TERMINOLOGIE DER AKTIENGESELLSCHAFTEN
Deutsch-Italienisch
Diplomarbeit
zur Erlangung des Magistergrades der Philosophie aus
der Studienrichtung Übersetzer- und Dolmetscherausbildung,
Studienzweig Dolmetscherausbildung,
eingereicht an der Universität Wien
Wien, 2005
von
Renate Hilscher
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ... 5
I. Fachlicher Teil ... 6
1. Grundlagen ... 7
1.1 Zum Begriff der Gesellschaft ... 7
1.2 Kapitalgesellschaften ... 7
1.2.1 Grundmerkmale der Kapitalgesellschaften ... 8
1.2.2 Größenklassen der Kapitalgesellschaften ... 9
2. Die Aktiengesellschaft ... 10
2.1 Zum Begriff der Aktiengesellschaft ... 10
2.2 Die Gründung der Aktiengesellschaft ... 13
2.2.1 Gründungsarten ... 13
2.2.2 Der Gründungsvorgang (Einheitsgründung) ... 14
2.2.3 Die Nachgründung ... 19
2.3 Die Organe der Aktiengesellschaft ... 21
2.3.1 Der Vorstand ... 21
2.3.2 Der Aufsichtsrat ... 24
2.3.3 Die Hauptversammlung ... 27
2.3.3.1 Die ordentliche Hauptversammlung ... 27
2.3.3.2 Die außerordentliche Hauptversammlung ... 30
2.3.4 Die Abschlussprüfer ... 31
2.4 Die Aktionäre ... 32
2.4.1 Beginn und Ende der Aktionärsstellung ... 33
2.4.2 Rechte der Aktionäre ... 33
2.4.3 Pflichten der Aktionäre ... 34
2.5 Die Satzungsänderung ... 35
2.6 Die Kapitalerhöhung ... 36
2.6.1 Die Kapitalerhöhung gegen Einlagen ... 36
2.6.2 Die bedingte Kapitalerhöhung ... 37
2.6.3 Das genehmigte Kapital ... 39
2.7 Die Kapitalherabsetzung ... 40
2.7.1 Die ordentliche Kapitalherabsetzung ... 40
2.7.2 Die vereinfachte Kapitalherabsetzung ... 41
2.7.3 Die Kapitalherabsetzung durch Einziehen von Aktien ... 42
2.8 Die Beendigung der AG ... 42
2.8.1 Die Auflösung ... 42
2.8.2 Die Verschmelzung ... 43
2.9 Die Aktie ... 45
2.9.1 Aktienarten ... 45
2.9.1.1 Nennbetragsaktien ... 45
2.9.1.2 Stückaktien ... 45
2.9.2 Aktientypen ... 46
2.9.2.1 Namensaktien ... 46
2.9.2.2 Inhaberaktien ... 47
2.9.2.3 Zwischenscheine ... 47
2.9.3 Aktiengattungen ... 48
2.9.3.1 Stamm- und Vorzugsaktien ... 48
2.9.3.2 Nebenleistungsaktien ... 48
2.9.3.3 Vinkulierte Aktien ... 49
2.9.3.4 Vorratsaktien, Gratisaktien, Junge Aktien ...
3. Aktiengesellschaften in Italien ... 50
3.1 Grundlagen ... 50
3.2 Organisationsformen ... 51
3.2.1 Das herkömmliche System ... 51
3.2.2 Das dualistische System ... 52
3.2.3 Das monistische System ... 52
3.3 Die Gründung ... 53
3.4 Die Organe ... 55
II. Terminologischer Teil ... 57
1. Sprachwissenschaftliche Einleitung ... 58
1.1 Die Entstehung der Fachsprache ... 58
1.2 Der Begriff „Fachsprache“ ... 58
2. Terminologielehre ... 60
2.1 Definition der Terminologie ... 60
2.2 Grundelemente der Terminologie ... 61
3. Terminologiearbeit ... 62
3.1 Definition der Terminologiearbeit ... 62
3.2 Formen der Terminologiearbeit ... 63
4. Hinweise zum Aufbau der Terminologiearbeit ... 64
4.1 Elemente des terminologischen Eintrags ...
5. Terminologieeinträge ... 66
III. Ausgewählte Beispiele gesetzlicher Unterschiede ... 95
IV. Literatur- und Abkürzungsverzeichnis ... 101
V. Glossar ... 104
1. Glossar Deutsch - Italienisch ... 105
2. Glossar Italienisch – Deutsch ... 112
VI. Index ... 119
1. Index Deutsch – Italienisch ... 120
2. Index Italienisch – Deutsch ... 121
Vorwort
Diese Diplomarbeit behandelt die Terminologie der Aktiengesellschaften im deutsch-italienischen Sprachvergleich. Das Ziel der Diplomarbeit ist es, Übersetzern und Dolmetschern den Umgang mit diesem Thema zu vereinfachen und ihnen mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Begriffe eine rasche Einarbeitung in diese Thematik zu ermöglichen.
