2
Inhaltsübersicht
Kapitel Seite
Abkürzungsverzeichnis 4
Übersicht der Grafiken 7
1. Einleitung zum Thema Preisstatistik 8
2. Begriffsdefinition 8
2.1. Preisnotierung 8
2.2. Preismesszahl 9
2.3. Preisindex 9
2.4. Warenkorb und Wägungsschema 10
2.4.1. Warenkorb 10
2.4.2. Wägungsschema 11
3. Häufig angewandte Preisindizes 12
3.1. Preisindex nach E. Laspeyres 12
3.2. Preisindex nach H. Paasche 13
3.3. Preisindex nach I. Fisher 13
4. Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) 14
4.1. Hintergrund 14
4.2. Umsetzung des HVPI 15
4.2.1. Stufe 1 der Umsetzung des HVPI 16
4.2.2. Stufe 2 der Umsetzung des HVPI 16
4.3. Berechnung des HVPI 19
4.3.1. Bestimmung von Referenzzeiträumen 20
4.3.1.1. Festlegung eines Index-Referenzzeitraumes 20
4.3.1.2. Festlegung eines Gewichts-Referenzzeitraumes 21
4.3.2. Preisindizes für Elementaraggregate 22
3
Kapitel Seite
4.4. Der EVPI und der VPI-EWU 23 4.4.1. Der EVPI 23 4.4.2. Der VPI-EWU 23 4.5. Abschliessende Bemerkung zum HVPI 25
Anhang Ermittlung der Elementaraggregate im HVPI 26
Literaturverzeichnis 32
4
Abkürzungsverzeichnis:
q : Mengen p : Preise L P 0 : Preisindex nach E. Laspeyres
t P P 0 : Preisindex nach Paasche
t F P 0 : Preisindex nach Fisher
t ) ( ),..., 1 ( 0 n p p o : Preise der Basisperiode 0
) ( ),..., 1 ( n p p : Preise der Berichtsperiode t
t t ) ( ),..., 1 ( n q q : Mengen der Basisperiode 0
0 0 ) ( ),..., 1 ( n q q : Mengen der Berichtsperiode t t t A : Österreich B : Belgien COICOP : Classification of individual Consumption by Purpose
COICOP/HVPI : COICOP, angepasst an die Bedürfnisse der HVPI
5
COICOP-VPI : Classification of individual Consumption by Purpose,
angepasst an die Bedürfnisse der nationalen VPI D : Deutschland DK : Dänemark E : Spanien EG : Europäische Gemeinschaft EL : Griechenland EU : Europäische Union EVPI : Europäischer Verbraucherpreisindex EWU : Europäische Währungsunion F : Frankreich FIN : Finnland HVPI : Harmonisierter Verbraucherpreisindex I : Italien IRL : Irland IS : Island
6
L : Luxemburg N : Norwegen NL : Niederlande P : Portugal S : Schweden StabG : Stabilitätsgesetz UK : Grossbritanien VGR : Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung VPI : Verbraucherpreisindex VPI-EWU : Verbraucherpreisindex der Europäischen
Währungsunion
7
Übersicht der Grafiken
Grafik Bezeichnung Seite
1 Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten 9
2 Wägungsschemata für den Preisindex für die 10
3 Neu in den HVPI aufgenommene bzw. deutlich 15
erweiterte Positionen
8
1. Einleitung zum Thema Preisstatistik
Die Preisstatistik stellt einen wesentlichen Bestandteil der Wirtschaftsstatistik dar. Eine der wichtigsten Aufgaben ist es daher, die Stabilität der Preisniveaus aufzuzeigen. Das StabG schreibt dazu analog §1 Erfordernisse der Wirtschaftspolitik. Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen das Erfordernis des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu treffen, dass sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen. Die Preisstatistik kann in zwei Bereiche aufgeteilt werden. Ein Bereich befasst sich mit der Preisnotierung, der andere mit Preisindizes. Die Preisnotierung ist die Erfassung von Preisen einzelner Güter ( Waren und Dienstleistungen ) in absoluten Größen ( z. B. DM ). Preisindizes sind relative Größen für einen Korb von Waren. Sie sollen Auskunft über die Preisveränderung vieler Güter geben.
