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Inhalt
1. Einleitung
2. Der zeit- und ideengeschichtliche Hintergrund
2.1 Thomas Hobbes
2.2 John Locke
3. Die Konzeptionen des Naturzustands bei Hobbes und Locke
4. Der Gesellschaftsvertrag
4.1 Vertragsschluss und Souverän bei Thomas Hobbes
4.2 Gewaltenteilung und Widerstandsrecht bei John Locke
5. Hobbesscher Etatismus gegen Lockeschen Liberalismus
5.1 Das Naturrecht
5.2 Das Menschenbild
5.3 Die herrschaftliche Ordnung
5.4 Die Gesellschaft
6. Schlussgedanken
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Einleitung
Als Begründer des modernen Kontraktualismus werden die Vertragstheoretiker Thomas Hobbes und John Locke stets in einem Atemzug genannt, und unbestreitbar haben beider Theorien dem politikphilosophischen Denken der Neuzeit ein Fundament gelegt. Betrachtet man sie im einzelnen, offenbaren sich jedoch grundlegend unterschiedliche Wesensmerkmale ihrer Ideen, sodass man kaum von einer gemeinsamen Staatsauffassung sprechen kann. Eines aber scheint die beiden Philosophen zu verbinden: der Versuch, auf vertragsstrategischer Basis eine Legitimation politischer Herrschaft zu begründen und somit die traditionell- christlichen Wege der Tugend- und Naturrechtslehre zu verlassen 1 . Es muss jedoch dazu gesagt werden, dass diese These, bezogen auf Locke, nicht unumstritten ist, wie die von Leo Strauss entfachte Debatte über dessen Naturrechtslehre zeigt 2 . Von besonderer Bedeutung für eine Auseinandersetzung mit Hobbes und Locke sind ihre Konzeptionen des menschlichen Naturzustands und das vertragstheoretische Moment, welche den Ausgangspunkt ihrer Beweisführung bilden. Um also einen Vergleich der beiden sinnvoll anzugehen, wird sich die vorliegende Arbeit auf diese Elemente konzentrieren. Mit dem vorangehenden Versuch einer ideengeschichtlichen Hintergrundanalyse soll das Ziel eines fundierten Vergleichs beider Theorien verfolgt werden. Denn auf diesem Weg lassen sich nicht nur das Motiv und der gedankliche Ursprung ihrer Ansichten aufzeigen, sondern auch, warum ihre methodische Vorgehensweise den jeweiligen Begründungsmustern unterliegt. Sodann werden die wesentlichen Eckpunkte ihrer politischen Philosophie im Einzelnen vorgestellt und anschließend zusammenfassend miteinander konfrontiert, was aus Gründen der Übersichtlichkeit zweckmäßig erscheint. Als Grundlage dafür dient zum einen das Hobbessche Hauptwerk „Leviathan“ 3 (1561), zum anderen die zweite der „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ 4 (1690) von John Locke. Es soll zum Schluss aufgezeigt werden, wie die Theorien Hobbes´ und Lockes zu Überlegungen über das Staatswesen und die Gesellschaft sowie Naturrecht und Rechtspositivismus beitragen können. Denn gerade im kontrastierenden Zusammenhang sind ihre Grundvorstellungen auch für heutige Debatten von erstaunlicher Aktualität.
1 Vgl.: Münkler, Herfried, Thomas Hobbes, Frankfurt a.M.: Campus, 1993., S. 13, sowie: Strauss, Leo,
Naturrecht und Geschichte, Frankfurt a.M.: Suhrkamp, 1989, S. 230.
