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Untertitel: Vom Beginn der Katholischen Soziallehre über Quadragesimo Anno zu einer modernen Definition
Seminararbeit, 2008, 20 Seiten
Autor: André Mandel
Fach: Ethik
Details
Institution/Hochschule: Universität der Bundeswehr München
Tags: Subsidiaritätsprinzip, Katholische, Soziallehre
Jahr: 2008
Seiten: 20
Note: 1,3
Literaturverzeichnis: ~ 10 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-640-27067-5
ISBN (Buch): 978-3-640-27083-5
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Zusammenfassung / Abstract
„Richtig ist, dass das Grundprinzip des Staates die Verfolgung der Gerechtigkeit sein muss und dass es das Ziel einer gerechten Gesellschaftsordnung bildet,unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips jedem seinen Anteil an den Gütern der Gemeinschaft zu gewährleisten.“ Viele kennen vielleicht das Prinzip der Wirkung, doch eine klare Definition gibt esdazu nicht. Im Folgenden wird mit Sicherheit keine eindeutige und absolut schlüssige Definition hervorgebracht, aber im Vordergrund ist zu klären, warum dieses Prinzip so notwendig war und warum es das heute noch ist. Natürlich wird das Prinzip heute vor allem in politischen Zusammenhängen gesehen und mit dem Föderalismus verglichen, vielleicht sogar vertauscht. Doch während der Föderalismus eine klare politisch-rechtliche Struktur ist, ist Subsidiarität offen und heuristisch und bietet dadurch wesentliche größere Anwendungsgebiete, die von der Wirtschaft auch in die Gesellschaft reichen. Dies ist beachtlich, da die Entstehung vor allem mit wirtschaftlichen Problemen im Zusammenhang und mit der Ordnung der wirtschaftlichen Landschaft zur Zeit der Industrialisierung stand, in der wir uns, vielleicht nicht mehr in Europa, aber global betrachtet noch immer befinden. Um das Prinzip der Subsidiarität besser zu fassen, wird mit einem Rückgriff auf die Anfängen der Katholischen Soziallehre, da diese Ausgangspunkt und auch Anlass für die Enzyklika Pius XI. QUADRAGESIMO ANNO war. Außerdem werden die Verbindungen zum Solidaritätsprinzip aufgezeigt, aber auf weitere Erklärungen zu diesem verzichtet. [...]
Textauszug (computergeneriert)
Politische Ethik
Fakultät für Sozialwissenschaften
Institut für Theologie
Seminararbeit
Katholische Soziallehre
Das Subsidiaritätsprinzip
-
Vom Beginn der Katholischen Soziallehre
über Quadragesimo Anno zu einer modernen Definition
André Marcel Mandel
Universität der Bundeswehr München
31.Oktober 2007
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
3
1.1 Anlass zur Enzyklika Quadargesimo Anno 4
2 Entstehungsgeschichte
5
2.1 Hintergründe zu Rerum Novarum 5
2.2 Totalitarismus als Forderung nach sozialer Ordnung 7
3 Quadragesimo Anno und das Subsidiritätsprinzip
9
3.1 Der Mensch als Wesen 9
3.2 Ursprünge des Subsidiaritätsprinzipes 10
3.3 Das Subsidiaritätsprinzip in Quadragesimo Anno 12
3.4 Dimensionen des Subsidiaritätsprinzips 13
3.5 Struktur der Einheitenbeziehung 15
3.6 Definitionsversuch 16
4. Schlussbemerkungen
17
Literatur und Quellenangabe 19
Ethik Katholische Soziallehre Das Subsidiaritätsprinzip
2
,,Richtig ist, dass das Grundprinzip des Staates die Verfolgung der Gerechtigkeit
sein muss und dass es das Ziel einer gerechten Gesellschaftsordnung bildet,
unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips jedem seinen Anteil an den
Gütern der Gemeinschaft zu gewährleisten." 1
1
Einleitung
Wenn heute nach dem Subsidiaritätsprinzip in einer Vorlesung gefragt wird, kennen es die
Wenigsten. Viele kennen vielleicht das Prinzip der Wirkung, doch eine klare Definition gibt es
dazu nicht und das Wort hat kaum jemand gehört.
