Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 1
1.1 Zielsetzung 1
1.2 Aufbau der Arbeit 1
2 Zeitarbeit 3
2.1 Definition 3
2.1.1 Funktionsweise der Zeitarbeit 3
2.1.2 Das Dreiecksverhältnis bei der Zeitarbeit 5
2.1.3 Die Zeitarbeitsunternehmen 6
2.1.4 Begriffsabgrenzung 8
2.2 Die Zeitarbeit in Deutschland 9
2.2.1 Bedeutung der Zeitarbeit 9
2.2.1.1 Die betriebswirtschaftliche Bedeutung 9
2.2.1.2 Die volkswirtschaftliche Bedeutung 11
2.2.2 Aktuelle Zahlen zur Zeitarbeit 12
2.3 Gesetzliche Grundlagen der Zeitarbeit 14
2.3.1 Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) 14
2.3.2 Voraussetzungen zur Arbeitnehmerüberlassung 14
2.3.3 Rechtsbeziehungen im AÜG 15
2.3.4 Tarifverträge 17
3 Die Zeitarbeit aus Sicht des Kundenunternehmens 18
3.1 Vorteile der Zeitarbeit für das Kundenunternehmen 18
3.2 Nachteile der Zeitarbeit für das Kundenunternehmen 24
4 Die Zeitarbeit aus Sicht des Zeitarbeitnehmers 27
4.1 Vorteile der Zeitarbeit für den Zeitarbeitnehmer 27
4.2 Nachteile der Zeitarbeit für den Zeitarbeitnehmer 34
5 Zusammenfassung der Erkenntnisse 40
Anhang
Literatur - und Quellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
- 1 - 1 Einleitung
1.1 Zielsetzung
Das Thema Zeitarbeit ist mit der angestiegenen Arbeitslosigkeit in Deutschland stärker in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Erhoffen sich doch Politik und Gesellschaft von der Zeitarbeit, wegen ihrer flexibilisierenden Ausrichtung, eine größere arbeitsmarktpolitische Wirkung bei der Überwindung der Arbeitslosigkeit. So ist die Zeitarbeit ein Kernstück der Hartz-Reformvorschläge. Nicht zuletzt hat die Zeitarbeit in den letzten Jahren einen erheblichen Beschäftigungszuwachs erhalten. Die gewerbsmäßige Zeitarbeit gilt daher als Wachstumsbranche. In der vorliegenden Arbeit soll nun der Frage nachgegangen werden, aus welchen Gründen Entleihunternehmen und Zeitarbeitnehmer die Zeitarbeit für sich in Anspruch nehmen. Daraus folgend sollen die, sich durch die Nutzung der Zeitarbeit für diese zwei beteiligten Parteien ergebenden, Vor- und Nachteile dargestellt werden. Anschließend wird dann die Frage beantwortet, wann und inwieweit die Zeitarbeit für Entleihunternehmen sowie Zeitarbeitnehmer sinnvoll und gewinnbringend sein kann. Der Autor dieser Arbeit ist seit nunmehr fünf Jahren als Zeitarbeitnehmer berufstätig und lernt seitdem sowohl verschiedene Zeitarbeitsfirmen als auch Entleih-Unternehmen unterschiedlicher Branchen kennen.
1.2 Aufbau der Arbeit
Nachdem die Zielsetzung definiert wurde, wird in Kapitel 2.1 die Beschäftigungsform Zeitarbeit theoretisch grundlegend dargestellt und begrifflich erläutert. Darüber hinaus wird ein erster Überblick auf die beteiligten Parteien gegeben und die Arbeitsweise von Zeitarbeitsunternehmen kurz beschrieben.
In Kapitel 2.2 soll der Ist-Zustand der Zeitarbeit in Deutschland und deren wirtschaftliche Bedeutung für Unternehmen und Arbeitsmarkt beschrieben werden. Dabei wird einerseits auf die Möglichkeiten eingegangen, die Zeitarbeit Arbeitnehmern und Unternehmen bietet, andererseits darauf, welche Wirkung Zeitarbeit auf die Volkswirtschaft in Deutschland hat.
