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Research Paper (Pre-University), 2003, 21 Pages
Author: Lukas von Kohout
Subject: Mathematics - Stochastics
Details
Institution/College: Beethoven-Gymnasium
Tags: Mathematische, Aspekte, Bundestagswahlsystems, Mathematik, Leistungskurs
Year: 2003
Pages: 21
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-06076-4
File size: 259 KB
Meiner Meinung nach eine ganz gut Zusammenfassung über das deutsche System die man sonst online nicht so findet. Kritik erwünscht!
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Fulltext (computer-generated)
Mathematische Aspekte des
deutschen Bundestagswahlsystems
Lukas von Kohout
Eine Facharbeit
im
Leistungskurs Mathematik
bei Herrn Dipl. math. Welke
am Beethoven Gymnasium Bonn
Jahrgang 12.2.
2002/2003
,,Das Heil der Demokratien, von welchem Typus und Rang sie immer
seien, hängt von einer geringfügigen technischen Einzelheit ab: vom
Wahlrecht.
Alles andere ist sekundär."
(Jose Ortega y Gasset, spanischer Kulturphilosoph)
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Seite 1
1. Grundlagen unserer Bundestgaswahl
Seite 1
2. Von d′Hondt zu Hare-Niemeyer
2.1. Das d′Hondtsche System, Ursprünge und Entwicklungen
Seite 3
2.2. Grund zum Wechsel
Seite 4
3. Hare-Niemeyer
3.1. Das Hare-Niemeyer-Verfahren
Seite 6
3.2. Paradoxien
3.2.1. Population-Paradox
Seite 7
3.2.2. New-state-Paradox
Seite 8
3.2.3. Alabama-Paradox
Seite 8
4. Bundestagswahl 2002
4.1. Berechnung der Sitzverteilung im 15. deutschen Bundestag
Seite 9
Quellen- und Literaturverzeichnis
Seite 13
Danksagung
Seite 14
Einleitung
Da der prozentuale Anteil einer Partei nicht zwingend ganzzahlig ist muss man ein
Verfahren entwickeln um die Sitze in der Versammlung angemessen zu vergeben.
Ich schreibe angemessen und nicht gerecht, da es praktisch und vor allem mathematisch
kein gerechtes Wahlsystem gibt. Es gibt auch kein bestes System, da jeder Staat und
jede Gesellschaft andere Bedürfnisse haben. Um in dieser Frage wenigstens eine
Empfehlung aussprechen zu können muss man mathematische, politische und
juristische Aspekte berücksichtigen. Im folgenden möchten wir uns auf Ersteres
beschränken und versuchen zu zeigen welche mathematischen Einzelheiten, Vor- und
Nachteile sowie Paradoxien das deutsche Bundestagswahlsystem aufweist. Der Einfluss
des Wahlrechts und auch der Wahlmathematik ist wie Gasset schreibt zumindest nicht
unerheblich für die Geschicke einer Gesellschaft, deshalb habe ich das Thema auch
gewählt.
1. Die Grundlagen unserer Bundestagswahl
Unser Wahlsystem basiert auf folgenden Gesetzen:
1. Grundgesetz (GG) Artikel 38, 39
2. Bundeswahlgesetz (BWG)
3. Bundeswahlordnung (BWO)
4. Wahlstatistikgesetz (WStatG)
5. Wahlkreiseinteilung
1. Das GG nennt die fünf Grundsätze nach denen die Wahl stattzufinden hat:
ALLGEMEIN, UNMITTELBAR, FREI, GLEICH, GEHEIM
Es legt das Wahlalter, auf Bundesebene auf 18 Jahre, die Legislaturperiode auf 4 Jahre
und die Fristen der konstitutiven sowie der letzten Sitzung fest.
2. Das BWG besteht aus den Regelungen zum Wahlsystem, der Wahlorgane, dem
Wahlrecht & der Wählbarkeit, der Vorbereitung der Wahl, der Wahlhandlung, der
Feststellung des Wahlergebnisses, der Nach- und Wiederwahlen, der Bedingungen zur
Mitgliedschaft im Bundestag, der Wahlkosten und den Ordnungswidrigkeiten, sowie
der Möglichkeiten der Anfechtung.