Im Folgenden werden die Unterschiede und Verwendungszwecke einzelner Preisindizes näher beschrieben. Ein Schwerpunkt soll hierbei auf dem HVPI ( Harmonisierter Verbraucherpreisindex ) liegen, welcher den Vergleich der unterschiedlichen Indizes in den europäischen Staaten erleichtern soll.
2. Begriffsdefinition
2.1. Preisnotierung
Unter einer Preisnotierung 1 versteht man die Erfassung von Preisen einzelner Güter in absoluten Grössen ( z. B. DM ). Preisnotierungen dienen u. a. als Basis zur Errechnung von Preisindizes.
1 Vgl. v.d.Lippe, Wirtschaftsstatistik a.a.O., S. 402
9
Beispiel: Gut 1 5 DM
2.2. Preismesszahl
Unter einer Preismesszahl versteht man die Preisveränderung eines einzelnen Gutes über einen bestimmten Zeitraum. Hierfür wird ein Quotient aus den zu vergleichenden Preisen gebildet.
) 1 ( / ) 1 ( p p t
0
Beispiel: Preis Gut 1 1997 / Preis Gut 1 1995
15 / 12 = 1,25
Ergebnis: Der Preis von Gut 1 war im Jahr 1997 um 25% höher als im Jahr 1995.
2.3. Preisindex
Der Preisindex ist i.d.R. ein summerisches Mass von Preisveränderungen ( im zeitlichen Vergleich ). Man erfasst also die Veränderung einer Menge von Preisen für Waren und Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum in nur einem Wert. Dies ermöglicht einen besseren Vergleich, da nicht für jede einzelne Ware oder Dienstleistung ein eigener Wert aufgeführt wird. In der
10
Praxis haben die einzelnen Güter oder Dienstleistungen jedoch eine unterschiedliche Bedeutung. Sie werden daher unterschiedlich stark bewertet. Viele Preisindizes verwenden aus diesem Grunde gewichtete Mittel. Die genaue Berechnung einzelner Preisindizes wird unter Punkt 3 genauer beschrieben.
Veränderung d. Preisindizes für die
1,4
1,2 Prozent
1,0
0,8
0,6
0,4
0,2
0,0
Grafik 1 2
2.4. Warenkorb und Wägungsschema
Warenkorb und Wägungsschema werden häufig in einem Atemzug genannt. Oft wird der Unterschied der beiden Begriffe nicht deutlich, und es kommt zu Verwechslungen. Es besteht deshalb die Gefahr der Fehlinterpretation.
2.4.1. Warenkorb
Wie schon unter Punkt 2.3. erwähnt, fasst der Preisindex eine Menge von Waren und Dienstleistungen und deren Preise zusammen. Die Gesamtheit dieser Produkte wird als Warenkorb bezeichnet. In Deutschland wird dieser
2 Vgl. Statistisches Bundesamt, Mitteilung für die Presse, Wiesbaden, 29.02.2000
11
vom Statistischen Bundesamt erstellt 3 . Er beinhaltet ca. 750 Waren und Dienstleistungen, die stellvertretend den gesamten Verbrauch und die Nachfrage repräsentieren. Die im Warenkorb enthaltenden Güter und Dienstleistungen werden dem jeweiligen Verbrauchsverhalten angepasst. Deshalb wird in regelmässigem Abstand überprüft, inwiefern der Warenkorb noch den aktuellen Verbrauchsgewohnheiten entspricht. Neue Produkte entstehen, andere verlieren an Bedeutung oder verschwinden ganz vom Markt. Bei der letzten Aktualisierung im Jahr 1995 wurde so z. B. das Mobiltelefonieren in den Warenkorb aufgenommen. Jedoch verändert sich das Verbrauchsverhalten nicht spontan, sondern über einen längeren Zeitraum. Das Statistische Bundesamt aktualisiert den Warenkorb i.d.R. in all den Jahren, die auf 0 oder 5 enden.
