Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis IV
Tabellenverzeichnis V
Abkürzungsverzeichnis VI
1 Einleitung 1
2 Aktuelle Lage des Mittelstandes 3
2.1 Definition des Mittelstandes 3
2.2 Wirtschaftliche Stellung 4
2.3 Finanzierungssituation 5
3 Der Weg von Basel I zu Basel II 8
3.1 Der Baseler Ausschuss 8
3.2 Der Baseler Akkord (Basel I) 9
3.3 Die neue Eigenkapitalverordnung (Basel II) 11
4 Rating-Ansätze für die Banken 14
4.1 Definition des Ratings und dessen Zielgruppen 14
4.2 Der Standardansatz 16
4.3 Die internen Ratings (IRB-Ansätze) 18
4.4 Die Mittelstandskomponente 24
5 Wesentliche Bestandteile bankinterner Rating-Verfahren 26
5.1 Ausgewählte interne Rating-Modelle 26
5.1.1 Das Rating-Modell der Sparkassen (DSGV-Rating) 26
5.1.2 Das Rating-Modell der Volks und Raiffeisenbanken (BVR-II Rating) 28
5.2 Die Bestandteile bankinterner Ratings 30
6 Identifikation der Erfolgsfaktoren von KMU 35
6.1 Begriffsabgrenzungen: Erfolgsfaktoren und Erfolgspotenziale 35
6.2 Erfolgsfaktorenforschung 36
6.3 Erfolgsfaktoren von KMU 38
7 Qualitätsmanagementsysteme 40
7.1 Begriffsabgrenzungen: Qualität Qualitätsmanagement und Q-MSysteme 40
7.2 Total Quality Management 42
7.2.1 Das EFQ-MModell für Excellence 43
7.2.2 Die DIN EN ISO 9000:2000ff 45
II
7.3 Wesentliche Elemente von Q-MSystemen im Rating-Kontext 50
7.3.1 Hauptkriterien von Q-MSystemen 50
7.3.2 Wesentliche Q-MMaßnahmen 51
8 Wirkmodell zur Darstellung des Zusammenhangs zwischen Q-MMaßnahmen
und Finanzierungskonditionen 56
8.1 Konzeption des Wirkmodells 56
8.2 Problem bei der Bewertung des Wirkmodells 60
8.3 Wirkungsverzögerungen von Q-MMaßnahmen 61
8.3.1 Empirische Untersuchung an amerikanischen Unternehmen 61
8.3.2 Anwendbarkeit der Untersuchungsergebnisse auf deutsche
Unternehmen 64
8.3.3 Ansatz zur Quantifizierung der zeitlichen Wirkungsverzögerungen von
Q-MMaßnahmen 65
8.3.4 Versuch den möglichen Beitrag von Q-MMaßnahmen zum
Unternehmenserfolg zu ermitteln 67
8.3.5 Kritische Betrachtung der Untersuchungsergebnisse 70
9 Abschließende Zusammenfassung und Ausblick 72
Literaturverzeichnis 76
Anhang 89
III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 01: Das Drei-Säulen Modell von Basel II 11
Abbildung 02: Risikogewichtung im Retail-Segment (IRB-Ansatz) 21
Abbildung 03: Risikogewichtung im Corporate-Segment (IRB-Ansatz) 22
Abbildung 04: Eigenkapitalanforderungen in Abhängigkeit vom gewählten Ansatz
22
Abbildung 05: StandardRating der Sparkassen 26
Abbildung 06: BVR-II Rating der Volks und Raiffeisenbanken 30
Abbildung 07: Ablaufschema der Kreditentscheidung 34
Abbildung 08: Zusammenhang Erfolgsfaktoren Erfolgspotenziale 36
Abbildung 09: Erfolgsfaktoren nach WAPPLER 39
Abbildung 10: Ziele und Mittel des Qualitätsmanagements 41
Abbildung 11: Grundpfeiler des Total Quality Management 43
Abbildung 12: Das EFQ-MModell für Excellence 44
Abbildung 13: Einfluss des qualitativen Ratings auf die Finanzierungskosten 57
Abbildung 14: Q-MMaßnahmen die Erfolgsfaktoren wesentlich beeinflussen 58
Abbildung 15: Wirkmodell des positiven Einflusses von Q-MSystemen auf die
Finanzierungskosten von Unternehmen 59
Abbildung 16: Wirkungsverzögerungen von Q-MMaßnahmen 60
Abbildung 17: Untersuchungszeitraum von Singhal Hendricks 62
Abbildung 18: Vergleich einer allgemeinen Investition und einer
Qualitätsinvestition 65
Abbildung 19: Erfolgskette des Qualitätsmanagements 68
IV
Tabellenverzeichnis
Tabelle 01: Eigenmittel der KMU nach Wirtschaftsbereichen (Stand: 2004) 7
Tabelle 02: Eigenkapitalunterlegung nach Basel I 9
Tabelle 03: Zielgruppen und Nutzen von Ratings 15
Tabelle 04: Eigenkapitalunterlegung nach Basel II für Unternehmen mit externem
Rating 17
Tabelle 05: Prinzipielle Vorgehensweise bei den IRB-Ansätzen 24
Tabelle 06: Unterschiede der verschiedenen Rating-Ansätze 25
Tabelle 07: Übersicht zu quantitativen und qualitativen Ratingkriterien (Auszug) 32
Tabelle 08: Umsetzung der Anforderungen des TQM im EFQ-MModell und in der
DIN EN ISO 9000ff 51
Tabelle 09: Maßnahmen im Rahmen der wichtigsten Q-MKriterien 55
Tabelle 10: Änderung des Aktienkurses im Vergleich zum Vorjahr nach Einführung
des TQM 64
Tabelle 11: Erwartete Zahlungsströme bei Implementierung eines präventiven
Q-MSystems 66
Tabelle 12: Hypothetische Wirkungsverzögerungen von Q-MMaßnahmen 69
V
Abkürzungsverzeichnis
Anm. d. Verf. Anmerkung des Verfassers
Aufl. Auflage
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BFuP Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis (Zeitschrift)
BIZ Bank für internationalen Zahlungsausgleich
BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisen-
banken e.V.