Im Folgenden werde ich mit Sicherheit keine eindeutige und absolut schlüssige Definition
hervorbringen können, aber ich versuche aufzeigen, warum dieses Prinzip so notwendig war
und warum es das heute noch ist, dass selbst der jetzige Papst Benedikt darauf wie viele
seiner Vorgänger zurückgreift.
Natürlich wird das Prinzip heute vor allem in politischen Zusammenhängen gesehen und mit
dem Föderalismus verglichen, vielleicht sogar vertauscht. Doch während der Föderalismus
eine klare politisch-rechtliche Struktur ist, ist Subsidiarität offen und heuristisch und bietet
dadurch wesentliche größere Anwendungsgebiete, die von der Wirtschaft auch in die
Gesellschaft reichen. Dies ist beachtlich, da die Entstehung vor allem mit wirtschaftlichen
Problemen im Zusammenhang und mit der Ordnung der wirtschaftlichen Landschaft zur Zeit
der Industrialisierung stand, in der wir uns, vielleicht nicht mehr in Europa, aber global
betrachtet noch immer befinden.
Um das Prinzip der Subsidiarität besser zu fassen, mache ich einen weiteren Rückgriff und
beginne mit der Arbeit bereits bei den Anfängen der Katholischen Soziallehre, da diese
Ausgangspunkt und auch Anlass für die Enzyklika Pius XI. QUADRAGESIMO ANNO war.
Außerdem sehe ich die Verbindungen zum Solidaritätsprinzip, verzichte allerdings auf
weitere Erklärungen zu diesem. Da ich lediglich beim abstrakt formellen Charakter des
1 Enzyklika
DEUS CARITAS EST
von Papst Benedikt XVI. an die Bischöfe, an die Priester und Diakone, an die
gottgeweihten Personen und an alle Christgläubigen über die christliche Liebe. - Verlautbarungen des
apostolischen Stuhls, Nr. 171; hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz; Bonn 2006, S. 35
Ethik Katholische Soziallehre Das Subsidiaritätsprinzip
3
Subsidiaritätsprinzips bleiben wollte, um es selbst als Prinzip zu verstehen. Es steht aber
natürlich in enger Verbindung mit den anderen Sozialprinzipien der Kirche und der
individuellen Verantwortung.
Persönlich glaube ich nicht, dass die Kirche Erfinder des Subsidiaritätsprinzips ist, aber sie hat
es zur rechten Zeit noch mal in das Gedächtnis der Menschen gerufen und ist durch die Art
der Begründung, nicht am Glauben gebunden geblieben; was möglicherweise auch neu und
vielleicht für die fehlende letzte Konsequenz einer breiteren öffentlichen Wahrnehmung
verantwortlich war.
1.1
Anlass zur Enzyklika Quadragesimo Anno
Schon der Titel und der Untertitel der Enzyklika beschreiben den Anlass, den Papst Pius XI
zum Schreiben von QUADRAGESIMO ANNO (QA) hatte. Er lautet: Das Papstrundschreiben
[...] zum 40. Jahrestag des Rundschreibens ,,Rerum novarum" von Leo XIII.. Auf den Tag
genau 40 Jahre später, den 15. Mai 1931, erschien Pius Enzyklika.
Während RERUM NOVARUM (RN) im Jahre 1891 erstmals die Beschwerden und Missstände
der Menschen betrachtete, sind diese auch Jahrzehnte später noch aktuell. Die anfängliche
Industrialisierung, die Entfremdung und der Sozialismus waren die vorherrschenden
Schlagwörter einer turbulenten Zeit, deren Ausläufer sich noch weit in das 20. Jahrhundert
drängten.
