Professionalisierung der Pflege


Diplomarbeit, 2005

76 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Professionstheoretische Grundlagen
2.1 Erklärung der Begriffe Profession und Professionalisierung
2.2 Die soziologische Professionalisierungsdebatte
2.2.1 Klassifizierung von Professionstheorien
2.2.2 Ausgewählte Beiträge aus der deutschen Professionalisierungsdebatte
2.2.3 Das Konzept der Semi-Professionen
2.2.3 Gegenläufige Bewegungen in der Professionalisierungsdebatte
2.2.4 Die feministische Debatte um Professionalisierung
2.3 Die Pflegeberufe – eine Semi-Profession?

3. Die Entwicklung der Pflegeberufe
3.1 Anfänge der Ausbildung in der neuzeitlichen Krankenpflege
3.2 Bemühungen um staatliche Regelungen der Krankenpflegeausbildung
3.2.1 Vorschriften über die staatliche Prüfung von Krankenpflegepersonen von 1906
3.2.2 Das Krankenpflegegesetz von 1938
3.3 Wandel des Berufsbilds nach 1945: Vom „Liebesdienst“ zum modernen (Frauen-) Beruf
3.3.1 Das Krankenpflegegesetz von 1957
3.3.2 das Krankenpflegegesetz von 1965
3.4 Das Krankenpflegegesetz von 1985
3.5 Das Krankenpflegegesetz von 2003
3.6 Zusammenfassung

4. Oevermanns Theorie professionalisierten Handelns
4.1 Theoretische Ableitungen
4.2 Die Foci professionalisierten Handelns
4.2.1 Der Focus Wissenschaft
4.2.2 Der Focus Therapie – das therapeutische Arbeitsbündnis
4.3 Die doppelte Professionalisierung und Professionalisierungsbedürftigkeit

5. Professionalisierung im Kontext aktueller Entwicklungen der Pflegeausbildungen in Deutschland
5.1 Zum Stand der Akademisierung der Pflege
5.2 Zum Stand der klassischen Pflegeausbildung an Fachschulen
5.3 Bewertung der vorgestellten Entwicklungen
5.4 Wie kann professionalisiertes Handeln in die Praxis gelangen?

6. Schluss

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Das Thema Professionalisierung zieht sich wie ein roter Faden durch die deutsche Pflegelandschaft. Zukünftige Aufgabengebiete der Pflegeberufe wie beispielsweise Kooperations- und Koordinations- und Vernetzungsaufgaben oder beratende Tätigkeiten werden eng mit professioneller Pflege verknüpft. Dabei verfolgt man seit dem Ende der 1970er Jahre in Deutschland die Frage nach der Zukunft des Pflegeberufs. Nachdem der Begriff der Professionalisierung erstmals in dieser Auseinandersetzung aufgetaucht war und im Laufe der 1990er Jahre immer mehr an Bedeutung gewonnen hat, ist er heute zu einem Leitbegriff in der Pflege geworden, der ihren Weg in die Zukunft markieren soll. Zahlreiche Beiträge in Pflegezeitschriften mit Überschriften wie beispielsweise „Professionalisierung in der Diskussion: Mehr als nur Akademisierung" (Gerlach 2005) oder „Professionelles Handeln in der Pflege: Dem Besonderen Beachtung schenken" (Isfort 2005) belegen diesen Eindruck. Ebenso erscheinen immer neue Bücher zu den Professionalisierungsbestrebungen im Gesundheits- und Pflegebereich, exemplarisch sei an dieser Stelle das vor kurzem erschienene Buch „Professionalisierung des Hebammenberufs" von Zoege (2004) genannt.

Frühere Veröffentlichungen zu Beginn der Professionalisierungsdebatte in Deutschland in den 1980er Jahren bezogen sich dabei auf indikatorisch-merkmalstheoretische, bzw. strukturfunktionalistische Professionstheorien; darin wird angenommen, dass alle existierenden Berufe auf einer Skala eingeordnet werden können. Je mehr Merkmale einer Profession für den Beruf (wie z.B. Status, Autonomie, Wissenschaftlichkeit) dabei zutreffen, um so eher kann er einer professionalisierten Stellung zugeordnet werden. Auf dieser Basis einer qualitativen, bzw. quantitativen Bewertung wird der Krankenpflegeberuf oft auch als eine Semi-Profession bezeichnet (vgl. Hampel 1983).

Auch wenn in neueren Veröffentlichungen vermehrt das professionelle Handeln in den Blickpunkt der Auseinandersetzung mit der Professionalisierung der Pflege rückt (vgl. Weidner 1995, Isfort 2003 u. 2005), nimmt im Zuge der Akademisierung der Krankenpflege der merkmalsorientierte Professionalisierungsansatz eine immer noch zentrale Bedeutung ein (vgl. Albert 2000). Aber auch an der immer noch stattfindenden Diskussion um die Einrichtung von Pflegekammern, staatlichen Berufsordnungen und einer freiwilligen Registrierung beruflich Pflegender ist abzulesen, dass sich die Professionalisierungsdebatte weiterhin auch auf die „klassischen“ Professionalisierungstheorien bezieht, gerade auch dann, wenn es um solche berufspolitische Strategien im Pflegebereich geht.