BWA Betriebswirtschaftliche Auswertung
CM Controller Magazin (Zeitschrift)
CWG Chemnitzer Wirtschaftswissenschaftliche Gesellschaft
DB Der Betrieb (Zeitschrift)
DGQ Deutsche Gesellschaft für Qualität
DIN Deutsches Institut für Normierung e.V.
DSGV Deutscher Sparkassen- und Giroverband
e.V. eingetragener Verein
EAD Exposure at Default (Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt)
ECAI External Credit Assessment Institutions
EFQM European Foundation for Quality Management
EK Eigenkapital
EN Europäische Norm
EQA European Quality Award
erw. erweiterte
EStG Einkommenssteuergesetz
EU Europäische Union
EZB Europäische Zentralbank
f. folgende
ff. fortfolgende
FMEA Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse
GZ GründerZeiten (Zeitschrift)
HGB Handelsgesetzbuch
IFD Initiative Finanzstandort Deutschland
VI
IfM Institut für Mittelstandsforschung
KMU KVP LGD M Mio.
Mrd.
OECD PD PDCA-Zyklus PIMS QFD QIS QM QZ ROI RWTH S.
sog.
SPI
T 0
Tab.
TQM TS überarb. UMAG VDA vgl.
ZEW
VII
1 Einleitung
Die Finanzierung von Klein- und Mittelstandsunternehmen (KMU) wird in Deutsch- land überwiegend durch Bankkredite vorgenommen. 1 Durch diese starke Verflech- tung der Banken mit den Unternehmen sind die neuen Eigenkapitalanforderungen des Baseler Akkordes II (Basel II) verstärkt in den Blickpunkt der Betrachtung ge- rückt. Nach den Anforderungen von Basel II hat eine Bank einen von ihr vergebe- nen Kredit entsprechend der Bonität des Kreditnehmers mit Eigenkapital zu besi- chern. 2 Im Kern bedeutet dies, dass gemäß des Ausfallrisikos des Kreditnehmers die Bank eine entsprechende Summe an Eigenkapital hinterlegen muss. Mit stei- gendem Risiko steigt damit auch das zu hinterlegende Kapital, welches der Bank für weitere Investitionen dadurch nicht mehr zur Verfügung steht. In diesem Zu- sammenhang haben Ratings, mit denen die Bank das Kreditrisiko zu bewerten hat, an Bedeutung gewonnen. 3 Hierbei gilt: je besser das Rating ausfällt, desto günstiger werden die Konditionen, zu denen sich das jeweilige Unternehmen bei der Bank finanzieren kann. 4 Ist die Durchführung von Ratings bei Großkonzernen, welche Zugang zu internationalen Kapitalmärkten erhalten wollen, ein alltägliches Geschäft, so sind Kreditinstitute seit dem 1. Januar 2007 dazu verpflichtet, auch bei KMU eine entsprechende Beurteilung des Kreditrisikos durchzuführen. 5 Neben der aktuellen Kreditwürdigkeit wird beim Rating auch die unternehmerische Zu- kunftsfähigkeit unter Berücksichtigung von erfolgskritischen Faktoren bewertet. 6 Erfolgskritische Faktoren können durch Qualitätsmanagementsysteme (QM- Systeme) gelenkt und koordiniert und somit beeinflusst werden. 7
Fraglich ist, inwiefern es einem Unternehmen gelingen kann, durch Maßnahmen im Rahmen eines QM-Systems gezielten Einfluss auf die Finanzierungskonditio- nen auszuüben. Der Versuch, diese Frage zu beantworten, stellt den zentralen
1 vgl. von Boehm-Bezing 2002, S. 160
2 vgl. Kolbeck / Wimmer 2002, S. 11 3 vgl. Nagl 2003, S. 11 4 vgl. Nagl 2003, S. 11 5 vgl. Heim 2006, S. 17 6 vgl. Heim 2006, S. 17 7 vgl. Pfeifer 2001, S. 49
1
Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Schrift dar. Dazu soll zu Beginn die aktuelle Lage des Mittelstandes und die starke Verflechtung der KMU mit den Kreditinstituten erläutert werden. In Kapitel drei wird auf die Baseler Eigenkapital- vorschriften genauer eingegangen, da sie die Grundlage für die Gestaltung der Finanzierungskonditionen bilden. Im Anschluss daran erfolgt in Kapitel vier eine Definition des Ratings und dessen Zielgruppen. Die Ansätze, welche der Baseler Ausschuss den Banken zur Erstellung eines Ratings einräumt, werden ebenfalls in diesem Kapitel dargestellt. In Kapitel fünf werden die wesentlichen Rating- Bestandteile anhand von zwei Rating-Modellen (DSGV-Rating, BVR-II-Rating) herausgearbeitet. Eine Definition und Charakteristik wesentlicher Erfolgsfaktoren von KMU erfolgt in Kapitel sechs. Im Anschluss daran soll der Versuch unternom- men werden, Wirkungszusammenhänge zwischen QM-Maßnahmen und einem qualitativen Rating-Ergebnis herauszuarbeiten. Aufbauend auf den Ergebnissen der vorangegangenen Kapitel soll in Kapitel acht ein Wirkmodell konzipiert wer- den, welches die Einflussmöglichkeiten von Maßnahmen im Rahmen eines QM- Systems nachbilden soll. Den Abschluss bildet eine Zusammenfassung der wäh- rend der Arbeit gewonnenen Erkenntnisse.
