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Die Kirch Gruppe - Einwirkungen des Gesetzgebers zur Sicherung der Meinungsvielfalt auf ein privates Wirtschaftsunternehmen

Title: Die Kirch Gruppe - Einwirkungen des Gesetzgebers zur Sicherung der Meinungsvielfalt auf ein privates Wirtschaftsunternehmen

Term Paper , 2002 , 26 Pages , Grade: 1,5

Autor:in: Hans-Joachim Kloth (Author)

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Summary Excerpt Details

Das BVerfG hat in den Rundfunkurteilen die Meinungsvielfalt als Voraussetzung für privates Fernsehen immer wieder betont, besonders muss hervorgehoben werden, dass es Aufgabe des Gesetzgebers ist, Konzentrationen rechtzeitig und wirksam entgegenzutreten, zumal Fehlentwicklungen kaum rückgängig gemacht werden können.
Am Beispiel der Kirch-Gruppe wird versucht, die Maßnahmen zur Begrenzung von Medienmacht privater Anbieter zu skizzieren.
Unbestritten teilten sich im Jahre 2000 die Bertelsmann-Gruppe ( 24,7% Zuschaueranteil) und die Kirch-Gruppe ( 26,02 % Zuschaueranteil) als private TV-Anbieter fast den gesamten deutschen Privat-TV Markt.
Leo Kirch gründete 1955 in Nürnberg die Sirus GmbH. Im Laufe der nächsten 45 Jahre wurde die Kirch-Gruppe zur Nr. 2 auf dem deutschen Mediensektor hinter der Bertelsmann-Gruppe.
Im TV-Bereich hatte die Kirch-Gruppe mit Stand November 2001 Anteile an den TV Sendern Pro Sieben, Sat. 1, N 24, Neun Live, DSF, Kabel 1 , TV München 1, Hamburg 1, TV Berlin, Home Shopping Europe, Premiere World, Discovery Channel, Junior TV, Gold Star TV, Krimi & Co, Teleclub Zürich.
Im Rahmen dieser Skizze wird eine zeitliche Eingrenzung der Betrachtung beginnend mit den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts bis zum Jahre 2002 vorgenommen.

Mit dem Wunsch der Zeitungsverleger nach der Ausstrahlung privater Rundfunkprogramme stellte sich die Frage nach der Sicherung der Meinungsvielfalt als Voraussetzung für die Genehmigung privaten Rundfunks.
Dieses berücksichtigte das BVerfG mit seinem dritten Rundfunkurteil und erklärte, dass der Gesetzgeber sicherzustellen hat, dass nicht einer oder einzelne gesellschaftliche Gruppen an der Meinungsbildung beim Rundfunk vorherrschend sein dürfen.
Auch in den zwei vorhergehenden Rundfunkurteilen des BVerfG spielte die Vielfaltssicherung eine entscheidende Rolle bei der "Erlaubnis" von Privatrundfunk, denn "solange nur ganz wenige Träger möglich waren, weil Frequenzen fehlten und die Kosten außergewöhnlich hoch lagen, entsprach ein Monopol der öffentlich-rechtlichen Anstalten der Verfassung."
[...]

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Vorbemerkung

II. Das Kabelpilotprojekt und die Kirch-Gruppe

III. Sat 1 - Übernahme durch die Kirch-Gruppe

IV. Eureka TV und der Rundfunkstaatsvertrag von 1987

V. Der Rundfunkstaatsvertrag von 1992 – Pro Sieben und Kabelkanal

VI. Tele 5 ( DSF )

VII. Rundfunkänderungsstaatsvertrag von 1997, das DSF und andere Sender

VIII. Sechster Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge

IX. Stellungnahme

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die medienrechtlichen und wirtschaftlichen Einwirkungen des Gesetzgebers auf die Kirch-Gruppe im Hinblick auf die Sicherung der Meinungsvielfalt im privaten Rundfunk. Dabei wird analysiert, inwiefern die gesetzlichen Rahmenbedingungen und deren Anwendung durch die Landesmedienanstalten tatsächlich in der Lage waren, eine marktbeherrschende Medienkonzentration zu verhindern.

