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Aktuelle Probleme des öffentlichen Wirtschaftsrechts

Subtitle: Möglichkeiten, Formen und Grenzen wirtschaftlicher Betätigung von Kommunen

Scholary Paper (Seminar), 2008, 22 Pages
Author: Susann Fink
Subject: Law - Public Law - Miscellaneous

Details

Event: Öffentliches Wirtschaftsrecht
Institution/College: Technical University of Chemnitz
Tags: Aktuelle, Probleme, Wirtschaftsrechts, Wirtschaftsrecht
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2008
Pages: 22
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 10  Entries
Language: German
Archive No.: V123693
ISBN (E-book): 978-3-640-28719-2
ISBN (Book): 978-3-640-28734-5

Abstract

Nach dem Grundsatz der Gemeindeordnungen sind Kommunen Gebietskörperschaften öffentlichen Rechts, die dazu befugt sind regionale Angelegenheiten nach den gesetzlichen Maßstäben selbst zu ordnen und zu verwalten: Sie sind juristische Personen, das heisst Träger öffentlicher und privater Rechte und Pflichten. Ihr Hoheitsbereich erstreckt sich auf einen bestimmten Teil des Staatsgebiets. Die Kommunen verfolgen im öffentlichen Interesse sozial-, gesellschafts-, kultur- und wirtschaftspolitische Zwecke. Für die Bürger werden bestimmte Leistungen erbracht oder öffentliche Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Der Begriff der Daseinsvorsorge fasst die vielfältigen Funktionen unter einem Oberbegriff zusammen und ist mittlerweile allgemein anerkannt. Doch welche Möglichkeiten und Grenzen der wirtschaftlichen Betätigung stehen den Kommunen dabei offen? Inwieweit können private Anbieter aber auch die Unternehmen der Gemeinden den Rechtsschutz anwenden? Welche rechtlichen Organisationsformen kommunaler Unternehmen sind möglich? Im Folgenden wird auf diese Thematik eingegangen und der rechtliche Gestaltungsspielraum verdeutlicht. Zudem werden einige Beispiele der wirtschaftlichen Tätigkeitsbereiche der öffentlichen Hand näher dargestellt. Anhand der Chemnitzer Aktiengesellschaft, welche ein privatrechtliches Unternehmen der Stadt Chemnitz ist, wird die Anwendbarkeit grundrechtlicher und kommunalrechtlicher Gesetze erläutert. Eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse rundet die Arbeit ab.


Excerpt (computer-generated)

Technische Universität Chemnitz

Professur Jura I

-Öffentliches Recht-

Seminar

Aktuelle Probleme des

öffentlichen Wirtschaftsrechts

SS 2008

Möglichkeiten, Formen und Grenzen

wirtschaftlicher Betätigung von Kommunen

Verfasser:

S. Fink

Fachrichtung: WiPäd/ BWL

10. / 6. Fachsemester

Abgabedatum:

18. Juni 2008


i

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis ii

1. Einführung 1

2. Kommunalwirtschaft ­ Möglichkeiten und Grenzen 2

2.1 Möglichkeiten der kommunalen Wirtschaftsbetätigung 2

2.2 Grenzen kommunaler Wirtschaftsbetätigung 6

2.3 Rechtsschutz 9

3. Formen der Kommunalwirtschaft 11

3.1 Bereiche wirtschaftlicher Tätigkeit 13

3.2 Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen am Beispiel der CVAG 15

4. Ausblick 17

6. Quellenverzeichnis 18


ii

Abkürzungsverzeichnis

Abs.

Absatz

AG

Aktiengesellschaft

Art.

Artikel

CVAG

Chemnitzer Verkehrsaktiengesellschaft

DGO

Deutsche Gemeindeordnung

ebd.

Ebenda

EG

Europäische

Gemeinschaft

EGV

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

et al.

et alii

f. folgende

ff. fortfolgende

GbR

Gesellschaft

bürgerlichen Rechts

GG

Grundgesetz

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GVG

Gerichtsverfassungsgesetz

Hrsg.