Parallel zu den überall in Deutschland entstehenden Pflegestudiengängen, deren Zahl seit den 1990er Jahren stetig gestiegen ist, sind vor allem auch Bemühungen um die Reformierung der klassischen Pflegeausbildungen und Bestrebungen um ein einheitliches Berufsbild zu beobachten. Professionalität wird dabei im Zusammenhang mit hoher Flexibilität und Einsatzfähigkeit der Pflegenden auf einer breiten Basis genannt.

Aufgrund dieser vielschichtigen Betrachtungsweisen der Begriffe „Professionalisierung“, „professionelles Handeln“ und „Professionalität“ wird zunächst im ersten Kapitel der Versuch gemacht, sich an eine Definition der Begriffe anzunähern. In einem zweiten Schritt werden die Anfänge des Professionalisierungsdiskurses dargestellt und verschiedene Perspektiven der Professionalisierung aufgezeigt, um aktuelle Beiträge zur Thematik der Professionalisierung besser einordnen zu können. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den merkmals-indikatorischen und strukturfunktionalistischen Theorien. Anschließend werden ausgewählte Beiträge aus der deutschen Professionalisierungsdebatte vorgestellt, da insbesondere durch die Arbeit von Hesse (1972) in Deutschland das Interesse an der Professionalisierbarkeit des Pflegeberufs belebt wurde. In diesem Zusammenhang muss auch das Konzept der Semi-Professionen von Etzioni (1969) genannt werden, da hierin begründet liegt, warum der Pflege heutzutage immer noch die Etikettierung „Semi-Profession“ anhaftet. Die in den 1970er und 1980er Jahren zu beobachtenden Deprofessionalisierungstendenzen und die Kritik an der klassischen Profession führten dazu, dass man in den 1990er Jahren dazu überging, weniger auf die Merkmale einer Profession, sondern mehr das Handeln in den Blickpunkt der Auseinandersetzung mit Professionalisierung zu rücken.

Zuvor wird jedoch auf der Grundlage der zuvor dargestellten Perspektiven der Professionsdebatte der Versuch unternommen, den Grad der Professionalisierung der Pflege anhand ausgewählter Merkmale einzuschätzen, da unter anderem akademisches Wissen auch in den neueren Professionstheorien Voraussetzung für professionalisiertes Handeln darstellt.

Ob sich für die Pflege hinsichtlich gesellschaftlicher Entwicklungen und struktureller Rahmenbedingungen in der Vergangenheit Möglichkeiten ergaben, über den Grad an Professionalisierungsbedürftigkeit herauszukommen und mehr als den Status einer Semi-Profession zu erreichen, wird im dritten Teil der Diplomarbeit in der Darstellung der Entwicklung des Pflegeberufs und der Pflegeausbildung inklusive einer Interpretation des neuen Krankenpflegegesetzes von 2003 überprüft.

Im Anschluss daran wird der handlungsorientierte, den interaktionstheoretischen Professionsansätzen zugehörige strukturlogische Ansatz professionalisierten Handelns von Oevermann (1997) ausführlich dargestellt. Oevermann erweitert darin die klassischen Professionstheorien in dem Sinne, dass er sich nicht nur auf die externen Merkmale einer Profession beschränkt, sondern Anforderungen an das professionalisierte Handeln stellt und die Berufe sozusagen von innen heraus betrachtet. Professionalisiertes Handeln im Arbeitsbündnis kennzeichnet sich dabei insbesondere durch situatives Fallverstehen unter Respektierung der Autonomie der Lebenspraxis aus (vgl. Oevermann 1997). Für die Pflegeberufe, die in einem Arbeitsbündnis mit dem Patienten stehen und dabei die Autonomie des Patienten in ihren pflegerischen Entscheidungen beachten müssen, wird dieser Ansatz als besser geeignet eingestuft, um den Professionalisierungsprozess der Pflege voranzutreiben, da sich daraus konkrete Anforderungen an das professionelle pflegerische Handeln ableiten lassen.

Die Professionalisierungsbedürftigkeit des Pflegeberufs ergibt sich aus dem beruflichen Handeln des Pflegenden mit dem Patienten im Arbeitsbündnis, das gekennzeichnet ist durch Entscheidungs- und Begründungszwang.

Im letzten Teil dieser Arbeit werden in einer Ist-Analyse die aktuellen Entwicklungen in der Pflegeausbildung dargestellt; diese sind zum einen geprägt durch Reformierungen der klassischen Pflegeausbildungen hin zu integrierten und generalistischen Ausbildungsmodellen, durch Bemühungen der Akademisierung der Pflege auf der anderen Seite.

Diese Tendenzen in der Pflegeausbildung in Deutschland werden vor dem Hintergrund der Theorie professionalisierten Handelns diskutiert; die Arbeit schließt mit einem Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der Pflegeberufe ab.

In den Blickpunkt der Betrachtungen rückt in erster Linie die Krankenpflege, da sie den weitaus größten Anteil der Pflegeberufe ausmacht.