2.4.2. Wägungsschema
Wie schon unter Punkt 2.3 erwähnt, werden die im Warenkorb befindlichen Waren und Dienstleistungen unterschiedlich gewichtet. Das Statistische Bundesamt quantifiziert jeden im Warenkorb befindlichen Artikel je nach dessen Bedeutung für die Gesamtheit der privaten Haushalte. Die Gewichtung erfolgt aus den Ergebnissen einer Einkommens- und Verbrauchstichprobe, die alle fünf Jahre durchgeführt wird.
3 Vgl. Anhang S. 28 a.a.O., Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte
12
Wägungsschema für den Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in
Grafik 2 5
3. Häufig angewandte Preisindizes 3.1. Preisindex nach E. Laspeyres (1871)
Es wurde bereits festgestellt, das nur ein Index aus gewichteten Mitteln eine repräsentative Aussagekraft hat. Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die einzelnen Werte zu gewichten.
Einen der meistverwandten Preisindizes entwickelte E. Laspeyres im Jahre 1871. In den nach seinem Namen benannten Preisindex werden die einzelnen Werte mit Gewichten der Basisperiode bewertet.
4 Vgl. Statistisches Bundesamt, Mitteilung für die Presse, Wiesbaden, 29.02.2000
5 Vgl. Anhang S. 28 a.a.O., Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte
13
Der Preisindex von Laspeyres ist definiert als:
1 Der Preisindex von Laspeyres wird auch zur Berechnung des Deutschen
Preisindex für die Lebenshaltung verwendet.
3.2. Der Preisindex nach H. Paasche (1874)
Etwa zur gleichen Zeit wie Laspeyres entwickelte auch H. Paasche einen
Preisindex. Jedoch bewertet er seine Werte mit Gewichten der Berichtsperiode.
Der Preisindex von Paasche ist definiert als:
1 Der Preisindex nach Paasche wird z.B. in Grossbritanien verwendet.
3.3. Der Preisindex nach I. Fisher
Der Preisindex von I. Fisher versuchte nun, die Preisindizes von Laspeyres und
Paasche miteinander zu verbinden. Er ermittelt aus den beiden Berechnungen
das geometrische Mittel. Der nach diesem Verfahren errechnete Wert muss
also zwischen denen von Laspeyres und Paasche liegen.
Der Preisindex von Fisher ist definiert als:
0 = P L F P P P t t t 0 0
14
Der Ansatz von Fisher wird zur Preisindexberechnung in den Vereinigten Staaten verwendet.
4. Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex ( HVPI )
4.1. Hintergrund
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) beschlossen 1992 einen weiteren grossen Schritt zur Europäischen Integration. In den sogenannten Verträgen von Maastricht wurden vier Konvergenzkriterien festgelegt. Das Einhalten dieser Kriterien war Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme an der EU. Eines der 4 Kriterien war die Preisstabilität. Die daraus errechnete Inflationsrate darf um nicht mehr als 1 ½ Prozentpunkte über der Inflationsrate der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen. Jedoch berechnen die einzelnen Staaten ihre jeweiligen Preisindizes auf unterschiedliche Weise. Einige unterschiedliche Berechnungen wurden bereits unter Punkt 3 aufgezeigt. Hinzu kommt, dass die Verbraucherpreisindizes (VPI) in einigen Staaten als Indizes für die Lebenshaltungskosten, in anderen als reine Preisindizes bezeichnet werden.
