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Title: Rousseaus "Contrat social" in Kurzform (Scholarly Essay)
Rousseaus "Contrat social" in Kurzform

Scholarly Essay, 2008, 13 Pages
Author: Andre Schuchardt
Subject: Philosophy - Philosophy of the 17th and 18th Centuries

Details

Category: Scholarly Essay
Year: 2008
Pages: 13
Language: German

Archive No.: V118503
ISBN (E-book): 978-3-640-21547-8

File size: 139 KB

Abstract

Diese Arbeit soll den Contrat social von 1762 in möglichst kurzer und doch präziser und umfassender Form wiedergeben. Deshalb verzichte ich hier auf weiter großartige Worte und fange gleich an. Ich werde das Buch nach Inhalt und Kapiteln strukturieren. Die Seitenangaben beziehen sich auf die Reclamausgabe von 1988.


Excerpt (computer-generated)

MANUAL

Andre Schuchardt

präsentiert

Rousseaus Contrat Social in Kurzform.

Inhaltsverzeichnis

Einleitung in die Arbeit 2

Der Gesellschaftsvertrag und der Souverän (I, K6 - K7) 4

Der Gesellschaftszustand und das Eigentum (I, K8 - K9) 5

Souveränität: Der Allgemeinwille als Souverän (II, K1 - K4) 6

Eine gute Regierung, Regierungsmissbrauch, Staatentod, Aufrechterhaltung des

Souveräns (III, K9 - K14) 9

Abgeordnete, was kein Vertrag ist, Einsetzung der Regierung und Mittel gegen

Usurpation (III, K15 - K18) 10

Der unzerstörbare Allgemeinwille, Abstimmungen, Wahlen, Diktatur, Zensur,

Religion. (IV, K1 - K8) 11


Einleitung in die Arbeit

Diese Arbeit soll den Contrat social von 1762 in möglichst kurzer und doch präziser

und umfassender Form wiedergeben. Deshalb verzichte ich hier auf weiter

großartige Worte und fange gleich an. Ich werde das Buch nach Inhalt und Kapiteln

strukturieren. Die Seitenangaben beziehen sich auf die Reclamausgabe von 1988.

Einleitung zum Werk

Rousseau beschreibt sein Werk als den Versuch einer Untersuchung, ,,ob es in der

staatlichen Ordnung irgendein gerechtes und sicheres Verwaltungsprinzip geben

kann, wenn man die Menschen nimmt, wie sie sind, und die Gesetze, wie sie sein

könnten."1

Inhalt von Buch 1 und Kritik an Ansätzen anderer Autoren
(I, K1 - K5)2

Rousseau sieht den Menschen überall in Ketten liegen, selbst die Herrscher sind nur

Sklaven. Wie es dazu kam, will er untersuchen. Außerdem beschreibt er die

gesellschaftliche Ordnung als auf Vereinbarungen beruhend und nicht etwa von

Natur gegeben. Damit widerspricht er schonmal einigen klassischen Ansichten.

Um seine Arbeit zu beginnen, führt er in drei Kapiteln erstmal die Ansätze an, welche

andere Autoren vor ihm hatten, um diese so dann zu widerlegen. Teilweise gibt er

jedoch nicht klar an, wer zuvor was gesagt hat, weshalb ich dies hier auch

größtenteils übergehen muss.

1. Die Familie: diese beschreibt er als älteste und natürlichste Herrschaftsform. Doch

sind die Kinder einmal alt genug, besteht diese Familie nur aus Freiwilligkeit weiter.

Hier führt er auch auf, dass das erste Naturgesetz (1.NG) die Selbsterhaltung ist und

er allein darüber entscheiden darf, was dazu nötig ist3. Weiterhin könne man seine

Freiheit nur für einen Nutzen veräußern, z.B. den weiteren Zusammenhalt der

1 S.38.

2 S.38f.

3 Vermutlich ein Verweis auf Hobbes.


Familie. Außerdem ist er explizit gegen Grotius und seinem ,,Nachfolger" Hobbes,

wobei besonders letzterer den Mensch nur wie Vieh in Herden geteilt haben soll,

welches ihr Oberhaupt beschützt um sie irgendwann zu fressen. Im weiteren Text ist

er hauptsächlich gegen Grotius. Schließlich führt er aber noch Aristoteles an, welcher

gesagt hatte, dass die Menschen ungleich seien, die einen Sklaven, die anderen

Herrscher. Und zwar von Natur aus ungleich. Dem ersteren stimmte Rousseau zu,

dem zweiteren aber nicht.

2. Das Recht der Stärke: So war für Rousseau denn auch das Recht des Stärkeren

kein Recht, keine Sitte, kein Gebot, sondern schlicht Gewalt und niemals freiwillige

Pflicht. Es dürfe aber nur rechtmäßige Gewalt geben, der man zu gehorchen hat.

3. Die Sklaverei: Für Rousseau gab es keine natürliche Gewalt eines Menschen über

einen anderen. Deshalb könne es nur freiwillige Vereinbarungen geben. Ein

Gewaltherrscher wie bei Hobbes und Grotius aber sichere nur die Ruhe bis zum

Verschlingen, es wäre ein goldener Käfig. Ein Mensch kann weder sich noch seine

Kinder verschenken. Und eine willkürliche Regierung müsste durch Wahl rechtmäßig

werden. - dann wäre sie aber nicht mehr willkürlich. Letztlich sah Rousseau die

Freiheit als ein Menschenrecht an, als das Menschsein schlechthin, weshalb man

niemals darauf verzichten könnte, denn der Herr ist seinem Sklaven zu nichts

verpflichtet, sondern kann alles verlangen. Ebenso führe Krieg und Unterwerfung

nicht zu Herrschaft, denn das Eroberungsrecht ist nur das Recht des Stärkeren,

welches ja keine Gültigkeit hat.4 Und der Naturzustand sei auch nicht der Krieg, denn

dieser entstünde erst durch die Umstände.

So kam Rousseau auf den Schluss, dass man untersuchen müsse, was für eine

freiwillige Vereinbarung der Gesellschaft zugrunde liegt, wenn Gewalt nicht gilt. Es

müsse ein wahres Volk samt ihrer Regierung geben, beruhend auf Freiwilligkeit.

Nicht Sklaven und Herrn. Und bevor sich ein Volk einen Herrscher wählen könne,

müsse es erstmal einen Vertrag geben, der es auch zu einem Volk macht. Eine

einmalige Einstimmigkeit ist notwendig, welche fortan die Stimmenmehrheit

herrschen lässt.

4 Bei Hobbes dagegen ja schon.



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