Menschenrechte und die Scharia

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Details
Untertitel : Verletzung der Menschenrechte under dem Vorwand "Religion"
Autor: Sebnem-Isil Keskin
Fach: Jura - Oeffentliches Recht - Anderes
Veranstaltung: Schwerpunkt Öffentliches Recht & Unternehmen und Verwaltung
Institution/Hochschule: Fachhochschule Schmalkalden (Fachbereich Wirtschaftsrecht)
Jahr: 2002
Seiten: 34
Note: sehr gut
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 319 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-17441-1
ISBN (Buch): 978-3-638-64178-4
Zusammenfassung / Abstract
,,Wenn wir die Weltbevölkerung auf 100 Menschen in einem globalen Dorf einschränken würden, so bestehe diese aus Folgendem: Es gäbe 57 Asiaten, 21 Europäer, 14 aus Nord-/Südamerika und 8 Afrikaner. Wir wären 51 Frauen und 49 Männer; 70 wären Nicht-Christen, 30 wären Christen; 50% aller Reichtümer gehörten sechs Menschen, die alle aus den USA kommen würden. Die Behausung von 80 wäre in einem schlechten Zustand; 70 wären Analphabeten; 50 würden an Unterernährung leiden, und nur einer hätte einen Hochschulabschluss. Keiner hätte einen Computer."1 Es ist nicht unschwer zu erkennen, dass bei dieser Konstellation ,,verschiedene Welten" aufeinandertreffen. Diese werden insbesondere durch die unterschiedlichen Religionen und der damit verbundenen Kulturen, sowie der Denkweisen und Lebensvorstellungen, aber auch der sozialen Verhältnisse eines jeden Menschen gekennzeichnet. Durch diese Völkervielfalt entstehen neben positiven Effekten, meist auch negative Effekte, die sich in Gewalt und Machtkämpfen niederschlagen können, um Idealvorstellungen zu verfolgen. Um derartiges zu vermeiden bzw. diesem entgegenzuwirken, ist es notwendig eine Basis festzulegen und zu realisieren, die zu einer gegenseitigen Achtung und der Völkerverständigung führen sollte. Kurz gesagt: Diese Basis sollten und müssen die Menschenrechte sein. Das Hauptproblem in unserer heutigen Welt aber ist, dass Menschenrechte wie wir sie in unserer ,,westlichen" Zivilisationen verstehen, nicht gleich Menschenrechte sind, da diese aufgrund der kulturellen Unterschiede und religiösen Auffassungen anders definiert werden können. Hierbei geht es um das islamische Recht, die Scharia, die vor allem durch ihre als Rechtsmaßstab festgelegten Grausamkeiten im Strafrecht, das uns bekannte Menschenrechtsbild missachtet und dadurch einen Konflikt auslöst. Ziel dieser Arbeit ist es deshalb, dem Leser einen fundierten Überblick über die Entstehung und Entwicklung der elementarsten Menschenrechte zu geben. Anschließend folgt auch eine Darstellung über die in den Medien oft als negativ interpretierte Scharia. Dabei soll deutlich gezeigt werden, dass das islamische Recht bei rechtmäßiger und zeitgemäßer Interpretation die Menschenrechte nicht verletzt, sondern eher primär schützt. Auch werden hier die Gründe für die Fehlinterpretation der Scharia vor allem im Strafrecht in den islamischen Ländern in denen sie angewandt wird, erörtert.
Textauszug (computergeneriert)
Fachhochschule Schmalkalden
Fachbereich: Wirtschaftsrecht
Seminararbeit
SS 2002
Thema:
Menschenrechte und die Scharia
vorgelegt von:
Sebnem-Isil Keskin
6. Semester Wirtschaftsrecht Juni 2002
Index
Index i
Abkürzungsverzeichnis ii
Abbildungsverzeichnis ii
1 Einleitung 1
2 Menschenrechte 2
2.1 Die Goldene Regel 2
2.2 Entstehung und Entwicklung 3
2.3 Schutz der Menschenrechte - Staatliche Ebene 6
2.3.1 Menschenrechtskommission 7
2.3.2 Generalversammlung 7
2.3.3 Hochkommissar für Menschenrechte 7
2.3.4 Wirtschafts- und Sozialrat (ECISOC) 7
2.3.5 Vertraglich festgelegte Überwachungsgremien 8
2.3.6 Beratungsdienste und technische Hilfe 9
2.4 Schutz der Menschenrechte - Nichtstaatliche Ebene 9
2.5 Menschenrechtskonferenzen 9
2.6 Fünfzig Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948 - 1998) 10
3 Scharia 11
3.1 Entwicklung faktischer Normen 12
3.1.1 Koran 13
3.1.2 Sunna und Hadithe 13
3.1.3 Ijtihad 13
3.1.4 Idjma 14
3.1.5 Kiyas 14
3.1.6 Fikh 15
3.2 Rechtsschulen 15
3.3 Interpretation 16
3.3.1 Islamisches Strafrecht 17
3.4 Koran und Scharia 18
3.4.1 Ewig Gültiges und zeitlich Bedingtes im Koran 19
3.4.2 Mekkanische und Medinensische Botschaft 19
3.4.3 Fundamentalismus und Re-Islamisierung 21
3.5 Harmonisierung von Religion und Staat 22
3.6 Laizismus 23
4 Ausblick 23
Anhang v
Literaturverzeichnis vii
Ehrenwörtliche Erklärung x
Abkürzungsverzeichnis
Abb. | Abbildung |
ebd. | ebenda |
Bd. | Band |
gest. | gestorben |
i. S. | im Sinne |
NN | ohne Namenangabe |
o. S. | ohne Seitenangabe |
vgl. | vergleiche |
Abbildungsverzeichnis
ABBILDUNG 1: ISLAMISCHE RECHTSQUELLEN. 12
