Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Definitionen. 3
3. Stellenwert der Benachteiligtenförderung. 5
3.1 Zahlen und Fakten. 5
3.2 Vo n der Entstehung bis heute. 5
3.3 Duales Ausbildungssystem 9
4. Maßnahmenkatalog. 9
4.1 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) 9
4.2 Berufsausbildungsvorbereitung (BAV) nach dem Berufsbildungsgesetz. 12
4.3 Sonderprogramm zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ) 13
4.4 Berufsausbildung in ausserbetrieblichen Einrichtungen (BaE) 14
4.5 Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 16
5. Gegenwärtige Probleme und Lösungsansätze. 17
5.1 Heterogenität der beteiligten Institutionen, Programme und Personen. 17
5.2 Lehrerdenken. 18
5.3 Konzepte für benachteiligte Jugendliche 19
6. Fazit 19
7. Anhang 21
8. Bibliographie 23
2
1. Einleitung
Die Förderung benachteiligter Jugendlicher stellt eine Herausforderung für viele Instanzen in der Bundesrepublik Deutschland dar. Diese These soll im weiteren Verlauf gestützt werden.
Zu Beginn muss die Frage geklärt werden, aus welchem Grund sich überhaupt Benachteiligtenförderung rechtfertigt.
Es ist offensichtlich, dass Jugendliche mit guten schulischen und sozialen Voraussetzungen besser auf Veränderungen des Arbeitsmarktes reagieren können. Anders sieht es bei benachteiligten Jugend lichen aus, die insbesondere an den Schwellen bzw. Statuspassagen „Schule - Ausbildung“ und „Ausbildung - Beschäftigung“ mit Problemen konfrontiert sind.
Hinzu kommt, dass traditionelle Berufsbiographien (Schulabschluss - Ausbildung -Einstellung im Ausbildungsbetrieb bis zur Rente) heute nicht mehr allgegenwärtig sind. Das erfordert eine gesteigerte Flexibilität und Qualifizierung von jungen Menschen, um Wissen in der hoch spezialisierten Arbeitswelt anwenden zu können. Auch benachteiligte Jugendliche haben einen Anspruch darauf, für die neuen Anforderungen gewappnet zu sein.
Dadurch rechtfertigt sich die Benachteiligtenförderung, um die Leitmaxime „Ausbildung für alle“ zu erfüllen. 1 „Ziel der Benachteiligtenförderung […] muss sein, aus dem schwächeren Bewerber eine für die Wirtschaft attraktive Fachkraft zu machen.“ 2 Im Folgenden wird versucht, den Begriff der „Benachteiligtenförderung“ genauer zu erläutern, verschiedene Maßnahmen vorzustellen und auf vorhandene Probleme sowie deren Lösungsansätze hinzuweisen.
2. Definitionen
Die Auseinandersetzung mit „Benachteiligtenförderung“ setzt eine Be griffsklärung voraus, wer zu den benachteiligten (jugendlichen) Personen zählt und in welche Dimensionen Benachteiligung unterteilt werden kann.
Die Gruppe der benachteiligten Jugendlichen lässt sich folgendermaßen differenzieren: 3
1 vgl. BMBF 2002, S. 15ff
2 Schulz 2003, S. 31
3 vgl. BMBF 2002, S.27
3
• Lernbeeinträchtigte/ sozial beeinträchtigte Jugendliche,
• Verhaltensauffällige Jugendliche,
• Lernbehinderte Jugendliche.
Die Übergänge von Benachteiligungen hin zu Behinderungen sind dabei fließend und nicht eindeutig bestimmbar.
Die Bundesagentur für Arbeit gliedert die kategorialen Ausprägungen von benachteiligten Gruppen analog, und zwar in: 1
• Auszubildende ohne Hauptschulabschluss oder vergleichbaren Abschluss nach
der allgemeinen Schulpflicht,
• Sonderschul-Abgänger,
• andere Jugendliche, wenn der psychologische Dienst des Arbeitsamtes schwer-
wiegende Bildungsdefizite feststellt.
Grundsätzlich wirken sich Benachteiligungen entwicklungshemmend auf die Persönlichkeit aus und werden insbesondere im schulischen Bereich sichtbar: 2
• im Lernbereich, durch Lernschwäche und Lernbeeinträchtigung (kurzfristige
Lernstörung), Teilleistungsschwäche (mittelfristige kognitive Beeinträchtigung), Lernbehinderungen (dauerhaft),
• im Verhaltensbereich, durch Verhaltensstörungen und -auffälligkeiten in den
Dimensionen Sozialverhalten (z.B. Aggressivität, Provokationen, Kontaktstörungen) und Persönlichkeit (z.B. psychische Labilität, Angst und Schuldgefühle, Alkohol- oder Drogenmissbrauch, mangelndes Selbstbewusstsein, Selbstmo rdgefahr).
Das verdeutlicht die Rolle der Schulen - im Vordergrund stehen dabei die berufsbildenden Schulen -, denn zu einem ihrer Aufgabenbereiche zählt die Integration benachteiligter Jugendlicher.