2 Vgl.: Euchner, Walter, Naturrecht und Politik bei John Locke, Frankfurt a.M.: Suhrkamp, 1979, S. 3-7.
3 Hobbes, Thomas, Leviathan, Stuttgart: Reclam, 2003.
4 Locke, John, Über die Regierung (The Second Treatise of Government), Stuttgart: Reclam, 2003.
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Der zeit- und ideengeschichtliche Hintergrund
Thomas Hobbes
Der als einer der bedeutsamsten und meistdiskutierten Autoren der Neuzeit geltende Engländer Thomas Hobbes (1588- 1679) markierte in vielerlei Hinsicht den Übergang im politikphilosophischen Denken von der Klassik zur Neuzeit und gilt als der „Begründer, ja Erfinder der neuzeitlichen politischen Philosophie“ 5 . Das Revolutionäre an seiner politischen Philosophie ist unter anderem der methodologische Umsturz, mit dem er den klassischteleologischen Naturbegriff Aristoteles´ verwarf und dem Rationalismus des 17. Jahrhunderts entgegnete 6 . Während in erster Linie die sozio- ökonomischen Veränderungen in England seit dem 16. Jahrhundert den entscheidenden Gesamtkontext für die Hobbessche Theoriebildung liefert, war ihr wohl prägendster realgeschichtlicher Hintergrund der englische Bürgerkrieg 1642- 1649, welcher die Frage nach dem „richtigen“ Staatsgefüge für Hobbes offenbarte und als wesentliche Vorraussetzung für die Entwicklung seines absolutistischen Macht- und Souveränitätsgedankens betrachtet werden kann 7 . Seiner Meinung nach wäre es zu diesem Krieg nicht gekommen, wenn Moralphilosophie und politische Wissenschaft nach naturwissenschaftlichem Vorbild menschliche Handlungen gleich einer geometrischen Methode verhältnismäßig miteinander in Beziehung gesetzt hätten 8 , um somit die politische Realität auf einer rational analysierbaren Ebene auffassen zu können. Durch diese neuartige „analytische (...) Methode“ 9 überführte Hobbes das politische Denken von der praktischen in die theoretische Philosophie und übertrug die Prinzipien der Naturwissenschaft auf die Gesellschaftswissenschaft, was ihm als Grundsteinlegung für die moderne wissenschaftliche Soziologie angerechnet wird. Will man den Versuch unternehmen, die politische Radikalität von Hobbes zu verstehen, so muss man sich jedoch vor allem auf die Spuren der platonischaristotelischen Metaphysik begeben, die das politische Denken seit der Antike geprägt hat. Ihre Annahme der Existenz absoluter Wahrheiten und Werte war eine Konsequenz aus der Theorie des rationalistischen Erkenntnisprozesses und fand in der Bekräftigung christlichreligiöser Phänomene Anwendung. Im Empirismus hingegen gibt es keine transzendierenden,
5 Kersting, Wolfgang, Die politische Philosophie des Gesellschaftsvertrags, Darmstadt: Wiss. Buchgesellschaft,
1994, S. 59.
6 Vgl.: Hirschberger, Johannes, Geschichte der Philosophie, Bd. 2, Freiburg i.B.: Herder, 1980, S. 188.
7 Vgl.: Dießelhorst, Malte, Nachwort, in: Hobbes, Thomas, Leviathan, Stuttgart: Reclam, 2003, S. 310., sowie
Münkler, Herfried, Thomas Hobbes, Frankfurt a.M.: Campus, 1993., S. 61.
8 Vgl.: Dießelhorst, Malte, Nachwort, in: Hobbes, Thomas, Leviathan, Stuttgart: Reclam, 2003, S. 311, sowie
Münkler, Herfried, Thomas Hobbes, Frankfurt a.M.: Campus, 1993., S. 13.
9 Kersting, Wolfgang, Die politische Philosophie des Gesellschaftsvertrags, Darmstadt: Wiss. Buchgesellschaft,
1994, S. 61.
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ewigen und allgemeingültigen Werte, da er den Ursprung der Erkenntnis in der sich wandelnden, veränderlichen Sinneserfahrung sieht 10 . Auf der Grundlage dieser Erfahrungen konnte Hobbes sein vertragstheoretisches Gesellschaftsmodell entwickeln, dem die Lehre vom kriegerischen Naturzustand der Menschen vorausgeht und aus dem ein alle Rechte in sich vereinender alleinherrschender Souverän als Staatsoberhaupt hervorgeht.
John Locke
Die politische Philosophie des englischen Philosophen John Locke (1632-1704) erschien in Form zweier Abhandlungen über die Regierung („Two Treatises of Government“, 1690) 11 vor einem politisch weitaus stabileren Hintergrund als die Hobbessche. Die konstitutionelle Monarchie unter Wilhelm von Oranien hatte die autokratische Herrschaft der Stuarts abgelöst, das Parlament hatte die Oberhoheit und die Bestrebungen der „Glorious Revolution“ (1688-1689) wurden größtenteils politische Realität 12 . Ein Absolutismus Hobbesscher Prägung hatte sich nicht durchgesetzt. Während Hobbes noch Beobachter eines aufstrebenden Bürgertums gewesen war, gilt Locke bereits als sein Repräsentant 13 . Diese Position ließ seine politischen Lehren als Philosophie der bürgerlichen Freiheit erscheinen 14 , vor allem aber musste Locke seine politische Theorie zwischen den Stühlen des alten und modernen politischen Denkens, der traditionellen und Hobbesschen Lehre ansiedeln 15 . In seinen zwei Abhandlungen über die Regierung griff er sowohl die Lehre vom Gottesgnadentum als auch den absolutistischen Machtbegriff Hobbes´ an. Die Entstehung dieses Werks ist zweierlei Umständen zu verdanken. Zum einen der Aufforderung seines Freundes und Ratgebers Anthony Ashley Cooper, dem ersten Earl of Shaftesbury, eine politisch hilfreiche Schrift zu verfassen 16 , zum anderen dem eher unbekannten Sir Robert Filmer 17 , dessen Theorie einer biblischen Legitimation absoluter Königsgewalt er kritisch entgegnen wollte. Es ist zwar unklar, warum er sich ausgerechnet gegen Filmer und selten direkt gegen den Hobbesschen „Leviathan“
10 Vgl.: Hirschberger, Johannes, Geschichte der Philosophie, Bd. 2, Freiburg i.B.: Herder, 1980, S. 188.
11 Vgl.: Kersting, Wolfgang, Die politische Philosophie des Gesellschaftsvertrags, Darmstadt: Wiss.
Buchgesellschaft, 1994, S. 109.