  • Entwicklung und Konzentration der Kirch-Gruppe im deutschen Mediensektor
  • Analyse der Lizenzvergabeprozesse für private Rundfunksender
  • Rolle der Rundfunkstaatsverträge bei der Sicherung der Meinungsvielfalt
  • Bewertung der Kontroll- und Aufsichtsfunktion der Landesmedienanstalten
  • Einfluss standortpolitischer Erwägungen auf medienrechtliche Entscheidungen

Auszug aus dem Buch

III. Sat 1 - Übernahme durch die Kirch-Gruppe

Eine kurze Darstellung der Eigentümerverhältnisse im Wandel macht deutlich, wie es der Kirch-Gruppe gelang, Sat 1 de facto zu übernehmen:

Am 6. Dezember 1983 wurde bekannt, das Bertelsmann eine Absichtserklärung unterschrieben hatte, sich zusammen mit der Compagnie Luxembourgeoise de Telediffusion (CLT) mit 40 % am deutschsprachigen TV Programm RTL Plus beteiligen zu wollen.

Dieses Verhalten führte dazu, dass das ECS 1-Anbieterkonsortium eine Konkurrenzklausel ( keine Beteiligung an anderen Sendern ) beschloss, die zur Folge hatte, dass Bertelsmann ausscheiden musste. Treibende Kraft war dabei Kirchs Rechtsanwalt Joachim Theye von der PKS.

Nachdem Bertelsmann das Konsortium verlassen hatte, schied 1986 die FAZ wegen Unstimmigkeiten aus dem Sender aus. Der Holtzbrink-Verlag trat ebenfalls aus dem Konsortium aus, beteiligte sich aber über die AV Euromedia, an der sie zu 80 % Anteile hielt, wiederum als Gesellschafter an dem Konsortium.

Weiter schieden im Dezember 1987 wegen Differenzen mit der PKS Burda und Bauer aus. In der Gesellschafterversammlung lagen die Anteile jetzt mit 40 % bei der PKS, 15 % bei der APF, 15 % beim Springer Verlag und 15% bei der AV Euromedia. Dieses bekam besondere Bedeutung, weil die AV Euromedia mit der PKS „ Konsultationen und Abstimmung hinsichtlich aller SAT 1 betreffenden Fragen“ vereinbart hatte. Somit verfügte die Kirch-Gruppe über Theye in Wirklichkeit zusammen mit dem 40% PKS Anteil und den 15 % der AV Euromedia über 55% bei SAT 1. Dabei war noch zu berücksichtigen, dass Kirch zu diesem Zeitpunkt schon offiziell mit über 10% an den Springer Aktien beteiligt war, öffentlich wurden 25 % Anteile vermutet.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Vorbemerkung: Einführung in die medienrechtliche Problematik der Konzentration privater Rundfunkanbieter am Beispiel der Kirch-Gruppe.

II. Das Kabelpilotprojekt und die Kirch-Gruppe: Darstellung der Anfänge des privaten Rundfunks in Ludwigshafen und der strukturellen Rolle der PKS.

III. Sat 1 - Übernahme durch die Kirch-Gruppe: Analyse der komplexen Umstrukturierungen und Eigentümerwechsel, die zur faktischen Kontrolle von Sat 1 durch Kirch führten.

IV. Eureka TV und der Rundfunkstaatsvertrag von 1987: Untersuchung der Etablierung des RfkStV 1987 und der Unklarheiten bei der Lizenzierung von Eureka TV.

V. Der Rundfunkstaatsvertrag von 1992 – Pro Sieben und Kabelkanal: Betrachtung der neuen Rechtslage und der damit verbundenen Probleme bei der Kontrolle der Beteiligungsverhältnisse.

