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Subtitle: Martin Luthers Ratsherrenschrift (1524) als Ausdruck (s)einer Pädagogik auf der Basis des Rechtfertigungsartikels
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2008, 32 Pages
Author: Christian Deuper
Subject: Pedagogy - History of Pedagogy
Details
Institution/College: University of Osnabrück (Erziehungswissenschaften)
Tags: Schulen, Einführung, Historische, Pädagogik
Year: 2008
Pages: 32
Grade: 1,0
Bibliography: ~ 30 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-11144-2
ISBN (Book): 978-3-640-11275-3
File size: 224 KB
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Abstract
Im Kleinen Katechismus, dem bis heute maßgeblichen Unterrichtswerk (zumindest für den Konfirmandenunterricht), mahnt Martin Luther (1483-1546) in der Vorrede Eltern und Staat („Obrigkeit“), für den Schulbesuch der Jugend zu sorgen: „Insbesondere treibe hier auch die Obrigkeit und Eltern an, daß sie gut regieren und die Kinder zur Schule anhalten mit der Mahnung, daß sie das zu tun schuldig sind und welch eine verfluchte Sünde sie tun, wenn sie es nicht tun." Für dieses Vorhaben liefert Luther quasi mit dem Katechismus ein Schulbuch. In verschiedenen anderen Schriften geht er schon vor dessen Abfassung 1529 ausführlich auf die Notwendigkeit ein, Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen. Eine davon ist die Schrift „An die Ratsherren aller Städte deutsches Lands, daß sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen“ von 1524. Diese soll der Gegenstand der folgenden Untersuchung sein. Dabei ist das Interesse Luthers am Schulwesen durch den Charakter seiner Kirche ein zwangsläufiges. „Luthers Kirche ist Kirche des Wortes – des gelesenen und gesprochenen, gepredigten und gesungenen und gehörten Wortes, des muttersprachlichen Wortes ...; protestantische Kultur ist nicht mehr Kultur des Auges, sondern Kultur des Ohres. Sinn ist durch Wort, nicht durch Anschauung vermittelt. Und diese Wortkirche ist gebaut auf Schrift und Buch.“ Damit ist zugleich gegeben, dass Luther nicht aus humanistischem Bildungsinteresse heraus die Sache anpackt, sondern aus seinem Amt als Theologe und Reformator: „Nicht der ,Pädagoge’, ,Hausvater’ und ,Volkserzieher’ Luther ist als solcher für die Erziehung relevant, sondern der Theologe Luther, der sich zum Thema Erziehung äußert" Der historische Kontext der Abfassung der Schrift wird in Kap. 2 kurz vorgestellt. Darauf folgt die ausführliche Nachzeichnung des Argumentationsduktus Luthers (Kap. 3), wobei der Lesbarkeit und Übersichtlichkeit wegen versucht wird, den Text einer Gliederung zu unterwerfen, was aufgrund der Tendenz Luthers zu sprunghaftem Denken nicht immer eindeutig zu lösen ist. Hierbei kommt neben der Paraphrase der Originalton Luthers wegen seiner rhetorischen Qualität häufig zu Wort und wird die Analyse des Textes ergänzt durch Kommentierungen aus historischer, biblisch-theologischer und dogmatischer, daneben auch pädagogischer Perspektive. In Kap. 4 wird eine knappe Systematisierung des pädagogischen Denkens Luthers versucht; Kap. 5 bietet ein kurzes persönliches Resümee zum Thema.
Excerpt (computer-generated)
Universität Osnabrück
FB 03: Erziehungs- und Kulturwissenschaften
Historische Pädagogik
Wintersemester 2007/08
,,Wie man allenthalben
die Schulen zur gehen lesst ..."
Martin Luthers Ratsherrenschrift (1524)
als Ausdruck (s)einer Pädagogik auf der Basis des
Rechtfertigungsartikels
Christian Deuper, B.A.
2
INHALT
1.
Einleitung
3
2.
Das Jahr 1524 Entstehungskontext der Schrift ,,An die Ratsherren"
5
2.1 Historischer Kontext
5
2.1.1 Luther und die Reichsacht
5
2.1.2 Das Schwert für das Evangelium
6
2.2 Entstehung und Überlieferung der Schrift ,,An die Ratsherren"
7
3.
,,An die Ratsherren aller Städte deutschen Lands ..."