2
2 Aktuelle Lage des Mittelstandes
2.1 Definition des Mittelstandes
Der Begriff des Mittelstandes ist in der Literatur nicht einheitlich definiert. 8 Über- einstimmend wird jedoch erwähnt, dass sich Klein- und mittelständische Unter- nehmen sowohl qualitativ (z.B. Selbstständigkeit des Unternehmers, Vereinigung des Unternehmers, Kapitalgebers und Leiters in einer Person) als auch quantitativ (z.B. Beschäftigtenzahl, Umsatzvolumen, Bilanzgewinn) von anderen Unterneh- mensgrößen unterscheiden lassen. 9 Umfang und Ausprägung dieser Unterschei- dungskriterien variieren je nach Definition hingegen sehr. In diesem Zusammen- hang stellt KIRCHMAIR fest, dass beispielsweise Mittelstand-Definitionen seitens öffentlicher Hand existieren, sich aber selbst diese bereits auf Bund- und Länder- ebene unterscheiden. 10 Der Autor bemerkt weiterhin, dass auch Banken und Ban- kengruppen den Mittelstand oft nicht einheitlich definieren.
Da erfahrungsgemäß qualitative Merkmale schwer erfassbar sind, hat sich der Rückgriff auf quantitative Unterscheidungskriterien, vor allem auf die Beschäftig- tenanzahl und den Jahresumsatz, als vorteilhaft erwiesen. 11 Das Institut für Mit- telstandsforschung und die Europäische Kommission haben Versuche unternom- men, den Mittelstand quantitativ abzugrenzen. 12 Dabei zählt das Institut für Mit- telstandsforschung all jene Unternehmen zu den KMU, deren Beschäftigtenzahl 500 nicht übersteigt und welche einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro ausweisen. 13 Seitens des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht gehören ledig- lich Unternehmen, welche einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro aus- weisen, den KMU an. 14 Die Europäische Kommission hingegen ordnet alle Unter- nehmen, welche weniger als 250 Beschäftigte und/oder einen Jahresumsatz von
8 vgl. Schüler 2002, S. 40 und vgl. Hundt et. al. 2003, S. 1
9 vgl. z.B. Kley 2003, S. 8; Achleitner / Fingerle 2004, S. 6 ff.; Schüler 2002, S. 40 10 vgl. Kirchmair 2001, S. 178 11 vgl. Schüler 2002, S. 42 12 Die genauen Unterscheidungskriterien sind dem Anhang A1 der vorliegenden Arbeit beigefügt. 13 vgl. Kayser 2001, S. 2 und vgl. Achleitner / Fingerle 2004, S. 7 14 vgl. Baseler Ausschuss 2004, S. 68
3
nicht mehr als 50 Mio. Euro realisieren den KMU zu. 15 In der Literatur wird be- mängelt, dass all diese Definitionsversuche keineswegs mit der realen Finanzie- rungssituation übereinstimmen und demzufolge eine korrigierende Anpassung nach oben – vor allem beim Jahresumsatz – vorgenommen werden müsse. 16 Die- se Forderung beruht allerdings darauf, mittelständische Unternehmen klarer von Großkonzernen unterscheiden zu können. Eine derartige Unterscheidung ist in der vorliegenden Arbeit jedoch nicht nötig, so dass sich hier der Definition des Institu- tes für Mittelstandsforschung angeschlossen werden soll. Des Weiteren sollen im Rahmen dieser Arbeit die Begriffe „Mittelstand“ und „KMU" synonym verwendet werden.
