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Umgang mit E-Mail in Unternehmen und Freiberufler-Praxen

Scholary Paper (Seminar), 2007, 37 Pages
Author: Dipl. Wirtschaftsjuristin Christiane Uri
Subject: Law - Public Law - Miscellaneous

Details

Event: Öffentliches Recht
Institution/College: University of Applied Sciences in Schmalkalden
Tags: Umgang, E-Mail, Unternehmen, Freiberufler-Praxen, Recht
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2007
Pages: 37
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 39  Entries
Language: German
Archive No.: V117600
ISBN (E-book): 978-3-640-20024-5

File size: 102 KB

Abstract

Im Jahre 1971 gelang es dem US-Computertechniker Ray S. Tomlinson, der seine Erfindung selbst als „kleine große Glanzleistung“ bezeichnet, die erste elektronische Post zu versenden. Inzwischen, 36 Jahre später, ist die Nutzung von Email für Millionen Internetnutzer weltweit alltäglich geworden und gerade als Arbeitsmittel im Geschäftsbereich nicht mehr wegzudenken. In Anbetracht der stetig zunehmenden Bedeutung soll die vorliegende Arbeit überblickende Aspekte im Umgang mit der elektronischen Post, insbesondere in Unternehmen und Freiberufler-Praxen, aufzeigen. Im Rahmen dieser Zielvorstellung wurde die Arbeit wie folgt gegliedert: Während der erste Teil lediglich einer kurzen Begriffsbestimmung von Email dienen soll, wird im zweiten Teil der Schwerpunkt auf eine arbeitsrechtliche Betrachtung gelegt. Innerhalb dieser überaus komplexen Thematik ergeben sich zahlreiche Einzelfragen, die unmittelbare Wirkung auf den Umgang mit Email haben. Es wurde daher eine gesonderte Betrachtung gewählt, um den Leser, losgelöst von anderen Problem¬stellungen, an diese Thematik heranzuführen. Eine Darstellung relevanter Gefahrenquellen und Lösungsansätze für die Praxis bestimmen den dritten Teil der Arbeit. Da jedoch der Umgang mit Email sehr viele rechtliche und technische Fragestellungen aufwirft, sei darauf verwiesen, dass innerhalb der gesamten Darstellung kein Anspruch an die Vollständigkeit erhoben werden kann. Des Weiteren wurde begleitend zu dieser Arbeit eine Umfrage durchgeführt. Diese richtete sich in der Zeit vom 05.03. bis 23.03.2007 explizit an Rechtsanwaltkanzleien in Erfurt. Insofern musste hier aus Gründen des zeitlichen Aufwands eine Einschränkung innerhalb der Freiberufler-Praxen erfolgen und auch auf eine gleichartige Umfrage in Unternehmen verzichtet werden. Dennoch konnten insgesamt 87 Kanzleien zu ihren Erfahrungen in den letzten Jahren befragt werden, die dem Leser einen ersten Einblick in die Praxis geben können. Die Darstellung bzw. Auswertung der Ergebnisse erfolgt an den entsprechenden Stellen innerhalb der Arbeit. [...]


Excerpt (computer-generated)

Fachhochschule Schmalkalden

Fachbereich Wirtschaftsrecht

Seminar zum Öffentlichen Recht

SS 2007

Thema:

Umgang mit Email in Unternehmen und Freiberufler-Praxen

Abgabetermin:

27. März 2007

vorgelegt von:

