Wie können Kantone Beziehungen zum Ausland pflegen? Die Frage scheint auf den ersten Blick nicht beantwortbar, da in der föderalistisch gegliederten Eidgenossenschaft, Auslandsbeziehungen grundsätzlich Sache des Bundes sind. Doch der Föderalismusgedanke fördert eine Autonomie der kleinsten Einheit und versucht so die Kompetenzen möglichst bis zur tiefsten Verwaltungsebene durchzubringen. Der Föderalismus als Strukturelement schwankt zunehmend mit der sozialen und technischen Entwicklung der letzten Jahrzehnte: Die zentrale Staatsgewalt hat an Bedeutung zugenommen, da viele Regelungen heute national und supranational getroffen werden. Zudem gibt es fast keine Bereiche, in denen die Kantone Kompetenzen haben und der Bund nicht in irgendeiner finanziell beteiligt ist.
Doch in den sechziger Jahren ist in Europa ein Wandel eingetreten: Die nationalstaatlichen Gefüge haben von ihrer Starrheit verloren und die neuen Züge Europas sind zunehmend von Regionen geprägt. Auf der Regionalebene wurden so schon zu dieser Zeit Kontakte, meist informelle, geknüpft. Die staatliche Regelung mit juristischen Rahmenbedingungen folgte zaghaft.
In der Arbeit werden in einem ersten Teil die rechtlichen Grundlagen für die Kantone ausgeleuchtet, welche ihnen von der BV zugesprochen werden und wie es um ihre Beziehung zum Bund steht. Da die Schweiz nicht der einzig föderalistisch geprägte Staat in Europa ist und um die Stellung der ausländischen Regionen bei grenzüberschreitender Arbeit zu zeigen, wird die Kompetenzverteilung der Nachbarländer auch in diesem Teil geschildert.
Im zweiten Teil werden nach einem detaillierterem geschichtlichem Überblick über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die wichtigsten internationalen Verträge aufgeführt, welche diese Zusammenarbeit in Europa regeln, und die von der Schweiz mitgetragen werden. Um die Arbeit weiter im Sinne eines Zooms zu gestalten, wird im dritten und letzten Teil auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein fokussiert, zudem werden zwei Projekte vorgestellt um diese Zusammenarbeit in der Praxis zu veranschaulichen.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
2 MÖGLICHKEITEN DER KANTONE ZUR PFLEGE DER BEZIEHUNGEN ZUM AUSLAND
2.1 DIE NEUE BUNDESVERFASSUNG
2.1.1 „Auswärtige Angelegenheiten“ Art. 54 BV
2.1.2 „Mitwirkung der Kantone an aussenpolitischen Entscheiden“ Art. 55 BV
2.1.3 „Beziehungen der Kantone mit dem Ausland“ Art. 56 BV
2.2 BEDEUTUNG DER KANTONALEN STAATSVERTRAGSKOMPETENZ SOWIE LAUFENDE UND ZUKÜNFTIGE ENTWICKLUNGEN
2.3 LAGE DER REGIONALEN KOMPETENZEN IN DEN NACHBARSTAATEN DER SCHWEIZ
2.3.1 Deutschland
2.3.2 Frankreich
2.3.3 Italien
2.3.4 Liechtenstein
2.3.5 Österreich
3 ENTWICKLUNG DER BEZIEHUNGEN DER KANTONE ZUM AUSLAND
3.1 GESCHICHTLICHER RÜCKBLICK ÜBER DIE GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT
3.2 DAS MADRIDER ÜBEREINKOMMEN
3.3 DAS KARLSRUHER ÜBEREINKOMMEN
3.4 DIE VEREINBARUNG ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AM OBERRHEIN
3.5 DAS INTERREG PROGRAMM
3.5.1 Idee und Ursprung des INTERREG Programms
3.5.2 INTERREG I
3.5.3 INTERREG II
3.5.4 INTERREG III
4 DIE GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT DER KANTONE AM BEISPIEL DER OBERRHEINREGION
4.1 DIE GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG DER ZUSAMMENARBEIT AM OBERRHEIN MIT SCHWERPUNKT AUF DER REGIO BASILIENSIS
4.2 DIE REGIO BASILIENSIS
4.3 GRENZÜBERSCHREITENDE PROJEKTE AM OBERRHEIN
4.3.1 Die trinationale Ingenieurausbildung
4.3.2 Die Regio-S-Bahn
5 ZUSAMMENFASSUNG
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Grundlagen und praktischen Möglichkeiten der Schweizer Kantone, internationale Beziehungen zu pflegen, und analysiert deren Rolle in einer zunehmend globalisierten Welt, wobei der Fokus auf der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein liegt.
