Please wait
Please install the Adobe Flash Player if no e-book is displayed.
Scholarly Research Paper, 2008, 33 Pages
Author: Diplom-Finanzwirt (FH) Matthias Zengerling
Subject: Law - Public Law - Miscellaneous
Details
Institution/College: http://www.uni-jena.de/
Tags: Gemeinnützigkeitsrecht, Zuge, Gesetzes, Stärkung, Engagements, Seminar, Entwicklungen, Recht, Abgabenordnung
Year: 2008
Pages: 33
Grade: befriedigend
Bibliography: ~ 9 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-25720-1
ISBN (Book): 978-3-640-25718-8
Other users also were interested in the following titles:
Abstract
[...] Im Gemeinnützigkeitsrecht wurde insbesondere der § 52 Abs. 2 AO geändert. Diese Norm enthält jetzt abschließend alle als gemeinnützig anerkannten Zwecke. Spendenbegünstigte und gemeinnützige Zwecke werden damit nur noch in der Abgabenordnung definiert. Der Katalog des § 52 Abs. 2 AO wurde durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements erheblich ausgeweitet. Insbesondere mit diesen Änderungen, den Gründen für diese Änderungen und eventuell entstehenden Problemen durch diese Änderungen, soll sich diese Seminararbeit befassen. Dabei sollen zunächst alte und neue Regelung vergleichen werden, und dann einzelne spezielle Regelungen aufgegriffen werden und detailiert untersucht werden. Abschließend soll eine zusammenfassende Würdigung der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts dargestellt werden.
Excerpt (computer-generated)
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Seminararbeit zum Thema:
,,Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht
im Zuge des Gesetzes zur Stärkung des
bürgerschaftlichen Engagements"
im Rahmen des Seminars:
,,Neuere Entwicklungen im Recht der
Abgabenordnung"
Sommersemester 2008
stud. iur. Diplom-Finanzwirt (FH)
Matthias ZENGERLING
8. Fachsemester
I
Gliederung:
Seite:
A.
Einleitung:
1
B. Änderungen
im
Gemeinnützigkeitsrecht im Zuge des Gesetzes zur
Stärkung
des
bürgerschaftlichen
Engagements:
2
I.
Allgemeines
zum
Gemeinnützigkeitsrecht:
2
II.
Vergleich des § 52 AO a.F. mit dem § 52 AO n.F.:
2
1.
Zeitliche
Gültigkeit:
2
2.
Änderungen § 52 Abs. 1 AO:
3
3.
Änderungen § 52 Abs. 2 AO:
3
a)
Ursachen
für
die
Änderung:
3
b)
Die Änderungen im Überblick:
5
c.)
Einzelne Änderungen des Katalogs:
6
aa)
§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO
Förderung von Wissenschaft und Forschung:
6
bb)
§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO Förderung der Religion: 6
cc)
§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens
und der öffentlichen Gesundheitspflege,
insbesondere die Verhütung und Bekämpfung
von übertragbaren Krankheiten, auch durch
Krankenhäuser i.S.d. § 67 AO,
und
von
Tierseuchen:
6
dd)
§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO Förderung der Jugend-
und
Altenhilfe: 7
ee)
§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO Förderung von Kunst
und
Kultur:
7
ff)
§ 52 Abs. 2 Nr. 6 AO Förderung des
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege:
8
gg)
§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe: 9
hh)
§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO Förderung des
Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne
II
des Bundesnaturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder, Umweltschutzes,
des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes: 9
ii)
§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO Förderung des
Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der
amtlich anerkannten Verbände der freien
Wohlfahrtspflege (§ 23 UStDV), ihrer
Unterverbände und ihrer angeschlossenen
Einrichtungen
und
Anstalten:
10
jj)
§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO Förderung der Hilfe