2. Professionstheoretische Grundlagen

Die Bemühungen einer Reformierung der beruflichen Krankenpflege gehen oftmals mit der Forderung nach Professionalisierung einher. Unterschiedliche Positionen innerhalb der beruflichen Krankenpflege haben alle das gemeinsame Ziel der Professionalisierung. Dabei werden zum einen Merkmale einer Profession wie z.B. Status, Autonomie oder Wissenschaftlichkeit, mit denen sich in der Vergangenheit Professionalisierungstheoretiker befasst haben genannt, auf der anderen Seite rückt heutzutage zunehmend das berufliche Handeln selbst in den Vordergrund der Überlegungen zur Professionalisierung der Krankenpflege.

Um diese Entwicklung nachvollziehen zu können, erachte ich es als sinnvoll, zunächst die Begriffe „Profession“ und „Professionalisierung“ zu erklären und danach die historische Entwicklung der Professionalisierungsdebatte darzustellen, um darauf aufbauend die Entwicklung insbesondere der Pflegeausbildung kritisch zu hinterfragen.

2.1 Erklärung der Begriffe „Profession“ und „Professionalisierung“

Das Wort Profession leitet sich vom lateinischen Wort „profiteri" ab, was soviel wie „offen erklären"[1] bzw., „offen bekennen" bedeutet.

Als Hintergrund für die Entstehung der Professionen steht der Aufstieg der Berufsidee in der europäischen frühen Neuzeit. Diese haben sich im Zuge der neuen Form der gesellschaftlichen Differenzierung entwickelt; aus den ehemaligen Ständen wurden Berufsstände mit „funktionaler Zuständigkeit“ (Stichweh 1997, S.52). Dabei verfügten sie über einen Wissensbestand, der jeweils einen zentralen Aspekt des menschlichen Lebens betrifft, nämlich die Beziehung zu Gott (Theologie), zu sich selbst (Medizin) und zu anderen Menschen (Recht) (vgl. ebd. S.53f).

Professionen werden als Berufe eines besonderen Typs bezeichnet. Sie kennzeichnen sich dadurch aus, dass

„sie die Berufsidee reflexiv handhaben, also das Wissen und das Ethos eines Berufs bewusst kultivieren, kodifizieren, vertexten und damit in die Form einer akademischen Lehrbarkeit überführen. Die reflexive Handhabung der Berufsidee schließt das Wissen um den sozialen Anspruch ein, der sich mit dem jeweiligen Beruf verbindet, und sie bezieht sich insofern auf die jetzt erreichbar gewordenen gesellschaftlichen Positionen und Attribute“ (Stichweh 1997, S.51).

Zur Kontrolle ihres Berufsstands besitzen sie also einen ethischen Kodex (code of ethics), d.h. der Berufsstand kontrolliert sich selbst in Bezug auf Integrität und Qualität der Professionsangehörigen, woraus sich die Autonomie als ein wesentliches Merkmal von Professionen ableitet.

In Deutschland versuchte man anfangs, den englischsprachigen Begriff „profession“ mit „Berufe“, „selbstständige Berufe“ oder „akademische Berufe“ zu übersetzen. Man stellte allerdings fest, dass dann aber immer nur ein Aspekt oder Merkmal einer Profession abgedeckt werden konnte (vgl. Hesse 1972, S.49).

Aus diesem Grund wurde er wie andere englische Begriffe wortwörtlich ins Deutsche übernommen.

Der Begriff „professionalization" hat nach Hesse, der sich ausführlich mit den angloamerikanischen Rezensionen zur Professionalisierungsdebatte auseinander gesetzt hat, drei Bedeutungen: Zum einen wird damit der Prozess der Umwandlung eines Berufs in eine Profession bezeichnet. Darüber hinaus bezeichnet „professionalization" das Phänomen, dass die Zahl der Angehörigen einer Profession schneller wächst als die anderer Berufe und drittens, dass die Professionen von Beginn an ihren Beruf auf eigenen wissenschaftlichen Erkenntnissen gründen (vgl. Hesse 1972, S.34f).

Die Begriffe Profession/Professionalisierung werden dabei oft mit den Bezeichnungen Beruf/Verberuflichung gleichgesetzt und der Umwandlung von bisher ehrenamtlichen Tätigkeiten in Lohnarbeit, wie folgende Definition aus der Bertelsmann-Lexikothek zeigt:

Verberuflichung, die Tendenz erstens: zur Herausbildung neuer und Konsolidierung bereits bestehender Tätigkeitsfelder; zweitens: zur Umwandlung bisher unentgeltlicher (ehrenamtlicher Tätigkeit) in einkommensabhängige Tätigkeit; drittens: zur Entwicklung neuer beruflicher Verhaltens- und Wertstandards (Bertelsmann Lexikothek 1996, S.31).