Kapitel 2.3 ordnet die Zeitarbeit rechtlich ein und erläutert deren gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen. Darüber hinaus werden die vertraglichen Beziehungen der beteiligten Parteien in der Zeitarbeit näher betrachtet.
- 2 -Das 3. Kapitel widmet sich der Perspektive des (Entleih-) Kundenunternehmens auf die Zeitarbeit und untersucht Motive sowie Vor- und Nachteile. Hier soll herausgearbeitet werden, in welchen Fällen Zeitarbeit für Unternehmen effizient oder nicht effizient sein kann. Danach sollen bereits die ersten Erkenntnisse kurz zusammengefaßt werden.
Im 4. Kapitel wird der Schwerpunkt schließlich auf den Zeitarbeitnehmer und seine Perspektive auf die Zeitarbeit gelegt. Beispiele aus der Berufspraxis des Autors sollen diesen Punkt untermauern bzw. kritisch beleuchten. Hier soll geklärt werden, wann Zeitarbeit für den Zeitarbeitnehmer vorteilhaft oder ungünstig im beruflichen Alltag sein kann.
Im Kapitel 5 werden die Ergebnisse der Untersuchung zusammengetragen und entsprechend der Fragestellung bewertet.
- 3 - 2 Zeitarbeit
2.1 Definition
Die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern (Arbeitnehmerüberlassung)auch Zeitarbeit, Leiharbeit oder Personalleasing genannt - wird nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) definiert als die wiederholte und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte zum Zwecke der Arbeitsleistung (§1 AÜG).
Zeitarbeit ist dadurch charakterisiert, daß ein Arbeitgeber (Zeitarbeitsunternehmen, Verleiher) einen Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer), mit dem er einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, an einen anderen Unternehmer (Kundenunternehmen, Entleiher) zur Arbeitsleistung überläßt und ihn dessen Weisungen (Direktionsrecht) unterstellt. Damit entsteht zwischen Zeitarbeitnehmer und Unternehmer durch den Überlassungsauftrag ein Beschäftigungsverhältnis. Das arbeitsrechtliche Verhältnis zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Zeitarbeitnehmer bleibt dabei unverändert bestehen. Kennzeichnend für die Zeitarbeit ist also ein Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Unternehmer, wobei Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis getrennt sind.
2.1.1 Funktionsweise der Zeitarbeit
Zeitarbeit setzt immer drei Beteiligte voraus: den Kundenbetrieb (Unternehmer, Entleiher), der Personalbedarf hat, das Zeitarbeitsunternehmen (Arbeitgeber, Verleiher), das gewerbsmäßig seine Arbeitnehmer an Kundenbetriebe überläßt und den Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens (Zeitarbeitnehmer). Für den Kundenbetrieb ist dieser Zeitarbeitnehmer eine Arbeitskraft auf Zeit, nämlich für Tage, Wochen oder Monate. Die Modalitäten der Überlassung werden zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Kundenbetrieb im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag festgelegt. Der Kunde entrichtet an das Zeitarbeitsunternehmen das dort vereinbarte Honorar, den sog. Stundenverrechnungssatz. Der Gewinn für die Zeitarbeitsfirmen ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Lohn für den Mitarbeiter und einem individuell mit dem Kundenunternehmen ausgehandelten Vertragswert. Der Zeitarbeitnehmer ist in der Regel unbefristet beim Zeitarbeitsunternehmen angestellt. Zwischen diesen Parteien existiert ein normaler Arbeitsvertrag. Die Besonderheit ist, daß das Zeitarbeitsunternehmen seine Mitarbeiter nicht auf eigenen
- 4 -Arbeitsplätzen einsetzt, sondern auf denen seiner Kunden, die vorübergehend Personalbedarf haben. Zeitarbeitnehmer erhalten die im Arbeitsvertrag vereinbarte Vergütung, die auch dann geleistet wird, wenn das Zeitarbeitsunternehmen einmal keine Einsatzmöglichkeit für den Mitarbeiter hat.