3. Die BWO regelt alle Einzelheiten, die das BWG vorschreibt, des weiteren legt sie
exakt fest wie der ordentliche Ablauf stattzufinden hat, von Briefwahl, Wahlen in
Klöstern und Gefängnissen bis hin zur Position des Vorstandstisches im Wahlraum.
4. Das WStatG verpflichtet die Statistischen Landesämter unter ,,Wahrung des
Wahlgeheimnisses" [1., S.231] repräsentative Wahlstatistiken zu erheben und das
Bundesamt diese zu veröffentlichen.
5. Die Wahlkreiseinteilung legt Namen und Gebiete der 299 Wahlkreise fest.
Mandatsverteilung
Aus dem Grundsatz der Unmittelbarkeit leitet sich die direkte Wahl der Abgeordneten
in den Wahlkreisen durch die Erstimme ab. Diese machen jedoch nur die Hälfte der im
Bundestag vorgesehenen Mandate aus. Die restlichen Mandate werden nach den
summierten Zweitstimmenergebnissen der Bundesländer mit Hilfe des
Rechenverfahrens ,,Hare-Niemeyer" (3.1.) in Mandate verrechnet, welche dann nach
den Landeslisten der Parteien verteilt werden und so erst Personen zugeordnet werden.
Unser System nennt sich deshalb ,,Personalisiertes Verhältniswahlrecht".
Einschränkungen
Der Grundsatz der Gleichheit im GG ist grundlegend für die Mathematik des
Wahlsystems, so muss die ,,Zählwertgleichheit der Stimme" [2.] gewahrt sein.
Allerdings wird dieser Grundsatz durch folgende Regelungen eingeschränkt:
· Die
Fünf-Prozent-Hürde
bedeutet dass Parteien, die weniger als 5% der gültig
abgegebenen Zweitstimmen erhalten, nicht in den Bundestag einziehen dürfen.
Wenn eine Partei jedoch drei Direktmandate hat, wird auf Grund dieses
,,Grundmandats" ihr Zweistimmenergebnis ebenso nach Hare-Niemeyer (s.3.1.)
in Sitze umgerechnet. Nur bei der Wahl zum ersten gesamtdeutschen Bundestag
wurde, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, zwei deutsche
Wahlgebiete geschaffen, die alten und neuen Bundesländer, in den neuen galt
die Klausel nicht, um den jungen ostdeutschen Parteien gegenüber den
professionell-routinierten westdeutschen Parteien mehr Chancen einzuräumen.
· Die
Einteilung der Wahlkreise
, da diese nie alle dieselbe Zahl Wähler aufweisen
können und so die Direktkandidaten nie alle dieselbe Zahl Wähler
repräsentieren.
· Die
Überhangmandate
, welche zustande kommen wenn eine Partei in einem
Bundesland mehr Direktmandate gewinnt als ihr nach Landesliste zustehen.
Diese verfallen je Mandat nur durch Tod eines der Direktkandidaten, für den es
dann nicht, wie sonst üblich einen Nachrücker gibt.
Diese Einschränkungen können bei Hare-Niemeyer zu Paradoxien führen.
Durch die 5-Prozent-Hürde kann es zum
New-State-Paradox
(s.3.2.2), durch
Überhangmandate zum
Alabama-Paradox
kommen (s. 3.2.3.).
2. Von d′Hondt zu Hare-Niemeyer
2.1. Das d′Hondtsche System, Ursprünge und Entwicklungen
Hierbei handelt es sich um ein
Divisorverfahren
. Bei einem Divisorverfahren werden
die Stimmen einer Partei
Pa
durch mehrere Divisoren geteilt, der entstandene Quotient
wird dann nach den dem Rundungsverfahren des Systems gerundet, nach Anwendung
dieser Quotientenrundung ergibt sich die Zahl der gesamt zu vergebenden Sitze.