In der heutigen Debatte um die Professionalisierung der Gesundheitsberufe stellt man fest, dass der Begriff oft in einem sehr unterschiedlichen Zusammenhang gebraucht wird. Es lassen sich zwei verschiedene Richtungen beobachten (vgl. Zoege 2004):

- Im beruflichen Alltag wird damit das berufliche Handeln gemeint („z.B. professionelle Pflege“, auch in Abgrenzung zu Laienpflege), unabhängig davon, ob der Handelnde soziologisch gesehen einer Profession angehört oder nicht.
- In berufspolitischen Diskussionen wird der Begriff „Professionalisierung" dazu verwendet, um sich den Merkmalen einer Profession weiter anzunähern. Dies äußert sich beispielsweise in der Forderung nach der Einrichtung einer Pflegekammer (vgl. Kellnhauser (1993), Prowasnik (2004), in Diskussionen um die Definition von Vorbehaltsaufgaben für ausgebildetes Fachpersonal (vgl. Sowinski (1998)), die Forderung nach Entwicklung von ethisch-moralischer Kompetenz (vgl. Schwerdt (2002)) oder auch insbesondere in Empfehlungen, die Pflegeausbildung zu akademisieren.

2.2 Die soziologische Professionalisierungsdebatte

Am Anfang der Professionalisierungsdebatte beschäftigten sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts vor allem angloamerikanische Soziologen, die Professionsmerkmale herausarbeiteten. Vorangegangen war im Zuge der Industrialisierung die Entstehung neuer Formen von Erwerbstätigkeit. An Universitäten kam es zu einer rapiden Ausweitung von Funktionsbereichen, Fachwissenschaften und Fachkulturen, woraus speziell in den USA die neue Kategorie der „professions" entstand, die aber nur bestimmten Berufsgruppen vorenthalten war. Es handelte sich hierbei um die Berufe des Arztes, des Juristen und des Geistlichen. Grund dafür war, dass sie wesentliche gesellschaftliche Probleme repräsentierten: Das Verhältnis zu Gott (Theologie), zu anderen Menschen (Recht) und zu sich selbst (Medizin) (vgl. Combe/Helsper, 1997, S.15). Diese Berufe werden heute als in der Literatur als klassisch definiert, wobei der ärztlichen Profession die höchste Bedeutung zugemessen wird (vgl. Weidner 1995, S.35).

Als erste umfangreiche Studie auf diesem Gebiet wird die Arbeit von Carr-Saunders und Wilson (1933) gewertet. Sie versuchten, Berufe, die weder dem produzierenden Gewerbe noch der Landwirtschaft angehörten, zu ordnen. Erst einmal standen neben Juristen und Ärzten auch Krankenschwestern, Apotheker, Naturwissenschaftler und andere Berufe auf der Liste der „professions“.

Als den Idealtypus einer Profession sahen sie dabei vor allem Juristen und Ärzte. Diese „professionals" hatten zwei wesentliche Merkmale gemeinsam: Sie beherrschten zum einen spezifische Fertigkeiten, zum anderen beruhte ihre Arbeit auf wissenschaftlich fundiertem Grundlagenwissen, das sie sich selbst erarbeiteten. Im Gegensatz dazu wendeten Krankenschwestern nur fremdes Wissen an, sie besaßen ihrer Meinung nach zu diesem Zeitpunkt kein originäres Wissen (vgl. Zoege 2004, S.215f), weshalb Etzioni (1969) die Pflege aus diesem Grund auch als Semiprofession bezeichnet. Neben dem Beruf der Krankenschwester gehört dazu auch der Lehrerberuf und der des Sozialarbeiters.

Die Diskussion um das Wissen der Professionellen zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Professionalisierungsdebatte und wird in dieser Arbeit noch öfter thematisiert werden.

2.2.1 Klassifizierung von Professionalisierungstheorien

Um einen Überblick über die Vielzahl von Professionalisierungstheorien zu bekommen, bietet sich die Methode der Klassifizierung an. Zwei sich ähnelnde Vorschläge zur Klassifizierung möchte ich an nun exemplarisch vorstellen.

Combe und Helsper (1997) haben die Ansätze der Professionalisierungsforschung ausgehend von der Fragestellung, die sie verfolgen, kategorisiert:

- Funktionalistische Betrachtungsweise: In diesen Theorien werden ausschließlich die gesellschaftliche Funktion von Professionen und deren Merkmale, zu denen systematisches Wissen, am Gemeinwohl ausgerichtete Handlungsorientierung und Autonomie der Kontrolle über Standards der Berufsausübung und Ausbildung zählen, beschrieben (vgl. Hesse 1972, Schwendenwein 1990).
- Systemtheoretischer Ansatz: Hierin wird die Aufmerksamkeit auf gesellschaftliche Differenzierungsprozesse gelegt, bei denen Professionen eine große Rolle spielen (vgl. Stichweh 1997, S.49-69).
- Machttheoretische Perspektive: Im Zentrum dieser Betrachtungen steht die Entwicklung von Professionen im Kontext sozialer Macht und Ungleichheit. Es geht um das Erreichen eines höheren Status durch Aufwertung des Berufs, immer in Verbindung mit höherem Ausbildungswesen (vgl. Daheim 1992, S.23).
- Interaktionistisch orientierte Betrachtung bzw. der strukturtheoretische Ansatz: Der Focus liegt auf der Beziehung zwischen dem Professionellen und seinem Klienten mit dem Ziel, einen „Idealtypus" professionellen Handelns zu erreichen (vgl. Oevermann 1997). Oevermann wendet sich nicht von den klassischen Professionsmerkmalen ab, sondern sieht Autonomie und wissenschaftliche Ausbildung als Voraussetzung für eine ungestörte Professionelle-Klient-Beziehung.

