- 2 -
Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
1. Geschichtliches 4
2. Aufbau und Bestandteile des Zuwanderungsgesetzes 5
3. Veränderungen im Vergleich zum Ausländergesetz vom Jahre 1990 5
3.1. Reduzierung der Aufenthaltstitel 6
3.2. Zugang zum Arbeitsmarkt 7
3.3. Humanitäre Zuwanderung 8
3.4. Die Härtefallkommission der Bundesländer 9
3.5. Beschleunigung der Asylverfahren 9
3.6. Integrationsförderung 9
3.7. Innere Sicherheit 10
Schlusswort 12
Literaturverzeichnis ....................................................................................................- 13 -
- 3 - Einleitung
Im Angesicht der Tatsache, dass etwa 9% der deutschen Bevölkerung einer nichtdeutschen Herkunft sind, ist das Zuwanderungsgesetz von größter Bedeutung sowohl für die Bundesrepublik Deutschland als auch ihre Staatsbürger sowie die bereits in Deutschland lebenden Ausländer und diese, die erst hierher aus verschiedensten Gründen, sei es denn ökonomischer oder politischer Art, zu kommen beabsichtigen. Das Ziel dieser Arbeit ist das neuste Zuwanderungsgesetz vorzustellen, das am 01.01.2005 in Kraft getreten ist, wobei der Schwerpunkt auf den Vergleich mit dem bisher gültigen Ausländergesetz von 1990 gelegt wird.
Die Arbeit ist in drei Kapitel eingeteilt, und zwar Geschichtliches, Aufbau und Bestandteile des Zuwanderungsgesetzes und Veränderungen im Vergleich zum Ausländergesetz vom Jahre 1990.
Im ersten Kapitel - Geschichtliches - wird der lange Weg seit dem Jahr 2000 kurz beschrieben, der letztendlich dazu geführt hat, dass das Zuwanderungsgesetz am 01.01.2005 nach einem Kompromiss schließlich in Kraft treten konnte. Im zweiten Kapitel - Aufbau und Bestandteile des Zuwanderungsgesetzes - wird das Zuwanderungsgesetz von seiner formalen Seite geschildert und die damit verbundenen Verordnungen werden genannt. Das dritte Kapitel - Veränderungen im Vergleich zum Ausländergesetz vom Jahre 1990 - stellt einen Vergleich der beiden Gesetze dar. Die Unterteilung in die Unterkapitel ist dem Artikel „Zuwanderungsgesetz“ des Bundesministeriums des Innern entnommen worden. 1
Dieser Arbeit liegen hauptsächlich der bereits oben genannte Artikel und das Zuwanderungsgesetz 2 selbst zu Grunde.
1
Bundesministerium des Innern, „Zuwanderungsgesetz“. 2005.
2
Bundesministerium des Innern. 30.07.2004. „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)“.
- 4 - 1.Geschichtliches
Bis vor kurzem regelte die Angelegenheiten der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland das Ausländergesetz vom 09.07.1990, das am 01.01.1991 in Kraft trat. Es sollte die Einwanderung beschränken und kontrollieren. Gleichzeitig wollte man jedoch damit auch die Integration (Einbürgerung) der bereits in Deutschland lebenden Ausländer ermöglichen. 3
Keine 10 Jahre später fängt bereits der langwierige Weg zur Änderung der die Ausländer betreffenden Regelungen und zur Einführung eines neuen Ausländerrechtes an. Mitte des Jahres 2000 versammelt sich unter der Leitung von Rita Süssmuth (CDU) eine Kommission von Vertretern der Arbeitgeber, Gewerkschaften, Kirchen, Kommunen, Wissenschaftler und politischen Parteien, die 2001 einen Vorschlag hervorbringen. Man soll qualifizierte Zuwanderer nach einem Punktesystem aktiv auswählen können, Sprach- und Orientierungskurse anbieten, um auf diese Weise die Einbürgerung der Ausländer zu erleichtern, und auch das Asylrecht soll verändert werden. Dieser Vorschlag kann sich nicht durchsetzen, weil die rot-grüne Koalition in eigenen Reihen keine Mehrheit im Bundesrat erreichen konnte und die CDU und CSU das Arbeitsergebnis der Kommission von vorne herein abgelehnt haben. In Folge langer Vermittlungen wird schließlich ein Kompromiss herausgearbeitet, der das Punktesystem ausschließt und den Anwerbestopp für ausländische Arbeitnehmer vom 1973 beibehält, auch wenn er nun drei Ausnahmen vorsieht: unter bestimmten Bedingungen für Unternehmer, ausländische Studierende und Topwissenschaftler sowie Topmanager. 4 Darauf wird im Folgenden noch näher eingegangen.
Am 01.07.2004 wird dem Kompromiss, der erhebliche Abstriche seitens der rot-grünen Regierung bedeutet, im Bundestag mit großer Mehrheit zugestimmt. 8 Tage später wird das Zuwanderungsgesetz endgültig vom Bundesrat verabschiedet. Vier Jahre Debatten und zwei parlamentarische Anläufe waren nötig, damit das neue Gesetz am 01.01.2005 schließlich in Kraft treten kann. 5
3 Vgl. Die Zeit. Das Lexikon in 20 Bänden (Hamburg: Zeitverlag Gerd Bucerius: 2005), unter ‚Ausländer’. Nachfolgend zitiert als: Die Zeit und Stichwortangabe.
4 Vgl. Rainer Münz, „Wir bleiben lieber bei uns“. In: Die Zeit. Das Lexikon in 20 Bänden (Hamburg: Zeitverlag Gerd Bucerius: 2005), S. 684-685. Nachfolgend zitiert als: Münz und Seitenangabe.
5 Vgl. Die Zeit, unter ‚Ausländer’.
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Katarzyna Paluba, 2002, Das Zuwanderungsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Publishing GmbH
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