Divisorverfahren sind immer ,,konsistent"
[7.] und nach dem
Unmmöglichkeitssatz von
Balinski und Young
(,,Ein Sitzzuteilungsverfahren kann nicht gleichzeitig die
Quotenbedingung erfüllen und konsistent sein." [7.] -
"There is no method that avoids
the population paradox and always stays within the quota"
[8., S. 79]
)
nie
quotenerfüllend.
Konsistenz liegt vor:
"Wenn man jeweils zwei (oder mehr) Parteien mit ihren Sitzen und Stimmen vergleicht,
kann dies zu keiner Verschiebung der Sitzverteilung führen. (Paarweiser Vergleich) ...
Bei fehlender Konsistenz können zusätzliche Stimmen für eine Partei C dazu führen,
dass Partei A einen Sitz an Partei B verliert." [7.]
Quotenverfahren (s.3.1.) weisen nach
Balinski und Young
diese fehlende Konsistenz
immer auf, sie sind gleichzeitig immer quotenerfüllend, d.h.:
,,Durch die Division durch eine Wahlzahl und das Auf- oder Abrunden der so
erhaltenen Quote wird ein Idealrahmen definiert. Ein Verfahren, dass den Idealrahmen
der Hare-Quote [Zahl der gültig abgegebenen Stimmen dividiert durch Anzahl der
Mandate] erfüllt, erfüllt die Quotenbedingung." [8.]
Das d′Hondtsche System hat in seinem Kern mehrere Väter, der erste und bekannteste
war Thomas Jefferson, (1743-1826), dritter Präsident der USA (1801-1809) und
Verfasser der bedeutenden amerikanischen Unabhängigkeitserklärung (1776) es wurde
1792 eingeführt, in den USA wurde die ,,Jefferson′s method" jedoch schon 1852
abgeschafft (Gründe s. 2.2. und 3.1.).
Der Schweizer Physik-Professor und Mathematiker Eduard Hagenbach-Bischoff (1833-
1910) entwickelte ein Divisorverfahren, was jedoch auch starke Züge eines
Quotenverfahrens aufweist, da der Divisor
x
durch ein typisches Element eines
Quotenverfahren berechnet wird (s.3.1.):
Hagenbach-Bischoff-Verfahren
mmen
GültigeSti
1.
=
x
(
zahl
Gesamtsitz
+ )
1
Erstverteilung
l
Stimmenzah
(
P
)
2.
a
=
(
Mandate P
)
x
a
Restmandatsverteilung
l
Stimmenzah
(
P
)
3.
a
=
Quotient
(
P
)
(
(
Mandate P
) + )
1
a
a
P=Partei
Die Partei mit dem höchsten Quotient erhält das Mandat, die Restmandatsverteilung
wird solange wiederholt bis kein Mandat mehr zu verteilen ist.
Wenn die Quotienten in 3. gleich groß sind, entscheidet die größte Restzahl aus 2.,
sind diese gleich groß erhält die Partei das Mandat deren betroffene Bewerber die
höchste Stimmenzahl aufweisen kann. Hagenbach-Bischoff wird bei den Wahlen
zum Schweizer Nationalrat verwendet. Abb.1
Der belgische Jura-Professor Victor d′Hondt (1841-1901) entwickelte ein Divisor-
Berechnungsverfahren für Verhältniswahlsysteme. Die gültig abgegebenen Stimmen für
eine Partei werden durch
1,2,3, ...
n
dividiert und die Mandate der Reihenfolge der
größten entstanden Höchstzahlen (Quotienten) nach vergeben, deshalb wird es auch
,,d′Hondtsches Höchstzahlverfahren" genannt.
2.2. Grund zum Wechsel
1957 wurde das d′Hondtsche Verfahren für die Wahlen zum Deutschen Bundestag
eingeführt, 1985 wurde es auf Drängen der FDP durch das Hare-Niemeyer-
Verfahren(s.3.1.) abgelöst. Dies war eine politische Entscheidung, so sah es auch der
Niedersächsische Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 20.09.1977, keine Verfassung
sondern der Gesetzgeber habe das Wahlverfahren festzulegen. Die FDP, traditionell
eher eine kleine Partei, gab an dass dieses Verfahren zu Gunsten größerer Parteien
rechnen würde.