2.2 Wirtschaftliche Stellung
Von den etwa 3,3 Mio. deutschen Unternehmen können ca. 99,6% der Gruppe der
KMU zugeordnet werden. 17 In diesen Unternehmen sind über 70% der sozialversi-
cherungspflichtigen Beschäftigten tätig. 18 Weiterhin werden durch den Mittelstand ca. 46% der Bruttoinvestitionen und etwa 50% der Bruttowertschöpfung in Deutschland getätigt. 19 80% aller Ausbildungsplätze werden durch den Mittelstand repräsentiert. 20 In Deutschland entwickelte Patente werden zu 75% in klein- und mittelständischen Unternehmen konzipiert. 21
Die genannten Zahlen belegen, dass der Mittelstand eine äußerst wichtige Stel- lung innerhalb des deutschen Wirtschaftsumfeldes bezieht. 22 Er ist „heute mehr denn je Leistungs- und Hoffnungsträger für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland“. 23 Gerade durch die hohe Investitionstätigkeit bedarf es einer stärke-
15 vgl. Europäische Kommission 2000, S. 46 und vgl. Achleitner / Fingerle 2004, S. 7 16 vgl. Achleitner / Fingerle 2004, S. 7 17 vgl. Hundt et. al. 2003, S. 2 18 vgl. Schüler 2002, S. 43 und vgl. Hundt et. al. 2003, S. 2 und vgl. Ehlers 2005, S. 1 19 vgl. Hundt et. al. 2003, S. 2 und vgl. Schüler 2003, S. 44.
20 vgl. Hundt et. al. 2003, S. 2 21 vgl. Ehlers 2005, S. 1 22 vgl. EZB 2005, S. 58 23 Koch / Wegmann 2003, S. 13; ähnlich bei Heim 2006, S. 29
4
ren Beachtung des Mittelstandes im Zusammenhang mit den neuen Eigenkapital- vorschriften, da die für die Stabilität der deutschen Volkswirtschaft unbedingt be- nötigte Beständigkeit der KMU maßgeblich durch die Finanzierung bestimmt wird. 24
2.3 Finanzierungssituation
Betrachtet man die Finanzstruktur aller KMU, so kann festgestellt werden, dass nur ca. 15% der ausgewiesenen Bilanzsummen Eigenkapital darstellen (vgl. Tab.1), wodurch deutsche Mittelständler für Konjunkturschwankungen anfälliger werden. 25 Dieser Sachverhalt spiegelt den in der Literatur beschriebenen Eigen- kapitalmangel und die Überwogenheit des Fremdkapitals wieder. 26 Die Dominanz des Fremdkapitals ist vor allem durch die Inanspruchnahme von Bankkrediten durch die KMU (Hausbankprinzip) zu erklären. 27 Diese Bankkredite sind aus steu- erlichen 28 , rechtlichen 29 und aus institutionellen 30 Gründen für KMU attraktive Fi- nanzierungsformen. 31 Die starke Abhängigkeit vom Fremdkapital ist vor allem bei Mittelständlern zu verzeichnen, welche keinen direkten Zugang zum Kapitalmarkt haben. Diese können lediglich 8,8% der Bilanzsumme als Eigenmittel ausweisen. Im direkten Vergleich zu Großunternehmen – welche mit 27,5% Eigenkapital auf- warten können – und KMU, welche als Kapitalgesellschaft firmiert sind (23,4% Eigenmittel), kommt die starke Abhängigkeit der Mittelständler von Bankkrediten noch deutlicher zum Ausdruck. So verwundert es nicht, dass Bankkredite für mit- telständische Unternehmen als wichtigste Finanzierungsform angesehen wer- den. 32 Das traditionelle Hausbanksystem hat dabei anscheinend das Potenzial,
24 vgl. Koch / Wegmann 2003, S. 13
25 vgl. Natusch 2001, S. 144; ähnlich bei Hundt et. al. 2003, S. 3 26 vgl. Koch / Wegmann 2003, S. 19 und vgl. Keiner 2002, S. 21f.
27 vgl. von Boehm-Bezing 2002, S. 161 28 Das Steuerrecht begünstigt die Fremdfinanzierung im Vergleich zur Eigenfinanzierung. 29 Gute dingliche Absicherung des Gläubigers im Konkurs.
30 Die überwiegend vorliegende Rechtsform der Personengesellschaft wirkt beschränkend bezüglich alternativer Finanzierungsformen.
31 vgl. von Boehm-Bezing 2002, S. 160 32 vgl. BMWi 2006, S. 1
5
stabile und langfristige Beziehungen zwischen Unternehmen und Bank zu för- dern. 33 In der Literatur wird jedoch kritisch bemerkt, dass aufgrund der hohen Bankenabhängigkeit der KMU damit zu rechnen sei, dass vor allem Mittelständler „zum Teil stark von den Umstrukturierungen im Bankensektor betroffen sein [wer- den; Anm. d. Verf.]“. 34 Weiterhin wird prognostiziert, dass sich das über die Jahre manifestierte Hausbankprinzip lockern bzw. ändern wird. 35 Hatten in der Vergan- genheit ca. 40% der Mittelständler bei der Kreditfinanzierung lediglich Beziehun- gen zu einer einzigen Hausbank geknüpft 36 , so wird im Kontext mit Basel II empfohlen, zumindest Kontakte zu einer Zweitbank zu halten. 37 Dies wird zum einen damit begründet, dass Unternehmen bei eventuellen unüberbrückbaren Problemen mit ihrer Hausbank auf Finanzierungsalternativen der Zweitbank zu- rückgreifen können und zum anderen gegebenenfalls günstigere Kreditkonditionen verhandelt werden können, wenn das Unternehmen es schafft, die jeweiligen Kre- ditinstitute gegeneinander auszuspielen. 38
Neben der erwähnten Finanzierungsform des Bankkredites bieten sich den mittel- ständischen Unternehmen noch 39
• die Selbstfinanzierung aus Eigenmitteln,
• der Lieferantenkredit und
• die von der Anlagenintensität abhängige Abschreibungsfinanzierung an, welche an dieser Stelle jedoch nur aus Gründen der Vollständigkeit genannt wer- den sollen.