Herausgeber

KG

Kommanditgesellschaft

OHG

Offene Handelsgesellschaft

Nr.

Nummer

S.

Seite

UWG

Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb

Vgl.

Vergleiche

VVHC

Versorgungs- und Verkehrsholding Chemnitz

VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung


1

1. Einführung

Nach dem Grundsatz der Gemeindeordnungen sind Kommunen Gebietskörperschaften

öffentlichen Rechts, die dazu befugt sind regionale Angelegenheiten nach den gesetzlichen

Maßstäben selbst zu ordnen und zu verwalten: Sie sind juristische Personen, das heisst Träger

öffentlicher und privater Rechte und Pflichten. Ihr Hoheitsbereich erstreckt sich auf einen

bestimmten Teil des Staatsgebiets.1

Die Kommunen verfolgen im öffentlichen Interesse sozial-, gesellschafts-, kultur- und

wirtschaftspolitische Zwecke. Für die Bürger werden bestimmte Leistungen erbracht oder

öffentliche Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Der Begriff der Daseinsvorsorge fasst die

vielfältigen Funktionen unter einem Oberbegriff zusammen und ist mittlerweile allgemein

anerkannt.2

Doch welche Möglichkeiten und Grenzen der wirtschaftlichen Betätigung stehen den

Kommunen dabei offen? Inwieweit können private Anbieter aber auch die Unternehmen der

Gemeinden den Rechtsschutz anwenden? Welche rechtlichen Organisationsformen

kommunaler Unternehmen sind möglich? Im Folgenden wird auf diese Thematik eingegangen

und der rechtliche Gestaltungsspielraum verdeutlicht. Zudem werden einige Beispiele der

wirtschaftlichen Tätigkeitsbereiche der öffentlichen Hand näher dargestellt. Anhand der

Chemnitzer Aktiengesellschaft, welche ein privatrechtliches Unternehmen der Stadt Chemnitz

ist, wird die Anwendbarkeit grundrechtlicher und kommunalrechtlicher Gesetze erläutert.

Eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse rundet die Arbeit ab.

1 Vgl. Scholler 1979, S. 2 f.

2 Vgl. Roth 1998, S. 1


2

2. Kommunalwirtschaft ­ Möglichkeiten und Grenzen

Ein Großteil der Versorgung der Bevölkerung mit öffentlich bereitgestellten Gütern erfolgt

heutzutage durch selbständige Kommunalunternehmen in Privatrechtsform. Die

wirtschaftliche Betätigung dieser Unternehmen beinhaltet den ganzheitlichen Rahmen der

Daseinsvorsorge, dessen Bereich die Vorkehrungen des Staates zur Sicherung der Existenz

und Befriedigung der bürgerlichen Bedürfnisse umfassen.3 Durch gesetzliche Regelungen

sind die Kommunen demnach verpflichtet die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen

wie beispielsweise die Abfallentsorgung, Energieversorgung, den Personennahverkehr,

Kultur-, Sport- oder Sozialeinrichtungen zu gewährleisten. Die Notwendigkeit den Bürgern

ein stabiles, anpassungsfähiges und preisgünstiges Leistungsangebot anzubieten, führt zu

einer betriebswirtschaftlichen Orientierung der organisationalen Führung.4

Im Folgenden werden die Möglichkeiten und Grenzen der Betätigung, als auch Wege der

rechtlichen Organisationsform kommunaler Unternehmen aufgezeigt.

2.1 Möglichkeiten der kommunalen Wirtschaftsbetätigung

Eine Herausforderung der Kommunalwirtschaft ergibt sich aus dem Recht der Europäischen

Gemeinschaft. Die Aufgaben im Dienste allgemeiner wirtschaftlicher Interessen werden

durch die Mitgliedstaaten nach den Grundsätzen des Art. 16 des EG-Vertrages

wahrgenommen.5 Im Rahmen des Bündnisses der internationalen Wirtschaftsorganisation

(Welthandelsorganisation) und des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens von 1994

kann jeder Staat auf Grund der Bedingung von Gleichheit und Souveränität, wirtschaftliche