Bereits Anfang des 20.Jahrhunderts gab es ähnliche Vorwürfe. Folgende Rechnungen
in Abb.2 verdeutlichen die Problematik:
Gültig abgegebene Stimmen: 58500 | Mandate: 200 | Die 5% Klausel wurde angewandt
Mandate nach:
Stimmen Anteil
Anteil D′Hondt Hare-Niem. (d′Hondt)-(Hare-Niemeyer)
A 22000
37,61% 79,27
80
77
+3
B 18000
30,77% 64,86
65
64
+1
C 7000
11,97% 25,22
25
26
-1
D 5500
9,4%
19,81
20
21
-1
E 3000
5,13%
10,81
10
12
-2
F 2000
3,42%
0
0
0
0
G 1000
1,71%
0
0
0
0
Man sieht deutlich die Unterschiede zwischen den beiden Verfahren. Je kleiner die
Partei und je weniger Mandate zu vergeben sind, desto mehr werden die großen Parteien
bevorzugt. Oft wird behauptet, dass das d′Hondtsche System vor allem
Regierungsparteien bevorzugt, sicherlich ermöglicht bzw. erhält es am ehesten eine
große Koalition. Im direkten Vergleich zwischen d′Hondt und Hare-Niemeyer
bevorzugt Hare-Niemeyer die kleinen Parteien, absolut betrachtet verhält es sich jedoch
neutral. Betrachtet man jedoch die Abweichung zu den Werten die nach Anteilen
berechnet wurden erkennt man das in diesem Beispiel d′Hondt sich diesen mehr
annähert. Allerdings ergeben sich bei genauerer Betrachtung andere Ergebnisse:
,,... weichen die mit Divisorverfahren gewonnen Mandatsverteilungen stärker von den
genauen proportionalen Anteilen ab als die mit dem Rundungsverfahren errechneten."
[4., S.121] In Abb.2 wird deutlich das es für jede Situation unterschiedlich genaue
Verfahren gibt, von einem optimalen Verfahren kann man deshalb nicht sprechen.
Gültige Stimmen: 1000 | Mandate: 15
Obwohl Partei A in Abb.3 nur 43%
Die 5%-Klausel wurde nicht angewandt |
innehat, erreicht sie mit acht zu sieben
Werte: [4., S.134]
Mandaten die absolute Mehrheit.
Stimmen Mandate nach D′Hondt
Hier ist wieder zu beobachten, dass
A
430
8
d′Hondt eher zu stabilen
B
160
2
Regierungsmehrheiten führt, kleinere
C
155
2
Parteien haben weniger Chancen,
D
150
2
allerdings ist es für neue radikale Parteien
E
105
1
auch schwerer gemäßigte ,,Mitte-
Abb.3
Regierungen" abzulösen.
3. Hare-Niemeyer
3.1. Das Hare-Niemeyer-Verfahren
Die amerikanischen Politiker Hamilton (1755-1804) und Vinton (1792-1862) lösten mit
der
Vinton′s method of 1850
, einem
Quotenverfahren das Divisorverfahren
Jeffersons
method
(s. 2.1.) ab.
Das von dem britischen Juristen Hare (1806-1891) entwickelte und von dem
Mathematikprofessor Niemeyer (*1928 RWTH Aachen) verfeinerte Verfahren
Hare-
Niemeyer
ist das offizielle Mandatverteilungsverfahren zu den Wahlen zum Deutschen
Bundestag.
Sowohl die
Vinton′s method
als auch
Hare-Niemeyer
sind Quotenverfahren und lösten
Divisorverfahren ab.
Das typische an einem
Quotenverfahren
ist das die Parteistimmen durch eine ermittelte
Wahlzahl geteilt werden, die entstandene
Quote
wird abgerundet und dann direkt als
Sitzzahl zugeteilt. Wahlzahlen werden unterschiedlich ermittelt, bei Hagenbach-
Bischoff (s.2.1.) ist es die
Mandatszahl+1
meistens ist die Wahlzahl die
Hare-Quota
,
welche durch die Division der
GültigenStimmen
durch die
Gesamtsitzzahl
ermittelt
wird.