Christiane Uri


II

INHALTSVERZEICHNIS

Seite

ABBILDUNGSVERZEICHNIS III

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS IV

1 Vorbemerkung 1
2 Email - Die Vorteile liegen auf der Hand

2

3 Datenschutz am elektronischen Arbeitsplatz ­

2

Eine

arbeitsrechtliche

Betrachtung

3.1 Technischer Hintergrund und Interessenlage

3

3.2 Rechtliche Aspekte

3

3.2.1 Dienstliche Nutzung

4

3.2.1.1 Anwendung des BDSG

4

3.2.1.2 Kontrollmöglichkeiten bei dienstlicher Nutzung

4

3.2.2 Private Nutzung

5

3.2.2.1 Anwendung des TKG

6

3.2.2.2 Anwendung des TDG und TDDSG

6

3.2.2.3 Anwendung des BDSG

7

3.2.2.4 Kontrollmöglichkeiten bei privater Nutzung

7

3.2.3 Arbeitnehmer mit Sonderstatus

8

3.3 Schlussfolgerungen für die Praxis

8

4 Email in der Praxis - Gefahren und Maßnahmen

11

4.1 IT-Sicherheit und Verantwortlichkeiten bei der Email-Nutzung

11

4.2 Anforderungen an die Technik

12

4.2.1 Verschlüsselung

13

4.2.2 Digitale Signatur

15

4.3 Anforderungen an die Organisation

15

4.4 Schädigungen durch vorsätzliche Handlungen

17

4.4.1 Ursprung vorsätzlicher Handlungen

17

4.4.2 Spam ­ Die Fessel einer vernetzten Welt

18

4.4.2.1 Was ist Spam? / Begriffserläuterung

18

4.4.2.2 Gefahr durch Vielfalt der Erscheinungsformen

19

4.4.2.3 Abhilfe durch das neue Telemediengesetz (TMG)?

22

4.5 Anforderungen an die Mitarbeiter

23

5 Fazit 25

ANHANG 26

LITERATURVERZEICHNIS 28


III

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Seite

Abb. 1: Gestattung der Privatnutzung von Email

9

Abb. 2: Anwendung von Verschlüsselungstechniken

14

Abb. 3: Vorhandene Weisungen für die Emailnutzung

17

Abb. 4: Spam-Aufkommen

19

Abb. 5: Schäden durch Würmer, Trojaner, Phishing-Mails o.ä.

20

Abb. 6: Verlust von wichtigen Email

21

Abb. 7: Verantwortlichkeiten bei der IT-Sicherheit

24


IV

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

AktG Aktiengesetz

BDSG Bundesdatenschutzgesetz

BetrVG Betriebsverfassungsgesetz

BGB Bürgerliches

Gesetzbuch

BMWi

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung

BSI

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Email

(engl.) electronic mail

EStG

Einkommensteuergesetz

GmbH Gesellschaft

mit

beschränkter Haftung

IT

Informationstechnik

MDStV

Staatsvertrag über Mendiendienste

StGB Strafgesetzbuch

TDDSG

Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten

(Teledienstedatenschutzgesetz)

TDG

Gesetz über die Nutzung von Telediensten

(Teledienstegesetz)

TKG

Telekommunikationsgesetz

TMG

Telemediengesetz


1

1 Vorbemerkung

Im Jahre 1971 gelang es dem US-Computertechniker Ray S. Tomlinson, der seine Er-

findung selbst als ,,kleine große Glanzleistung"1) bezeichnet, die erste elektronische

Post zu versenden. Inzwischen, 36 Jahre später, ist die Nutzung von Email für Millionen

Internetnutzer weltweit alltäglich geworden und gerade als Arbeitsmittel im Geschäfts-

bereich nicht mehr wegzudenken.

In Anbetracht der stetig zunehmenden Bedeutung soll die vorliegende Arbeit über-

blickende Aspekte im Umgang mit der elektronischen Post, insbesondere in Unterneh-

men und Freiberufler-Praxen2), aufzeigen. Im Rahmen dieser Zielvorstellung wurde die

Arbeit wie folgt gegliedert:

Während der erste Teil lediglich einer kurzen Begriffsbestimmung von Email dienen

soll, wird im zweiten Teil der Schwerpunkt auf eine arbeitsrechtliche Betrachtung ge-

legt. Innerhalb dieser überaus komplexen Thematik ergeben sich zahlreiche Einzelfra-

gen, die unmittelbare Wirkung auf den Umgang mit Email haben. Es wurde daher eine

gesonderte Betrachtung gewählt, um den Leser, losgelöst von anderen Problem-

stellungen, an diese Thematik heranzuführen. Eine Darstellung relevanter Gefahren-

quellen und Lösungsansätze für die Praxis bestimmen den dritten Teil der Arbeit. Da je-

doch der Umgang mit Email sehr viele rechtliche und technische Fragestellungen auf-

wirft, sei darauf verwiesen, dass innerhalb der gesamten Darstellung kein Anspruch an

die Vollständigkeit erhoben werden kann.

