Inhaltsverzeichnis
1 Problemstellung 1
2 Gesamtorganisation der KMK 2
3 Zentrale Aufgabe der KMK und zuständige Stelle 3
3.1 Zentrale Aufgabe 3
3.2 Der Unterausschuss für Berufliche Bildung 3
4 Einzelne Aufgabenfelder und Zuständigkeiten 4
4.1 Abstimmung der Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne 4
4.2 Gesamtordnung des beruflichen Schulwesens 6
4.3 Weiterentwicklung der dualen Berufsausbildung 7
4.4 Lehrerausbildung und länderübergreifende Lehrerfortbildung 7
4.5 Bau und Ausstattung beruflicher Schulen 8
4.6 Sicherung der Ausbildung in Splitterberufen 8
4.7 Weitere Aufgabengebiete 8
Literaturverzeichnis 10
1 Problemstellung
Basierend auf der im Artikel 20 I des Grundgesetzes (GG) verankerten föderalistischen Staatsstruktur der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist gemäß Artikel 30 GG die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der Staatsaufgaben Sache der Länder, sofern das Gesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt. Daraus lässt sich direkt die Kulturhoheit, also die überwiegende Hoheit über die Gesetzgebung und Verwaltung in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur, als Kernstück der Staatsqualität der Länder ableiten. Dies bedeutet zunächst die Eigen-verantwortung jedes Bundeslandes für seine Bildungs- und Kulturpolitik, jedoch tragen die Länder im Bundesstaat ebenso eine Mitverantwortung für das Staatsganze, welche sie zur Zusammenarbeit untereinander und zum Zusammenwirken mit dem Bund verpflichtet. (vgl. KMK: Das Bildungswesen in der BRD 2004, S. 18) Bereits vor der Gründung der BRD wurde die Erfordernis dieser länderübergreifenden Kooperation als nötig betrachtet und zur ständigen Erfüllung dieser Aufgabe im Jahre 1948 die „Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder“ (KMK) ins Leben gerufen, welche eine Vereinigung der für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der einzelnen Bundesländer darstellt.
Gemäß ihrer Geschäftsordnung hat sich die KMK zum Ziel gesetzt, Aufgaben der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen zu behandeln. Besondere Bedeutung erlangt diese Zusammenarbeit und die Vertretung gemeinsamer Interessen im Bereich der beruflichen Bildung, da hier der Bund durch das Berufsbildungsgesetz, die Handwerksordnung und weitere Aus- und Weiterbildungs-verordnungen von seinem Recht zur zentralen Regelung gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 in Verbindung mit Art. 72 Abs. GG (konkurrierende Gesetzgebung) Gebrauch gemacht hat, was einen zusätzlichen Koordinationsbedarf zwischen dem von den Ländern geregelten schulischen und dem vom Bund geregelten außerschulischen Teil der beruflichen Bildung bedeutet.
Darauf aufbauend soll in dieser Hausarbeit ein Überblick über die Aufgaben der KMK im Rahmen der beruflichen Bildung gegeben werden. Zunächst wird der Or-
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ganisationsaufbau der KMK im Allgemeinen kurz dargestellt (Punkt 2), wobei diese Darstellung nur einen Überblick verschaffen soll und keinesfalls abschließend ist, da sich diese Arbeit auf den Teilaspekt der beruflichen Bildung konzentriert. Darauf folgend wird im Punkt 3 die Zentrale Aufgabe der KMK erläutert und die für die berufliche Bildung zuständige Stelle beschrieben, woran sich in Punkt 4 die Vorstellung einzelner wesentlicher Aufgabenfelder anschließt, welche mit der Nennung weiterer Aufgabengebiete endet.
2 Gesamtorganisation der KMK
Die Organe der KMK sind das Plenum, das Präsidium und der Präsident/die Präsidentin. Zum Plenum gehören die für Bildung, Wissenschaft und Kultur zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren der Länder. Dieses Plenum wählt aus seiner Mitte heraus für jedes Jahr in einem bestimmten Turnus das Präsidium, welches neben der Präsidentin/dem Präsidenten aus drei Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten und bis zu zwei weiteren kooptierten (durch nachträgliche Wahl aufgenommenen) Mitgliedern besteht. Die Präsidenten/der Präsident leitet die Sitzungen des Plenums und ist für die Vertretung der KMK nach außen hin zuständig (vgl. KMK: Ständige Konferenz der KMK, 3).
Die Vorarbeiten für die Entscheidungen von des Plenums werden von fünf ständigen Ausschüssen mit ihren Unterausschüssen und Arbeitsgruppen sowie von für die Be-handlung einzelner wichtiger Gebiete gebildeten Kommissionen geleistet, welche auch dem Erfahrungsaustausch zwischen den Kultusverwaltungen der Länder und ihren jeweiligen Fachbeamten dienen (vgl. KMK: Ständige Konferenz der KMK, 3-4).
Die KMK verfügt über ein Sekretariat in Bonn und ein Berliner Büro. Den Vorsitz über das Sekretariat führt eine Generalsekretärin bzw. ein Generalsekretär, welche/welcher einen Ständigen Vertreter bzw. eine Ständige Vertreterin hat. Von diesem Sekretariat werden die laufenden Arbeiten der KMK erledigt, insbesondere die Vorbereitung der Plenar-, Ausschuss- und Kommissionssitzungen gehört zu seinen Aufgaben (vgl. KMK: Ständige Konferenz der KMK, 4).
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Arbeit zitieren:
Thomas Werner, 2006, Die Organisation und die Aufgaben der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder im Rahmen der beruflichen Bildung, München, GRIN Verlag GmbH
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