Eine ähnliche Klassifikation legt Weidner (1995) in seiner empirischen Arbeit über Voraussetzungen und Perspektiven beruflichen Handelns in der Krankenpflege mit Bezug auf Dewe (1984) vor. Er unterscheidet ebenfalls vier Positionen:

- Die indikatorisch-merkmalsorientierte Position,
- die funktionalistische Position,
- die machttheoretische Position und
- die interaktionstheoretische Position.

Im Gegensatz zu Combe und Helsper fasst Weidner (1995) Theorien zusammen, in denen typologische Merkmale aufgelistet sind, so genannte Merkmalskataloge. Diese sollen dazu dienen, einen Beruf auf einer Professionalisierungsskala zu bestimmen, bzw. Strategien zu entwerfen, eine höhere Stufe zu erreichen. Darüber hinaus unterscheidet er ebenfalls funktionalistische, machttheoretische und interaktionstheoretische, bzw. strukturlogische Professionstheorien.

Der merkmalsorientierte Typus

Im Mittelpunkt von derartigen Professionstheorien stehen Indikatoren und Merkmale, die einer Profession zugeschrieben werden.

Hesse hat 1972 basierend auf angloamerikanischen Veröffentlichungen versucht, gemeinsame Merkmale von Professionen herauszufiltern:

- Berufstätigkeit beruht auf lang andauernder theoretisch fundierter Spezialausbildung- sie ist überwiegend nicht-manuell
- Die Berufsangehörigen sind an bestimmte Verhaltensregeln gebunden (code of ethics)
- Die Berufstätigen sind in einem Berufsverband mit weitgehender Selbstverwaltung und Disziplinargewalt organisiert.
- Die Arbeit der Berufsangehörigen ist ein Dienst an der Allgemeinheit; sie dient dem öffentlichen Wohl, der Stabilität der Gesellschaft und weniger der Befriedigung privater Interessen der Berufsangehörigen.
- Berufstätigkeit ist altruistisch, nicht egoistisch motiviert.
- Aufnahme der Berufstätigkeit setzt das Bestehen einer Prüfung voraus, die weitgehend in den Händen des Berufsverbands liegt.
- Die Berufsangehörigen erwarten von jedem Empfänger ihrer Leistungen ein hohes Maß an „blindem Vertrauen in ihre fachliche Kompetenz wie in ihre moralische Integrität – sie haben ein dementsprechendes Verantwortungsbewusstsein.
- Für die Berufsangehörigen ist ein gegenüber anderen Berufen klar abgegrenzter Arbeitsbereich monopolisiert.
- Innerhalb des Berufs besteht eine Stufenfolge von unterschiedlichen Qualifikationen.
- den Berufsangehörigen ist öffentliche Werbung untersagt; zwischen ihnen besteht ein hohes Maß an Kollegialität.
- Die Berufsangehörigen haben mit besonders wichtigen und intimen Angelegenheiten zu tun.
- Einkommenshöhe ist kein Gradmesser für Erfolg und Tüchtigkeit, sondern Titel, Orden, Preise, Ehrenämter usw.
- Die Berufsangehörigen verfügen über jahrhundertealte Weisheit und Erfahrungen und vermeiden dadurch die Gefahren und Irrtümer eines engen Spezialistendenkens.
- Die Bezahlung der einzelnen Leistungen der Berufsangehörigen ist generell abstrakt geregelt; sie besteht vorwiegend aus festem Honorar oder aus Gebühren.
- die Berufsangehörigen wenden ein generell-abstraktes Wissen auf einmalige konkrete Fälle an, ihre Tätigkeit ist daher nicht standardisierbar (Hesse 1972, S.47f).

Diese Aufzählung von klassischen Merkmalen von Hesse wird in der Literatur häufig zitiert (vgl. Weidner 1995, S.32ff), obwohl Hesse selbst eine ausgesprochen kritische Position dazu eingenommen hat und die Gültigkeit dieser Professionsmerkmale angezweifelt hat (vgl. Hesse 1972, S.66f).

Eine andere Auflistung von Strukturmerkmalen liefert Schwendenwein. Er beschreibt sieben notwendige Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit sich in einer arbeitsteiligen Gesellschaft ein Beruf zu einer Profession weiterentwickeln kann (vgl. Schwendenwein 1990, S.360ff). Es handelt sich dabei um

- die Existenz berufsrelevanter Forschung,
- die Existenz entsprechender Rechtsgrundlagen,
- die obligatorische Beachtung gesellschaftlicher Zentralwerte,
- die Beachtung berufsspezifischer Leitziele,
- die Existenz eines Berufskodex,
- die Existenz einer berufseigenen Interessenvertretung,
- sowie die eigenverantwortliche Fortbildung der aktiven Berufsmitglieder.

Diese sehr einseitige Betrachtung der Entwicklung eines Berufs zu einer Profession anhand von scheinbar beliebigen Merkmalen wird in der Literatur als sehr kritisch betrachtet, zumal das eigentliche Handeln des Berufsangehörigen völlig außer acht gelassen wird und nur strukturelle Merkmale betrachtet werden (vgl. Weidner 1995, Oevermann 1997).

