Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 2
1. Allgemeiner Teil. 4
1.1 Einführung in das Thema 4
2 Arbeits- und Gesundheitsschutz 6
2.1 Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz 6
2.2 Warum sollte der Focus eines Betriebes bzw. Unternehmen auf den Arbeits-
und Gesundheitsschutz gerichtet sein? 7
2.3 Gesetzliche Grundlagen des Arbeitsschutzes 9
2.4 Arbeits- und Gesundheitsschutz als Führungsaufgabe. 10
2.5 Allgemeine Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz 11
2.6 Möglichkeiten der betrieblichen Intervention am Arbeitsplatz. 12
3 Der besondere Fall „Krankenhaus“ 14
3.1 Das Unternehmen Krankenhaus im Wandel der Zeit. 14
3.2 Die spezifischen Belastungsfaktoren der Pflege 16
3.2.1 Physische und psychische Belastungsfaktoren. 16
3.2.2 Schichtarbeit 19
3.2.3 Zeitdruck. 19
3.2.4 Hierarchie und Führungsstil 21
3.2.5 Die Berufsrolle und das Sozialprestige der Berufsgruppe „Pflege“ 23
3.2.6 nterdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen. 25
2
4 Die Rolle der PDL im betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess und im
Arbeitsschutz 27
4.1 Wahrnehmung der Aufgaben des betrieblichen Arbeits- und
Gesundheitsschutzes durch die Pflegedienstleitung 27
4.2 Fachliche Qualifikation der Pflegedienstleitung 28
4.3. Organisation und Aufbau der betrieblichen Gesundheitsförderung 28
5 Handlungsmöglichkeiten der Pflegedienstleitung im Rahmen der betrieblichen
Gesundheitsf örderung und im Arbeitsschutz 30
5.1 Innerbetriebliche Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter. 30
5.2 Arbeitskreis Gesundheit und Gesundheits- und Arbeitsschutzzirkel 31
5.3 Spezielle Angebote für ältere und krankheitsgefährdete Mitarbeiter
(Altersstruktur und vorbeugende Maßnahmen für Mitarbeiter) 36
5.4 Fehlzeitenmanagement und Motivationsförderung 40
5.4.1 Moderne Ansätze der Mitarbeiterförderung 40
5.4.2 Krankenrückkehrgespräche 41
5.4.3 Jährliche Zielgespräche mit Mitarbeitern 42
6 Fazit-Stellungnahme. 44
Literatur -/ Quellenverzeichnis. 46
3
1. Allgemeiner Teil
1.1 Einführung in das Thema
Fehlzeiten durch betriebliche Krankheitsausfälle sei es durch Störungen im Betriebsklima oder mangelnde Motivation der Mitarbeiter verursachen häufig Kurzerkrankungen oder lang andauernde Erkrankungen aber auch betriebsbedingte Arbeitsunfälle mit der Folge von wirtschaftlichen Schäden für die Unternehmen. Daran schuld sind zum Teil unangepasste Lebensstile der Mitarbeiter, soziokulturelle Phänomene wie Schichtarbeit, Zeitdruck und Stress am Arbeitsplatz oder auch Belastungsfaktoren im familiären Umfeld. Es stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten und Werkzeuge ständen einer Führungskraft wie der Pflegedienstleitung zur Verfügung, um den innerbetrieblichen Spagat zwischen wirtschaftlicher Effizienz des Unternehmens und dem Aufbau eines durch Mitarbeiterförderung ausgelegten betrieblichen Gesundheitsschutzes erfolgreich zu gestalten. Gerade im Bereich des Gesundheitswesens wird von Seiten der Unternehmensführung der Focus der oben beschriebenen Komplexitäten in der ganze Breite noch zu wenig beleuchtet. Daher haben wir uns zum Ziel gesetzt, diese Zusammenhänge einmal näher zu betrachten bzw. Gedanken in das Gesamtwerk mit einfließen zu lassen. Im Speziellen werden wir dabei auf die Thematik:
Die Rolle der Pflegedienstleitung als Führungskraft in der betrieblichen Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich des Arbeit - und Gesundheitsschutzes eingehen. Es ist ein Thema welches in unseren Augen einen noch unterrepräsentativen Stellenwert besitzt und die Wertigkeit des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von Seiten der Unternehmensführung im Gesundheitswesen im Gegensatz zur freien Wirtschaft im Allgemeinen noch zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird.
