Lohalm, Uwe; Landeszentrale für politische Bildung Hamburg (Hrsg.): Hamburg im Dritten Reich : die
nationalsozialistische Judenverfolgung 1933 bis 1945 ; ein Überblick, Hamburg 1999 S. 13.
13 Vgl.: Lorenz: Die jüdische Gemeinde Hamburg S. 94.
14 Ebd.
5
hung für die Hamburger Juden dar. Anfang der dreißiger Jahre stieg diese Bedrohung massiv an und wurde insbesondere an der Schändung des jüdischen Friedhofs am Grindel Anfang 1931 und vor allem an der ersten Schändung einer Synagoge im Sommer desselben Jahres deutlich 15 . Die Bedrohung auf der Straße nahm immer weiter zu. Die Gemeinde versuchte nicht zu reagieren, um keinen Anlass für Provokationen zu bieten. Besonders schwierig wurde die Situation, als die Staatsanwaltschaft 1932, also noch vor der Machtübernahme der NSDAP, anfing die Bestrafung von „antisemitischen Hetzereien“ 16 abzulehnen. Als mit der Regierungsmacht der NSDAP die Verfolgung der Juden zur Staatsdoktrin ernannt wurde, schritt die Isolierung der jüdischen Bevölkerung voran. Hamburg war teilweise nach der Machtübernahme Hitlers Vorreiter in antijüdischen Maßnahmen. So griffen sowohl das Immatrikulationsverbot für jüdische Studenten, als auch das Verbot des Schächtens, den reichsweiten Gesetzen vor 17 . Ebenfalls direkt nach dem Regierungsantritt der NSDAP in Hamburg, am 8. März 1933, begannen andere antijüdische Hetzkampagnen mit staatlicher Beteiligung. Mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, am 7. April 1933 erlassen, wurde die Entlassung von jüdischer Beamten verordnet. Dies „leitete damit die gesetzgeberische Phase der staatlichen Judenverfolgung ein.“ 18 . Nach dem Vorbild des darin enthaltenen „Arierparagraphen“ wurden später jüdische Bürger aus immer mehr Berufsgruppen und Vereinen ausgeschlossen 19 . Damit waren Juden aus immer mehr Berufen ausgeschlossen und auch der Zugang zu beruflicher Bildung in Form eines Studiums blieb ihnen durch ein Immatrikulationsverbot verwehrt. Auch in Hamburg war ein Höhepunkt der Verfolgung von Juden der Boykott am 1. April 1933.
Die Maßnahmen wurden noch drakonischer, nachdem im Sommer 1935 eine neue Welle von Boykotten eingesetzt hatte und Juden wenig später durch die am 15. September 1935 erlassenen Nürnberger Gesetze per Gesetz von der übrigen Bevölkerung abgegrenzt und herabgesetzt wurden. Weitere Gesetze folgten, wie am 12. November 1938 die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben, die jüdische Bürger noch weiter aus der Berufswelt ausschloss.
15 Vgl.: Lorenz: Die jüdische Gemeinde Hamburg S. 92.
16 Ebd.
17 Ferk, Gabriele: Boykott, Berufsverbote, Diffamierung, in: Vierhundert Jahre Juden in Hamburg eine Aus-
stellung des Museums für Hamburgische Geschichte vom 8.11.1991 bis 29.3.1992, Hamburg 1992 S. 430.
18 Ebd.
19 Vgl.: Lorenz: Die jüdische Gemeinde Hamburg S. 93.
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Christian Beermann, 2005, Stätten der Erinnerung an die Deportation in Hamburg: Aspekte des kulturellen und des sozialen Gedächtnisses, München, GRIN Verlag GmbH
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