9
3.1 Luthers Begründung für die Abfassung der Ratsherrenschrift (27,4-28,4)
9
3.2 Ermahnung an die Eltern
9
3.2.1 Trotz dem alten Drachen (28,5-31,7)
9
3.2.2 Zeit der Gnade (31,8-32,14)
10
3.2.3 Gottes Gebot (32,15-33,24)
11
3.3 An die Räte (33,25-36,5)
12
3.4 Sprachen lernen! (36,6-39,14)
13
3.5 Die Irrtümer der Väter
15
3.5.1 Allein die Schrift (39,15-41,27)
15
3.5.2 Geist und Schrift (42,1-43,18)
17
3.6 Der Nutzen der Schulbildung für das weltliche Regiment
18
3.6.1 Zu Luthers Gesellschaftsbild (43,19-45,6)
18
3.6.2 Form und Inhalte der Schulbildung (45,7-47,12)
19
3.7 Interludium (47,13-49,9)
21
3.8 Büchereien ausstatten!
22
3.8.1 Biblische Argumentation (49,10-50,3)
22
3.8.2 Welche Bücher? (50,4-53,3)
23
3.9 Schlussparänese (53,4-53,19)
25
4.
Grundgedanken lutherischer Pädagogik
26
4.1 Die Voraussetzungen in der Anthropologie
26
4.2 Merkmale des pädagogischen Denkens Luthers
27
4.2.1 Menschliche Erziehung als Analogon
27
4.2.2 Erziehung als gutes Werk
28
5.
Ein Schlusswort
29
Literatur
30
3
1. EINLEITUNG
Im Kleinen Katechismus, dem bis heute maßgeblichen Unterrichtswerk (zumindest für
den Konfirmandenunterricht), mahnt Martin Luther (1483-1546) in der Vorrede Eltern
und Staat (,,Obrigkeit"), für den Schulbesuch der Jugend zu sorgen: ,,Insbesondere trei-
be hier auch die Obrigkeit und Eltern an, daß sie gut regieren und die Kinder zur Schule
anhalten mit der Mahnung, daß sie das zu tun schuldig sind und welch eine verfluchte
Sünde sie tun, wenn sie es nicht tun. (...) Denn es ist hier notwendig, zu predigen; es ist
nicht zu sagen, wie sehr die Eltern und die Obrigkeit jetzt hierin sündigen; der Teufel
hat damit auch etwas Grausames im Sinne."1 Für dieses Vorhaben liefert Luther quasi
mit dem Katechismus ein Schulbuch. In verschiedenen anderen Schriften geht er schon
vor dessen Abfassung 1529 ausführlich auf die Notwendigkeit ein, Kindern den Schul
besuch zu ermöglichen. Eine davon ist die Schrift ,,An die Ratsherren aller Städte deut-
sches Lands, daß sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen" von 1524. Diese
soll der Gegenstand der folgenden Untersuchung sein.
Dabei ist das Interesse Luthers am Schulwesen durch den Charakter seiner Kirche ein
zwangsläufiges. ,,Luthers Kirche ist Kirche des Wortes des gelesenen und gespro-
chenen, gepredigten und gesungenen und gehörten Wortes, des muttersprachlichen
Wortes ...; protestantische Kultur ist nicht mehr Kultur des Auges, sondern Kultur des
Ohres. Sinn ist durch Wort, nicht durch Anschauung vermittelt. Und diese Wortkirche
ist gebaut auf Schrift und Buch."2 Damit ist zugleich gegeben, dass Luther nicht aus hu-
manistischem Bildungsinteresse heraus die Sache anpackt, sondern aus seinem Amt als
Theologe und Reformator: ,,Nicht der ,Pädagoge′, ,Hausvater′ und ,Volkserzieher′ Lu-
ther ist als solcher für die Erziehung relevant, sondern der
Theologe
Luther, der sich
zum Thema Erziehung äußert und dann allerdings auch bestimmte deutliche Akzente
setzt."3 So kann und will auch die vorliegende Arbeit über Luthers Ratsherrenschrift
nicht vebergen, dass sie die Arbeit eines Theologen darstellt.4 Kaum lässt sich Be-
schäftigung mit Luther anders denken, als es auch im Titel dieser Arbeit anklingt: vom
zentralen Locus der protestantischen Dogmatik, der Rechtfertigungslehre her. ,,Es ist
zuweilen gesagt worden, daß man nicht meinen sollte, einen Gedanken Luthers verstan-
1 Luther, Kleiner Katechismus, 535.
2 Nipperdey, 15.
3 Preul, 47.
4 Hinzu kommt, dass auch (kirchen-)historische Arbeit ihren ,,konfessionellen Einschlag" nicht übersehen
kann (Schmidt, 22), so dass an der einen oder anderen Stelle eine dezidiert lutherische Binnenperspekti-
ve auffallen mag.