4
Dabei gibt es zahlreiche gesetzliche Grundlagen, die auch für eine Pflegedienstleitung als Führungskraft in einem Unternehmen wie dem Krankenhaus, einen verpflichtenden Charakter darstellen.
Wir möchten in unserer Hausarbeit zum einen auf die gesetzlichen Grundlagen näher eingehen und dabei auch herausarbeiten, warum Arbeits- und Gesundheitsschutz eine Führungsaufgabe ist. Zum anderen möchten wir die allgemeinen und speziellen Belastungsfaktoren der Pflege im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes näher beleuchten, um auf dieser Basis die Möglichkeiten und Chancen der Einflussnahme der PDL in der betrieblichen Gesundheitsförderung, als Teilaspekt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf zu zeigen. Darüber hinaus soll unsere Arbeit aber auch Antworten geben, bezüglich der Handlungsmöglichkeiten einer Pflegedienstleitung bei der betrieblichen Ge-sundheitsförderung und nicht zuletzt wollen wir auf die fachlichen Vorraussetzungen bzw. Kompetenzen, die notwendig sind, um derartige Prozesse einleiten zu können, zu sprechen kommen.
5
2 Arbeits- und Gesundheitsschutz
2.1 Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
Zunächst möchten wir an dieser Stelle auf den Arbeitsschutz näher eingehen. Es gibt eine Vielzahl von Erläuterungen, die speziell den Arbeitsschutz erklären. Ein Versuch einer Definition könnte daher lauten: „ Der Arbeitsschutz bezieht sich unmittelbar auf die im Arbeitsschutz und Arbeitssicherheitsgesetz festgelegten Vorschriften, die die körperlichen und seelische Unversehrtheit des im Betrieb stehenden Arbeitsnehmers gewährleisten soll“. (vgl. Internet Artikel: „Arbeitsschutz als Führungsaufgabe“)
Der Arbeitgeber muss diese gesetzlichen Vorschriften erfüllen, es liegt eine Pflicht gegenüber seinen Beschäftigten vor, die nach dem Willen des Gesetzgebers Arbeitnehmer vor Betriebsunfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz (zum Beispiel Emissionen geregelt im Emissionsgesetz) schützen soll.
„Der Gesundheitsschutz ist die gesetzgeberische Komplettierung unternehmerischer Führsorgepflichten.“(zitiert nach Internet Artikel „Arbeitsschutz als Führungsaufgabe“)
Der Gesundheitsschutz beinhaltet darüber hinaus auch alle Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge. Diese tragen zur Entfaltung der physischen und psychischen Leistungskraft des Arbeitnehmers bei und somit zum Wohlbefinden des einzelnen Mitarbeiters. Andere Möglichkeiten bestehen z.B. auch durch mehr Mitbestimmung im Betrieb oder durch Betriebsausflüge, die das Betriebsklima stärken soll bis hin zur Beratung der Mitarbeiter „ Wie lebe ich gesund“.
6
Diese erweiterten Maßnahmen sind fakultativ zu sehen. Aber es kann ein Ansatz für Betriebe und Unternehmen sein, da diese Maßnahmen u. a. die Krankheitsfehltage der Beschäftigten senken können (dazu mehr im vierten Teil unter 5.4 Fehlzeitenmanagement.)