33 vgl. Europäische Kommission 2000, S. 167
34 Hundt et. al. 2003, S. 2 35 vgl. Achleitner / Fingerle 2004, S. 19 und vgl. Menzel / Dobro 2004, S. 94 36 vgl. Ost 2001, S. 455 und vgl. Achleitner / Fingerle 2004, S. 20 und vgl. Pawlik 2001, S. 125 37 vgl. Nagl 2003, S. 48 38 vgl. Nagl 2003, S. 48 39 vgl. hier und im Folgenden von Boehm-Bezing 2002, S. 162
6
Tabelle 1: Eigenmittel der KMU nach Wirtschaftsbereichen (Stand: 2004)
(Quelle: in Anlehnung an Deutsche Bundesbank 2006, S. 51)
7
3 Der Weg von Basel I zu Basel II
3.1 Der Baseler Ausschuss
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, welcher alle drei Monate bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel zusammentritt 40 , wurde im Jahre 1975 von den Zentralratspräsidenten der sog. G-10 Staaten gegründet. 41 Als Anlass dafür werden die hohen Ausfallraten mittelständischer Unternehmen und tendenziell niedrige Zinsmargen im Kreditgeschäft genannt. 42 Zentrales Ziel des Ausschusses ist die Ausarbeitung und Vereinbarung von internationalen Standards und Empfehlungen für Kreditinstitute 43 zur „Entwicklung eines internati- onalen Aufsichtsregel- und Netzwerkes, um die Qualität der Bankenaufsicht welt- weit zu verbessern“. 44 Durch die Standardisierung soll das komplexe und weltwei- te Bankensystem harmonisiert und stabilisiert werden, um somit einheitliche Wett- bewerbsbedingungen zu schaffen und ein Insolvenzrisiko der Kreditinstitute zu verringern. 45 Gelten die Regelungen des Baseler Ausschusses nur für internatio- nal tätige Banken, so bilden sie doch heute schon in über 100 Ländern die Grund- lage nationaler Risikobegrenzungsnormen. 46 Obwohl es sich bei den Regelungen des Baseler Ausschusses keinesfalls um völkerrechtliche Vereinbarungen sondern lediglich um ein „Gentlemen’s agreement“ handelt, konnte dennoch in der Praxis festgestellt werden, dass die Empfehlungen weitaus besser eingehalten werden als so mancher völkerrechtlicher Vertrag. 47
40 vgl. Fischer / Mengers 2001, S. 102
41 vgl. z.B. Ehlers 2005, S. 7; Hundt et. al. 2003, S. 183; Koch / Wegmann 2003, S. 17; Szczesny 2003, S. 41; Heim 2006, S. 25
42 vgl. Koch / Wegmann 2003, S. 17 43 vgl. Heim 2006, S. 25 44 Hundt et. al. 2003, S. 183 45 vgl. Ehlers 2005, S. 7 und vgl. Fischer / Mengers 2001, S. 102 46 vgl. Szczesny 2003, S. 41 und vgl. Achleitner / Fingerle 2004, S. 20 47 vgl. Hundt et. al. 2003, S. 183
8
3.2 Der Baseler Akkord (Basel I)
Der vom Baseler Ausschuss im Jahre 1988 beschlossene und seit 1993 als ver- pflichtend zu beachtende Baseler Akkord (Basel I) regelte seitdem die Kapitalaus- stattung der Banken. 48 Basel I stellte erstmals international geltende Regelungen zu Mindestanforderungen an die Eigenkapitalunterlegung von Banken auf. 49 So waren die Banken seitdem verpflichtet, jeden Kredit mit 8% Eigenkapital (sog. Sol- vabilitätsfaktor) zu unterlegen. 50 Um dem Adressausfallrisiko Rechnung zu tragen, waren die Banken angehalten, einen dem Kreditnehmer entsprechenden Gewich- tungsfaktor (sog. Anrechnungsfaktor) zu berücksichtigen. 51 Die Höhe dieses Fak- tors und dessen Auswirkung auf die zu hinterlegende Eigenkapitalsumme seitens der Kreditinstitute sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Die von der Bank zu hinterlegende Eigenkapitalsumme berechnet sich dabei wie folgt:
Kreditsumme x Anrechnungsfaktor x Solvabilitätsfaktor = zu hinterlegendes EK
Tabelle 2: Eigenkapitalunterlegung nach Basel I
(Quelle: in Anlehnung an Heim 2006, S. 25f.)