Der funktionalistisch orientierte Typus

Darunter werden Theorien zusammengefasst, in denen ein gesellschaftlicher Bedarf die Motivation ist, damit sich ein Beruf zu einer Profession entwickelt. Ein Beispiel für eine funktionalistisch orientierte Theorie ist die Position von Stichweh (1997), der die Bedeutung der Professionen in einen historischen Zusammenhang gestellt hat und ihren Ursprung im Wandel von einer ständischen in eine funktional differenzierte Gesellschaft sieht. Er stellt die These auf, dass es sich nur dann um Professionen handelt, wenn diese ein bestimmtes gesellschaftliches Funktionssystem dominieren (z.B. Juristen das Rechtssystem) und dort auch das Problemlösungsmonopol innehaben. Grund dafür ist ihr Wissenskorpus über zentrale Aspekte des menschlichen Lebens, was die Beziehung zu Gott (Theologie), zu sich selbst (Medizin) und zu anderen Menschen meint (Recht). Damit wird auch ihre Vormachtstellung in der Gesellschaft begründet und bestärkt.

Der machttheoretische Typus

Die machttheoretische Position ist aus dem strukturfunktionalistischen Modell der Professionen herausgegangen. Professionen entstehen demnach nicht aufgrund einer Funktion in einem harmonischen Gesellschaftsbild, sondern der Professionalisierungsprozess vollzieht sich als „Ergebnis eines erfolgreich durchgeführten Mittelschicht-Projekts" (vgl. Daheim 1992, S.23ff). Die Professionen erlangen ihren gesellschaftlichen Aufstieg durch Vermarktung von gut gehütetem Expertenwissen, was ihnen aufgrund der gesellschaftlichen Verhältnisse in den USA gut gelänge, in Deutschland aber aufgrund des hohen Einflusses des Staats auf Ausbildung, Berufszugang und Berufsausübung verhindert würde (vgl. dazu Kapitel 3).

Der interaktionstheoretische Typus

Im Mittelpunkt der Betrachtungen steht nicht die Beziehung von Professionen zur Gesellschaft, sondern es wird der Prozess der Professionalisierung von innen heraus betrachtet. Die Handlungskompetenz des Professionellen bildet den Ausgangspunkt für weitere Überlegungen. Der handlungsorientierte Ansatz von Oevermann ist dieser interaktionstheoretischen Position zuzuordnen und wird an späterer Stelle noch ausführlich thematisiert werden.

2.2.2 Ausgewählte Beiträge aus der deutschen Professionalisierungsdebatte

Neben Hesse, der als Erster die angloamerikanische Professionsdebatte nach Deutschland gebracht hat, werden zwei weitere Soziologen häufig genannt, Daheim (1967) und Hartmann (1972), die ebenso für die deutsche Professionalisierungsdebatte eine wichtige Rolle als theoretische Grundlage spielen. Auch diese, so Weidner, halten dabei eher „auf der Grundlage der angelsächsischen Konzepte als Ziel der Professionalisierung am Konstrukt der Profession" fest (ebd. 1995, S.30f).

Daheim nähert sich von den Berufspositionen ausgehend an die Professionalisierungsproblematik heran und verzichtet auf die nicht empirisch nachgewiesenen Merkmale von Professionen. Er teilt die Berufe ausschließlich nach dem „Ausmaß des zur Rollenausführung erforderlichen spezialisierten und systematisierten Wissens, das auf Wissenschaft oder Doktrin beruht," ein (Daheim 1967, S.42f). Die Leistung, die demnach ein Berufsangehöriger in der modernen Gesellschaft bringt, erfordert eben dieses systematische Wissen. Als Indikator kann man entweder die verschiedenen Ausbildungswege nehmen, die man hierarchisiert oder man addiert die Jahre der Schulbildung. Weiterhin unterscheidet er zwischen einer echten Professionalisierung, die sich aus der Technologisierung und den zu lösenden Problemen der Gesellschaft zwangsläufig ergibt und der „Scheinprofessionalisierung", in der Berufsgruppen nur nach gesteigertem Ansehen und verbessertem Status aus sind (vgl. Daheim 1967, S.53).

Hartmann orientiert sich in seiner Arbeit an den Fixpunkten Arbeit, Beruf und Profession, die er als Kontinuum sieht und erweitert die Position von Daheim um den Faktor „soziale Orientierung", da für ihn Arbeit in einer arbeitsteiligen Gesellschaft immer eine Wissens- und eine gesellschaftliche Dimension hat (Hartmann 1972, S.38ff). Dabei wird das Wissen nicht in der Ausbildung erlangt, sondern als Indikator dient die Forschung, da der Status quo in den Ausbildungen immer den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen hinten anstehe:

„Ihr Ziel (die Professionalisierung, Anm. M.S.) ist die fortlaufende Systematisierung unseres Wissens, und ihre Ergebnisse sind jeweils die neuesten. Nicht der wachsende Umfang von Ausbildung (...) repräsentiert dann das Kontinuum der Systematisierung, sondern der wachsende Anteil der Forschung. (...) Diese Beteiligung der Forschung an der Systematisierung des Wissens läge im Bereich einzelner Arbeitsverrichtungen relativ niedrig, im Feld der Berufe merklich darüber und bei den Professionen ausgesprochen hoch (Hartmann 1972, S.44f.).