Einige Gründe, warum Benachteiligungen stattfinden könne n, liegen in: 3
• äußeren Rahmenbedingungen, d.h. fehlende Ausbildungsbetriebe (insbesondere
Ostdeutschland), zurückgehender Ausbildungswille, steigende Qualifikations-ordnungen sowie Konkurrenz aufgrund geburtenstarker Jahrgänge,
• individuellen Voraussetzungen, und zwar familiär- (Vorbildung der Eltern, Prob-
lemdichte in der Familie), schulisch- (Entwertung des Hauptschulabschlusses,
1 vgl. Schulz 2003, S. 35
2 vgl. BMBF 2002, S.26ff
3 vgl BMBF 2002, S.18ff
4
Nichterreichung eines Schulabschlusses) sowie geschlechtlich- und herkunftsbedingt.
Eine Definition, die sich nunmehr für den Begriff „Benachteiligtenförderung“ eignet, ist die nach Niemeyer: Vielfältige Maßnahmen zur Förderung des Übergangs von der Schule in die Ausbildung.
3. Stellenwert der Benachteiligtenförderung
3.1 Zahlen und Fakten
Einige auffällige Zahlen unterstreichen die Intensität der Benachteiligtenförderung für Politik und Gesellschaft: 1
• 500.000 Menschen befanden sich 2003 in verschiedenen Maßnahmen zur Über-
windung der Jugendarbeitslosigkeit,
• Jugendliche werden von insgesamt 50.000 Pädagogen bei etwa 1.500 kleinen bis
großen Trägern betreut,
• Belastung für den öffentlichen Haushalt: mehr als 1 Mrd. EUR jährlich,
• Ende 2001 befanden sich ca. 140.000 Jugendliche in einer Berufsausbildung in
überbetrieblichen Einrichtungen (BüE), beanspruchten ausbildungsbegleitende Hilfen ( abH) o der Übergangshilfen. In berufsausbildungsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) befanden sich etwa 95.000 Teilnehmer.
Die Kosten werden zum Großteil von der Bundesagentur für Arbeit (BA) getragen, und zwar durch die Versichertengelder aus der Arbeitslosenversicherung; zusätzlich kommen die Steuerzahler für Bundeszuschüsse oder EU-Mittel auf, die in die Benachteiligtenförderung fließen.
3.2 Von der Entstehung bis heute
Die Benachteiligtenförderung ist eher zufällig entstanden: Zur Berufspädagogik gehörte damals auch die Installation von„Jungarbeiterklassen“ für berufschulpflichtige Jugendliche ohne Beruf, allerdings wurde dabei die Dimension von Jugendarbeitslosigkeit unterschätzt. Es existierten keine didaktischen Modelle. Damals ging man in
1 vgl. Würfel in Bojanowski/ Eckert/ Stach 2004, S. 17 sowie BMBF 2004, S. 17
5
der Berufspädagogik von einem Berufsbildungsprozess durch eine gelingende Berufswahl aus 1 und damit wurde es als vorübergehendes Problem angenommen.
Die Benachteiligtenförderung ist seit 1988 gesetzlich verankert, und zwar als B e-standteil des Arbeitsfördergesetz. Bereits im Jahr 1980 führte das Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) ein Modellprojekt mit 600 Ausbildungsplätzen in überbetrieblichen Einrichtungen (BüE) durch. Die Modellphase wurde 1982 durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) ergänzt. Diese beiden Maßnahmen bilden auch heute noch die klassischen Unterstützungsmaßnahmen für Benachteiligte. Grund für den damaligen Aktionismus war der Trend, dass in Zeiten knapp werdender Ausbildungsplätze die Jugendlichen ohne Förderung keine Chance auf einen Ausbildungsabschluss ha tten.
Seit der gesetzlichen Festschreibung wurde die Zuständigkeit der Benachteiligtenförderung auf die Bundesanstalt für Arbeit - heute die BA - übertragen. 1998 wurde das Sozialgesetzbuch III um den Punkt „Benachteiligtenförderung“ erweitert. Ein markanter, aber geforderter Schritt war die Verankerung der beruflichen Integrationsförderung im Berufsbildungsgesetz (BBiG, §§ 50 ff, Bezug zur Berufsausbil-dungsvorbereitung) im Rahmen der Hartz-II-Gesetzgebung 2 . Allerdings waren damit bundesweit standardisierte Kriterien in der Benachteilungsförderung und reale Kürzungen ve rbunden.
Für die Evaluation und inhaltliche Gestaltung der Förderprogramme war und ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zuständig - insbesondere durch Kooperatio n mit Schulen, Betrieben, Berufsberatung und Kommunen. Nach Einführung der Modellprojekte ließen sich weiterhin nicht zufrieden stellende E rgebnisse erkennen: Aus j edem Altersjahrgang blieben 14% der Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz. Demzufolge wurden Maßnahmen in der Berufsausbildungsvorbereitung (Berufsorientierung, Berufsausbildungsvorbereitung), in der Berufsausbildung sowie in der Nachqualifizierung ergriffen. 3 Die gegenwärtige Struktur der Förderungsmö glichkeiten vor, während und nach der Ausbildung ist in Abbildung 1 im Anhang ersichtlich.
Mittlerweile ist eine „Entwicklungsinitiative : Neue Förderstruktur für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf“ im Herbst 2001 als Teil des Programms „Kompeten-
1 vgl.Bojanowski/ Eckert/ Stach 2004, S.5
2 vgl. Würfel in Bojanowski/ Eckert/ Stach, S.21ff
3 vgl. BMBF 2002, S.9f
6
Arbeit zitieren:
Torsten Strecke, 2005, Förderung benachteiligter Jugendlicher, München, GRIN Verlag GmbH
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