48 vgl. z.B. Heim 2006, S. 25; Nagl 2003, S. 11; Fischer / Mengers 2001, S. 102; 49 vgl. Achleitner / Fingerle 2004, S. 20 50 vgl. z.B. Ehlers 2005, S. 7; Hundt et. al. 2003, S. 183; Fischer / Mengers 2001, S. 102; Nagl 2003, S. 11; Heim 2006, S. 25
51 vgl. Heim 2006, S. 25f.
9
Bei der Anwendung von Basel I in der Praxis haben sich jedoch erhebliche Schwachstellen gezeigt. 52 Als zentraler Kritikpunkt wurde hervorgebracht, dass Basel I „einer risikogerechten Betrachtung von Kreditrisiken nicht gerecht wur- de“. 53 Durch die pauschale Hinterlegung von Eigenkapital in Höhe von 8% der Kreditsumme wurden durch die Kreditinstitute alle Unternehmenskredite mit dem gleichen Risiko gewichtet. 54 Dies führte zu einer Subventionierung der Kreditneh- mer schlechter Bonität durch die Kreditnehmer mit guter Bonität. 55 Es sei außer- dem zu beobachten, dass Banken durch eine unangepasste Risikogewichtung einen Anreiz dazu haben, Kredite vorwiegend an risikobehaftete Unternehmen zu vergeben, da risikoärmere Unternehmen nicht bereit wären, unangebracht hohe Risikokosten zu tragen. 56 Als weitere Kritikpunkte wurden vorgetragen 57 :
• Operationelle Risiken werden nicht beachtet.
• Durch die fast ausschließlich quantitative Betrachtung werden qualitati- ve Faktoren kaum berücksichtigt.
• Das Risikoprofil der kreditgebenden Bank wird nur unzureichend in die Betrachtung mit einbezogen, wodurch kein zuverlässiger Indikator über die Risikolage des jeweiligen Kreditinstitutes gebildet werden kann.
Weiterhin wurde der Eigenkapitalverordnung nach Basel I vorgeworfen, sie sei zu unflexibel, um sich den schnell wachsenden Finanzmärkten und seinen Innovatio- nen anpassen zu können. 58
52 vgl. Fischer 2002, S. 25
53 Fischer / Mengers 2001, S: 102 54 vgl. Szczesny 2003, S. 42 und vgl. Ehlers 2003, S. 7 55 vgl. z.B. Ehlers 2003, S. 7; Heim 2006, S. 26; Wildemann 2005a, S. 233 56 vgl. Szczesny 2003, S. 42 57 vgl. hier und im Folgenden Heim 2006, S. 26 58 vgl. Boos / Schulte-Mattler 2001, S. 346; ähnlich bei Fiebiger 2006, S. 36
10
3.3 Die neue Eigenkapitalverordnung (Basel II)
Die Kritiken an Basel I haben den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahre 1999 dazu veranlasst, eine neue Eigenkapitalverordnung (Basel II) 59 für internatio- nal tätige Kreditinstitute zu verabschieden. 60 Der grundlegende Unterschied zur alten Eigenkapitalverordnung besteht darin, dass Banken bei einer Kreditvergabe nunmehr die Bonität des Kreditnehmers stärker differenzieren müssen. 61 Basel II, welches Ende 2006 in Kraft trat, stützt sich dabei auf drei Säulen (vgl. Abb. 1).
(Quelle: in Anlehnung an Heim 2006, S. 27; ähnlich bei Hundt et. al. 2003, S. 8)
Mit der Säule „Mindestanforderungen“ werden neue Eigenkapitalregelungen auf- gestellt, durch die das individuelle Risiko eines Kredits mit Hilfe eines Ratings Be- rücksichtigung findet. 62 Der Solvabilitätsfaktor liegt hier, wie schon bei Basel I, bei 8%. 63 Erfolgte die weitere Gewichtung bei Basel I lediglich durch eine Unterschei- dung der Kreditnehmer in Staaten, Banken oder Unternehmen so wurde die Ge- wichtung bei Basel II um weitere Bonitätsklassen ergänzt, so dass eine differen- zierte Risikobeurteilung erfolgen kann. 64 Dafür ist die Anwendung externer (durch
59 Eine genauere Chronologie von Basel II ist dem Anhang A.2 der vorliegenden Arbeit beigefügt. 60 vgl. z.B. Koch / Wegmann 2003, S. 17; Fischer / Mengers 2001, S. 101; Ehlers 2003, S. 8 61 vgl. z.B. Fischer / Mengers 2001, S. 102; Heim 2006, S. 27 62 vgl. Heim 2006, S. 27f.
63 vgl. EZB 2005, S. 54 64 vgl. Heim 2006, S. 29
11
Ratingagenturen) und interner (durchgeführt vom jeweiligen Kreditinstitut) Ratings gleichberechtigt möglich. 65 In der Literatur wird hierbei angemerkt, dass bei KMU die Einstufung mittels externen Ratings wenig sinnvoll sei. 66 Begründet wird dies damit, dass die Ertragskraft mittelständischer Unternehmen nicht durch eine kom- plexe Struktur unterschiedlicher Beteiligungen verschleiert werde und diese damit leicht einschätzbar sei. 67 Ein gravierender Unterschied zu Basel I liegt darin, dass nach der neuen Eigenkapitalvereinbarung nicht nur das Kreditrisiko und das Marktrisiko, sondern nunmehr auch das operationelle Risiko Einfluss auf die Ei- genkapitalanforderungen ausüben. 68
Mit der zweiten Säule der neuen Eigenkapitalvereinbarungen soll eine aufsichtliche Überwachung – in Deutschland durch die Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht (BaFin) – gewährleistet werden. 69 Dabei sollen durch eine laufende Überprüfung vor Ort die Verfahren zur Risikobeurteilung, die Risikositua- tion des Kreditinstitutes 70 , aber auch deren Eigenkapitalausstattung 71 analysiert werden.