Es gibt unterschiedliche Ermittlungsverfahren für die Ansprüche der Parteien bei der
Restmandatsverteilung, man erkennt jedoch das bei allen Quotenverfahren die
Restmandate in der Reihenfolge der Größe der Ansprüche verteilt wird.
Bei Hare-Niemeyer entscheiden die größten Nachkommastellen der Parteiquoten
Q
über
die Restmandatsverteilung. Rechtliche Grundlage der folgende Formel ist das BWG.
Hare-Niemeyer-Verfahren
Erstverteilung
Stimmenanzahl
(
P
)
a
Gesamtsitzzahl
=
Q
a
GültigeStimmen
Q
=
Sitzzahl P
a
( )
a
Restmandatsverteilung
Die übrigen Sitze werden nach den größten Nachkommastellen der Parteiquoten
Qp
verteilt, bei gleich großen ,,Zahlenbruchteilen" [1., S.12, §6,2] entscheidet das Los.
Wenn eine Partei, die mehr als die Hälfte aller gültig abgegebenen Stimmen auf sich
vereinigen kann, durch die Restsitzverteilung jedoch ihre Mehrheit im Parlament
verlieren würde, wird ihr der entsprechende Sitz trotzdem zugeteilt, diese
Mehrheitsklausel
ist nach BWG §6,3 legitimiert. Abb.4
3.2. Paradoxien
3.2.1. Population-Paradox
Das Population-Paradox (Wählerzuwachsparadoxie) kann in jedem nicht-konsistenten
Verfahren auftreten, somit also nicht bei Divisor jedoch bei Quotenverfahren, wie z.B.
Hare-Niemeyer.
Man kann es nicht wie das New-State-Paradox oder das Alabama-Paradox verhindern,
da es direkt aus der Grundeigenschaft der Quotenverfahren der in 3.1. beschriebenen
fehlenden Konsistenz herrührt.
Wenn eine Partei Stimmen gewinnt oder verliert, jedoch ihre Sitzzahl behält, dann kann
es bei einer anderen Partei zu Sitzverlusten bzw. Sitzgewinnen kommen.
Folgendes Beispiel zeigt dass 1998 38.000 CDU-Stimmen weniger, bei unveränderte
CDU-Mandatszahl, der PDS einen Sitz gekostet und der FDP einen Sitz gebracht hätte.
Bundestagswahl 1998 / Oberverteilung (ohne Überhangmandate) Werte: [10.]
Partei
CDU
CSU
SPD
B90/Grün
PDS
FDP
Gesamt
e
Stimmenzah 1400490 332448 2018126
3301624 251545 308095 4640869
l
8
0
9
4
5
0
Sitzzahl
198
47
285
47
36
43
656
QP
197,9
46,9
285,2
46,6
35,557 43,550 655,707
Annahme: Die CDU hätte 38000 Stimmen weniger erhalten.
Partei
CDU
CSU
SPD
B90/Grün
PDS
FDP
Gesamt
e
Stimmenza 1396690 332448 2018126 3301624 2515454 3080955 4640869
hl
8
0
9
0
Sitzzahl
198
47
285
47
35
44
656
QP
197,5879 47,0
285,5
46,7
35,5857 43,5858
659,96
9
6
QP = Parteinquote nach Hare-Niemeyer (s.3.1.)
Abb.5
3.2.2. New-State-Paradox
Das New-State-Paradox, zu deutsch Parteienzuwachs-Paradox, tritt auf wenn eine
kleine neue Partei hinzukommt und kein Mandat erhält, sich aber dennoch die Sitze der
in der Versammlung vertretenen Parteien verändern.
In der Fachdiskussion gibt es unterschiedliche Ansichten ob dieses Paradox wirklich
eines ist. Prof. Dr. Kopfermann (ehemals Universität Hannover) argumentiert: ,,Die
Quoten der Parteien ändern sich, so dass eine Änderung der Mandatverteilung plausibel
ist. Dieses Phänomen ist kaum als Paradoxon anzusprechen. Ganz im Gegenteil. Es
spricht für das Verfahren der größten Reste [Hare-Niemeyer]." [4., S.115], Prof. Dr.
