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Termpaper, 2006, 41 Pages
Author: Florian Unzicker
Subject: History - Middle Ages, Early Modern
Details
Institution/College: University of Göttingen
Tags: Privilegium Minus, Heinrich der Löwe, Heinrich Jasomirgott, Friedrich Barbarossa, Friedrich I., Österreich, Herzogtum, Territorium, Hochmittelalter, Privilegium Maius, Herzogtum Bayern, Herzogtum Österreich, Mark, Austria
Year: 2006
Pages: 41
Grade: 1
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-35088-9
ISBN (Book): 978-3-640-35071-1
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Abstract
Als Friedrich I. Barbarossa im März 1152 den deutschen Königsthron bestieg, musste er es als seine erste Aufgabe ansehen, den zwischen Welfen und Babenbergern um das Herzogtum Bayern geführten Konflikt zu bereinigen, der das Königtum seines Vorgängers Konrad III. schwer belastet und so viel „Ungemach [...] für das ganze Reich und vor allem für das arme Bayern“ gebracht hatte. Die hitzig geführten Auseinandersetzungen hatten gezeigt, dass der politische Konflikt mit Waffengewalt nicht zu lösen war. Ganze vier Jahre zäher und geschickter kaiserlicher Verhandlungskunst sollte es bedürfen, bis es Friedrich gelang, die bayrische Frage mit den Mitteln des Lehenrechtes beizulegen. In dem am 17. September 1156 ausgestellten feierlichen Diplom fixierte die Kanzlei Barbarossas ein kompliziertes Rechtsgeschäft: Als Gegenleistung für den Verzicht Heinrich Jasomirgotts auf das Herzogtum Bayern wurde seine Markgrafschaft Österreich in den Rang eines Herzogtums erhoben. Zudem wurden dem Babenberger weitgehende Zugeständnisse verbrieft, die wesentliche lehenrechtliche Prinzipien scheinbar aushöhlten und das neugeschaffene Herzogtum in eine Sonderstellung innerhalb des Verbandes der Fürstentümer des Reiches hoben.
Excerpt (computer-generated)
Georg-August-Universität Göttingen
Seminar für Mittlere und Neuere Geschichte
Seminar im Hauptstudium: ,,Heinrich der Löwe."
,,
March
iam Austrie in ducatum
commutavimus."
Der Konflikt um das Herzogtum Bayern und das
Privilegium Minus vom 17. September 1156.
Florian Unzicker
37083 Göttingen
Privilegium Minus
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Einleitung
1
2. Der Konflikt um das Herzogtum Bayern
2
3. Der Regensburger Hoftag am 8. September 1156
13
4. Das Privilegium Minus
4.1. Zur
Überlieferung
16
4.2. Der Weg der Forschung
18
4.3. Der Rechtsinhalt des Privilegium Minus
4.3.1. Die Umwandlung in ein Herzogtum
20
4.3.2. Die Mitbelehnung der Herzogin
22
4.3.3. Die weibliche Erbfolge
24
4.3.4. Die "libertas affectandi"
25
4.4.4. Die Gerichtsbarkeit im Herzogtum
27
4.4.5. Hoffahrtspflicht und Heerfolge
29
5. Fazit
31
Anhang
Quellen- und
Literaturverzeichnis
Privilegium Minus
1. Einleitung
Als Friedrich I. Barbarossa im März 1152 den deutschen Königsthron
bestieg, musste er es als seine erste Aufgabe ansehen, den zwischen Welfen
und Babenbergern um das Herzogtum Bayern geführten Konflikt zu
bereinigen, der das Königtum seines Vorgängers Konrad III. schwer belastet
und so viel ,,Ungemach [...] für das ganze Reich und vor allem für das arme
Bayern" gebracht hatte.1 Die hitzig geführten Auseinandersetzungen hatten
gezeigt, dass der politische Konflikt mit Waffengewalt nicht zu lösen war.