12 Vgl.: Meyer- Tasch, Peter Cornelius (Hrsg.), Nachwort, in: Locke, John, Über die Regierung, Stuttgart:
Reclam, 2003, S. 189.
13 Vgl.: Euchner, Walter (Hrsg.), Einleitung, in: Locke, John, Zwei Abhandlungen über die Regierung, Frankfurt
a. M.: Suhrkamp, 1989, S. 10.
14 Vgl.: ebd., S.10f.
15 Vgl.: Euchner, Walter, Naturrecht und Politik bei John Locke, Frankfurt a.M.: Suhrkamp, 1979, S. 5.
16 Vgl.: Laslett, Peter (Hrsg.), Introduction, in: Locke, John, Two treatises of government, S. 27., sowie Euchner,
Walter (Hrsg.), Einleitung, in: Locke, John, Zwei Abhandlungen über die Regierung, Frankfurt a. M.: Suhrkamp,
1989, S. 20.
17 Vgl.: Meyer- Tasch, Peter Cornelius (Hrsg.), Nachwort, in: Locke, John, Über die Regierung, Stuttgart:
Reclam, 2003, S. 190.
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wendet 18 , aber im Grunde irrelevant, da beide den absolutistischen Herrschaftsgedanken teilten: „In so far as Locke´s writing was directed against these things, it would not have mattered if it was Hobbes or Filmer, he had in mind.“ 19 So thematisiert das Werk die verhängnisvollen Auswirkungen absoluter Herrschaft auf Gesellschaft und Staat, unter der sowohl Hobbes als auch Shaftesbury gelitten hatten 20 . Dem Großmeister Hobbes folgend, entwickelte auch er eine Legitimationstheorie politischer Macht vor einem vertragstheoretischen Hintergrund, ausgehend vom Naturzustand 21 . Doch er veränderte wesentliche Inhalte seines Vorgängers und entwickelte ein gewaltenteiliges Staatskonstrukt mit wechselseitigen Rechten und Verpflichtungen, was ihn als „Vorkämpfer des liberaldemokratischen Staates“ gelten lässt 22 . Mit seinem „Essay Concerning Human Understanding“ („Über den menschlichen Verstand“, 1690) führte er die von Francis Bacon und Thomas Hobbes entwickelte empiristische Lehre zu Ende und wurde zu ihrem eigentlichen Begründer 23 .
Die Konzeptionen des Naturzustands bei Hobbes und Locke
Um die Notwendigkeit eines Vertragsschlusses zu begründen, versetzen sich sowohl Hobbes als auch Locke vorab gedanklich in die utopische Situation einer herrschafts- und rechtlosen Gesellschaft. Dieser „Zustand vollkommener Freiheit, innerhalb der Grenzen des Naturgesetzes seine Handlungen so zu lenken und über seinen Besitz und seine Person zu verfügen, wie es einem am besten scheint...“ 24 ist der ideelle Ausgangspunkt ihrer Theorien und soll im folgenden genauer untersucht werden.
„Die Natur hat die Menschen sowohl hinsichtlich der Körperkräfte wie der Geistesfähigkeiten untereinander gleichmäßig begabt;...“ 25 heißt es im 13. Kapitel des Hobbesschen „Leviathan“ und von der vorausgesetzten „natürliche(n) Gleichheit aller Menschen“ 26 ist auch bei Locke die Rede. Aufgrund also der annähernden Gleichheit ihres Geistes empfinden alle Menschen
18 Vgl.: Meyer- Tasch, Peter Cornelius (Hrsg.), Nachwort, in: Locke, John, Über die Regierung, Stuttgart:
Reclam, 2003, S.190.
19 Laslett, Peter (Hrsg.), Introduction, in: Locke, John, Two treatises of government, S. 70.
20 Vgl.: Specht, Rainer, John Locke, München: Beck, 1989, S. 16.
21 Kersting, Wolfgang, Die politische Philosophie des Gesellschaftsvertrags, Darmstadt: Wiss. Buchgesellschaft,
1994, S. 109.
22 Meyer- Tasch, Peter Cornelius (Hrsg.), Nachwort, in: Locke, John, Über die Regierung, Stuttgart: Reclam,
2003, S.192.
23 Vgl.: Lowe, E. J. (Hrsg.), Locke´s life and work, in: Locke on human understanding, London: Routledge,
1999, S. 12f., sowie: Hirschberger, Johannes, Geschichte der Philosophie, Bd. 2, Freiburg i.B.: Herder, 1980, S.
200.
24 Locke, John, Über die Regierung, Stuttgart: Reclam, 2003, S. 5.
25 Hobbes, Thomas, Leviathan, Stuttgart: Reclam. 2003, S. 112.
26 Locke, John, Über die Regierung, Stuttgart: Reclam, 2003, S. 5.
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Christiane Burmeister, 2005, Naturzustand und Gesellschaftsvertrag bei Hobbes und Locke, München, GRIN Verlag GmbH
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