Ich habe dieses Thema während meines parallel geführten Wirtschaftsstudiums gewählt. Zu diesem Zeitpunkt habe ich bemerkt, dass es einige Unterschiede in den Aktiengesetzen zwischen Österreich und Deutschland gibt, und noch signifikantere in den Gesetzen zwischen Österreich und Italien. Ausgewählte Beispiele dieser Unterschiede habe ich in einem eigenen Teil der Diplomarbeit aufgeführt.
Diese Arbeit ist in sechs Teile gegliedert. Der erste Teil der Diplomarbeit gibt in Deutsch einen Gesamtüberblick über das Thema "Aktiengesellschaften". Der zweite Teil umfasst die Definition der wichtigsten Begriffe zu dieser Thematik in Deutsch und Italienisch. Im dritten Teil werden ausgewählte Beispiele von aktiengesetzlichen Unterschieden in Österreich, Deutschland und Italien angeführt. Der vierte Teil besteht aus dem Literatur- und Abkürzungsverzeichnis. Im Glossarteil (Teil 5) werden die Schlüsselbegriffe als Vokabelsammlung auf Deutsch und Italienisch aufgelistet. Der sechste Teil besteht aus dem Index - ebenfalls auf Deutsch und Italienisch.
I. Fachlicher Teil
1. Grundlagen
1.1 Zum Begriff der Gesellschaft
Eine Gesellschaft ist in der Regel eine durch Rechtsgeschäft begründete Rechtsgemeinschaft zweier oder mehrerer Personen, um einen gemeinsamen Zweck mit gemeinsamen Mitteln zu erreichen (PersG S 1 ff).
Unter Rechtsgemeinschaft versteht man ein Dauerschuldverhältnis, das dadurch gekennzeichnet ist, dass Treuepflichten der Gemeinschaft gegenüber, aber auch zwischen den Teilnehmern der Rechtsgemeinschaft selbst bestehen.
Die Gesellschaft wird durch ein Rechtsgeschäft, den Vertragsabschluß, begründet. Abschluss und Änderung des Vertrages erfolgen durch die Vertragspartner, also durch die Gesellschafter. Für Vertragsänderungen gilt dies im strikten Sinn allerdings nur für Personengesellschaften, während bei Kapitalgesellschaften Vertragsänderungen regelmäßig auch durch Mehrheitsbeschlüsse möglich sind. Bei Kapitalgesellschaften sind für den Gesellschaftsvertrag auch die Begriffe Satzung oder Statut gebräuchlich.
Das Element des gemeinsamen Zwecks (ideeller oder materieller Zweck) bedeutet, dass die Gesellschaft auf gemeinsames, zielorientiertes Handeln ausgerichtet ist. Das engere Gesellschaftsziel wird im Unternehmensgegenstand umschrieben.
1.2 Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften sind handelsrechtliche Erscheinungsformen der Körperschaften und damit juristische Personen. Sie sind Personenvereinigungen, deren Bestand durch Tod bzw. Eintritt und Austritt von Mitgliedern grundsätzlich nicht berührt wird. Als juristische Person handelt die Körperschaft durch Organe (die Mitgliederversammlung und den Vorstand).
1.2.1 Grundmerkmale der Kapitalgesellschaften
Die Kapitalgesellschaft entfaltet rechtliche Wirkung sowohl im Innen- wie auch im Außenverhältnis; sie ist (wie alle Körperschaften) sowohl Innen- wie auch Außengesellschaft. Das Innenverhältnis betrifft die Beziehungen der Gesellschafter untereinander, das Außenverhältnis die Beziehungen zu Dritten. (Auch die Personengesellschaft ist in der Regel Außengesellschaft. Innengesellschaft ist die stille Gesellschaft; die Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann Innen- oder Außengesellschaft sein.)
Der einzelne Gesellschafter ist mit einem bestimmten Kapital an der Gesellschaft beteiligt. Er übernimmt grundsätzlich keine persönliche Haftung für die Gesellschaftsverbindlichkeiten - dafür haftet nur das Gesellschaftsvermögen, das strikt vom Gesellschaftervermögen zu unterscheiden ist, da es sich dabei um zwei verschiedene Vermögensmassen handelt (Trennungsprinzip; auch Prinzip der selbständigen Identität). Das Vermögen der Körperschaft ist also vom Vermögen der einzelnen Mitglieder getrennt. Die Aufbringung und Erhaltung des Gesellschaftskapitals ist im Interesse des Gläubigerschutzes umfassend und zwingend geregelt.
(Bei den Personengesellschaften stehen die Personen der Gesellschafter und nicht das Kapital im Vordergrund. Da die Gesellschafter unmittelbar und unbeschränkt für Gesellschaftsverbindlichkeiten haften, sind detaillierte und zwingende Regeln über Aufbringung und Erhaltung des Gesellschaftskapitals, wie sie bei den Kapitalgesellschaften bestehen, nicht erforderlich.)
Die persönliche Bindung des einzelnen Gesellschafters an die Rechtsgemeinschaft (und damit auch an die anderen Gesellschafter) ist bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich weniger intensiv als bei den Personengesellschaften.
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Renate Etschel, 2005, Terminologie der Aktiengesellschaften, Munich, GRIN Publishing GmbH
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