Ganze vier Jahre zäher und geschickter kaiserlicher Verhandlungskunst
sollte es bedürfen, bis es Friedrich gelang, die bayrische Frage mit den
Mitteln des Lehenrechtes beizulegen. In dem am 17. September 1156
ausgestellten feierlichen Diplom fixierte die Kanzlei Barbarossas ein
kompliziertes Rechtsgeschäft: Als Gegenleistung für den Verzicht Heinrich
Jasomirgotts auf das Herzogtum Bayern wurde seine Markgrafschaft
Österreich in den Rang eines Herzogtums erhoben. Zudem wurden dem
Babenberger weitgehende Zugeständnisse verbrieft, die wesentliche
lehenrechtliche Prinzipien scheinbar aushöhlten und das neugeschaffene
Herzogtum in eine Sonderstellung innerhalb des Verbandes der
Fürstentümer des Reiches hoben. Diese Rechtsurkunde, von der Forschung
Privilegium Minus
genannt,
in Abgrenzung zu der im 14. Jahrhundert im
Auftrag Rudolfs IV. angefertigten Fälschung des sogenannten
Privilegium
Maius
, wird gelegentlich als die ,,Geburtsurkunde Österreichs" bezeichnet.2
Dieses Privilegium Minus für Heinrich Jasomirgott aus dem Jahre 1156 soll
Gegenstand dieser Arbeit sein. Dabei soll aus Gründen der Zweckmäßigkeit
eine Zweiteilung vorgenommen werden. In einem ersten Teil soll die Jahre
währende Auseinandersetzung um das Herzogtum Bayern dargestellt
werden, die als politische Situation den Hintergrund für das Privilegium
Minus bildet. Dabei sollen unter anderem die Fragen nach der Entstehung
des Konflikts, der Begründung der Ansprüche der streitenden Parteien auf
das bayrische Herzogtum und den zur Lösung des Konfliktes beschrittenen
1 Ottonis Episcopi Frisengensis: Chronica sive historia de duabus civitatibus. Hrsg. von Walther Lammers.
Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters [Freiherr-vom-Stein-Gedächtnisausgabe], Bd.
XVI, Darmstadt 1972, VIII 24, S. 543.
2 Karl Jordan: Heinrich der Löwe. Eine Biographie, München 1979, S. 59.
Privilegium Minus
1
Stationen Beantwortung finden.3 In einem eigenen Abschnitt soll die im
September 1156 vor Regensburg abgehaltene
curia generalis
, auf der die im
Privilegium Minus ausgehandelten Vereinbarungen rechtsförmlich
verkündet wurden, behandelt werden, verrät doch die anschauliche
Schilderung der symbolgeladenen Zeremonie auf den Barbinger Wiesen im
Bericht Ottos von Freising nicht wenig über die zeitgenössischen
Vorstellungen und Praktiken des Reichslehenrechts.
In einem zweiten Teil soll anschließend die Rechtsurkunde des Privilegium
Minus selbst thematisiert werden. Einführend soll hier in der gebotenen
Kürze die Überlieferungsgeschichte des Diploms und der nicht
unkomplizierte Weg der Forschung vorgestellt werden, gab doch das
gefälschte Privilegium Maius immer wieder viel Spielraum für die
Vermutung einer Interpolation der Urkunde von 1156. Den eigentlichen
Hauptteil bildet dann die Interpretation der einzelnen Rechtsbestimmungen
des Privilegium Minus. In einem abschließenden Fazit sollen die
gewonnenen Erkenntnisse zusammengetragen und das Privilegium Minus in
die verfassungsgeschichtlichen Tendenzen der Zeit eingeordnet werden.