4
den zu haben, wenn man ihn nicht in Verbindung mit seiner Rechtfertigungslehre ge-
bracht hätte."5
Dadurch dass die folgenden Ausführungen dennoch im Rahmen eines erziehungswis-
senschaftlichen Seminars verfasst worden sind, ist bedingt, dass einerseits theologische
Sachverhalte an einigen Stellen erklärt werden müssen, andererseits diese Erklärungen
aber auf das Wesentliche reduziert werden und ohne ausführliche Belege exegetischer
und dogmatischer Art auskommen müssen. Darüber hinaus handelt es sich um eine his-
torische Arbeit, keine systematische, und daher folgt sie konsequent dem als Quelle ver-
wandten Text in seinem inhaltlichen Ablauf unter besonderer Berücksichtigung seines
historischen Kontextes. Dieser wird zunächst in Kap. 2 kurz vorgestellt. Darauf folgt die
ausführliche Nachzeichnung des Argumentationsduktus Luthers (Kap. 3), wobei der
Lesbarkeit und Übersichtlichkeit wegen versucht wird, den Text einer Gliederung zu
unterwerfen, was aufgrund der Tendenz Luthers zu sprunghaftem Denken nicht immer
eindeutig zu lösen ist. Hierbei kommt neben der Paraphrase der Originalton Luthers we-
gen seiner rhetorischen Qualität häufig zu Wort und wird die Analyse des Textes er-
gänzt durch Kommentierungen aus historischer, biblisch-theologischer und dogmati-
scher, daneben auch pädagogischer Perspektive. In Kap. 4 wird eine knappe Systemati-
sierung des pädagogischen Denkens Luthers versucht, ohne erneut zugehörige Belege
aus der Ratsherrenschrift zu zitieren. Kap. 5 bietet ein kurzes persönliches Resümee
zum Thema.
5 Lohse, 131.
5
2. DAS JAHR 1524 ENTSTEHUNGSKONTEXT DER SCHRIFT ,,AN DIE RATSHERREN"
2.1 Historischer Kontext
2.1.1
Luther und die Reichsacht
Luther selbst spielt zu Beginn der hier zu behandelnden Schrift auf seine Situation zur
Zeit von deren Abfassung an: ,,Wie wol ich nu wol drey jar verbannet und ynn die acht
gethan hette sollen schweygen ... ."6 1521 kommt es zu einem harten Bruch in Luthers
Wirken, als ihm gut drei Jahre nach seinem ersten wirkmächtigen Auftreten gegen die
römische Kirche, der Abfassung der 95 Thesen gegen den Ablass 1517,7 nach den Dis-
putationen in Heidelberg 1518 und Leipzig 1519 zunächst im Dezember 1520 mit der
Bulle
Exsurge Domine
der Bann des Papstes, also die Exkommunikation, angedroht
wird. Luther jedoch will nicht gegen sein Gewissen und das Zeugnis der Schrift den In-
halt seiner Hauptschriften, die in diesem Jahres entstanden sind,8 widerrufen, verbrennt
die Bulle am 10. Dezember öffentlich vor den Toren Wittenbergs und weist seine Stu-
denten am folgenden Tag darauf hin, dass es ,,jetzt gelte ..., Verrat am Evangelium zu
üben oder aber das Martyrium zu erleiden."9 So wird Luther mit der Bulle
Decet Roma-
num pontificem
vom 05. Januar 1521 mit dem päpstlichen Bann belegt.
Gemäß geltendem Reichsrecht müsste gleichzeitig der Kaiser sofort auch die Reichsacht
über ihn verhängen, wegen der Brisanz der Sache jedoch wird ihm auf dem ab dem 27.
Januar tagenden Reichstag zu Worms die erneute Chance zum Widerruf eingeräumt.10
Als der Reformator Ende April jedoch vor dem Kaiser und den Reichsständen steht,
will er immer noch nicht von seinen Standpunkten zurücktreten, sofern er nicht durch
die Heilige Schrift und klare Vernunftgründe widerlegt werden könne.11 Am 26. April
verlässt Luther Worms und wird auf der Rückreise am 04. Mai bei Altenstein ,überfal-
len′ und auf die Wartburg ,verschleppt′. Dabei handelt es sich allerdings um eine
Schutzmaßnahme seines Landesherren Friedrich des Weisen.12 Das Urteil des Reichs-
6 Luther, Schulen, 27.
7 Zu dem sog. ,,Thesenanschlag", der wahrscheinlich doch nie in dieser Form stattgefunden hat, vgl.
Schmidt, 328f, und Rogge, 144f.
