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Das Subsidiaritätsprinzip

Untertitel: Vom Beginn der Katholischen Soziallehre über Quadragesimo Anno zu einer modernen Definition

Seminararbeit, 2008, 20 Seiten
Autor: André Mandel
Fach: Ethik

Details

Veranstaltung: Katholische Soziallehre
Institution/Hochschule: Universität der Bundeswehr München
Tags: Subsidiaritätsprinzip, Katholische, Soziallehre
Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2008
Seiten: 20
Note: 1,3
Literaturverzeichnis: ~ 10  Einträge
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V122220
ISBN (E-Book): 978-3-640-27067-5
ISBN (Buch): 978-3-640-27083-5

Zusammenfassung / Abstract

„Richtig ist, dass das Grundprinzip des Staates die Verfolgung der Gerechtigkeit sein muss und dass es das Ziel einer gerechten Gesellschaftsordnung bildet,unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips jedem seinen Anteil an den Gütern der Gemeinschaft zu gewährleisten.“ Viele kennen vielleicht das Prinzip der Wirkung, doch eine klare Definition gibt esdazu nicht. Im Folgenden wird mit Sicherheit keine eindeutige und absolut schlüssige Definition hervorgebracht, aber im Vordergrund ist zu klären, warum dieses Prinzip so notwendig war und warum es das heute noch ist. Natürlich wird das Prinzip heute vor allem in politischen Zusammenhängen gesehen und mit dem Föderalismus verglichen, vielleicht sogar vertauscht. Doch während der Föderalismus eine klare politisch-rechtliche Struktur ist, ist Subsidiarität offen und heuristisch und bietet dadurch wesentliche größere Anwendungsgebiete, die von der Wirtschaft auch in die Gesellschaft reichen. Dies ist beachtlich, da die Entstehung vor allem mit wirtschaftlichen Problemen im Zusammenhang und mit der Ordnung der wirtschaftlichen Landschaft zur Zeit der Industrialisierung stand, in der wir uns, vielleicht nicht mehr in Europa, aber global betrachtet noch immer befinden. Um das Prinzip der Subsidiarität besser zu fassen, wird mit einem Rückgriff auf die Anfängen der Katholischen Soziallehre, da diese Ausgangspunkt und auch Anlass für die Enzyklika Pius XI. QUADRAGESIMO ANNO war. Außerdem werden die Verbindungen zum Solidaritätsprinzip aufgezeigt, aber auf weitere Erklärungen zu diesem verzichtet. [...]


Textauszug (computergeneriert)

Politische Ethik

Fakultät für Sozialwissenschaften

Institut für Theologie

Seminararbeit

Katholische Soziallehre

Das Subsidiaritätsprinzip

-

Vom Beginn der Katholischen Soziallehre

über Quadragesimo Anno zu einer modernen Definition

André Marcel Mandel

Universität der Bundeswehr München

31.Oktober 2007


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

3

1.1 Anlass zur Enzyklika Quadargesimo Anno 4

2 Entstehungsgeschichte

5

2.1 Hintergründe zu Rerum Novarum 5

2.2 Totalitarismus als Forderung nach sozialer Ordnung 7

3 Quadragesimo Anno und das Subsidiritätsprinzip

9

3.1 Der Mensch als Wesen 9

3.2 Ursprünge des Subsidiaritätsprinzipes 10

3.3 Das Subsidiaritätsprinzip in Quadragesimo Anno 12

3.4 Dimensionen des Subsidiaritätsprinzips 13

3.5 Struktur der Einheitenbeziehung 15

3.6 Definitionsversuch 16

4. Schlussbemerkungen

17

Literatur und Quellenangabe 19

Ethik ­ Katholische Soziallehre ­ Das Subsidiaritätsprinzip

2


,,Richtig ist, dass das Grundprinzip des Staates die Verfolgung der Gerechtigkeit

sein muss und dass es das Ziel einer gerechten Gesellschaftsordnung bildet,

unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips jedem seinen Anteil an den

Gütern der Gemeinschaft zu gewährleisten." 1

1

Einleitung

Wenn heute nach dem Subsidiaritätsprinzip in einer Vorlesung gefragt wird, kennen es die

Wenigsten. Viele kennen vielleicht das Prinzip der Wirkung, doch eine klare Definition gibt es

dazu nicht und das Wort hat kaum jemand gehört.