Dieses Wissen, dass durch Forschung erworben wird, soll durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen den Berufsangehörigen vermittelt werden, um dass in der Ausbildung erworbene Wissen immer wieder zu ergänzen und den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen. Eine Fortbildungspflicht, wie sie unter anderem von Prowansik (2004) gefordert wird, sieht Hartmann nicht vor und so bleibt die Frage unbeantwortet, wie dieses Wissen an der so genannten „Basis“ ankommt und wie es in der Praxis umgesetzt wird (vgl. dazu Kapitel 5.3).

2.2.3 Das Konzept der Semi-Professionen

Etzioni stellt kriterienorientierten „Positivlisten“ (Merkmalen, die eine Profession kennzeichnen) eine Negativliste (dementsprechend Indikatoren einer Semi-Profession) gegenüber. Professionen besitzen unter anderem eine lang ausdauernde Ausbildung von fünf Jahren, sie produzieren ihr Wissen selbst und wenden auch ihr eigenes Wissen an. Sie beschäftigen sich in ihrer Berufsausübung mit existenziellen Aspekten im Bereich von Leben und Tod.[2]

Die Berufe der Semi-Professionen sind demzufolge so charakterisiert:

„Their training is shorter, their status is less legitimated, their right to privileged communication is less established, there is less of a specialized body of knowledge, and they have less autonomy from supervision or societal control"(Etzioni zitiert von Zoege 2004, S.228)." Unter anderem ist der Umgang mit Sterben und Tod eine Aufgabe von Semi-Professionen wie beispielsweise von Krankenschwestern, im Gegensatz zu Medizinern treffen sie dabei aber keine eigenständigen Entscheidungen.

Im Bereich der Ausbildung unterscheiden sich Professionen und Semi-Professionen ebenfalls grundlegend: Abhängig von der Wissensgrundlage bilden sich neben Berufsorganisationen die Ausbildungsstätten heraus. Ein wesentliches Merkmal von Professionen ist nämlich die autonome Selbstkontrolle innerhalb der Berufsgruppe und die Kontrolle über die Ausbildungsinhalte, wohingegen die Berufe der Semi-Professionen entweder von Professionsangehörigen, beispielsweise Medizinern kontrolliert werden oder von den Institutionen, in denen sie arbeiten.

Eine ähnliche Definition des Begriffs “Semi-Profession“ liefern Dewe und Otto:

„Als (...) bzw. Semi-Professionen werden üblicherweise Gebilde gekennzeichnet, die nur teilweise und unvollkommen durch soziale Mechanismen eine eigene Kompetenz gegenüber dem Laienpublikum wie auch gegenüber der Gesellschaft durchsetzen können (...) es mangelt Semi-Professionen an einer sozial eindeutigen Durchsetzungsfähigkeit“ (Dewe/Otto 1984, S.781).

Es folgt eine Liste von Negativmerkmalen: Unter anderem besitzen diese Semi-Professionen keine festen Zugangsregeln, um die Berufsangehörigkeit festzulegen, keine soziale Immunität, kein Monopol an Kompetenzen zur Interpretation bestimmter gesellschaftlicher Werte und vor allen Dingen keinen klar umrissenen Geltungsbereich der Berufsautonomie. Daraus resultieren eine diffuse Allzuständigkeit und ein geringes Maß an Spezialisierung.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich das Konzept der Semi-Professionen weiterhin an den Merkmalskatalogen der klassischen Professionstheorien orientiert. Diese einseitige Sichtweise, so wirft Weidner zu recht ein, lasse aber die „eventuell ganz eigene(n) Charaktere der semiprofessionellen Berufe außer acht“ (Weidner 1995, S.51).

Projiziert man das Konzept der Semi-Profession auf die Pflegeberufe, so muss man zwangsläufig zu dem Schluss kommen, dass es sich beim Pflegeberuf um eine Semi-Profession handelt, da wichtige Merkmale wie Autonomie oder „soziale Durchsetzungsfähigkeit“ im Berufsfeld der Pflege nicht erfüllt sind (vgl. dazu auch Kapitel 2.2.3).

2.2.4 Gegenläufige Bewegungen in der Professionalisierungsdebatte

In den 1970er und 1980er Jahren geriet die klassische Professionalisierungstheorie einschließlich danach bezeichneter Professionen in das Kreuzfeuer der Kritik. Neben der Deprofessionalisierung (vgl. Hartmann/Hartmann 1982) werden unter anderem auch die „Antiprofessionalisierung" (vgl. Illich 1979) als gegenläufige Tendenzen beschrieben.

Deprofessionalisierung

Hartmann und Hartmann (1982, S. 192ff) haben Tendenzen zur Deprofessionalisierung an folgenden Punkten festgemacht. Deprofessionalisierung vollzieht sich demnach

- durch das Medium Computer, der Professionelle ersetzt, zumindest im Bereich, in dem es um die Dimension systematischen Wissens geht;
- durch die Verwissenschaftlichung des Berufsalltags, in dem immer mehr akademisiertes Personal eintritt;
- durch Bürokratisierung, wodurch der Professionelle in seiner Autonomie und Entscheidungsfreiheit eingeschränkt wird;
- durch Partizipation, z.B. Bürgerbewegungen in den demokratischen Ländern
- und in einer kritischen Haltung von Laien gegenüber dem Professionellen.