Beide Bereiche können durch verschiedene Instanzen in einem Unternehmen wahrgenommen werden. In einem Unternehmen ab 20 Beschäftigten werden z.B. Schutzbeauftragte ernannt, die den Arbeitgeber bei der Wahrnehmung des Arbeitsschutzes unterstützen sollen. In Großbetrieben, je nach Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter sind ein oder mehrere Betriebsärzte vorgeschrieben, die zum Beispiel jährlich durch Routineuntersuchungen den Gesundheitsstatus der Arbeitnehmer überprüfen. Diese Betriebsärzte können auch zum Teil Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge erfüllen, da sie je nach Größe des Betriebes einen gewissen Spielraum bzw. Einflussmöglichkeiten haben.
2.2 Warum sollte der Focus eines Betriebes bzw. Unternehmen
auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz gerichtet sein?
Die „Klassische Unternehmenspolitik“ sieht die Arbeitnehmer eher als unerschöpfliches Potential, einer „Erbringerschuld“. Die lohnabhängigen Arbeitnehmer erhalten finanzielle Leistungen aus dem Betrieb in Form des monatlichen Gehalts und der Pflichtversicherungen, wie Kranken- ,Arbeitslosen- und Rentenbeiträgen, sowie der Berufsgenossenschaft, die der Arbeitgeber zu bezahlen hat, ferner noch Zahlungen an die Schwangerschaftsausgleichkasse und gegebenenfalls die Ausbildungsabgabe.
Dafür erwarten die Unternehmer von Ihren Beschäftigten stets ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft, ohne sich ausreichend mit der Prophylaxe vor Arbeitsunfällen zu beschäftigen. Es entsteht oftmals beim Arbeitnehmer auch der Eindruck, dass der Unternehmer erst dann handelt und Maßnahmen ergreift wenn Arbeitsunfälle am Arbeitsplatz auftreten.
7
Dabei ist es Pflicht des Unternehmens dafür zu sorgen, dass im Betrieb alles reibungslos abläuft und keine Gefahren für Arbeitnehmer bestehen. (siehe Kurzzusammenfassung 2.3 Gesetzliche Grundlagen des Arbeitsschutzes) Einige Arbeitgeber z.B. sind ungehalten über die in ihren Augen zu hohen bürokratischen Belastungen durch das Arbeitsschutzgesetz. In der Realität käme es bei Abschaffung der Schutzgesetze für Arbeitnehmer zur einseitigen, unsolidarischen Risikoabwälzung auf den Arbeitnehmer und dies gleiche der Zeit der Tagelöhner vor der Arbeiterbewegung, wo es keine Kranken und Unfallversicherung gab. „Brach sich z.B. ein Familienvater ein Bein und fiel aus, stand die Familie meist vor dem finanziellen Ruin“. So ist es in unserem Sozialstaat sicher sinnvoll gesetzliche Regelungen zu schaffen die Arbeitnehmer schützen. Ob die Arbeitsschutzmaßnahmen auch immer legeartis ausgeführt werden darf angezweifelt werden, kann aber von uns in dieser Hausarbeit nicht geklärt werden. In einer Quelle heißt es, dass die im Arbeitsschutzgesetz geforderten regelmäßigen Risikobeurteilungen der Arbeitsplätze nur von 25 % der Arbeitgeber durchgeführt wurden. Diese Untersuchung stellt zweifellos den Arbeitgebern ein schlechtes Zeugnis aus. Es ist so, dass Arbeitgeber zunächst einmal „alles was Geld kostet“ kritisch werten unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit bzw. Gewinnoptimierung. Dabei kann ein gut organisierter Arbeitsschutz dem Unternehmen Einsparungen bescheren. Ein Arbeitsunfall so belegen es Statistiken kostet dem Unternehmen viel Geld. Es sind ca. 400- 500 € pro Tag durch die Vielzahl von Folgekosten, die bei weitem nicht nur die Lohnfortzahlung beinhaltet.
Der betriebliche Gesundheitsschutz hat sich in vielen Fällen, aufgrund ökonomischer Zwänge aber auch aufgrund struktureller Rahmenbedingungen noch nicht überall voll durchgesetzt. Es ist ein relativ neuer Ansatz, der gedanklich noch lange nicht in allen Köpfen der „Personalchefs“ verankert ist. Er geht davon aus, dass zufriedene Mitarbeiter mit Freude zur Arbeit gehen und deshalb seltener krank werden.