Pius ging es im Rundschreiben QUADRAGESIMO ANNO eben genau ,,um die segensreichen
Früchte, die das Leoinische Rundschreiben2 für die katholische Kirche und damit auch für die
ganze menschliche Gesellschaft zeitigte, rückblickend zu überschauen, um sodann des
großen Meisters Sozial- und Wirtschaftslehre gegen einige Zweifel sicherzustellen und in
gewissen Punkten weiter zu entfalten, endlich mit der modernen Wirtschaft ins Gericht zu
gehen, die Frage des Sozialismus zu untersuchen, die Wurzel der gegenwärtigen sozialen
Missstände aufzudecken und zugleich den einzigen Weg zur heilbringenden Erneuerung zu
weisen, nämlich die christliche Sittenreform."3
2 Anm.: gemeint ist hier die Enzyklika
RERUM NOVARUM
von Papst Leo XIII.
3 Enzyklika
QUADRAGESIMO ANNO
von Papst Pius XI. Das Papstrundschreiben über die gesellschaftliche
Ordnung, ihre Wiederherstellung und ihre Vollendung im Geiste des Evangeliums zum 40. Jubiläum des
Rundschreibens ,,Rerum novarum" von Leo XIII. 3.Auflage; Rex-Verlag; Luzern 1947, (15), S. 11
Ethik Katholische Soziallehre Das Subsidiaritätsprinzip
4
2
Entstehungsgeschichte
Um die Entstehung von QA nachzuvollziehen, in welcher Zeit und mit welchen
gesellschaftlichen Problemen das Leben der Menschen einherging, ist es sinnvoll auch einen
Schritt weiter zurück zu gehen. Nämlich zur Entstehungszeit von RN, da viele der in den
beiden päpstlichen Rundschreiben aufgezeigten Probleme in dieser Zeit im Bewusstsein der
Kirche verstärkt zu Tage getreten sind. Dabei ist die folgende Betrachtung nicht ganzheitlich,
sondern beschränkt sich vor allem auf die historischen Ereignisse im europäischen Raum und
ist natürlich durch die Sichtweise der katholischen Kirche zu dieser Zeit geprägt.
2.1
Hintergründe zu Rerum Novarum
Die Enzyklika RERUM NOVARUM ist nicht Ausgangspunkt von Lösungen, obwohl sie
sicherlich einen besonderen Rang einnimmt und nicht umsonst als erste Sozialenzyklika der
kirchlichen Soziallehre eingestuft wird und somit den Beginn der katholischen Soziallehre
markiert.4 Sie ist in der kirchlichen Lehre möglicherweise als Höhepunkt zu bezeichnen.
Die ,,soziale Frage" hatte den europäischen Raum erfasst. Die immer stärker einsetzende
Industrialisierung Anfang des 19. Jahrhunderts förderte die Entstehung von Gewerkschaften
und politischen Strömungen. Zwischen Liberalismus und Sozialismus (später auch
Kommunismus) und zwischen Hochkonjunktur und schweren wirtschaftlichen Krisen litt die
Gesellschaft. Doch sie litt nicht nur unter den monetären Zwängen, sondern vielmehr unter
der Ordnung des gesellschaftlichen Aufbaus. Gesetzliche Regelungen vor allem in den
industriellen Hochzentren England und Frankreich verhinderten die Bildung von
Gewerkschaften. Diese waren aber wichtig, um eine Ausbeutung des ,,Proletariats" und eine
reine Betrachtung des Menschen als Produktionsfaktor zu verhindern. Erst 1825 wurden die
ersten Arbeiterbünde in England gegründet, nachdem dort die
Combination Laws
abgeschafft wurden.5
4 Heitzer, Horstwalter: Die erste Sozialenzyklika ,,Rerum novarum" vom 15. Mai 1891, in: 100 Jahre Rerum
novarum (1991) Die Antwort der katholischen Kirche auf die soziale Frage des 19. Jahrhunderts; Hrsg:
Brüggemann, Wolfgang/Heitzer, Horstwalter; Verlag Ferdinand Kamp; Bochum 1991, S. 11
5 Geis, Imanuel: Geschichte im Überblick Daten und Zusammenhänge der Weltgeschichte; überarbeitete und
erweiterte Neuausgabe; Rowohlt Taschenbuch Verlag; Hamburg 2000; S. 347 ff.
Ethik Katholische Soziallehre Das Subsidiaritätsprinzip
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