Durch gestiegene Auflagen hinsichtlich einer umfassenderen Veröffentlichung ihrer Geschäftsentwicklung gemäß der Säule „Marktdisziplin“ sollen die Banken und Kreditinstitute zu einer höheren Transparenz und damit zu einem besseren Wettbewerb am Markt beitragen. 72
In der Literatur wird prognostiziert, dass vor allem die Regelungen der ersten Säu- le („Mindestanforderungen“) eine direkte Auswirkung auf die Kreditkonditionen der mittelständischen Unternehmen haben werden 73 , da in Abhängigkeit von der
65 vgl. Ehlers 2005, S. 8
66 vgl. Ehrmann 2005, S. 185 67 vgl. Koch / Wegmann 2003, S. 181 68 vgl. Rams 2003, S. 1 69 vgl. z.B. Heim, S. 28; Koch / Wegmann 2003, S. 18; EZB 2005, S. 55 70 vgl. Heim 2006, S. 28 71 vgl. Koch / Wegmann 2003, S. 18 72 vgl. Heim 2006, S. 28 73 vgl. z.B. Koch / Wegmann 2003, S. 18; Heim 2006, S. 29; Rams 2003, S. 1; Flacke / Siemes 2005, S. 251
12
Ratingeinstufung die Risikogewichtungen und somit auch die Kreditkonditionen stark variieren werden. 74
Damit Basel II sein Hauptziel, die Sicherheit und Stabilität der Kreditinstitute wirk- sam zu fördern, auch verfolgen kann, ist ein reibungsloses Zusammenspiel der drei Säulen nötig. „Die Effektivität dieses Zusammenspiels hängt davon ab, inwie- weit diese drei Säulen, insbesondere das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfah- ren und die Offenlegungspflichten, in allen betroffenen Ländern umgesetzt wer- den.“ 75
74 vgl. Koch / Wegmann 2003, S. 18; ähnlich bei Brezski / Kinne 2004, S. 9 75 EZB 2005, S. 55
13
4 Rating-Ansätze für die Banken
4.1 Definition des Ratings und dessen Zielgruppen
Unter Rating versteht man „ein standardisiertes, möglichst objektives, aktuelles, nachvollziehbares und skaliertes Krediturteil über die Bonität bzw. die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens.“ 76 Ratings können damit als Bewertun- gen verstanden werden, welche die Fähigkeit eines Kreditnehmers, seinen Zah- lungsverpflichtungen in der Zukunft nachzukommen, beschreiben. 77 Als Ergebnis erhält man eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer in den folgenden zwölf Monaten ausfällt. 78 Dabei „wird eine Fülle von Fakten und komplexen Zusammenhängen zu einer Art Kennzahl komprimiert und anhand von Symbolen in eine internationale Finanzsprache übersetzt.“ 79 Neben dem Werturteil wohnt dem Begriff des Ratings vielfach auch eine zweite Bedeutung inne, nämlich die des Beurteilungsverfahrens selbst. 80 Aus Gründen der Unterscheidbarkeit soll sich an dieser Stelle der Vorgehensweise von SCHÜLER angeschlossen werden, so dass im Rahmen der vorliegenden Arbeit mit Rating das Werturteil und mit Ra- ting-Verfahren das Beurteilungsverfahren verstanden werden soll. 81
Zur primären Zielgruppe von Ratings gehören Personenkreise, die ein generelles Interesse an der Beurteilung der wirtschaftlichen Fähigkeit, rechtlichen Bindung und Willigkeit eines Unternehmens besitzen, seinen Zahlungsverpflichtungen voll- ständig und rechtzeitig nachzukommen. 82 Zu diesem Personenkreis zählen der Unternehmenseigentümer, Gesellschafter, Aktionäre, Kreditgeber, Gläubiger und Manager. Generell tragen Mitglieder der primären Zielgruppen die Kosten, welche bei Erstellung des Ratings entstehen.
76 Achleitner / Fingerle 2004, S. 21
77 vgl. Gleißner / Füser 2002, S. 11 78 vgl. Böcker et. al. 2004, S. 8 79 Hundt et. al. 2003, S. 15 80 vgl. Schüler 2002, S. 20 81 vgl. Schüler 2002, S. 20; ähnlich bei Everling 2002, S. 95 82 vgl. Everling 2002, S. 103
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Den Kreis der Sekundärnutzer bilden beispielsweise Kunden, Lieferanten, Ge- schäftspartner, der Staat oder die Öffentlichkeit. Diese Personengruppen sind in der Regel nicht bereit, die Kosten des Rating-Verfahrens zu tragen. Für den Fall, dass ein Rating jedoch von anderer Seite initiiert und veröffentlicht wird, profitieren die Sekundärnutzer davon in Form eines Informationszuwachses. 83 Die nachfolgende Tabelle stellt die Zielgruppen des Ratings und dessen potenziel- len Nutzen übersichtlich dar.