Des Weiteren wurde begleitend zu dieser Arbeit eine Umfrage durchgeführt. Diese

richtete sich in der Zeit vom 05.03. bis 23.03.2007 explizit an Rechtsanwaltkanzleien in

Erfurt. Insofern musste hier aus Gründen des zeitlichen Aufwands eine Einschränkung

innerhalb der Freiberufler-Praxen erfolgen und auch auf eine gleichartige Umfrage in

Unternehmen verzichtet werden.

1) wdr.de (Hrsg.): http://www.wdr.de/online/computer/email/geburtstag.phtml vom 25.03.2007

2) Als Freiberuf werden Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen und gem.

§ 18 EStG selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende,

erzieherische oder ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen.


2

Dennoch konnten insgesamt 87 Kanzleien zu ihren Erfahrungen in den letzten Jahren

befragt werden, die dem Leser einen ersten Einblick in die Praxis geben können. Die

Darstellung bzw. Auswertung der Ergebnisse erfolgt an den entsprechenden Stellen

innerhalb der Arbeit.

2 Email - Die Vorteile liegen auf der Hand

Unter Email, die Abkürzung für ,,electronic mail", wird ein ,,elektronischer Brief", der

über das Internet oder ähnliche Kommunikationssysteme verschickt wird, verstanden.

Eine Email hat im Allgemeinen neben den Adressangaben (From/To) eine Titel- oder

Betreffzeile (Subject), einen Textkörper und eventuell ein oder mehrere Anhänge

(Attachments).

Die Vorteile der Email-Nutzung sind neben der schnellen, bequemen und kostengünsti-

gen Übermittlung auch darin zu sehen, dass beliebige Dateien jederzeit mit Kunden und

Partnern in aller Welt ausgetauscht werden können. Die wachsende Beliebtheit zeigt

sich auch darin, dass ca. 35 Milliarden Email3) weltweit täglich versendet werden.

3 Datenschutz am elektronischen Arbeitsplatz - Eine arbeits-

rechtliche Betrachtung

Die genannten Vorteile haben dazu geführt, dass Email heute in den meisten Unter-

nehmen und Freiberufler-Praxen zum Berufsalltag gehören. Im Rahmen der Umfrage

konnte beispielsweise festgestellt werden, dass 94 % der Erfurter Kanzleien von diesem

Kommunikationsmittel Gebrauch machen. Jedoch können sich hier Konflikte ergeben,

die im Weiteren eine genauere Betrachtung erfordern.

3) jetzt.de, Die Welt in Zahlen vom 24.06.2006, http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/299839 vom

25.03.2007


3

3.1 Technischer Hintergrund und Interessenlage

Nutzt ein Arbeitnehmer aus dienstlichem oder privatem Anlass den Computer am Ar-

beitsplatz, so hinterlässt er dabei Datenspuren.4) Neben Verbindungsdaten können auch

Inhaltsdaten an verschiedenen Stellen gespeichert werden. Beispielsweise können alle

Daten der eingehenden und versendeten Email in einem zentralen Server des Arbeit-

gebers zwischengespeichert werden. Hier kommt es regelmäßig zur Interessenkollision.

Während der Arbeitnehmer in der Regel überwachungsfrei arbeiten möchte, hat der

Arbeitgeber häufig ein nachvollziehbares Interesse daran, seine Mitarbeiter in einem

gewissen Rahmen zu überwachen. Vordergründig sind hier Aspekte der Daten-

sicherheit und damit verbunden der Sicherheit seines Unternehmens sowie die Spei-

cherung personenbezogener Daten der Betroffenen zum Zwecke der Leistungsbewer-

tung zu nennen.