Im Folgenden werde ich mit Sicherheit keine eindeutige und absolut schlüssige Definition

hervorbringen können, aber ich versuche aufzeigen, warum dieses Prinzip so notwendig war

und warum es das heute noch ist, dass selbst der jetzige Papst Benedikt darauf wie viele

seiner Vorgänger zurückgreift.

Natürlich wird das Prinzip heute vor allem in politischen Zusammenhängen gesehen und mit

dem Föderalismus verglichen, vielleicht sogar vertauscht. Doch während der Föderalismus

eine klare politisch-rechtliche Struktur ist, ist Subsidiarität offen und heuristisch und bietet

dadurch wesentliche größere Anwendungsgebiete, die von der Wirtschaft auch in die

Gesellschaft reichen. Dies ist beachtlich, da die Entstehung vor allem mit wirtschaftlichen

Problemen im Zusammenhang und mit der Ordnung der wirtschaftlichen Landschaft zur Zeit

der Industrialisierung stand, in der wir uns, vielleicht nicht mehr in Europa, aber global

betrachtet noch immer befinden.

Um das Prinzip der Subsidiarität besser zu fassen, mache ich einen weiteren Rückgriff und

beginne mit der Arbeit bereits bei den Anfängen der Katholischen Soziallehre, da diese

Ausgangspunkt und auch Anlass für die Enzyklika Pius XI. QUADRAGESIMO ANNO war.

Außerdem sehe ich die Verbindungen zum Solidaritätsprinzip, verzichte allerdings auf

weitere Erklärungen zu diesem. Da ich lediglich beim abstrakt formellen Charakter des

1 Enzyklika

DEUS CARITAS EST

von Papst Benedikt XVI. an die Bischöfe, an die Priester und Diakone, an die

gottgeweihten Personen und an alle Christgläubigen über die christliche Liebe. - Verlautbarungen des

apostolischen Stuhls, Nr. 171; hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz; Bonn 2006, S. 35

Ethik ­ Katholische Soziallehre ­ Das Subsidiaritätsprinzip

3


Subsidiaritätsprinzips bleiben wollte, um es selbst als Prinzip zu verstehen. Es steht aber

natürlich in enger Verbindung mit den anderen Sozialprinzipien der Kirche und der

individuellen Verantwortung.

Persönlich glaube ich nicht, dass die Kirche Erfinder des Subsidiaritätsprinzips ist, aber sie hat

es zur rechten Zeit noch mal in das Gedächtnis der Menschen gerufen und ist durch die Art

der Begründung, nicht am Glauben gebunden geblieben; was möglicherweise auch neu und

vielleicht für die fehlende letzte Konsequenz einer breiteren öffentlichen Wahrnehmung

verantwortlich war.

1.1

Anlass zur Enzyklika Quadragesimo Anno

Schon der Titel und der Untertitel der Enzyklika beschreiben den Anlass, den Papst Pius XI

zum Schreiben von QUADRAGESIMO ANNO (QA) hatte. Er lautet: Das Papstrundschreiben

[...] zum 40. Jahrestag des Rundschreibens ,,Rerum novarum" von Leo XIII.. Auf den Tag

genau 40 Jahre später, den 15. Mai 1931, erschien Pius Enzyklika.

Während RERUM NOVARUM (RN) im Jahre 1891 erstmals die Beschwerden und Missstände

der Menschen betrachtete, sind diese auch Jahrzehnte später noch aktuell. Die anfängliche

Industrialisierung, die Entfremdung und der Sozialismus waren die vorherrschenden

Schlagwörter einer turbulenten Zeit, deren Ausläufer sich noch weit in das 20. Jahrhundert

drängten.