Nationale VPI werden also nicht nur unterschiedlich berechnet, sie enthalten auch unterschiedliche Waren und Dienstleistungen. Dies betrifft vor allem Ausgaben für das Wohnen im eigenen Heim, viele Waren und Dienstleistungen des Gesundheitswesens, Dienstleistungen im Bildungswesen und viele Versicherungsdienstleistungen. Der Erfassungsbereich für die ausgewählten Waren und Dienstleistungen wurde dennoch für alle Mitgliedstaaten einheitlich festgelegt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es einen einheitlichen Warenkorb oder ein einheitliches Wägungsschema gibt. Nationale Verbrauchsgewohnheiten sollen weiterhin in die HVPI einfliessen. Aus diesem Grund deckt der HVPI auch nicht den vollständigen Erfassungsbereich der nationalen
15
VPI ab. Beispielsweise werden seit Januar 2000 89,4 % des deutschen Preisindex für die Lebenshaltung durch den HVPI abgedeckt. Eine erneute Erweiterung des Erfassungsbereiches ist für Januar 2001 geplant. Ziel war es daher, einen harmonischen Verbraucherpreisindex zu erstellen, der die Indizes der einzelnen Staaten vergleichbar macht, ohne jedoch auf nationale Eigenschaften und Besonderheiten vollständig zu verzichten. Am
23. Oktober 1995 erliess der Europäische Rat deshalb eine Verordnung 6 . Diese galt als Rechtsgrundlage für die Erstellung des Harmonisierten Verbraucherpreisindex.
In ihr wurde festgelegt, dass der HVPI auf den Preisen für Waren und Dienstleistungen basiert, die zur direkten Befriedigung der
Verbraucherbedürfnisse zum Kauf angeboten werden. Es handelt sich also um einen „reinen Preisindex“.
4.2. Umsetzung des HVPI
Die Preisindizes der einzelnen Mitgliedstaaten wurden für landesinterne Zwecke entwickelt. Trotz einer ganzen Reihe von Gemeinsamkeiten gibt es erhebliche konzeptionelle und methodische Unterschiede. Daraus zu schliessen, dass es „richtige“ oder „falsche“ Preisindizes gibt, ist jedoch nicht möglich, da sie unterschiedliche, nationale Verbrauchsgewohnheiten widerspiegeln.
Die Staaten einigten sich auf eine Umsetzung des HVPI in mehreren Stufen. Eine Einführung ein einem Schritt war aus einer Vielzahl organisatorischer, ökonomischer und mathematischer Gründe nicht möglich.
6 Vgl. Verordnung (EG) Nr. 2494/ 95 des Rates, AB1. Nr. L 257/ 1. 27.10.1995
16
4.2.1. Stufe 1 der Umsetzung des HVPI
Die Staaten entwickelten ab 1996 einen vorläufigen Satz von
Verbraucherpreisindizes (Interimsindizes). Diese stützten sich vollständig auf Daten, die auch zur Berechnung der nationalen Indizes herangezogen wurden. Ihre Aufgabe war es, wie bereits erwähnt, eine möglichst identische Erfassung der Waren und Dienstleistungen herzustellen. Einige Kategorien wurden nicht berücksichtigt, da es nicht möglich war, in der zur Verfügung stehenden Zeit ein vergleichbares Verfahren für die Erfassung dieser Waren und Dienstleistungen zu schaffen. Hierbei geht es vor allem um Ausgaben für den Erwerb von Wohneigentum zur eigenen Nutzung und Ausgaben für Gesundheit und Bildung. Andere Positionen, die in einigen nationalen VPI nicht erfasst wurden, wie insbesondere alkoholische Getränke und Tabakwaren, wurden nun für alle Mitgliedstaaten einbezogen.
4.2.2. Stufe 2 der Umsetzung des HVPI
Am 7. März 1997 wurden erstmals HVPI durch Eurostat, das Statistische Amt der Europäischen Union, den Statistischen Ämtern der 15 einzelnen
Mitgliedstaaten der EU sowie für Norwegen und Island veröffentlicht. Sie beginnen mit dem Berichtsmonat Januar 1997. Ausserdem wurden Vergleichsdaten für die Jahre 1995 und 1996 erstellt. Sie ersetzen die vorläufigen Indizes der Stufe 1.
