Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung 2
II. Begrifflichkeiten der Gutswirtschaft 3
III. Entstehung der Gutswirtschaften 8
IV. Der Ausbau der Gutswirtschaften 10
V. Ausblick 14
VI. Literaturverzeichnis 15
1
I. Einleitung
In der folgenden Untersuchung widme ich mich einem Herrschaftstypus, der für viele Regionen östlich der Elbe das bestimmende Moment für Lebensweise, Wirtschaft und Sozialstruktur war. In erster Linie beschäftigt sich der vorliegende Text mit dem herrschaftlichen Auftreten des Landadels.
Die Gutswirtschaft hat in der Geschichtswissenschaft einen Platz, der einen Zeitraum von über 200 Jahren einnimmt und daher in dieser kurzen Darstellung als eigenständige Wirtschaftsform aufgefasst wird.
Nach einem Versuch, dem Begriff Gutswirtschaft zu definieren und in den wissenschaftlichen Kontext einzuordnen rücken die Stufen der Entwicklung der Gutswirtschaft ins Zentrum der Betrachtung. Es soll hinterfragt werden, unter welchen Bedingungen des ausgehenden Mittelalters sich diese Wirtschaftsform ausbilden konnte, sind doch räumlich sehr heterogene Formen der Agrarverfassung entstanden. Die Voraussetzungen sind stark verankert mit dem gesetzlichen Hintergrund, der, je mehr er die Leibeigenschaft unterstützt, den Phänotyp der Gutswirtschaft umso stärker hervortreten lässt.
Die Betrachtung beschäftigt sich mit der beachtenswerten Dynamik, unter denen Gutswirtschaft statt fand und dadurch einem ständigen Wandel unterlag, der insbesondere durch die Interessen der adligen Grundbesitzer angeschoben wurde. In dieses Feld spielen sowohl demographische Bevölkerungsentwicklungen hinein, als auch Epidemien, Kriege und Agrarpreise.
Angerissen werden außerdem die hemmenden Auswirkungen der Agrarstruktur auf die entsprechenden Gebiete hinsichtlich der Entwicklung der Gesellschaft in Richtung Moderne.
Die Quellenlage für derartige Forschungen ist für eine großräumliche Betrachtung sehr dünn, so dass oft von Landesherrlichen Vorwerkswirtschaften auf die eng damit verwandten Gutswirtschaften geschlossen wird.
2
II. Begrifflichkeiten der Gutswirtschaft
Das Modell Gutswirtschaft ist eine wissenschaftliche Hilfskonstruktion, um eine sozioökonomische Unterform der adeligen Herrschaftsverhältnisse in der frühen Neuzeit in Europa zu beschreiben.
Vom Idealtypus der Grundherrschaft treten häufig lokale Abweichungen auf. Insbesondere variiert der Anteil der eigenwirtschaftlichen Flächen am Gesamtkomplex der Güter. Viele Autoren versuchen den Verlauf der Elbe als westliche Grenze für einen ausgeprägten Charakter der „Gutswirtschaften“ zu definieren. Jedoch sind beiderseits der Elbe solche Bewirtschaftungsformen nachweisbar. Freilich waren die Bedingungen zur Entstehung der Wirtschaften in den verschiedenen landesfürstlichen Herrschaftsgebieten unterschiedlich, was zu zwei spezialisierten Formen der Grundherrschaft beitrug 1 . Trotz des relativen Formanwandels von West- nach Osteuropa, der regionale Unterschiede im Herrschaftstypus dokumentiert, ist der Untertyp Gutswirtschaft - obschon in geringer Häufigkeit - auch westlich der Elbe zu finden.
Der Begriff deckt sich in räumlicher Ausprägung vor allem vom östlichen Schleswig Holstein bis zum Finnischen Meerbusen im Nordosten und zur nordwestlichen Küste des Schwarzen Meeres im Süden. 2
Aber auch im Zeitlichen Verlauf ist die Gutsherrschaft kein stetes Gebilde sondern reagiert auf äußere Einflüsse, verändert ihre Struktur usw. und passt sich den Gegebenheiten über einen Zeitraum von etwa 200 Jahren mehrmals neu an die Bedingungen an. Gleichzeitig gilt Sie als ein hemmendes Element, das den gesellschaftlichen Entwicklungsstand in den betroffenen Regionen verzögert. Dazu weiter unten im Text.