Für die Lösung dieser Interessenkonflikte legen die gesetzlichen Datenschutz- und

Datensicherheitsvorschriften Wertungen fest, die bei dem täglichen Umgang mit Email

zu beachten sind. Dies umfassend zu beleuchten ist allerdings nicht Gegenstand der

nachfolgenden Betrachtung. Vielmehr soll mit Hilfe der rechtlichen Grundlagen die

Problematik kurz umrissen und der Schwerpunkt auf die praxisrelevanten Kontrollmög-

lichkeiten sowie etwaige Lösungsansätze für die Praxis gelegt werden.

3.2 Rechtliche Aspekte

Derzeit besteht kein einheitliches Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz.5) Insbesondere gibt

es bislang keine einschlägige bzw. höchstrichterliche Rechtsprechung, die die

Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers bei der Email-Nutzung regeln.6) Nachfolgend

sollen insbesondere relevante Rechtsvorschriften, die den Datenschutz am Arbeitsplatz

prägen können, zum einen bei ausschließlich dienstlicher Nutzung und im zweiten Teil

bei der gestatteten privaten Nutzung aufgezeigt werden.

4) Roßnagel, S. 967, Rdnr. 81

5) Krauß, Abs. 6, http://www.jurpc.de/aufsatz/20040014.htm vom 25.03.2007

6) Gola/Klug, S. 151/152


4

3.2.1 Dienstliche Nutzung

Eine dienstliche Nutzung von Email ist immer dann gegeben, wenn sich der Arbeit-

nehmer in Erfüllung seiner Dienstaufgaben dieses Mittels bedient.7)

Nach überwiegender Literaturauffassung finden die Vorschriften des Telekommuni-

kationsgesetzes (TKG), Teledienstegesetzes (TDG) und des Teledienstedatenschutz-

gesetzes (TDDSG) bei rein dienstlicher Nutzung keine Anwendung.8)

3.2.1.1 Anwendung des BDSG

Wie M. Grobys9) zutreffend schreibt, hat der Arbeitgeber aufgrund der fehlenden An-

wendbarkeit der Telekommunikations-Datenschutzgesetze lediglich die allgemeinen

Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes10) (BDSG) und das Recht auf

informationelle Selbstbestimmung11) des Arbeitnehmers zu beachten.

3.2.1.2 Kontrollmöglichkeiten bei dienstlicher Nutzung

Demnach hat der Arbeitgeber nach h. M. ein umfassendes Kontrollrecht.12) Wie

P. Gola zutreffend schreibt, bestehen gegen die Erfassung von äußeren Verbindungs-

daten, wie z. B. der Absender- und Empfängeradresse sowie Zeitpunkt der Versendung

bzw. des Eingangs der Email, keine Bedenken. Im Weiteren wird der Auffassung ge-

folgt, dass sich aus dem umfassenden Kontrollrecht auch das Recht auf Kenntnisnahme

vom Inhalt des geschäftlichen Email-Verkehrs ergibt.13) In der Praxis finden insofern

die gleichen Grundsätze, die für den normalen Schriftverkehr gelten, Anwendung.14)

7) Däubler, S. 1, http://rayserv.upb.de/fiff/themen/Arbeitnehmerdatensch/Dauebler2001_2.htm vom

25.03.2007

8) a.a.O. S. 2; Däubler, Gläserne Belegschaft, S. 163, Rdnr. 338

9) Grobys, S. 273

10) Insbesondere richtet sich der Datenschutz hier nach den §§ 3a, 4, 27 und 28 BDSG.

11) Als ein Teilbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 GG

definiert sich hier die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und in

welchem Umfang seine personenbezogenen Daten verwendet werden sollen.

12) Roßnagel, S. 967, Rdnr. 82; Grobys, S. 273; Gola/Klug, S. 153

13) Grobys, S. 273; Roßnagel, S. 967 Rdnr. 82; Krauß, Abs. 29, http://www.jurpc.de/aufsatz/

20040014.htm vom 25.03.2007

14) Roßnagel, S. 1033, Rdnr. 33



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