Im Gegensatz zu den Interimsindizes, wurden eine Reihe von Verbesserungen vorgenommen. Sie wurden in mehreren Breichen der Methodik und in Ihrem Erfassungsbereich harmonisiert. Der Erfassungsbereich wird als eine relativ neue Systematik der Verbraucherausgaben, der sog. COICOP, definiert. Die für den HVPI gewählte Klassifikation wird als COICOP/ HVPI bezeichnet. Dieses kommt vor allem dem Wunsch nach dem Erhalt nationaler Verbrauchsgewohnheiten nach.
17
Einige weitere Veränderungen gegenüber dem vorläufigen VPI sollen im Folgenden aufgezeigt werden.
a) Erweiterung des Erfassungsbereiches
Der deutlich eingeschränkte Erfassungsbereich der vorläufigen VPI konnte um eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen ergänzt werden. Nun wurden beispielsweise auch Versicherungen für Fahrzeuge und Wohnhäuser, Pauschalreisen, Bankdienstleistungen und rezeptfrei erhältliche Gesundheitsgüter in der HVPI aufgenommen. Seit der ersten Berechnung von HVPI wurde der Erfassungsbereich stufenweise erweitert.
Dies soll auch in Zukunft noch weiter fortgeführt werden. Die u.a. Tabelle zeigt diejenigen Positionen, die seit Januar 2000 neu bzw. deutlich erweitert in den HVPI mit aufgenommen wurden.
Neu in den HVPI mit aufgenommen bzw. deutlich erweitert wurden folgende Positionen:
7 Vgl. Statistisches Bundesamt, Mitteilung für die Presse, Wiesbaden, 29.02.2000
18
b) Anpassung bei Qualitätsveränderungen
Die HVPI sollen ein Mass für eine Veränderung der Preise darstellen. Eine Veränderung der Qualität eines Produktes muss deshalb herausgerechnet bzw. einheitlich bewertet werden. Die Mitgliedstaaten einigten sich aus diesem Grund auf eine Einführung von Mindeststandards. Diese sollen eine einheitliche Erfassung von Qualitätsveränderungen gewährleisten. Eine „automatische Verknüpfung“ ist nicht erlaubt. Von einer „automatischen Verknüpfung“ spricht man, wenn der Preisunterschied zweier aufeinanderfolgender Zeiträume einzig auf die Qualitätsunterschiede zurückgeführt wird. Eine Preisveränderung würde sich somit nicht in den HVPI niederschlagen. Dies führt zu einer Unter- bzw. Überbewertung der Inflationsrate.
c) Einheitliche Formel für die Berechnung der Indizes auf unterster Ebene (Elementaraggregate)
Der HVPI soll nach Beschluss der Mitgliedstaaten ein Index vom Typ Laspeyres sein. Er fasst monatliche Preisentwicklungen zu einer Prozentzahl zusammen. Dabei werden die einzelnen Waren und Dienstleistungen unterschiedlich bewertet. Diese Gewichtung bezieht sich auf die Bedeutung des jeweiligen Produktes für die entsprechende Indexbevölkerung. Die Mitgliedstaaten legten Regeln für die Gewichtung fest. Entscheidend für diese Bewertung sind die Elementaraggregate. Dies ist die niedrigste Ausgabenebene, für die Ausgabengewichtungen bekannt sind. Sind keine Gewichtungen verfügbar, werden die Elementaraggregate anhand von
Preisaggregierungen ermittelt. Die Mitgliedstaaten können die Elementaraggregate entweder als geometrisches Mittel oder aus arithmetisch gemittelten Durchschnittspreisen der Berichtsperiode und
19
der Basisperiode berechnen. Die für die Errechnung der Preisaggregate angewendeten Formeln werden unter Punkt 4.3.2. aufgezeigt 8 .