Entscheidungen selbstständig treffen und sein Wirtschaftssystem selbst bestimmen. Alle

Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft können sich demnach wirtschaftlich

eigenständig betätigen und Unternehmen führen.6 Sie besitzen weitestgehend

Gestaltungsfreiheit bei der Definition von Leistungen der Daseinsvorsorge, die lediglich der

Kontrolle offenkundiger Fehler untergeordnet ist. Der Umfang staatlicher Betätigung in der

Wirtschaft unterliegt keinen festen Vorgaben.7

3 Vgl. Engellandt 1995, S. 1

4 Vgl. Erichsen 1990, S. 1 f.

5 Vgl. Ehlers 2001, S. 10

6 Vgl. Hauser 2004, S. 14

7 Vgl. Ehlers 2001, S. 10


3

Das europäische Gemeinschaftsrecht strebt einen wettbewerbsorientierten Binnenmarkt an.

Dadurch sind die Mitgliedstaaten aufgefordert zu einer Liberalisierung der Märkte durch den

Abbau von Monopolen beizutragen, wettbewerbsverfälschende Beihilfen nach Art. 87 ff.

EGV zu unterlassen und Ausschreibungen der von ihnen zu vergebenden Aufträge zu tätigen.8

Weitere Herausforderungen ergeben sich durch technische Neuerungen und die finanzielle

Lage der Kommunen. Durch die fortschreitende Entwicklung der Technik ergeben sich unter

anderem rechtliche Probleme im Bereich der Vereinbarkeit von Regionalprinzipien und den

Erfordernissen des technisch geführten Geschäftsverkehrs, wie beispielsweise elektronische

Überweisungen. Gemeindeeigene Anforderungen sind von einer defizitären kommunalen

Finanzlage und erwartenden Einnahmen kommunaler Wirtschaftsunternehmen sowie von

einer zunehmenden privatwirtschaftlichen Konkurrenz geprägt. Diese Entwicklungen haben

die Kommunalwirtschaft in den letzten Jahren erheblich beeinflusst.9

Die Gewährleistung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen wird auf Grund der in

Art. 28 Abs. 2 GG und der in der Landesverfassung der kommunalen Selbstverwaltung

gesetzten Garantien gegeben. Demzufolge können die Kommunen im Rahmen der

verfassungsrechtlichen, als auch nach einfachen gesetzlichen Vorgaben selbst über ihre

wirtschaftliche Tätigkeit entscheiden. Eingriffe in das verfassungsrechtlich geschützte

Selbstverwaltungsrecht, die eine nach bisherigem Recht bestehende Position der Kommunen

schmälert, bedürfen der Rechtfertigung (dies gilt auch bei einer Einschränkung zu Gunsten

der Privatwirtschaft). Die Rechtslage verhält sich jedoch anders, wenn ein kommunales

Monopol durch die Zulassung privater Wirtschaftsbetätigung gestört wird.10 Das Recht zu

einer unbeschränkten Teilnahme am Wirtschaftsverkehr besteht somit nicht unbeschränkt: Die

Kommunen haben die kommunalrechtlichen Bedingungen und Bindungen zu

berücksichtigen.11

Kommunalrechtliche Vorgaben ergeben sich in Anlehnung an die Deutsche

Gemeindeordnung nach § 67 Abs. 1 DGO von 1935, der besagt, dass ein öffentlicher Zweck

die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen rechtfertigen muss, die Leistungsfähigkeit der

Gemeinden nicht überstiegen werden darf und die gesellschaftsrechtliche Haftung der

Gemeinden begrenzt sein muss.12

Der unbestimmte Rechtsbegriff des ,,öffentlichen Zwecks" lässt Interpretationsmöglichkeiten

zu und ist trotz vielfältiger Untersuchungen noch nicht eindeutig definiert. Dabei ist eine

8 Vgl. Ehlers 2001, S. 10

9 Vgl. ebd.

10 Vgl. ebd. S. 14

11 Vgl. Engellandt 1995, S. 16

12 Vgl. ebd.



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