Friedrich Pukelsheim (Universität Augsburg) erklärt dagegen: ,,Ich teile die
Einschätzung des lieben Kollegen Kopfermann so nicht. Statt des engl. new state
paradox spreche ich im Dt. lieber von der Parteizuwachs-Paradoxie, und sehe diese
schon als ein echtes Defizit der Methode an." [14.]
Es kommt zu diesem Paradox wenn die Parteinanzahl schwankt, dies wird in
Deutschland u. a. durch die Fünf-Prozent-Klausel ermöglicht.
3.2.3. Alabama-Paradox
Durch den enormen Bevölkerungszuwachs, im 18 Jhd. kamen allein 29 neue
Bundesstaaten hinzu, wurden auch die Wahlgesetze in den USA ständig überprüft und
fachlich kritisiert. 1880 erkannte einer der Wahlbeamten, dass sein Staat, Alabama, bei
einer Vergrößerung des Repräsentantenhauses von 299 auf 300 Sitze, einen Sitz
verlieren würde, bei konstanter Stimmenzahl.
Die damals angewandte Vinton-Methode ist wie Hare-Niemeyer ein Verfahren der
größten Reste, das Alabama-Paradox ist aber nicht für alle Quotenverfahren
unumgänglich.
Ein Zuteilungsverfahren welches diese Paradox unterbindet ist
hausmonoton
, was
bedeutet, dass eine erreichte Mandatszahl bei einer Verteilung
m
bei
m+1
nicht sinken
darf.
Das Problem ist jedoch beschränkbar: ,,Man kann zeigen, dass ein Staat oder eine Partei
nach dem Verfahren der größten Reste höchstens einen Sitz verlieren kann wenn man
das Haus um einen oder mehrere Sitz vergrößert." [4., S.115]
Balinski und Young zeigten 1982 (9.) das auch mit dem Quotenverfahren
hamilton′s
method
am Beispiel der Sitzverteilung für Maine (1900) das Alabama-Paradox auftreten
kann und es sich somit nicht nur auf Verfahren der größten Reste beschränken lässt.
Es kann zu diesem Problem kommen, sobald die Gesamtsitzzahl nicht konstant ist, in
Deutschland ist somit z.B. die Überhangsmandatsregelung für solche Paradoxien
verantwortlich. Bisher ist dieses Problem bei Bundestagswahlen zwar noch nicht
vorgekommen, allerdings wäre dies durchaus möglich:
Bundestagswahl 1998 ohne Überhangmandate | Werte: [11.]
(Quelle: ,,Der Bundeswahlleiter IIA-58/59- 4. Januar 1999, Mandatszuteilung bei
Verhältniswahlen, Vergleich der Verfahren von Hare/Niemeyer und St. Laguë")
Modell I: 656 Sitze
Modell II: 657 Sitze
Partei
Zweitstimmen Quote für I Sitze für I Quote für II Sitze für II
II - I
SPD
20181269
285,268
285 285,702
286
+1
CDU
14004908
197,963
198
198,265
198
0
CSU
3324480
46,992
47
47,064
47
0
Grüne
3301624
46,669
47
46,740
47
0
FDP
3080955
43,550
43
43,616
44
+1
PDS
2515454
35,556
36
35,610
35
-1
Gesamt
46408690
656,000
656
657,000
657
+1
Abb. 7
Der zusätzliche Sitz ist völlig korrekt der SPD bzw. FDP angerechnet worden.
Ein weiterer Sitz ,,wanderte" jedoch von der PDS zu einer der beiden Partein ohne das
es eine Veränderung in den Stimmenverhältnissen der Partein gab.
4. Bundestagswahl 2002
4.1. Berechnung der Sitzverteilung im 15. deutschen Bundestag
Offizielles Endergebnis der Bundestagswahl 2002 [12.]