1 Einleitung
,,Wenn wir die Weltbevölkerung auf 100 Menschen in einem globalen Dorf einschränken würden, so bestehe diese aus Folgendem: Es gäbe 57 Asiaten, 21 Europäer, 14 aus Nord-/Südamerika und 8 Afrikaner. Wir wären 51 Frauen und 49 Männer; 70 wären Nicht-Christen, 30 wären Christen; 50% aller Reichtümer gehörten sechs Menschen, die alle aus den USA kommen würden. Die Behausung von 80 wäre in einem schlechten Zustand; 70 wären Analphabeten; 50 würden an Unterernährung leiden, und nur einer hätte einen Hochschulabschluss. Keiner hätte einen Computer."1
Es ist nicht unschwer zu erkennen, dass bei dieser Konstellation ,,verschiedene Welten" aufeinandertreffen. Diese werden insbesondere durch die unterschiedlichen Religionen und der damit verbundenen Kulturen, sowie der Denkweisen und Lebensvorstellungen, aber auch der sozialen Verhältnisse eines jeden Menschen gekennzeichnet. Durch diese Völkervielfalt entstehen neben positiven Effekten, meist auch negative Effekte, die sich in Gewalt und Machtkämpfen niederschlagen können, um Idealvorstellungen zu verfolgen. Um derartiges zu vermeiden bzw. diesem entgegenzuwirken, ist es notwendig eine Basis festzulegen und zu realisieren, die zu einer gegenseitigen Achtung und der Völkerverständigung führen sollte. Kurz gesagt: Diese Basis sollten und müssen die Menschenrechte sein.
Das Hauptproblem in unserer heutigen Welt aber ist, dass Menschenrechte wie wir sie in unserer ,,westlichen" Zivilisationen verstehen, nicht gleich Menschenrechte sind, da diese aufgrund der kulturellen Unterschiede und religiösen Auffassungen anders definiert werden können.
Hierbei geht es um das islamische Recht, die Scharia, die vor allem durch ihre als Rechtsmaßstab festgelegten Grausamkeiten im Strafrecht, das uns bekannte Menschenrechtsbild missachtet und dadurch einen Konflikt auslöst.
Ziel dieser Arbeit ist es deshalb, dem Leser einen fundierten Überblick über die Entstehung und Entwicklung der elementarsten Menschenrechte zu geben. Anschließend folgt auch eine Darstellung über die in den Medien oft als negativ interpretierte Scharia. Dabei soll deutlich gezeigt werden, dass das islamische Recht bei rechtmäßiger und zeitgemäßer Interpretation die Menschenrechte nicht verletzt, sondern eher primär schützt. Auch werden hier die Gründe für die Fehlinterpretation der Scharia vor allem im Strafrecht in den islamischen Ländern in denen sie angewandt wird, erörtert.
2 Menschenrechte
,,Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen."2 Dieser Artikel lässt die elementarsten Ideen und Werte der Menschenrechte zur Geltung kommen: Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Diese lassen sich in allen Kulturen finden.
2.1 Die Goldene Regel
Die Menschenrechte geben uns die Antwort auf die philosophische Frage wie die Handlungsweise und der Umgang des Menschen mit seinen Mitmenschen sein sollte. Dieses Grundprinzip ist auch in ähnlicher Form in allen großen religiösen und ethischen Systemen verankert, die sich als "Goldene Regel" definieren lässt.
Dieses sind beispielsweise folgende:
- ,,Konfuzius (ca. 551 - 489 v. Chr.): ,,Was du selbst nicht wünscht, das tue auch nicht anderen Menschen an." (Gespräche 15,23).
- Rabbi Hillel (60 v. Chr. - 10 n. Chr.): "Tue nicht anderen, was du nicht willst, dass sie dir tun." (Sabbat 31a).
- Jesus von Nazaret: ,,Alles, was ihr wollt, dass euch die Menschen tun, das tut auch ihr ihnen ebenso." (Matthäus 7,12).
- Islam: ,,Keiner von euch ist ein Gläubiger, solange er nicht seinem Bruder wünscht, was er sich selber wünscht." (40 Hadithe von an Nawawi 13).
- Jainismus: ,,Gleichgültig gegenüber weltlichen Dingen sollte der Mensch wandeln und alle Geschöpfe in der Welt behandeln, wie er selbst behandelt werden möchte." (Sutrakritanga I.11.33).
- Hinduismus: ,,Man sollte sich gegenüber anderen nicht in einer Weise benehmen, die für einen selbst unangenehm ist; das ist das Wesen der Moral." (Mahabharata XII.114.8).
- Immanuel Kant: ,,Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne." (Kritik der praktischen Vernunft A 54, Werke Bd. IV, 140)."3
2.2 Entstehung und Entwicklung
Menschenrechte entstehen schon mit der Geburt des Menschen, denn der Mensch ist letztendlich ein sittlich freies und mit Würde ausgestattetes Wesen.
1 Jones-Pauly, Dr. jur. Ph.D. Ch.: ,,Das Spannungsfeld zwischen islamischem Recht und Menschenrechten aus rechtsvergleichender Sicht".
2 Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, 1948.
3 Küng H., Kuschel K. J.,: ,,Erklärung zum Weltethos. Die Deklaration des Parlamentes der Weltreligionen", o. S.
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