8
Die Handlungsmaßnahmen, auf die wir später noch im Einzelnen eingehen werden, zielen also darauf ab, die Arbeitskraft des Mitarbeiters lange zu erhalten und ihn eben nicht wie im kapitalistischen Sinne kurzfristig „auszubeuten“. Warum der Focus des Unternehmens also auch auf den Gesundheitsschutz ausgeweitet werden sollte, hat handfeste wirtschaftliche Gründe. Zufriedene Mitarbeiter sind motiviert und arbeiten lange im Unternehmen, die Mitarbeiterfluktuation ist damit deutlich geringer, sie sind seltener krank und produktiver als unzufriedene Mitarbeiter. Diese Sichtweise setzt allerdings beim Arbeitgeber ein echtes langfristiges Interesse an seinen Mitarbeitern voraus. Das Modell eignet sich also nicht für kurzfristige denkende Unternehmen ( z.B. Zeitarbeitsfirmen ). Es könnte außerdem sein, dass nach dem Entschluss in den betrieblichen Gesundheitsschutz zu investieren sehr viel Zeit vergehen bis erste Erfolge sichtbar sind. Es wird nicht so sein, dass man ein sofortiges Umdenken in den Köpfen des Krankenhauspersonals bewegt, sondern man sollte sich im Management immer klar werden, dass es sich um ein mittel bis langfristig orientiertes Konzept handelt.
2.3 Gesetzliche Grundlagen des Arbeitsschutzes
Wir wollen noch einmal ganz kurz auf die gesetzlichen Bestimmungen eingehen, also auf das Arbeitsschutzgesetz bzw. auf das Arbeitssicherheitsgesetz. Wie bereits in Abschnitt 2.1 angesprochen, regelt das Arbeitsschutzgesetz vor allem die sehr umfassenden Pflichten des Arbeitgebers aber auch die der Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer haben vor allem die Meldepflicht zu befolgen, dass heißt Gefährdungen und Defekte, die die Betriebssicherheit bzw. Betriebsabläufe tangieren unmittelbar möglichst zeitnah dem Arbeitgeber zu melden. Geregelt und vorgeschrieben ist es in der Unfallverhütungsvorschrift (BGV A1). Damit der Arbeitgeber die Gefahren abstellen kann bzw. sich technische Hilfe holt.
Die Kosten der Arbeitsschutzmaßnahmen darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen. Kontrollen von Seiten Gesundheits- und Gewerbeämter
9
sind jederzeit zulässig und werden praktiziert und auch der Arbeitnehmer kann bei schwerwiegenden Vergehen den Arbeitgeber verklagen, er soll dabei auch keinen beschäftigungs-politischen Nachtteil erfahren, was natürlich in der Praxis angezweifelt werden darf. Es gilt also anzuzweifeln ob abhängige Lohnkräfte wirklich die Courage haben, Missstände zu melden. Neben dem Arbeitsschutzgesetz sollte man durchaus auch das Arbeitszeitgesetz betrachten, da insbesondere bei Übertretung der höchstzulässigen Arbeitszeit durch Übermüdung der Beschäftigten immer wieder schwerwiegende Arbeitsunfälle auftreten. Erinnert sei in diesem Fall an die „schwarzen Schafe“, die es leider in jeder Branche geben soll.