Die „Entmündung des Experten“ von Ivan Illich

Mit dem Verhältnis zwischen Laien und Experten beschäftigte sich auch Ivan Illich, der den Machtausbau bestimmter Berufsgruppen kritisch betrachtet und insbesondere der Medizin eine nahezu grenzenlose Definitionsmacht zuspricht, die den Laien entmündigt, in dem der Arzt die Bedürfnisse des Patienten bestimmt und ihm Heilung verspricht. Diese „Entmündigung durch den Experten“ geht einher mit der Technologisierung und dem rasanten Fortschritt des Medizinbetriebs, in dem die großen Gewinnspannen und Verdienstmöglichkeiten ethische Aspekte verdrängen (vgl. Illich 1979).

Seine Kritik am Medizinsystem führt Illich dann in den neunziger Jahren fort; nun lehnt er die moderne Medizin gänzlich ab und bezeichnet das heutige Leben nur noch als „Überleben im technischen System“, was nur noch durch „den Verzicht auf Gesundheit und Verantwortung“ möglich ist (Illich zitiert von Zoege 2004, S.241). Eine Selbst - und Mitbestimmung des Patienten, die er in den 70er Jahren noch forderte, sei in der heutigen ausweglosen Zeit nicht mehr möglich.

Sich dennoch einfach der Medizin hinzugeben, ist meiner Meinung nach der falsche Weg, und so ist auch in der Medizin in den letzten Jahren eine deutliche Demokratisierung zu verzeichnen. Gerade im Zuge der aktuellen Debatte um Sterbehilfe wird der Autonomie des Patienten zunehmende Bedeutung und Beachtung zugewiesen. Auch ist die Tendenz zu beobachten, dass gerade Tumorpatienten sich zu Experten bezüglich ihrer Erkrankung entwickeln und nicht mehr eine Meinung eines Arztes bedingungslos akzeptieren, sondern ein deutliches Mitspracherecht in Diagnostik und Therapie einfordern. Auf der anderen Seite stehen weiterhin große Gewinne gerade von Pharmafirmen, die ihre Macht weiter ausbauen und großen Einfluss auf Politik und Medizin besitzen. Die Diskussion um Emanzipation des Laien muss weiter geführt werden und das Gesundheitssystem muss sich weiter in Richtung Gemeinwohl und Menschlichkeit entwickeln; ethische Aspekte müssen weiter an Bedeutung gewinnen.

An diesem Punkt stellt sich natürlich die Frage, ob die Pflege sich aus den genannten Gründen im klassischen Sinne der Professionstheorien überhaupt professionalisieren soll, wenn in den klassischen Professionen bereits Deprofessionalisierungstendenzen zu verzeichnen sind. Eine einseitige Autonomie gegenüber dem Leistungsempfänger, bzw. dem Patienten wäre in der Tat für die Pflege nicht erstrebenswert in einer Zeit, in der sich die Pflege hin zu ganzheitlichen Pflegesystemen und hin zu patientenorientierter Pflege entwickelt. Die wechselseitige Autonomie soll hier eher das Ziel darstellen.

2.2.5 Die feministische Debatte um Professionalisierung

Historisch betrachtet ist das Verhältnis von der Medizin zu den anderen Gesundheitsfachberufen immer schon geschlechterspezifisch geprägt. So blieb z.B. Frauen der Zugang zum Medizinstudium lange Zeit verwehrt, unter dem Vorwand, dass die geschlechtsspezifischen Eigenschaften von Frauen eher zu den Berufen im Gesundheitssystem zugeordneten Tätigkeiten (Pflege im weitesten Sinne) passe (vgl. Zoege 2004). Diese Berufe wurden dann auch der Medizin untergeordnet, die Ärzte bestimmten Inhalt und Umfang der Ausbildung und die Frauen erhielten den Status von Helferinnen (vgl. dazu auch Kapitel 3).

[...]


[1] Was die Bedeutung des Wortes „Professor“ erklärt.

[2] Die folgenden Ausführungen sind aus Zoege (2004) übernommen, die Etzioni übersetzt hat.

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Details

Titel
Professionalisierung der Pflege
Hochschule
Hochschule Ludwigshafen am Rhein
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
76
Katalognummer
V67757
ISBN (eBook)
9783638587471
ISBN (Buch)
9783638730068
Dateigröße
1811 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Unterschiedliche Professionalisierungsbemühungen der Pflege in Deutschland werden dargestellt und unter Zuhilfenahme klassischer Professionstheorien und dem handlungsorientierten Professionaliserungsansatz von Oevermann bewertet. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass es einer wesentlich größeren Zahl beruflich Pflegender bedarf, die über eine grundständige Pflegeausbildung auf universitäre Ebene verfügen, damit die Professionalität in die pflegerische Praxis kommen kann.
Schlagworte
Professionalisierung, Pflege
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Michael Schwenk (Autor:in), 2005, Professionalisierung der Pflege, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67757

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Titel: Professionalisierung der Pflege



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