Der Adel steht in der Frühen Neuzeit machtstrategisch zwischen der fürstlichen Gewalt und den bäuerlichen Hintersassen bzw. dem Bürgertum 3 . Diese Stellung beruhte auf dem Besitz von Grund und Boden - Allod - und entsprechend der Herrschaft über „Land und Leute“ 4 .
„Ländlicher Großgrundbesitz galt als die bevorzugte und angemessene wirtschaftliche und soziale Grundlage des Adels“ im 18. und 19. Jahrhundert. Diese herrschaftliche Stellung
1 Diese Kategorisierung hält einer kritischen Hinterfragung aufgrund der Komplexität der Güterstruktur nicht stand, ist aber für das Ausmachen struktureller Unterschiede (Vogeleperspektive) überaus hilfreich.
2 Kaak, H. S. 445
3 Harnisch, H. S. 74
4 Ebd. S. 76
3
entsprach dem adeligen Selbstverständnis wobei längst nicht alle dieser Norm genügten. So blieb der Rittergutsbesitz nur einer Teilgruppe des Adels vergönnt. 5
Der eigentliche Kern des Modells Gutsherrschaft besteht in der Bewirtschaftung eines Gutes mittels Frondiensten der Bauern bzw. dem Einsatz von hofeigenem Gesinde. Je mehr der Gutsbesitzer auf eine ausreichende Menge von Fronbauern zugreifen konnte, desto weniger Gesinde musste sich der Gutsherr „halten“.
Der Begriff „Gut“ ist für Carsten Porskrog Rasmussen „derjenige administrative Komplex, in dem ein Gutsherr seine Rechte und Pflichten als Gutsherr wahrnahm. Es umfasst […] die den herrschaftlichen Hof und die dazu gehörigen Bauernhöfe, Katen u.a.“ Für den herrschaftlichen Hof an sich wurden Begriffe wie Haupthof, Meierhof, Vorwerk oder einfach Gutshof tradiert. 6
Die systematische Einordnung wird unterschiedlich gehandhabt, so dass die Gutswirtschaft einerseits als eigenständige Form neben der Rentenherrschaft auftritt 7 . Auf der anderen Seite kommt Sie als Unterform der auf Zinsleistungen basierenden Rentengrundherrschaft bzw. Grundherrschaft vor. In beiden Ansätzen gilt die Haupteinnahmequelle der Stände als das charakterisierende Merkmal. 8 Die Begrifflichkeit Gutsherrschaft verkörpert auch, will man sich man Carsten P. Rasmussen orientieren, mehrere Erscheinungsformen, von denen die „ostelbische Gutsherrschaft“ eine beschreibt. 9
Das Herrschaftsmodell Rentengrundherrschaft 10 sonach bezieht seine materielle Existenz aus den finanziellen Basisleistungen der erbuntertänigen Bauern, also Natural- und Geldrenten, die dafür Land als Lehen erhalten. Man spricht auch von Zinsherrschaft. Das grundherrschaftliche System basiert auf gegenseitigem Nutzen, denn die Untertanen erhalten Schutzleistungen des Herren. Was so viel heißt, dass äußere Angriffe abgewehrt
5 Flügel, A. S. 79
6 Rasmussen, C. P. S. 27
7 Nach Rasmussen S. 1 vertreten diesen Standpunkt Friedrich Knapp, Werner Wittich und Georg von Below.
8 Heinrich Kaak vertritt Vehement die Meinung von einer eigenständigen Begrifflichkeit der Gutswirtschaft weil die räumliche Ausdehnung der Rentengrundherrschaft in nichts nachsteht und die Grundherrschaft als Unterscheidungskriterium der beiden Formen nicht in Frage kommt, da im Osten und im Westen die Grundherrschaft das integrierende Moment ist. S. 433
9 Rasmussen, C. P. S. 1
10 Harnisch, H. S. 81 sowie Henning, F.-W. S. 166 „Sonderform der Grundherrschaft“, ich wähle den Begriff Rentengrundherrschaft, weil wie in Anm. 7 bereits erörtert die Bezeichnung Grundherrschaft in die Irre führt und zu keiner Unterscheidung zur Gutsherrschaft führt. Am geeignetsten erscheint der Begriff „Wirtschaftsgrundherrschaft“ an Stelle der Gutsherrschaft (Kaak, H. S. 433 nach Lütke), was hier aber nicht weiter verfolgt wird, da sich die Gutsherrschaft in der Wissenschaft manifestiert hat.
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Johannes Schulz, 2007, Gutswirtschaft als Nahrung des Adels in der Frühneuzeit, Munich, GRIN Publishing GmbH
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