Abb. 1: Die Funktionsweise der Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) 1
Auslöser für die Nachfrage nach der Dienstleistung Zeitarbeit ist immer ein Personalengpass in einem Betrieb. Dieser entsteht z.B. bei Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft, Erziehungsurlaub der Stammbelegschaft oder zusätzlichen Aufträgen, die mit eigenem Personal nicht termingerecht erledigt werden können. Die rechtlichen Grundsätze der Zeitarbeit sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.
Während Arbeitsverhältnisse typischerweise als ein zweiseitiges Rechtsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer charakterisiert werden, zeichnet sich die Beschäftigungsform Zeitarbeit also dadurch aus, daß Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis, die bei einem Normalarbeitsverhältnis identisch sind, bei Zeitarbeitsverhältnissen auseinander fallen. Es handelt sich somit um ein „dreiseitiges“ Arbeitsverhältnis bzw. um eine Dreieckskonstellation, in dem die Vertragsbeziehung um eine dritte Partei erweitert wird.
1 IGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (Hrsg.): Zeitarbeit-Ein Weg aus der
Beschäftigungskrise unter neuen Rahmenbedingungen; in: HTTP://www.ig-zeitarbeit.de; Stuttgart 2004;
(05.11.2005).
- 5 -Zeitarbeit ist zusammenfassend eine Beschäftigungsform, bei der Arbeitgeber und Unternehmen, in denen der Arbeitseinsatz erfolgt, keine Einheit bilden, weshalb Zeitarbeit auch als eine Form der mittelbaren bzw. überbetrieblichen Beschäftigung beschrieben werden kann. Zeitarbeit stellt folglich eine Form des Fremdpersonaleinsatzes dar.
2.1.2 Das Dreiecksverhältnis bei der Zeitarbeit
Zeitarbeit oder die sog. Arbeitnehmerüberlassung spielt sich innerhalb des Dreiecks von Kundenbetrieb, Zeitarbeitnehmer und Zeitarbeitsfirma ab. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Beziehungen zwischen Kundenunternehmen, Zeitarbeitsunternehmen und Zeitarbeitnehmer. Diesem Dreipersonenverhältnis, in den §§11 und 12 des AÜG gesetzlich bestimmt, liegen zugrunde:
- ein Arbeitsvertrag zwischen Zeitarbeitsfirma und Zeitarbeitnehmer - ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Zeitarbeitsfirma und Kundenunternehmen
- eine Weisungsbefugnis des Kundenunternehmens gegenüber dem Zeitarbeitnehmer im Rahmen der Eingliederung des Zeitarbeitnehmers in seinen betrieblichen Arbeits- und Ordnungsrahmen.
2 Ulber, J.: Arbeitnehmer in Zeitarbeitsfirmen; 2. Auflage; Frankfurt am Main 2004.
- 6 -Das Dreiecksverhältnis in der Zeitarbeit entsteht somit durch die drei beteiligten Parteien und deren Rechtsbeziehungen untereinander. Dabei steht vor allem das Zeitarbeitsunternehmen ständig in einer gewissen Mittlerfunktion. Es besitzt eine vertragliche Bindung in zwei Richtungen und muß folglich für seine Mitarbeiter und Kundenbetriebe jederzeit ein offenes Ohr haben. Das Zeitarbeitsunternehmen sieht sich in der Aufgabe, auf die Kundenwünsche- und anforderungen schnell zu reagieren sowie die Eignung und Neigung der beschäftigten Mitarbeiter optimal zu berücksichtigen und für deren ständige Motivation zu sorgen, ohne die eigenen Ziele hierbei aus den Augen zu verlieren. Wenn dies gelingt, lassen sich die besonderen Anforderungen einer gewissen Abhängigkeit in zwei Richtungen gut bewältigen.