Pius ging es im Rundschreiben QUADRAGESIMO ANNO eben genau ,,um die segensreichen

Früchte, die das Leoinische Rundschreiben2 für die katholische Kirche und damit auch für die

ganze menschliche Gesellschaft zeitigte, rückblickend zu überschauen, um sodann des

großen Meisters Sozial- und Wirtschaftslehre gegen einige Zweifel sicherzustellen und in

gewissen Punkten weiter zu entfalten, endlich mit der modernen Wirtschaft ins Gericht zu

gehen, die Frage des Sozialismus zu untersuchen, die Wurzel der gegenwärtigen sozialen

Missstände aufzudecken und zugleich den einzigen Weg zur heilbringenden Erneuerung zu

weisen, nämlich die christliche Sittenreform."3

2 Anm.: gemeint ist hier die Enzyklika

RERUM NOVARUM

von Papst Leo XIII.

3 Enzyklika

QUADRAGESIMO ANNO

von Papst Pius XI. Das Papstrundschreiben über die gesellschaftliche

Ordnung, ihre Wiederherstellung und ihre Vollendung im Geiste des Evangeliums zum 40. Jubiläum des

Rundschreibens ,,Rerum novarum" von Leo XIII. ­ 3.Auflage; Rex-Verlag; Luzern 1947, (15), S. 11

Ethik ­ Katholische Soziallehre ­ Das Subsidiaritätsprinzip

4


2

Entstehungsgeschichte

Um die Entstehung von QA nachzuvollziehen, in welcher Zeit und mit welchen

gesellschaftlichen Problemen das Leben der Menschen einherging, ist es sinnvoll auch einen

Schritt weiter zurück zu gehen. Nämlich zur Entstehungszeit von RN, da viele der in den

beiden päpstlichen Rundschreiben aufgezeigten Probleme in dieser Zeit im Bewusstsein der

Kirche verstärkt zu Tage getreten sind. Dabei ist die folgende Betrachtung nicht ganzheitlich,

sondern beschränkt sich vor allem auf die historischen Ereignisse im europäischen Raum und

ist natürlich durch die Sichtweise der katholischen Kirche zu dieser Zeit geprägt.

2.1

Hintergründe zu Rerum Novarum

Die Enzyklika RERUM NOVARUM ist nicht Ausgangspunkt von Lösungen, obwohl sie

sicherlich einen besonderen Rang einnimmt und nicht umsonst als erste Sozialenzyklika der

kirchlichen Soziallehre eingestuft wird und somit den Beginn der katholischen Soziallehre

markiert.4 Sie ist in der kirchlichen Lehre möglicherweise als Höhepunkt zu bezeichnen.

Die ,,soziale Frage" hatte den europäischen Raum erfasst. Die immer stärker einsetzende

Industrialisierung Anfang des 19. Jahrhunderts förderte die Entstehung von Gewerkschaften

und politischen Strömungen. Zwischen Liberalismus und Sozialismus (später auch

Kommunismus) und zwischen Hochkonjunktur und schweren wirtschaftlichen Krisen litt die

Gesellschaft. Doch sie litt nicht nur unter den monetären Zwängen, sondern vielmehr unter

der Ordnung des gesellschaftlichen Aufbaus. Gesetzliche Regelungen vor allem in den

industriellen Hochzentren England und Frankreich verhinderten die Bildung von

Gewerkschaften. Diese waren aber wichtig, um eine Ausbeutung des ,,Proletariats" und eine

reine Betrachtung des Menschen als Produktionsfaktor zu verhindern. Erst 1825 wurden die

ersten Arbeiterbünde in England gegründet, nachdem dort die

Combination Laws

abgeschafft wurden.5

4 Heitzer, Horstwalter: Die erste Sozialenzyklika ,,Rerum novarum" vom 15. Mai 1891, in: 100 Jahre Rerum

novarum (1991) ­ Die Antwort der katholischen Kirche auf die soziale Frage des 19. Jahrhunderts; Hrsg:

Brüggemann, Wolfgang/Heitzer, Horstwalter; Verlag Ferdinand Kamp; Bochum 1991, S. 11

5 Geis, Imanuel: Geschichte im Überblick ­ Daten und Zusammenhänge der Weltgeschichte; überarbeitete und

erweiterte Neuausgabe; Rowohlt Taschenbuch Verlag; Hamburg 2000; S. 347 ff.

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