Abb. 7
Bundesergebnis
Gegenstand der
Erststimmen
Zweitstimmen
Nachweisung
Anzahl
%
Veränderung
Anzahl
%
Veränderung
zu 1998 in
zu 1998 in
%-Punkten
%-Punkten
Wahlberechtigte
61 432 868
x
x
61 432 868
x
x
Wähler
48 582 761
x
x
48 582 761
x
x
Wahlbeteiligung
x
79,1
-3,1
x 79,1
-3,1
Ungültige
741 037
1,5
0,0
586 281
1,2
-0,1
Gültige
47 841 724
98,5
0,0
47 996 480 98,8
+0,1
SPD
20 059 967
41,9
-1,9
18 488 668 38,5
-2,4
CDU
15 336 512
32,1
-0,2
14 167 561 29,5
+1,1
CSU
4 311 178
9,0
+1,7
4 315 080
9,0
+2,2
GRÜNE
2 693 794
5,6
+0,7
4 110 355
8,6
+1,9
FDP
2 752 796
5,8
+2,7
3 538 815
7,4
+1,1
PDS
2 079 203
4,3
-0,6
1 916 702
4,0
-1,1
REP
55 947
0,1
-2,2
280 671
0,6
-1,3
GRAUE
75 490
0,2
-0,1
114 224
0,2
-0,1
Tierschutz
8 858
0,0
0,0
159 655
0,3
+0,1
NPD
103 209
0,2
+0,1
215 232
0,4
+0,2
ödp
56 593
0,1
-0,2
56 898
0,1
-0,1
PBC
71 106
0,1
+0,1
101 645
0,2
+0,1
DIE FRAUEN
2 264
0,0
0,0
36 832
0,1
0,0
BP
6 757
0,0
0,0
9 379
0,0
0,0
FAMILIE
15 138
0,0
0,0
30 045
0,1
0,0
CM
2 413
0,0
0,0
15 440
0,0
0,0
BüSo
22 531
0,0
0,0
16 958
0,0
0,0
HP
1 385
0,0
0,0
2 485
0,0
0,0
Violetten
840
0,0
X
2 412
0,0
x
AUFBRUCH
2 895
0,0
X
4 697
0,0
x
ZENTRUM
1 823
0,0
0,0
3 127
0,0
x
KPD
686
0,0
X
1 624
0,0
x
PRG
4 363
0,0
X
7 499
0,0
x
Schill
120 330
0,3
X
400 476
0,8
x
Deutschland
571
0,0
0,0
x
x
x
DKP
3 953
0,0
0,0
x
x
x
DSU
6 003
0,0
0,0
x
x
x
FP Deutschl.
2 003
0,0
0,0
x
x
x
Übrige
43 116
0,1
-0,5
x
x
x
Aufgrund der Fünf-Prozent-Hürde sind nur SPD, CDU, CSU, GRÜNE und die FDP an
der Mandatsverteilung beteiligt, die PDS zieht mit zwei Direktmandaten ein und
verfehlt somit knapp das Grundmandat (s.1).
Die SPD erringt 171 Direktmandate, die CDU 82, die CSU 43 und die Grünen eins.
Nun werden die Zweistimmen mit Hare-Niemeyer in Mandate umgerechnet.
SPD: (18 488 668/47 996 480)*598=230,35
Direkt zugeteilt: 230
CDU: (14 167 561/47 996 480)*598=176,52
Direkt zugeteilt: 176
CSU: (4 315 080/47 996 480)*598=53,76
Direkt zugeteilt: 53
GRÜNE: (4 110 355/47 996 480)*598=51,21
Direkt zugeteilt: 51
FDP: (3 538 815/47 996 480)*598=44,09
Direkt zugeteilt: 44
Es müssen noch 44 Mandate per Restmandatsverteilung verteilt werden:
SPD: 230 + 17 = 247
CDU: 176 + 13 = 189
CSU: 53 + 5 = 58
Grüne: 51 + 4 = 55
FDP: 44 + 3 = 47
PDS: 2
Gesamt: 598
Nun werden diese Ergebnisse auf die Landeslisten der Parteien wieder mit Hare-
Niemeyer verteilt. Von der Sitzzahl der Partei wird die Zahl der Direktkandidaten
abgezogen, die Differenz ist die Zahl der Bewerber die über die Landeslisten einziehen
dürfen. Als Beispiel diene hier die Unterverteilung auf die Landeslisten der SPD:
Unterverteilung auf SPD-Landeslisten | 2.Stimmenwerte [16.]