d) Aktualität der Stichprobe
Die Mitgliedstaaten einigten sich darauf, dass Waren und Dienstleistungen, die am Markt nahezu vollständig verschwunden sind, durch neue ersetzt werden. Es ist ferner verboten, fehlende Preismeldungen durch die ermittelten Preisbeobachtungen der vorherigen Periode zu ersetzten. Dies führte in der Vergangenheit häufig zu Verfälschungen der einzelnen Daten.
e) Einbeziehung neuer Produkte
Es wurde häufig beanstandet, dass VPI keine neuen Produkte in den Warenkorb aufnehmen. Diese Beanstandung sollte sich nicht gegen den HVPI richten können. Aus diesem Grund werden Produkte neu in den HVPI Warenkorb aufgenommen, wenn ihr Verkaufsvolumen mehr als ein Tausendstel der gesamten Verbraucherausgaben eines Mitgliedstaates erzielt.
f) Gemeinsame Klassifikation
Der Berechnung des HVPI liegt die Klassifikation COIPOP/HVPI zugrunde. Eine international vergleichbare Analyse der Inflation kann somit ermöglicht werden.
4.3. Berechnung des HVPI
Der HVPI ist allgemein definiert als gewichtetes Mittel der Teilindizes.
H
8 Vgl. Anhang S. 26 a.a.O., Ermittlung der Elementaraggregate im HVPI
20
4.3.1. Bestimmung von Referenzzeiträumen
Bei der Erstellung von HVPI spielen drei Referenzzeiträume eine wichtige Rolle. Auf zwei dieser Referenzzeiträume soll im Folgendgen näher eingegangen werden.
4.3.1.1. Festlegung eines Index-Referenzzeitraumes
Wie bereits erwähnt, basieren die HVPI auf den nationalen Verbraucherpreisindizes. Um eine harmonische Errechnung zu ermöglichen, müssen eine Reihe von Grundvoraussetzungen geschaffen werden. Eine dieser Voraussetzungen ist es, einen Index-Referenzzeitraum zu schaffen. Dies ist der Zeitraum, für den der Index auf 100 gesetzt wird. Die HVPI Verordnung setzt für den Index-Referenzzeitraum das Jahr 1996=100 fest. Dieser Zeitraum stellt den Basiszeitraum für eine Errechnung nach dem Laspeyres Index dar. Die meisten Mitgliedstaaten aktualisieren die Gewichte alle fünf Jahre. Jedoch gibt es Staaten, die nicht mit solch einer festen Referenz arbeiten, sondern einen Kettenindex mit jährlicher Aktualisierung der Gewichte zur Berechnung heranziehen. Es musste also erst einmal eine „Umbasierung“ auf den gemeinsamen Index 1996 durchgeführt werden. Jede Bewegung des HVPI wird somit mit Bezug auf das mittlere Preisniveau von 1996 ausgedrückt. Für die Umstellung eines nationalen Preisindex mit der Basis=1994 auf den gemeinsamen Index-Referenzzeitraum=1996 wird folgende Gleichung verwendet:
= H F 98 96 H W H F 96 94 94 96 94
wobei H der Gesamt HVPI für Februar 1998 mit 1996=100, H der
98 96 F 98 94 F
Gesamt HVPI für Februar 1998 mit 1994=100, 94 H der Gesamt HVPI für das
96
21
Jahr 1996 (Jahresmittel) mit 1994=100, H 98 i F 94
COICOP/ HVPI Kategorie mit 1994=100 ist, während i W 94 die Gewichte der
Kostenpositionen mit dem Referenzjahr 1994 sind.