2.1.3 Die Zeitarbeitsunternehmen
Zeitarbeitsfirmen verstehen sich als Dienstleistungsunternehmen, die den kurz- und mittelfristigen Personalbedarf anderer Firmen dadurch abdecken, daß sie diesen geeignetes Personal ausleihen bzw. überlassen. Um diesen Zweck erfüllen zu können, stellen Zeitarbeitsfirmen Arbeitnehmer mit jeweils sehr unterschiedlichen Berufen und Qualifikationen ein. Diese Tätigkeit wird vom Gesetzgeber als gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet, weil hiermit dauerhaftes Handeln ausschließlich in der Absicht erfolgt, Gewinne zu erzielen. Zeitarbeitsunternehmen können in Abhängigkeit von ihrer Marktpositionierung entweder alle Berufsfelder abdecken oder sich als Spezialist auf ganz bestimmte Nischen fokussieren, beispielsweise auf den Pflegebereich oder Büroservice. Zu den führenden Zeitarbeits-und
Personaldienstleistungsunternehmen in Deutschland zählen u.a. Randstad Deutschland, Manpower, Adecco Personaldienstleistungen, Persona Service und DIS. Zeitarbeitsunternehmen bieten neben der eigentlichen Überlassung von Arbeitskräften ein breite Palette an zusätzlichen Dienstleistungen an und sind zu einem wichtigen Personalinstrument der Unternehmen geworden. Sie stellen sich auf die wirtschaftlichen Begebenheiten ihrer Kundenbetriebe ein, die mit Personalengpässen bei immer kürzeren Lieferzeiten und Terminaufträgen zu kämpfen haben. Vielfach könnten Zusatzaufträge ohne den Einsatz von Zeitpersonal nicht angenommen oder Termine nicht eingehalten werden. Auch bleibt den Kundenbetrieben bei Beauftragung eines Zeitarbeitsunternehmens die aufwendige und kostenintensive Suche nach qualifizierten Mitarbeitern erspart. Diese Aufgabe übernimmt dann eine Zeitarbeitsfirma für den Kundenbetrieb. Viele Zeitarbeitsunternehmen haben sich auf bestimmte Berufsgruppen spezialisiert, wie z.B. im kaufmännischen, medizinischen oder
- 7 -technischen Bereich. Die unternehmensspezifischen Belange werden hierbei mit dem Zeitarbeitsunternehmen abgestimmt und die Unternehmen können eine adäquate Teamverstärkung erwarten. Viele Zeitarbeitsunternehmen bieten ihren Kunden über die reine Überlassung von Arbeitskräften hinaus professionelle Dienstleistungen an. Einige Angebote richten sich an bestimmte Unternehmensbereiche, andere sind ab einer bestimmten Unternehmensgröße interessant.
Zu den sich aus dem Dreiecksverhältnis ergebenden Aufgaben einer Zeitarbeitsfirma gehören die Disposition, die Kundenbetreuung und die Mitarbeiterbeschaffung. Neben der Pflege des bestehenden Kundenstammes und dem Aufbau neuer Kundenbeziehungen muß das eigene Personal gut betreut und müssen neue Mitarbeiter entsprechend den kunden- und arbeitsplatzspezifischen Anforderungen rekrutiert werden. Das Erfolgsrezept liegt dann noch in einer effektiven Disposition. Ausfallzeiten der Mitarbeiter müssen aus Kostengründen so gering wie möglich gehalten werden. Zusätzlich sollte stets der richtige Mitarbeiter am richtigen Arbeitsplatz sein. Dies bedeutet, daß die Anforderungen des Kundenbetriebes mit der beruflichen Qualifikation und der Leistungsfähigkeit und -bereitschaft des Zeitarbeitnehmers übereinstimmen. Ziel ist es, Kunden wie Mitarbeiter zufrieden zu stellen.
