Gliederung
1. Einleitung 3
1.1 Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt 3
1.2 Problematik 4
1.3 Organisationsform 5
2. Vermittlung Arbeitsverhältnis 6
2.1 Honorar 8
2.1.1 Fallpauschale 9
2.1.2 Vermittlungsprämie 9
2.2 Wettbewerb vs Zielgruppen 10
3. Beschäftigungssicherheit 11
4. Weiterbildung 12
5. Fazit 13
Literatur 15
2
1. Einleitung
1.1. Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Mit dem Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12. 2002 („Hartz I“) wurde in das SGB III ein neuer § 37c eingefügt, der seit dem 1. Ja- nuar 2003 die Einrichtung von Personal-Service-Agenturen [im folgenden PSA] in
allen Arbeitsagenturbezirken regelt. 1 Mit der PSA steht den Arbeitsagenturen ein wei- teres Regelinstrument zur Einbeziehung Dritter (gem. § 37 SBG III) in die Vermitt- lungsaufgabe zur Verfügung. PSA sollen mit Hilfe vermittlungsorientierter Arbeitneh- merüberlassung schnell und nachhaltig arbeitslose Menschen mit individuellen Ver-
mittlungshemmnissen, ausschließlich auf Vorschlag der Arbeitsagentur, integrieren. 2 Ebenso gilt der Kontext der europäischen Verpflichtung zur sog. „aktiven Arbeits-
marktpolitik“, in der die Vermittlung Vorrang vor der Leistungsgewährung hat 3 (gem. §§ 4, 5 ff SGB III). Aufgabe der PSA ist daher die eigenverantwortliche vermittlungs- orientierte Arbeitnehmerüberlassung, d.h. sie stellt Arbeitslose sozialversicherungs- pflichtig ein und verleiht sie ebenso sozialversicherungspflichtig an andere Arbeitge- ber. In dieser Funktion tritt die PSA an Stelle der BA als Vermittler sowie als Arbeit- geber am Markt auf. Ziel ist die möglichst rasche Übernahme (per finanziell degressiv dekretiertem Negativanreiz) zu dem Entleiher in sozialversicherungspflichtige Dauer- beschäftigung (sog. „Klebeeffekt“). In verleihfreien Zeiten, die per se kurz gehalten werden sollen, sollen die Arbeitslosen (bzw. Arbeitnehmer der PSA) gezielt qualifi- ziert und betreut werden, um ihre Vermittlungschancen zu erhöhen. Zielgruppen zur Vermittlung an die PSA sind kurzfristig nicht vermittelbare Arbeitslose, die abgesehen
von individuellen Vermittlungshemmnissen, beschäftigungsfähig sind. 4 Aus dieser gesamten Konstellation ergeben sich bereits einige komplexe, teils ver- deckte, vertragsrechtliche, definitorische wie öffentlichrechtliche Problematiken.
1 Vgl.: Internet-Informationen zur Einrichtung von Personal-Service-Agenturen (PSA) nach § 37c Sozi- algesetzbuch Drittes Buch (SGB III). 19. April 2004. S.1. (psa_internet_information.pdf)
2 Vgl.: Personal-Service-Agentur (PSA).www.Arbeitsagentur.de. Ein Service der Bundesagentur für Arbeit. 23.05.2005.
3 Vgl.: (o.Vf.): Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Vorschläge der Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit. Broschüre Nr. A 306. 2002. S. 159.