4.3.1.2. Festlegung eines Gewichts-Referenzzeitraumes (Preisaktualisierung)
Neben dem Index-Referenzzeitraum gibt es eine weitere Art des
Referenzzeitraumes. Dieser behandelt den Zeitraum, für welchen die Ausgaben
für die Gewichte abgeleitet werden. Dieser wird als Gewichts-Referenzzeitraum bezeichnet. Auch hier gibt es innerhalb der nationalen VPI
der Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede. Eine Harmonisierung erfolgt
durch eine Umstellung der Gewichts-Referenzzeiträume. Diese wird auch als
Preisaktualisierung bezeichnet. Eine Preisaktualisierung bedeutet eine jährliche
Anpassung der Gewichte der einzelnen Preise. Dabei werden die
Veränderungen des HVPI auf das mittlere Preisniveau in 1996 und später auf
jeden Dezember ab 1996 ausgedrückt. Die Gewichte werden also an die
Änderung des HVPI angepasst und neu mit Eins bewertet. Am Beispiel der
unter 4.3.1.1. aufgezeigten Formel wird für die Positionsgewichte mit dem
Referenzjahr 1994 eine Preisaktualisierung auf das Jahr 1996 unter
Anwendung folgender Formel durchgeführt:
H F 96
Dies kann wie folgt erreicht werden:
i i W W = i 96 94 94 W ∑ ) 96 ( 94 i i W W
96 94 94
i H = i F 98 94 H F 98 96 i H
96 94
22
Daraus folgt:
∑ = W H
98 96 F
Auf diese Weise kann der HVPI nun mit der selben Formel für alle
Mitgliedstaaten berechnet werden. So stellt sich der HVPI für 1998 mit dem
Index-Referenzzeitraum 1996=100 und unter Berücksichtigung von Dezember
1997 und Dezember 1998 wie folgt dar:
= H
98 96 F
∑ ∑ ∑ = i i i i i i * * H W H W H W
98 97 ) 97 ( 3 97 96 ) 96 ( 2 96 96 ) 96 ( 1 F D D D D D D
=
= = = wobei Q Q Q Q die Verbrauchsmengen aus 1994 sind.
94 3 2 1
4.3.2. Preisindizes für Elementaraggregate
Wie schon unter Punkt 4.2.2. erwähnt, kann man die Preisindizes für
Elementaraggregate wie folgt berechnen:
1 ∑ t p n
Quotient der arithmetisch gemittelten Preise 1 ∑ b p n
23
[ ]
p
dabei ist:
t p : der aktuelle Preis b p : der Referenzpreis n : die Preisanzahl im Elementaraggregat
4.4. Der EVPI und der VPI-EWU
Zusätzlich zu den HVPI berechnet Eurostat zwei weitere Indizes, den EVPI und den VPI-EWU.
4.4.1. Der EVPI
Der EVPI wird als gewichtetes Mittel der HVPI der 15 EU-Mitgliedstaaten berechnet. Das Gewicht eines Mitgliedstaates entspricht dabei seinem Anteil an den Konsumausgaben der privaten Haushalte der EU insgesamt. Es ist sinnvoll und richtig, die Mitgliedstaaten nicht anhand von Werten, die von finanziellen und anderen Faktoren abhängig sind, zu beurteilen. Auf diese Weise kann mit dem EVPI Index eine Indexzahl für die Preisstabilität aller EU-Mitgliedstaaten dargestellt werden.
4.4.2. Der VPI-EWU
Der VPI-EWU ist nach den selben Vorgaben wie der EVPI konzipiert worden. Zur Errechnung wird ein gewogenes Mittel aller an der Europäischen Währungsunion teilnehmenden Ländern ermittelt. Die Gewichte können sich
24
jährlich ändern, da sie auf den jeweiligen Privatverbrauchsanteil im Vergleich zum EWU-Gesamtanteil bezogen werden. Da es innerhalb der EWU unterschiedliche Währungen gibt, wurde ein fester Umrechnungskurs der jeweiligen Landeswährung in Euro bestimmt. So handelt es sich beispielsweise bei den Ländergewichten, die 1998 herangezogen wurden, um Daten der VGR von 1996, die anhand der HVPI der teilnehmenden Länder für Dezember 1997 auf die Preise von Dezember 1997 aktualisiert wurden.