VI. Tele 5 ( DSF ): Dokumentation der Umstrukturierung von Tele 5 zum Deutschen Sportfernsehen (DSF) unter juristischer Auseinandersetzung.

VII. Rundfunkänderungsstaatsvertrag von 1997, das DSF und andere Sender: Analyse der neuen Kontrollmechanismen durch die KEK und der weiteren Marktkonzentration.

VIII. Sechster Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge: Bewertung der Anpassungen des RfStV im Jahr 2001/2002 und der Auswirkungen auf die Eingriffsschwellen bei Meinungsmacht.

IX. Stellungnahme: Kritische Würdigung der Wirksamkeit medienrechtlicher Instrumente zur Verhinderung von Medienkonzentration.

Schlüsselwörter

Kirch-Gruppe, Medienkonzentration, Rundfunkstaatsvertrag, Meinungsvielfalt, Landesmedienanstalten, Privatfernsehen, KEK, Pro Sieben, Sat 1, DSF, Medienmacht, Rundfunkrecht, Eigentümerverhältnisse, Konzentrationskontrolle

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die regulatorischen Herausforderungen, die sich bei der Entstehung privater Rundfunkgiganten wie der Kirch-Gruppe ergeben haben, und hinterfragt die Wirksamkeit der staatlichen Aufsicht.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung der Eigentümerstrukturen, der Anwendung der Rundfunkstaatsverträge über verschiedene Jahrzehnte und dem Spannungsfeld zwischen ökonomischen Interessen und der Sicherung der Meinungsvielfalt.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie trotz gesetzlicher Bestimmungen eine hohe Medienkonzentration in Deutschland möglich war und welche Schwachstellen in den Kontrollmechanismen dafür verantwortlich sind.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine medienrechtliche Analyse, die auf einer Auswertung von Gesetzen, Rundfunkstaatsverträgen, Urteilen des BVerfG sowie Fachliteratur und Dokumentationen basiert.

Was wird im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?

Der Hauptteil befasst sich chronologisch mit den einzelnen Rundfunkstaatsverträgen und der spezifischen Entwicklung von Sendern wie Sat 1, Pro Sieben und DSF im Kontext der Kirch-Gruppe.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Medienkonzentration, Kirch-Gruppe, Meinungsvielfalt, Rundfunkrecht und Aufsichtsinstanzen geprägt.

Welche Rolle spielten die Landesmedienanstalten bei der Expansion der Kirch-Gruppe?

Laut der Arbeit standen oft standortpolitische Erwägungen im Vordergrund, was dazu führte, dass die Kontrollinstanzen die Konzentrationsprozesse teils förderten oder deren medienrechtliche Tragweite formalistisch ausblendeten.

Warum kritisiert der Autor die häufigen Änderungen der Rundfunkstaatsverträge?

Der Autor kritisiert, dass trotz ständiger Gesetzesänderungen das Ergebnis für die Anbieter oft nur halbherzige Konsequenzen hat und die tatsächliche Machtposition der großen Medienkonzerne nicht wirksam beschränkt wird.

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Details

Title
Die Kirch Gruppe - Einwirkungen des Gesetzgebers zur Sicherung der Meinungsvielfalt auf ein privates Wirtschaftsunternehmen
College
Hamburg University of Ecomomy and Policy  (Wirtschaftsrecht)
Course
Medienrecht
Grade
1,5
Author
Hans-Joachim Kloth (Author)
Publication Year
2002
Pages
26
Catalog Number
V6212
ISBN (eBook)
9783638138406
Language
German
Tags
Kirch Gruppe Medienrecht Meinungsvielfalt Rundfunkstaatsvertrag
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Hans-Joachim Kloth (Author), 2002, Die Kirch Gruppe - Einwirkungen des Gesetzgebers zur Sicherung der Meinungsvielfalt auf ein privates Wirtschaftsunternehmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6212
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