für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte,
für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene,
Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene,
Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe
für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens
an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer;
Förderung des Suchdienstes für Vermisste:
10
kk)
§ 52 Abs. 2 Nr. 11 Förderung der Rettung
aus
Lebensgefahr:
11
ll)
§ 52 Abs. 2 Nr. 12 Förderung des Feuer-,
Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes
sowie
der
Unfallverhütung:
11
mm) § 52 Abs. 2 Nr. 13 Förderung der
internationalen Gesinnung, der Toleranz
auf allen Gebieten der Kultur
und des Völkerverständigungsgedankens:
11
nn)
§ 52 Abs. 2 Nr. 14 Förderung des Tierschutzes: 12
oo)
§ 52 Abs. 2 Nr. 15
Förderung der Entwicklungszusammenarbeit:
12
pp)
§ 52 Abs. 2 Nr. 16 Förderung von
Verbraucherberatung und Verbraucherschutz:
12
qq)
§ 52 Abs. 2 Nr. 17 Förderung der
Fürsorge für Strafgefangene und
III
ehemalige
Strafgefangene:
13
rr)
§ 52 Abs. 2 Nr. 18 Förderung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern:
13
ss)
§ 52 Abs. 2 Nr. 19 Förderung des Schutzes
von
Ehe
und
Familie:
13
tt)
§ 52 Abs. 2 Nr. 20
Förderung der Kriminalprävention:
14
uu)
§ 52 Abs. 2 Nr. 21
Förderung des Sports (Schach gilt als Sport):
14
vv)
§ 52 Abs. 2 Nr. 22
Förderung der Heimatpflege und des Heimatkunde: 15
ww) § 52 Abs. 2 Nr. 23 Förderung der Tierzucht,
der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei,
des traditionellen Brauchtums einschließlich des
Karnevals, der Fastnacht und des Faschings,
der Soldaten- und Reservistenbetreuung,
des Amateurfunkens, des Modellflugs und des
Hundesports:
15
xx)
§ 52 Abs. 2 Nr. 24 die allgemeine Förderung
des demokratischen Staatswesens im
Geltungsbereich der AO, hierzu gehören
nicht Bestrebungen, die nur bestimmte
Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen
oder die auf den kommunalpolitischen Bereich
beschränkt
sind:
16
yy)
§ 52 Abs. 2 Nr. 25 Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements zugunsten
gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher
Zwecke: 16
d)
Mögliche Probleme durch die Änderung
des § 52 Abs. 2 AO:
17
aa)
abschließender Katalog des § 52 Abs. 2 AO n.F.: 17
bb)
Zuständigkeit der jeweiligen
Landesfinanzbehörde nach
IV
§ 52 Abs. 2 S.3 AO n.F.:
18
cc)
rückwirkende
Änderung:
19
III.
Änderung des § 58 Nr. 3 AO:
19
IV.
Änderung des § 58 Nr. 4 AO:
20
V.
Änderung des § 61 Abs. 2 AO:
21
VI.
Änderung des § 64 Abs. 3 AO:
22
VII. Änderung des § 67a Abs. 1 AO:
23
C.
Zusammenfassung und Würdigung des Verfassers zu den Änderungen:
24
D.
Literaturverzeichnis:
26
V
A. Einleitung:
Mit der Zustimmung des Bundesrates am 29.07.20071 hat das vom Bundestag am
06.07.2007 beschlossene Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen
Engagements2 alle vom Grundgesetz geforderten Stufen des
Gesetzgebungsverfahren der Bundesrepublik Deutschland durchlaufen und konnte
damit am 15.10.2007 im Bundesgesetzblatt3 verkündet werden.
In Deutschland ist das bürgerliche Engagement ein Grundpfeiler des öffentlichen
Lebens. Nur durch bürgerliches Engagement ist es möglich geworden, dass es in
Deutschland ein so großes, vielfältiges und wichtiges Vereinsleben gibt.
Zum einen wird dieses große und wichtige Vereinsleben, durch den persönlichen
ehrenamtlichen Einsatz von Vereinsmitgliedern und anderen Menschen getragen,
die viel Zeit und Kraft in diese ehrenamtliche Tätigkeit stecken. Zum anderen
kann dieses Vereinsleben aber auch nur durch finanzielle Unterstützung, sei es
direkt durch Mitgliedsbeiträge, Sach- und Geldspenden sowie auch durch
indirekte Unterstützung wie steuerliche Förderungen aufrecht erhalten werden.
Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements,
sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, das Gemeinnützigkeitsrecht in
Deutschland zu vereinfachen und die steuerlichen Rahmenbedingungen für die
Förderung des Gemeinwohls spürbar zu verbessern.4
Kernziele des Gesetzes bestehen darin, die steuerlichen Anreize für ehrenamtliche
Tätigkeiten und gemeinwohlfördernde Zuwendungen weiter zu erhöhen und das
Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, insbesondere durch den Abbau
bürokratischer Hemmnisse einfacher, übersichtlicher und praktikabler zu
gestalten.5 Hierunter fallen insbesondere die Erhöhung des
Übungsleiterfreibetrags von 1848 auf 2100 und die Einführung eines
Steuerfreibetrags in Höhe von 500 bei Einnahmen aus Tätigkeiten für
Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt.
Durch das Gesetz wird der Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG vereinfacht
und ausgeweitet.
1 BR-Drs. 579/07.
2 BT-Drs. 16/5200, 16/5926.
3 BGBl. I 2007, S. 2332.
4 Vgl. Tiedtke, NJW 46/2007 S.3321 (S. 3321).
5 Vgl. Schauhoff/ Kirchhain, DStR 45/2007, S. 1985.
1
Im Gemeinnützigkeitsrecht wurde insbesondere der § 52 Abs. 2 AO geändert.
Diese Norm enthält jetzt abschließend alle als gemeinnützig anerkannten Zwecke.
Spendenbegünstigte und gemeinnützige Zwecke werden damit nur noch in der
Abgabenordnung definiert. Der Katalog des § 52 Abs. 2 AO wurde durch das
Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements erheblich
ausgeweitet. Insbesondere mit diesen Änderungen, den Gründen für diese
Änderungen und eventuell entstehenden Problemen durch diese Änderungen, soll
sich diese Seminararbeit befassen. Dabei sollen zunächst alte und neue Regelung
vergleichen werden, und dann einzelne spezielle Regelungen aufgegriffen werden
und detailiert untersucht werden. Abschließend soll eine zusammenfassende
Würdigung der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts dargestellt werden.
B.
Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht im Zuge des Gesetzes zur
Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements:
I.
Allgemeines zum Gemeinnützigkeitsrecht:
Das Gemeinnützigkeitsrecht ist im Abschnitt ,,Steuerbegünstigte Zwecke", in den
§§ 51 68 AO, geregelt. Hier werden die Grundsätze der Gemeinnützigkeit
geregelt. Notwendig für die Anerkennung einer Körperschaft, als gemeinnützig
ist, dass ein steuerbegünstigter Zweck verfolgt wird.6 Hierzu gehören neben den
gemeinnützigen Zwecken (§52 AO) auch die mildtätigen Zwecke (§ 53 AO) und
die kirchlichen Zwecke (§ 54 AO).7
II.
Vergleich des § 52 AO a.F. mit dem § 52 AO n.F.:
1. Zeitliche
Gültigkeit:
Obwohl das Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements erst am
15.10.2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, gelten fast alle
Änderungen bereits rückwirkend ab dem 01.01.2007. Auch die Änderungen im
6 Vgl. Das neue Gemeinnützigkeitsrecht, S.18, Tz. 1.1.
7 Vgl. Ax, Abgabenordnung, S. 69, Rdnr. 371.
2
Comments
No comments yet
Other users also were interested in the following titles:
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit - Formatvorlage / Vorlage für eine Hausarbeit für Microsoft Word
Author: GRIN VerlagPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2005 Download as PDF-file for 6,99 EUR
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit - Formatvorlage / Vorlage für eine Hausarbeit für OpenOffice.org
Author: GRIN VerlagPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2005 Download as PDF-file for 9,99 EUR
Formatvorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit / Vorlage zur Erstellung einer Hausarbeit
Author: Marco FeindlerPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2005 Download as PDF-file for 6,99 EUR
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Author: GRIN VerlagPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2008 Download as PDF-file for 6,99 EUR
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit
Author: Zoran ZivkovicPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2004 Download as PDF-file for 5,99 EUR
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Author: Claudia NickelPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2006 Download as PDF-file for 4,99 EUR
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Author: Maik PhilippPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2004 Download as PDF-file for 5,99 EUR
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - Hausarbeiten - Seminararbeiten
Author: Mark RichterPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2008
This text can be quoted and accessed from this url: