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Scholarly Essay, 2008, 13 Pages
Author: Andre Schuchardt
Subject: Philosophy - Philosophy of the 17th and 18th Centuries
Details
Year: 2008
Pages: 13
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-21547-8
File size: 139 KB
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Abstract
Diese Arbeit soll den Contrat social von 1762 in möglichst kurzer und doch präziser und umfassender Form wiedergeben. Deshalb verzichte ich hier auf weiter großartige Worte und fange gleich an. Ich werde das Buch nach Inhalt und Kapiteln strukturieren. Die Seitenangaben beziehen sich auf die Reclamausgabe von 1988.
Excerpt (computer-generated)
MANUAL
Andre Schuchardt
präsentiert
Rousseaus Contrat Social in Kurzform.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung in die Arbeit 2
Der Gesellschaftsvertrag und der Souverän (I, K6 - K7) 4
Der Gesellschaftszustand und das Eigentum (I, K8 - K9) 5
Souveränität: Der Allgemeinwille als Souverän (II, K1 - K4) 6
Eine gute Regierung, Regierungsmissbrauch, Staatentod, Aufrechterhaltung des
Souveräns (III, K9 - K14) 9
Abgeordnete, was kein Vertrag ist, Einsetzung der Regierung und Mittel gegen
Usurpation (III, K15 - K18) 10
Der unzerstörbare Allgemeinwille, Abstimmungen, Wahlen, Diktatur, Zensur,
Religion. (IV, K1 - K8) 11
Einleitung in die Arbeit
Diese Arbeit soll den Contrat social von 1762 in möglichst kurzer und doch präziser
und umfassender Form wiedergeben. Deshalb verzichte ich hier auf weiter
großartige Worte und fange gleich an. Ich werde das Buch nach Inhalt und Kapiteln
strukturieren. Die Seitenangaben beziehen sich auf die Reclamausgabe von 1988.
Einleitung zum Werk
Rousseau beschreibt sein Werk als den Versuch einer Untersuchung, ,,ob es in der
staatlichen Ordnung irgendein gerechtes und sicheres Verwaltungsprinzip geben
kann, wenn man die Menschen nimmt, wie sie sind, und die Gesetze, wie sie sein
könnten."1
Inhalt von Buch 1 und Kritik an Ansätzen anderer Autoren
(I, K1 - K5)2
Rousseau sieht den Menschen überall in Ketten liegen, selbst die Herrscher sind nur
Sklaven. Wie es dazu kam, will er untersuchen. Außerdem beschreibt er die
gesellschaftliche Ordnung als auf Vereinbarungen beruhend und nicht etwa von
Natur gegeben. Damit widerspricht er schonmal einigen klassischen Ansichten.
Um seine Arbeit zu beginnen, führt er in drei Kapiteln erstmal die Ansätze an, welche
andere Autoren vor ihm hatten, um diese so dann zu widerlegen. Teilweise gibt er
jedoch nicht klar an, wer zuvor was gesagt hat, weshalb ich dies hier auch
größtenteils übergehen muss.
1. Die Familie: diese beschreibt er als älteste und natürlichste Herrschaftsform. Doch
sind die Kinder einmal alt genug, besteht diese Familie nur aus Freiwilligkeit weiter.
Hier führt er auch auf, dass das erste Naturgesetz (1.NG) die Selbsterhaltung ist und
er allein darüber entscheiden darf, was dazu nötig ist3. Weiterhin könne man seine
Freiheit nur für einen Nutzen veräußern, z.B. den weiteren Zusammenhalt der
1 S.38.
2 S.38f.
3 Vermutlich ein Verweis auf Hobbes.
Familie. Außerdem ist er explizit gegen Grotius und seinem ,,Nachfolger" Hobbes,
wobei besonders letzterer den Mensch nur wie Vieh in Herden geteilt haben soll,
welches ihr Oberhaupt beschützt um sie irgendwann zu fressen. Im weiteren Text ist
er hauptsächlich gegen Grotius. Schließlich führt er aber noch Aristoteles an, welcher
gesagt hatte, dass die Menschen ungleich seien, die einen Sklaven, die anderen
Herrscher. Und zwar von Natur aus ungleich. Dem ersteren stimmte Rousseau zu,
dem zweiteren aber nicht.
2. Das Recht der Stärke: So war für Rousseau denn auch das Recht des Stärkeren
kein Recht, keine Sitte, kein Gebot, sondern schlicht Gewalt und niemals freiwillige
Pflicht. Es dürfe aber nur rechtmäßige Gewalt geben, der man zu gehorchen hat.
3. Die Sklaverei: Für Rousseau gab es keine natürliche Gewalt eines Menschen über
einen anderen. Deshalb könne es nur freiwillige Vereinbarungen geben. Ein
Gewaltherrscher wie bei Hobbes und Grotius aber sichere nur die Ruhe bis zum
Verschlingen, es wäre ein goldener Käfig. Ein Mensch kann weder sich noch seine
Kinder verschenken. Und eine willkürliche Regierung müsste durch Wahl rechtmäßig
werden. - dann wäre sie aber nicht mehr willkürlich. Letztlich sah Rousseau die
Freiheit als ein Menschenrecht an, als das Menschsein schlechthin, weshalb man
niemals darauf verzichten könnte, denn der Herr ist seinem Sklaven zu nichts
verpflichtet, sondern kann alles verlangen. Ebenso führe Krieg und Unterwerfung
nicht zu Herrschaft, denn das Eroberungsrecht ist nur das Recht des Stärkeren,
welches ja keine Gültigkeit hat.4 Und der Naturzustand sei auch nicht der Krieg, denn
dieser entstünde erst durch die Umstände.
So kam Rousseau auf den Schluss, dass man untersuchen müsse, was für eine
freiwillige Vereinbarung der Gesellschaft zugrunde liegt, wenn Gewalt nicht gilt. Es
müsse ein wahres Volk samt ihrer Regierung geben, beruhend auf Freiwilligkeit.
Nicht Sklaven und Herrn. Und bevor sich ein Volk einen Herrscher wählen könne,
müsse es erstmal einen Vertrag geben, der es auch zu einem Volk macht. Eine
einmalige Einstimmigkeit ist notwendig, welche fortan die Stimmenmehrheit
herrschen lässt.
4 Bei Hobbes dagegen ja schon.
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