2. Der Konflikt um das Herzogtum Bayern
Rührte der Gegensatz zwischen Welfen und Staufern bereits aus dem
überraschenden Parteiwechsel Heinrichs des Schwarzen bei der Königswahl
Lothars III. her, so traten die Auseinandersetzungen mit dem dramatischen
Übergang von Lothar zu Konrad III. in eine neue Phase. Hier ist auch die
Entstehung des langandauernden offenen Konflikts um das bayrische
Herzogtum zwischen Welfen und Babenbergern zu suchen.4
Im Jahre 1136 hatte ein Vordringen Rogers II. in Italien ein militärisches
Eingreifen Kaiser Lothars erforderlich gemacht. Die Strapazen des
Kriegszuges sollten ihren Tribut fordern; Lothar, inzwischen über
sechzigjährig, erkrankte schwer. Zwar schaffte er es noch, die Alpen zu
überqueren, erlag jedoch am 4. Dezember 1137 in dem kleinen Dorf
3 Umfassend und auf dem aktuellen Stand der Forschung ist Odilo Engels: Die Restitution des
Bayernherzogtums an Heinrich den Löwen, in: Jochen Luckhardt / Franz Niehoff (Hrsg.): Heinrich der Löwe
und seine Zeit. Herrschaft und Repräsentation der Welfen 1125-1235. Katalog zur Ausstellung in Braunschweig,
Bd. 2, München 1995, S. 159-171.
4 Walter Kleindel: Österreich ein Herzogtum. Das Privilegium Minus, Wien 1981, S. 10. Vgl. Chronica VIII
20, S. 535.
Privilegium Minus
2
Breitenwang in Tirol seiner Krankheit.5 Auf dem Sterbebett vertraute er
seinem Schwiegersohn Heinrich dem Stolzen, der ihn in Italien begleitet
hatte, die Reichsinsignien an und übertrug ihm auch das Herzogtum
Sachsen; es ist jedoch zu bezweifeln, dass dies in Form einer
rechtsförmlichen Belehnung geschah.6
Heinrich der Stolze war damit der mächtigste Fürst im Reich. Er vereinte
mit Bayern und Sachsen nicht nur zwei Herzogtümer in seiner Hand,
sondern verwaltete auch das ausgedehnte und strategisch wichtige Erbe der
Markgräfin Mathilde von Tuszien.7 Zudem war er mit Gertrud, der einzigen
Tochter des verstorbenen Kaisers verheiratet und dessen
,,Wunschnachfolger".8 So mag man die Übergabe der Insignien als
Designation verstanden haben. Die Weichen für die Zukunft schienen
gestellt, der Weg Heinrichs auf den deutschen Thron ,,auf jede nur
erdenkliche Weise geebnet."9 Doch der mächtige Welfe genoss nicht
ausschließlich einen ,,bedeutenden Namen und hohes Ansehen."10 Durch
sein hochmütiges Wesen die Tatsache, dass er seinen Beinamen bereits zu
Lebzeiten trug, mag deutliches Indiz hierfür sein und auch Otto von Freising
attestiert ihm eine
nota superbia
11
und die außergewöhnliche
Machtkonzentration in seiner Hand, hatte er sich viele Feinde im Reich
geschaffen.12
Die anstehende Königswahl lag bei Sedisvakanz in Mainz und Köln in den
Händen des Erzbischofs Albero von Trier. Recht geschickt verstand dieser
es, den eigentlich für Pfingsten 1138 angesetzten Wahltermin vorzuziehen
und in einer Art Staatsstreich Konrad von Staufen am 7. März 1138 von
einer Minderheit in Koblenz zum König wählen und wenige Tage später
5 Ulrich Knefelkamp: Das Mittelalter. Geschichte im Überblick, Paderborn [u.a.] 2002, S. 185f.
6 Jordan (wie Anm. 2), S. 22. Vgl. Engels (wie Anm. 3), S. 159f. Engels, der auf die Frage, wie Heinrich der
Stolze in den Besitz des Herzogtums Sachsen gekommen ist, drei Antwortmöglichkeiten aufzeichnet, ist der
Ansicht, dass man im Vertrauen auf die erbrechtliche Nachfolge auf eine förmliche Übertragung Sachsens
verzichtete.
7 Kleindel (wie Anm. 4), S. 47.
8 Jan Paul Niederkorn: Der ,,Prozess" Heinrich des Stolzen, in: Heinig (Hrsg.): Diplomatische und
chronologische Studien aus der Arbeit an den Regesta Imperii, Köln 1991, S. 67-81, S. 69. Vgl. Knefelkamp
(wie Anm. 5), S. 187. Knefelkamp äußert die Vermutung, dass Lothar III. durch die Verheiratung seiner Tochter
mit Heinrich dem Stolzen die Gründung einer neuen Herrscherdynastie beabsichtigt habe.