Tabelle 3: Zielgruppen und Nutzen von Ratings
(Quelle: in Anlehnung an Everling 2002, S. 102ff.)
83 vgl. Everling 2002, S. 106
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Die Anwendung von Ratings bei der Bonitätsbeurteilung von potenziellen Kredit- nehmern ist keine Neuentwicklung, die im Rahmen von Basel II erarbeitet wurde, denn schon vorher wurden Kreditnehmer vor der Kreditvergabeentscheidung mit- tels einer Bonitätsanalyse überprüft. 84 Da die bisher existierenden Verfahren je- doch nicht den Anforderungen nach Basel II entsprachen, hat ein Großteil der Banken die Verfahren modifiziert bzw. neu konzipiert. 85 Basel II sieht bei der Boni- tätsprüfung durch die Banken drei Ansätze vor: den Standardansatz, den IRB- Basis-Ansatz und den fortgeschrittenen IRB-Ansatz. 86 Diese Ansätze sollen nach- folgend nähere Erläuterung finden.
4.2 Der Standardansatz
Der Standardansatz basiert auf externen Ratings, welche durch anerkannte Ratin- gagenturen (ECAI) wie z.B. Standard & Poor’s, Moody’s oder Fitch durchgeführt werden. 87 Um vom Ausschuss als „externe Bonitätsbeurteilungsinstitution“ aner- kannt zu werden, muss eine Ratingagentur nachweisen, dass 88
• ihr Beurteilungsverfahren objektiven Kriterien folgt und laufend überprüft wird (Objektivität);
• ihr Rating politisch und ökonomisch unabhängig durchgeführt wird (Unab- hängigkeit);
• ihre Methodologie öffentlich zugänglich ist und Bonitätseinschätzungen für Institutionen im In- und Ausland verfügbar sind (internationaler Zu- gang/Transparenz);
• ihre Informationen zu Beurteilungsmethoden, zum Zeithorizont der Beurtei- lung, zur Bedeutung des Ratings, zu tatsächlich beobachteten Ausfallraten und zu Veränderungen der Bonitätsbeurteilungen in ausreichendem Maße veröffentlicht werden (Veröffentlichung);
84 vgl. Fiebiger 2006, S. 40
85 Fiebiger 2006, S. 40 86 vgl. z.B. Gleißner / Füser 2002, S. 57; Fiebiger 2006, S. 43 87 vgl. z.B. Hundt et. al. 2003, S. 10; Gleißner / Füser 2002, S. 57; vgl. Fiebiger 2006, S. 44 88 vgl. hier und im Folgenden Hundt et. al. 2003, S. 43 und vgl. Baseler Ausschuss 2004, S. 26f.; ähnlich bei Fiebiger 2006, S. 71ff.
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• sie über ausreichende Ressourcen für ein qualitativ hochwertiges Rating verfügt und fortlaufender Kontakt zum gerateten Unternehmen ermöglicht wird (Ressourcen);
• ihre Bonitätseinschätzungen glaubwürdig sind (Glaubwürdigkeit).
Entsprechend der Bonitätsbeurteilung durch externe Ratingagenturen erfolgt im Rahmen von Basel II die Risikogewichtung bei Unternehmen in Höhe von 20%, 50%, 100% oder 150% bei der Kreditvergabe. Durch die dem Rating entspre- chende Gewichtung eröffnen sich im Vergleich zu Basel I den Unternehmen Ver- handlungsspielräume bei der Gestaltung der Kreditkonditionen (vgl. Tab. 4). 89
Tabelle 4: Eigenkapitalunterlegung nach Basel II für Unternehmen mit externem Rating (Quelle: in Anlehnung an Heim 2006, S.32; ähnlich bei Hundt et. al. 2003, S. 11 und Fiebiger 2006, S. 47)
rungen im Aufsichtsbereich dies rechtfertigen.
Wie in Tabelle 4 ersichtlich ist, haben Kreditinstitute im Vergleich zu Basel I ge- mäß des Standardansatzes nach Basel II eine risikoadäquatere Eigenkapitalsum- me zu hinterlegen. Kritisch wird bei der Verwendung des Standardansatzes jedoch
89 vgl. Heim 2006, S. 32
90 Der Baseler Ausschuss benutzt zwar die Notation der Risikoklassen nach Standard & Poor’s, räumt dieser jedoch keine Bevorzugung oder Empfehlung ein. (vgl. Basel Committee on Banking Supervision 2006, S. 19; ähnlich bei Fiebiger 2006, Fußnote 123 S. 45 und bei Deutsche Bundes- bank 2004, S. 77); Eine Übersicht zu den bekanntesten Ratingcodes befindet sich im Anhang A.3. 91 vgl. Szczesny 2003, S. 47
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Dipl.-Ing. Thomas Purdel, 2007, Analyse und Bewertung des Einflusses von Qualitätsmanagementsystemen auf die Finanzierungskonditionen mittelständischer Unternehmen, Munich, GRIN Publishing GmbH
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