4 Vgl.: Internet-Informationen zur Einrichtung von Personal-Service-Agenturen, a.a.O., Punkt 7, Ziel- gruppen.
3
1.2 Problematik
Denn rechtlich ganz unproblematisch ist diese Kombination der Arbeitnehmerüber- lassung (AÜ) zur Arbeitsvermittlung im Viereck zwischen Bundesanstalt für Arbeit,
PSA, Entleihbetrieb und Arbeitnehmer (bzw. Arbeitslosem) nicht. 5 Rechtliche Grund- lage für die Arbeitnehmerüberlassung, d.h.: Leiharbeitnehmer an Entleihbetriebe, ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), auf das hier im Rahmen dieser Arbeit aufgrund der Komplexität nicht näher eingegangen werden soll. Das AÜG bietet im Bezug zur PSA bereits einige Schwachstellen und Regelungsbedarf, die auch bereits
mehrfach heiß umstritten geändert wurden 6 ; gerade was insbesondere das Beschäf- tigungs- u. Haftungsrisiko, etwa bspw. bei Lohnfortzahlung im Ausnahmeverzug, für
die PSA als Arbeitgeber angeht. 7 Wie auch weitere Aufgaben und Leistungen, insbe- sondere der mehrfache Spagat zwischen Vermittlung, Überlassung, reiner Beschäfti- gung und Qualifizierung mit allen Haupt- u. Nebenpflichten, gewisse Unschärfen und Probleme der praktischen Umsetzung sowie Legaldefinition darstellen. Denn insbe- sondere die Frage, ob die durch die PSA durchgeführte AÜ zur Arbeitsvermittlung im
Rechtssinne gem. § 35 SGB III wird, ist rechtlich zweifelhaft und höchst umstritten. 8 Denn i.S.d. § 35 ist die Vermittlung eine der Arbeitsagentur zuzurechnende Tätigkeit, die darauf zielt, Arbeitssuchende (bzw. Ausbildungsplatzsuchende) und Arbeitgeber zum Zwecke der Begründung eines Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses zusam- menzubringen. Die Aufgabe einer PSA zielt aber von vornherein auf die Begründung
von Leiharbeitsverhältnissen; Ausbildungsverhältnisse scheiden als solche aus. 9 „Ob tatsächlich aus den Leiharbeitsverhältnissen „Normalarbeitsverhältnisse“ resultieren,
ist offen ...“ 10 Die Möglichkeit besteht zwar und wird auch intendiert, demnach könnte man in der Anbahnung einer solcher Aussicht von Vermittlung sprechen; dagegen spricht jedoch, „dass Vermittlung eine dem Arbeitsamt zurechenbare Tätigkeit vor-
aussetzt.“ 11 Da jedoch die PSA nur unterstützend tätig ist, fehlt es bereits an einer Vermittlung im Rechtssinne. Dass die PSA jedoch zum Arbeitgeber im Rechtssinne
5 Vgl.: Spellbrink, W.: Wandlungen im Recht der Arbeitsvermittlung – oder: viel Lärm um wenig. SGb 3.2004. 51.Jg. S. 153ff.
6 Vgl.: Rixen, S.: Personal-Service-Agenturen im Schnittfeld von Sozial-, Haushalts- u. Vergaberecht. NZS 8/2003. München u. Frankfurt/M., S. 402.
7 Vgl.: (o.Vf.): Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, a.a.O., S. 157 / Vgl. auch: Reipen, M.: a.a.O., S. 790.
8 Vgl.: Rixen, ebd.
9 Vgl.: Rixen, ebd.
10 ebd.f.
11 Vgl.: Rixen, a.a.O., S. 403
4
gem. § 7 SGB IV wird, ist eher eindeutig; umso deutlicher wird, dass die Zuweisung eines Arbeitslosen durch die BA an eine PSA eine Arbeitsvermittlung gem. § 35 SGB
III darstellt. 12
Uneinig 13 ist sich die Literatur darüber, ob die Arbeitsvermittlung an sich eine zwin- gend öffentlichrechtliche Aufgabe darstellt; denn nach wie vor existiert die Arbeitslo- senversicherung als Zwangsversicherung gem. §§ 340, 341 SGB III, aus der u.a. die Arbeitsvermittlung finanziert wird, auf die der Arbeitnehmer einen Anspruch gem. § 4
SGB III hat. Und nach wie vor ist die BA „trotz aller Umbenennungsbemühungen als
öffentlichrechtliche Institution noch nicht aufgelöst.“ 14 Eine viel befürchtete Privatisierung der Vermittlung kann jedoch damit nicht stattfin- den, da die PSA von der BA nach Ausschreibung beauftragt wird und nicht etwa in
Konkurrenz zu ihr tritt. 15 Möglich sind aufgrund des dreifachen Sicherstellungsauf- trags der BA gem. § 37c drei Varianten der Einrichtung einer PSA: 1) die Einrichtung durch Private, 2) die Kooperation mit Privaten per Public Private Partnership oder
auch 3) die Errichtung einer PSA in Eigenregie der BA. 16 Da aktuell bislang aus- schließlich Verträge mit externen Anbietern geschlossen wurden (ca. 1000 im Jahre
2004 17 ) und es keine eigene Gründungen durch die BA gab, 18 sei hier nun das der- zeit vorherrschende Modell skizziert.