9 Max Spindler (Hrsg.): Handbuch der bayrischen Geschichte, Bd. 1, 2. neubearb. Aufl., München 2003, S. 337.
10 Chronica, VIII 22, S. 539.
11 Ottonis Episcopi Frisingensis et Rahewini: Gesta Friderici seu rectius Cronica. Hrsg. von Franz-Joseph
Schmale. Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters [Freiherr-vom-Stein-
Gedächtnisausgabe], Bd. XVII, Darmstadt 1965, I 23, S. 167.
12 Jordan (wie Anm. 2), S. 22.
Privilegium Minus
3
durch den ,,wie zufällig aus Rom angereisten Kardinallegaten Dietwin" in
Aachen krönen zu lassen.13 Wie schon bei der Wahl Lothars III. hatte das
Prinzip der freien Wahl über Designation und Erbanspruch gesiegt; wieder
war ein Fürst gewählt worden, der vormals in Opposition zum König
gestanden hatte. Der folgende Konflikt war damit programmiert, die
ungewöhnliche Machtkonzentration in Welfenhand sollte zur ,,schwersten
Gefährdung für ein vergleichsweise schwaches staufisches Königtum"
werden.14
Auch wenn diese überhastete Königswahl eine ,,rechtswidrige"15 war, fand
der neue König Konrad III., den man im Vergleich zu seinem welfischen
Kontrahenten als weniger dominant empfand, auf einem zu Pfingsten 1138
in Bamberg abgehaltenen Reichstag die allgemeine Anerkennung der
deutschen Fürsten.16 Heinrich der Stolze, in dessen Obhut sich noch die
Reichsinsignien befanden, erschien hier nicht. Einer Ladung nach
Regensburg im Juni desselben Jahres leistete der Welfe Folge und lieferte
auch die Insignien aus, zu einer Einigung kam es aber nicht.17 Der
neugewählte König, darauf bedacht die erdrückende Machtstellung des
Welfen zu brechen, bestand auf dem politischen Standpunkt, ,,es sei unrecht,
wenn ein Fürst zwei Herzogtümer innehabe."18
Weitere ergebnislose Verhandlungen in Augsburg im Juli verließ Konrad
unter Zurücklassung seines Gefolges aus Angst vor einem Anschlag
heimlich Heinrich der Stolze hatte bei seinem Überfall auf Friedrich den
Einäugigen 112919 bewiesen, dass er nicht gerade zimperlich in der Wahl
seiner Mittel war und leitete rechtliche Schritte gegen den Welfen ein.20
Heinrich der Stolze wurde wegen Hochverrats mit der Reichsacht belegt
13 Kleindel (wie Anm. 4), S. 11. Vgl. Chronica VIII 22, S. 539.
14 Spindler (wie Anm. 9), S. 338.
15 Engels (wie Anm. 3), S. 160.
16 Vgl. Chronica VIII 23, S. 539f.
17 Ebd., Otto von Freising berichtet, dass Konrad den Welfen nicht zur Huldigung vorließ, was die Interpretation
nahe legt, dass er einer im Gegenzug zustehenden Erneuerung des Lehens aus dem Wege gehen wollte. Auch
Engels (wie Anm. 3), S. 160, nimmt an, dass es Heinrich dem Stolzen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr um die
nachträgliche Anerkennung des Königtums ging, sondern um die Lehen Bayern und Sachsen. Sowohl Engels als
auch Niederkorn (wie Anm. 8), S. 73, stellen sich der oftmals in der Literatur geäußerten Ansicht entgegen,
Heinrich der Stolze habe dem neugewählten König die Huldigung verweigert und Konrad diese Verweigerung
als Anlass für rechtliche Schritte gegen ihn genommen.