8 Es sind dies: An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung (WA
VI, 404-465); De captivitate Babylonica eccelsiae praeludium (WA VI, 497-573); Ein Sendbrief an den
Papst Leo X. Von der Freiheit eines Christenmenschen (WA VII, 3-38).
9 Schmidt, 331.
10 Vgl. Mau, 23f.
11 Vgl. Lilje, 85; deutsche Fassung des lateinischen Berichts: WA VII, 838.
12 Vgl. Mau, 32.
6
tages, das Wormser Edikt, ergeht erst am 26. Mai (und wird auf den 08. d. M. zurückda-
tiert). Damit ist Luther vogelfrei und bleibt es im Grunde bis an sein Lebensende.13
Auf der Wartburg lebt Luther als ,,Junker Jörg" und übersetzt das Neue Testament. Be-
unruhigt vom radikalen Vorgehen, das andere unter Berufung auf seine Lehren an den
Tag legen (besonders sein Universitätskollege Andreas Bodenstein, genannt Karlstadt),
hält Luther es im März 1522 nicht mehr in der Schutzhaft aus und wagt sich wieder an
die Öffentlichkeit. Unter dem Protektorat Friedrichs kann er sich in Sachsen ohne Angst
vor den möglichen Folgen der Reichsacht (namentlich der Vogelfreiheit) frei bewegen
und nimmt selbst die Umgestaltung des Kirchenwesens in Wittenberg in die Hand.14
2.1.2
Das Schwert für das Evangelium
Wenn Luther weiter in der Schrift an die Ratsherren daran erinnert, dass in seinem Na-
men andere ,,viel blutts ... vergiessen"15, so spielt er damit zum einen auf die aufständi-
schen Reichsritter an. Diese verlieren mit Beginn der Neuzeit ihre Bedeutung für das
Reich wegen der Erstarkung der Macht der Städte und Territorialfürsten sowie des Auf-
kommens des Söldnerwesens. Unter Führung Franz von Sickingens und Ulrich von
Huttens ziehen sie unter scheinbarer Berufung auf das Evangelium und auf Luther im
Herbst 1522 gegen den Erzbischof von Trier, Richard von Greiffenklau, werden jedoch
geschlagen.16
Ebenso nur oberflächlich hat die andere Gruppe, auf die Luther möglicherweise
anspielt,17 Kenntnis von der reformatorischen Botschaft genommen und deren Freiheits-
begriff nicht in seiner Dialektik begriffen: die Bauern. Im Frühsommer 1524 beginnen
sie, ihre weltliche Freiheit von Leibeigenschaft und Kirchenzehnten mit dem roher Ge-
walt einzufordern.18 Dabei missverstehen sie den lutherischen Begriff von der Befreiung
des Christen gegenüber dem (biblischen!) Gesetz, das ihn nicht bindet, weil es nicht
zum Leben führt,19 als Anspruch, geltendes irdisches Recht außer Kraft setzen zu kön-
13 Vgl. Schmidt, 332.
14 Vgl. Friedenthal, 394-397.
15 Luther, Schulen, 27.
16 Vgl. Mau, 92f.
17 Allerdings verfasst er die Schrift schon Anfang des Jahres, so dass er nur auf die rudimentären Anfänge
des Bauernkrieges blicken kann, nicht auf dessen katastrophalen Verlauf, s. Kap. 2.2.
18 Vgl. Mau, 145f. Der Bauernkrieg hält bis 1526 an und wird grausam niedergeschlagen.
19 Vgl. zu Luthers Ethik Schmidt, 312f. Der theologisch qualifizierte Freiheitsbegriff, den Luther unter
Rückbezug auf Paulus (vgl. bes. Gal 5) in seiner Programmschrift ,,Von der Freiheit eines Christenmen-
schen" in der Doppelthese von Freiheit (vom Gesetz vor Gott) und Knechtschaft (im Dienst am Nächsten
und damit auch der Obrigkeit) des Christenmenschen entfaltet, wirkt sich auch auf sein pädagogisches
Denken aus.
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