- Rechtliche Grundlagen kantonaler Außenbeziehungen in der Bundesverfassung
- Vergleich kantonaler Kompetenzen mit Nachbarstaaten der Schweiz
- Internationale Abkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
- Rolle von Förderprogrammen wie INTERREG
- Praxisbeispiele der Zusammenarbeit am Oberrhein
Auszug aus dem Buch
2.1.3 „Beziehungen der Kantone mit dem Ausland“ Art. 56 BV
Die für die Kantone wesentlichen Optionen zur Pflege von Beziehungen zum Ausland sind im Art. 56 Abs. 1-3 BV „Beziehungen der Kantone mit dem Ausland“ verankert:
1 Die Kantone können in ihren Zuständigkeitsbereichen mit dem Ausland Verträge schliessen.
2 Diese Verträge dürfen dem Recht und den Interessen des Bundes sowie den Rechten anderer Kantone nicht zuwiderlaufen. Die Kantone haben den Bund vor Abschluss der Verträge zu informieren.
3 Mit untergeordneten ausländischen Behörden können die Kantone direkt verkehren; in den übrigen Fällen erfolgt der Verkehr der Kantone mit dem Ausland durch Vermittlung des Bundes.
Den Kantonen steht somit in einem gewissen Rahmen eine konkurrierende Staatsvertragskompetenz zu.
Der Art. 56 wird im Madrider [SR 0.131.1] sowie im Karlsruher Übereinkommen [SAR 181.100] konkretisiert, welche beide die grenzüberschreitende Zusammenarbeit thematisieren. Diese beiden Übereinkommen werden im weiteren Verlauf der Arbeit noch genauer erläutert [Kap. 3.2/3.3]. Verträge mit ausländischen Partnern auf subnationaler Ebene können Kantone alleine oder mit anderen Kantonen gemeinsam abschliessen (Vgl. Art. 48 BV). Die Gemeinden, welche die unterste Verwaltungsebene bilden, dürfen mit ihren ausländischen Nachbargemeinden Verträge schliessen, sofern „keine hoheitlichen Befugnisse abgetreten werden.“
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINLEITUNG: Einführung in die Thematik der kantonalen Außenbeziehungen und Gliederung der Arbeit.
2 MÖGLICHKEITEN DER KANTONE ZUR PFLEGE DER BEZIEHUNGEN ZUM AUSLAND: Detaillierte Analyse der verfassungsrechtlichen Grundlagen und Kompetenzverteilungen zwischen Bund und Kantonen sowie ein Vergleich mit der Situation in den Nachbarstaaten.
3 ENTWICKLUNG DER BEZIEHUNGEN DER KANTONE ZUM AUSLAND: Historischer Rückblick auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Erläuterung maßgeblicher internationaler Verträge und Förderprogramme.
4 DIE GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT DER KANTONE AM BEISPIEL DER OBERRHEINREGION: Darstellung der Entwicklung der Zusammenarbeit am Oberrhein anhand konkreter Institutionen und Praxisprojekte wie der Ingenieurausbildung und der Regio-S-Bahn.
5 ZUSAMMENFASSUNG: Fazit zur Bedeutung der kantonalen Kompetenzen und Ausblick auf die Zukunft der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Schlüsselwörter
Schweiz, Kantone, Außenpolitik, Föderalismus, Bundesverfassung, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Staatsvertragskompetenz, Oberrhein, Regio Basiliensis, INTERREG, Madrider Übereinkommen, Karlsruher Übereinkommen, Regionen, Völkerrecht, subnationale Ebene.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht, wie Schweizer Kantone im Rahmen des föderalistischen Systems internationale Beziehungen pflegen können und welche rechtlichen Spielräume ihnen hierfür zur Verfügung stehen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf den verfassungsrechtlichen Grundlagen, dem Vergleich mit den Kompetenzregelungen in den Nachbarländern sowie der praktischen Umsetzung durch internationale Abkommen und regionale Projekte.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Entwicklung der kantonalen Außenbeziehungen und die zunehmende Bedeutung der Kantone bei der Gestaltung grenzüberschreitender Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der neuen Bundesverfassung aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von Verfassungstexten, internationalen Übereinkommen, Gesetzen und Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die Artikel 54 bis 56 der Bundesverfassung interpretiert, die Lage in Nachbarstaaten wie Deutschland und Frankreich verglichen und die Entwicklung spezifischer Kooperationsformen am Beispiel des Oberrheins analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Kantone, Föderalismus, Außenpolitik, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Staatsvertragskompetenz und Regionen.
Welche Rolle spielt die Region Oberrhein in der Untersuchung?
Die Region Oberrhein dient als wichtigstes Fallbeispiel für die praktische Umsetzung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere durch Institutionen wie die Regio Basiliensis und Abkommen wie das Karlsruher Übereinkommen.
Welchen Stellenwert haben die sogenannten INTERREG-Programme?
Diese von der EU initiierten Programme sind für die Schweiz von großer Bedeutung, da sie trotz Nichtbeitritts des Landes eine wichtige finanzielle und strukturelle Förderung für grenzüberschreitende Projekte ermöglichen.
- Quote paper
- Thomas Gasienica (Author), 2002, Wie können Kantone Beziehungen zum Ausland pflegen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6429