18 Helmut von Bosau : Chronica Slavorum, cap. 54, zit. nach Engels (wie Anm. 3), Anm. 15.
19 Vgl. Gesta I 20, S. 161f.
20 Niederkorn (wie Anm. 8), S. 73, ist der Ansicht, dass ihm die gewaltsame Lösung des Konfliktes ,,wohl auch
allgemein zugetraut wurde." Er sieht in dem wie auch immer gerechtfertigtem Verdacht, der Welfe habe Konrad
gewaltsam Schaden zufügen wollen, den Klagegrund Konrads gegen Heinrich den Stolzen.
Privilegium Minus
4
und noch im selben Jahr wurden ihm seine beiden Herzogtümer aberkannt.
Ein Nachfolger für das Amt des sächsischen Herzogs stand in Markgraf
Albrecht dem Bären bereit, der bereits kurz nach der Beisetzung Lothars III.
auf seinen Großvater mütterlicherseits gestützte erbrechtliche Ansprüche
angemeldet hatte und zu Weihnachten 1138 mit dem sächsischen Dukat
belehnt wurde.21
Etwas länger zog sich die Neubesetzung des bayrischen Herzogsamtes hin,
das Heinrich dem Stolzen
proxima navitate Domini
in Goslar aberkannt
worden war. Im Frühjahr 1139 belehnte Konrad den Babenberger Leopold
IV., seines Zeichens Markgraf von Österreich, mit Bayern.22 Es war
keineswegs verwunderlich, dass der neugewählte König beide Herzogtümer
an Markgrafen vergab, schließlich wurden Markgrafschaften nur integeren
Geschlechtern anvertraut, die durch ihre Herrschaft an den Grenzen des
Reiches über eine festgefügte Herrschaft und eine schlagkräftige,
geschlossene militärische Macht verfügten.23 Kleindel fasst diesen
Sachverhalt prägnant zusammen: ,,Loyalität gegenüber dem König war
wichtig, Expansionsbestrebungen [...] und eine fest zusammenstehende
Bevölkerung grundsätzliche Voraussetzung. Und dieser Charakteristik
entsprachen die Babenberger [...] seit langem."24
Bei der staufischen Neuordnung handelte es sich jedoch lediglich um die
Vergabe von relativ unklar definierten Rechtstiteln, die gegen den
welfischen Widerstand erst mit praktischer Bedeutung versehen und in reale
Herrschaft umgesetzt werden mussten; erbitterte Kämpfe waren die logische
Folge.25 In Sachsen konnte Heinrich der Stolze gestützt auf den hiesigen
Adel, der sich bei der Wahl des Nachfolgers übergangen fühlte, bis zu
21 Engels (wie Anm. 3), S. 160. Engels geht davon aus, dass die Ächtung Heinrich des Löwen bereits im Juli
1138 ausgesprochen worden sein muss. Niederkorn (wie Anm. 8), S. 73, äußert hingegen Zweifel daran, dass es
gleich im Anschluss an die Ereignisse in Augsburg zur Ächtung des Welfen gekommen ist; er räumt ein, dass es
nach mehreren von Otto von Freising berichteten Aussöhnungsversuchen von Seiten des Welfen erst im Herbst
1138 eine Ächtung mit gehöriger Ladung des Beklagten und einer entsprechend besetzten Richterbank
vorgenommen sein könnte.
Niederkorn, S. 74f., gibt darüber hinaus zu bedenken, dass Heinrich der Stolze aufgrund der unterlassenen
rechtsförmlichen Belehnung am Sterbebett Lothars III. aus staufischer Sicht nie rechtmäßiger Herzog von
Sachsen war, die Entscheidung bezüglich des Herzogtums Sachsen möglicherweise also gar keinen Prozess
erforderte, sondern von Konrad wie ein gewöhnliches erledigtes Lehen an einen mutenden Vasallen, in diesem
Falle Abrecht den Bären, vergeben werden konnte.
22 Vgl. Chronica VIII 23, S. 539f.
23 Heinrich Appelt: Das Privilegium Minus. Das staufische Kaisertum und die Babenberger in Österreich, 2.
durchges. Aufl., Wien [u.a] 1976, S. 32.
24 Kleindel (wie Anm. 4), S. 10.
25 Bernd Schneidmüller: Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung 819-1252, Stuttgart [u.a.] 2000, S. 180.
Privilegium Minus
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