Am Anfang eines Überlassungsfalles steht immer der Auftrag des Kundenbetriebes, der möglichst exakt erfaßt werden muß, um einen geeigneten Mitarbeiter auswählen zu können. Im Idealfall sieht sich der zuständige Personaldisponent des Zeitarbeitsunternehmens den betreffenden Arbeitsplatz beim Kundenunternehmen an, um diese Schritte dann optimal erledigen zu können. Schon während des laufenden Auftrages muß der Personaldisponent den weiteren Weg des Leiharbeitnehmers (nach der Beendigung dieses Auftrages) im Blick haben. Dies ist unter Umständen schwierig, da die Zeitdauer vieler Überlassungsaufträge nicht von vornherein feststeht. Dennoch muß zum richtigen Zeitpunkt ein Folgeauftrag gefunden werden. Zu diesem Zweck werden bereits bestehende Kunden oder potentielle Kunden angesprochen. Die Akquisition der Kunden erfolgt fast ausschließlich durch die Direktansprache. Es werden Werbeschreiben verschickt, Telefonate geführt und Termine vereinbart und wahrgenommen.
Ziel der Zeitarbeitsunternehmen sollte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kunden-und Mitarbeiterstamm sein, da nur ein solches Verhältnis unter Einhaltung aller relevanten Rechtsvorschriften und Bestimmungen zu einer erfolgreichen Geschäftstätigkeit führt.
- 8 - 2.1.4Begriffsabgrenzung
Synonym zum Begriff Zeitarbeit werden in Deutschland häufig auch die Begriffe Leiharbeit, Personalleasing und Arbeitnehmerüberlassung verwendet. Die Zeitarbeitsunternehmen nutzen bevorzugt den Begriff Zeitarbeit, was z.B. auch in der Bezeichnung des Bundesverbandes Zeitarbeit (BZA) zum Ausdruck kommt. Der Begriff Zeitarbeit hat in der Branche eine weite Verbreitung und eine hohe Akzeptanz. Branchenangehörige sprechen deshalb von Zeitarbeitsbranche, bezeichnen sich selbst als Zeitarbeitsunternehmen und ihre Arbeitskräfte als ZeitarbeitnehmerInnen. Einige Zeitarbeitsunternehmen benutzen den Begriff Personalleasing. Mit der wortwörtlichen Übersetzung „Personalvermietung“ wird dieser Begriff durchaus dem Aspekt der Entgeltlichkeit bei der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung gerecht. Mit diesem Ausdruck wird das betriebswirtschaftliche Kalkül der bedarfsorientierten Personalnachfrage und damit die Sichtweise des Kundenunternehmens (Entleiher) hervorgehoben.
Im Hinblick auf den Begriff Leiharbeit ist anzumerken, daß aus juristischer Perspektive der Begriff „Leihe“ bzw. „Verleih“ nicht korrekt ist, da im Rahmen der Leihe der Verleiher einer Sache verpflichtet ist, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten. Die gewerbsmäßige Zeitarbeit ist aber auf entgeltliche Überlassung von Zeitarbeitnehmern ausgelegt. Zum anderen besteht aus terminologischer Sicht die Gefahr der Assoziation des Begriffs Leiharbeit mit Sklavenarbeit und damit eine Herabsetzung der Menschenwürde. Um solche Assoziationen zu vermeiden, erscheint es angebracht den Terminus Zeitarbeit zu bevorzugen.
Der Gesetzgeber selbst - um Neutralität bemüht - verwendet den Begriff Arbeitnehmerüberlassung und faßt hierunter alle Regelungen zur Ausgestaltung des Dreiecksgefüges „Zeitarbeitnehmer, Kundenbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen“. Im Rahmen der Darstellung der rechtlichen Regelungen zur Zeitarbeit wird deshalb an einigen Stellen der Terminus Arbeitnehmerüberlassung anstelle des Begriffs Zeitarbeit verwendet, da dieser Terminus auch in den einschlägigen Gesetzen Anwendung findet.
Ein weiteres Argument für die Verwendung des Begriffs Zeitarbeit liegt darin, daß er dazu geeignet ist, den temporären Charakter der vermittelten Arbeitseinsätze und die
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Diplom Betriebswirt Bernd Wutzler, 2005, Zeitarbeitsunternehmen in einer Dreiecksbeziehung zu Kunden und Mitarbeitern - Eine Untersuchung zu den Vor- und Nachteilen von Leiharbeit aus Unternehmens- wie aus Mitarbeitersicht , München, GRIN Verlag GmbH
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