Für die Berechnung des VPI-EWU für Januar 1999 ergibt sich folgende Formel:
X M ) ( J 99 96
dabei ist:
) ( J X M : VPI-EWU zum 1. Januar 1999 für die X an der EWU
99 96
teilnehmenden Länder mit 1996=100; m m c : 1995 und 1996 verwendetes Ländergewicht-Daten der VGR für 1996,
96 m c : 1997 verwendetes Ländergewicht-Daten der VGR für 1996 zu D ) 96 ( 96 Preisen von Dezember 1996, m c : 1998 verwendetes Ländergewicht-Daten der VGR für 1996 zu D ) 97 ( 96
Preisen von Dezember 1997, und m c : 1999 verwendetes Ländergewicht-Daten der VGR für 1997 zu D ) 98 ( 97
Preisen von Dezember 1998;
4.5. Abschliessende Erläuterungen zum HVPI
In den eben aufgeführten Punkten wurde der HVPI ausführlich dargestellt. Trotz seiner eingeschränkten Aussagefähigkeit, den Schwierigkeiten einer harmonischen Berechnung und einem begrenzten Erfassungsbereich hat sich der HVPI zu einem der wichtigsten europäischen Wirtschaftsindikatoren für die Preisstabilität entwickelt. Er wird seit Januar 1997 zusammen mit rund 100 Teilindizes für wichtige Gütergruppen monatlich veröffentlicht. Eine genaue Auflistung aller monatlich veröffentlichten Dokumente ist im Anhang enthalten.
Vor allem die Europäische Zentralbank nutzt den HVPI und dessen Ergebnisse inzwischen konsequent. Auch ausländische Anfragen beim Statistischen Bundesamt beziehen sich immer mehr auf den HVPI. Er hat sich als Indikator für die Preisstabilität etabliert. Luxemburg hat als erster Mitgliedstaat seinen nationalen VPI abgeschafft und nutzt inzwischen ausschliesslich den HVPI zur Errechnung der Preisentwicklung. Ob dies in Zukunft auch in anderen Mitgliedstaaten möglich ist, ist derzeit noch nicht abzusehen. Fest steht, die Veröffentlichung der HVPI erzeugte sowohl in den Medien als auch bei den Nutzern ein positives Echo und ist als Vergleichsgrundlage der Mitgliedstaaten untereinander nicht mehr wegzudenken.
27
Monatliche HVPI Veröffentlichungen der Kommission:
- die alle Positionen umfassenden HVPI für sämtliche EU-Mitgliedstaaten zuzüglich Island und Norwegen
- den Europäischen Verbraucherpreisindex (EVPI)
- den Index für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
- etwa 100 Teilindizes, ihre entsprechenden Gewichte und gewichteten Durchschnittswerte (EVPI und EWR) und
- die Ländergewichte
Über die HVPI und deren Teilindizes werden folgende Informationen bereitgestellt:
- die monatliche Höhe des Index
- die monatliche Veränderung
- die jährliche Veränderung
- der Index im Jahresdurchschnitt und
- die Veränderung im Jahresdurchschnitt
Quote paper:
Stephan Matthiesen, Boris Jaschik, 2000, Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex als vergleichbarer Indikator der Preisstabilität der EU-Mitgliedstaaten, Munich, GRIN Publishing GmbH
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Berlin als Faktor der deutschen Westintegration von 1948 bis 1961
Politics - Political Systems - History
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Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
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Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
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Script, 46 Pages
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
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Elaboration, 39 Pages
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Die Pflichten der EU-Mitgliedstaaten zum Abbau versorgungspolitisch mo...
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TERM 2000: Zusammenfassung
EEA European Environment Agency
Frank Mertens
Genial.
Eine gelungene Arbeit! Vollständige Abbildung des Themas. Für jeden "Bänker" eine Pflichtlektüre!!!
on Saturday, September 30, 2000-