1.3 Organisationsform
Organisatorisch-vertraglich ist eine enge Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit (BA) unter eigenständig privatrechtlicher Konstellation seitens der PSA vorge- sehen. Die BA schließt dazu ausschließlich zivilrechtliche Verträge mit bereits erlaubt
tätigen Verleihern gem. § 37c SGB III und AÜG. 19 Auf das öffentlichrechtliche Verga- berecht der sog. Freihändigen Vergabe mit den daraus resultierenden rechtlich-
legalen Praktiken und Problemen 20 soll hier in dieser Arbeit ebenfalls nicht näher ein- gegangen werden. Es sei darauf verwiesen, dass Spellbrink darin bereits eine nicht
12 ebd.
13 Vgl:. Spellbrink, a.a.O., S. 77 im Gegensatz zu Rixen: „Art. 74 I Nr.12 GG“, a.a.O., S. 405. 14 Spellbrink, a.a.O., S. 77.
15 Vgl.: Spellbrink, a.,a.O., S. 82.
16 Vgl.: Rixen, a.a.O., S. 404.
17 Vgl.: Spellbrink, a.a.O., S. 159, Fn. 71.
18 Vgl.: Personal-Service-Agentur (PSA). www.Arbeitsagentur.de. Ein Service der Bundesagentur für Arbeit. 23.05.2005.
19 Vgl.: Rixen, a.a.O., S. 405.
20 Vgl.: Spellbrink, a.a.O., S. 156f.
5
Quote paper:
Uwe Lammers, 2005, Einbezug der PSA in die Arbeitsvermittlung, Munich, GRIN Publishing GmbH
This text can be quoted and accessed from this url:
Embed
DOI
Frauen zwischen Familie und Beruf in einer modernen Gesellschaft - Ein...
Termpaper, 19 Pages
Begabtenförderung in der Berufsbildung - Schulische Möglichkeiten im d...
Pedagogy - Job Education, Occupational Training, Further Education
Scholary Paper (Seminar), 15 Pages
Berufswahl von Kindern und Jugendlichen
Psychology - Developmental Psychology
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 44 Pages
Die Zukunft der privaten Krankenversicherung
Business economics - Banking, Stock Exchanges, Insurance, Accounting
Termpaper, 31 Pages
Erbschaft- und schenkungsteuerliche Folgen der Übertragung von Kapital...
Business economics - Banking, Stock Exchanges, Insurance, Accounting
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 27 Pages
Business economics - Industrial Management
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 25 Pages
Zunehmende Bedeutung von Marketing-Maßnahmen im Krankenhaus
Business economics - Business Management, Corporate Governance
Scholary Paper (Seminar), 43 Pages
Uwe Lammers has published the text Einbezug der PSA in die Arbeitsvermittlung
Uwe Lammers has uploaded a new text
Handbuch für den privaten Personal-/ und Arbeitsvermittler
Ein Praxishandbuch
Bodo Priesterath
Profiling. Neue Eingliederungsstrategien in der Arbeitsvermittlung
Beiträge aus Theorie und Praxi...
gsub - Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH
Strategisches Management unter Einbezug eines strategischen Personalma...
Strategieentwicklung und empir...
Nicole Schlosser
A Case Study on Incorporation of Ageing Effects into the PSA Model
EC JRC Network on Use of PSA f...
. Joint Research Centre, European Commission
Systems Structures and Components to be Considered in Ageing PSA
EC JRC Network on Use of PSA f...
. Joint Research Centre, European Commission
Selection of Structures and Components to be Considered in Ageing PSA
APSA Network Task 3: POS Task ...
. Joint Research Centre, European Commission
0 comments