2.4 Arbeits- und Gesundheitsschutz als Führungsaufgabe
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz stellt sich als Führungsaufgabe dar, weil er eng im Einklang mit den Unternehmenszielen steht, er ist ein integraler Be-standteil unternehmerischer Zielsetzung. ( Unternehmensleitbild ) Es ist eine Aufgabe die primär nur von „oben“ aus zu steuern gilt, da die Verantwortung für das Unternehmen bei den Führungskräften angesiedelt ist. Führungskräfte sind Vertreter eines Unternehmens. Sie vertreten die Interessen des Unternehmens und helfen dem Unternehmen bei der Erfüllung seiner Pflichten. Der Aufbau einer innerbetrieblichen Infrastruktur des Arbeits- und Gesundheitsschutzes obliegt also der Managementebene. Das bedeutet zu gleich, dass verantwortungsvolles Leiten eines Unternehmens oder Betriebes stets von einer ganzheitlichen Unternehmens-Philosophie ausgehen muss. Das Management eines Unternehmens muss sich klar zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bekennen. Voraussetzung dafür ist, das sich Führungskräfte auf Leitungsebenen sich auch mit dem Thema intensiv auseinandersetzen. Das Bewusstsein für die Notwendigkeit, aber auch die Chancen und Möglichkeiten im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz muss auf Führungsebene
10
Arbeit zitieren:
Diplom Rajko Schallhorn, Martin Hilgert, 2005, Die Rolle der Pflegedienstleitung in der betrieblichen Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Soll-/Ist-Analyse des Wundmanagements auf Basis des Nationalen Experte...
Emprische Untersuchung einer g...
Diplomarbeit, 87 Seiten
Gesundheitsförderung im Krankenhaus - Notwendigkeiten und Möglichkeite...
Hausarbeit, 18 Seiten
Entbürokratisierung in der Pflege am Beispiel der Pflegedokumentation
Hausarbeit, 12 Seiten
Sterben, Tod und Trauer in Familien mit progredient erkrankten Kindern
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Hausarbeit, 21 Seiten
Gesundheitsförderung im Kontext Pflege - eine Recherche aus der Litera...
Rezension / Literaturbericht, 15 Seiten
Planung, Durchführung und Auswertung einer Mitarbeiterbefragung und Do...
Pflegemanagement / Sozialmanagement
Studienarbeit, 43 Seiten
Pflegestufen - Die Feststellung, wie viel Pflege der Pflegebedürftige ...
Referat (Ausarbeitung), 12 Seiten
Durchführung und Auswertung einer Mitarbeiterbefragung im OP-Bereich e...
Pflegemanagement / Sozialmanagement
Hausarbeit, 63 Seiten
"Und um Dich kümmert sich (k)einer!" Zur psychosozialen Situ...
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Diplomarbeit, 168 Seiten
Arbeitsbelastung und Stress in der psychiatrischen Krankenpflege
Hausarbeit, 32 Seiten
Visuelle Wahrnehmung und Virtuelle Welten
Psychologie - Medienpsychologie
Wissenschaftlicher Aufsatz, 25 Seiten
Migration und Gesundheit unter besonderer Betrachtung der Altenpflege
Hausarbeit, 16 Seiten
Deutsch-Arabische Ehen - Motivationen von deutschen Frauen einen Partn...
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Diplomarbeit, 64 Seiten
Rajko Schallhorn hat den Text Die Rolle der Pflegedienstleitung in der betrieblichen Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes veröffentlicht
Rajko Schallhorn hat einen neuen Text hochgeladen
Arbeits- und Gesundheitsschutz gestalten
Von der Insellösung zum ganzhe...
Wolfgang Anlauft, Ruth Holm, Volker David
Bausteine beruflichen Lernens im Bereich "Arbeit und Technik" 1
Berufswissenschaftliche Grundl...
Jörg-Peter Pahl, Alfred Ruppel
Bausteine beruflichen Lernens im Bereich "Arbeit und Technik" 2
Teil 2: Methodische Grundlegun...
Jörg-Peter Pahl
Visuelle Wahrnehmung im zweidimensionalen Bereich
Elementare Phänomene der zweid...
Moritz Zwimpfer, Schule für Gestaltung Basel
Arbeits- und Gesundheitsschutz in klein- und mittelständischen Unterne...
Praktische Umsetzung rechtlich...
Mathias Bauer, Alois Engeldinger
Lehrgang zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Begleitheft zur betrieblichen ...
Sönke Kurth, Michael Schultis
0 Kommentare