Abb.8
Bundesland
2.Stimmen
Erfolgreiche
Überhangsrelevante Direkt Überhang
Listenplätze
Listenplätze
Schleswig-Holstein
743 838
10
Mecklenburg-
405 415
5
Vorpommern
Hamburg
404 738
5
6
+1
Niedersachsen
2 318 625
6
25
Bremen
183 368
2
Brandenburg
707 871
10
Sachsen-Anhalt
618 016
8
10
+2
Berlin
685 170
9
NRW
4 499 388
15
45
Sachsen
861 685
8
4
Hessen
1 355 496
1
17
Thüringen
578 726
8
9
+1
Rheinland-Pfalz
918 736
5
7
Bayern
1 922 551
25
1
Baden-Württemberg
1 989 524
20
7
Saarland
295 521
7
Gesamt
18 488 668
80
171
+4
Die SPD erringt in Hamburg und Thüringen jeweils ein und in Sachsen-Anhalt zwei
Überhangmandate, die CDU erhält ein Überhangmandat in Sachsen. Die Sitzzahl im
Bundestag wächst somit, nach BWG § 6, von 598 auf 603.
Es ergibt sich somit folgende Sitzverteilung:
Abb.9 [15.]
Quellen- und Literaturverzeichnis
1. ,,Rechtgrundlagen für die Wahl zum 15. Deutschen Bundestag - Informationen
des Bundeswahlleiters", Wiesbaden, Februar 2002
2. http://www.bundestag.de/info/wahlen/wahlverfahren/wahlen3.html
3. ,,Der Brockhaus: In einem Band" 8., vollständig überarbeitete und aktualisierte
Auflage [red. Leitung: Wolfram Schwachulla]. Leipzig; Mannheim: Brockhaus,
1998
4. ,,Mathematische Aspekte der Wahlverfahren Mandatsverteilung bei
Abstimmungen", Klaus Kopferman, Mannheim; Wien; Zürich: BI-
Wissenschaftlicher Verlag, 1991
5. http://www.statistik.bayern.de/lw98/a-z/h.html
6. http://www.wahlrecht.de
7. http://www.wahlrecht.de/verfahren/divisorverfahren.html
8. http://www.wahlrecht.de/verfahren/quotenverfahren.html
9. "Fair Representation, Meeting the Ideal of one man, one vote",
Michael L. Balinski und H.Peyton Young, New Haven and London Yale
University Press (zweite Auflage)
10. http://www.wahlrecht.de/verfahren/paradoxien/population.html
11. http://www.wahlrecht.de/verfahren/paradoxien/alabama.html
12. http://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahl2002/deutsch/ergebnis2002/bun
d_land/wahlkreis/kr99999.htm
13. http://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahl2002/deutsch/ergebnis2002/bun
d_land/btw2002/krulans_btw2002.htm
14. e-mail von Prof. Dr. Pukelsheim an den Autor, 28. April 2003
15. http://www.bundeswahlleiter.de/wahlen/bundestagswahl2002/deutsch/ergebnis2
002/ergebgrafik/grafik/sitzv_01.gif
16. http://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahl2002/deutsch/ergebnis2002/bun
d_land/btw2002/krulans_btw2002.htm
17. ,,Der SPIEGEL - Wahlsonderheft `02 Rot-Grün Die zweite Chance", Spiegel-
Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG, Hamburg, 24.09.2002
Danksagung
Ich bedanke mich bei meinem Vater Dipl. math. Gerhard Kramarz-von Kohout für die
kritische Diskussion
Ich bedanke mich bei Prof. math. Dr. math. Friedrich Pukelsheim für die freundlichen
Angaben zur Fachdiskussion
Ich bedanke mich bei Dr. Martin Fehndrich für die Hilfe bei der Quellensuche zu
Balinski und Young
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This text can be quoted and accessed from this url:
23.05.2005 14:50:37
Gute Arbeit, kurz und bündig.