Register or log in at GRIN

Your e-mail-address or password is wrong
Register now
For new authors: free, easy and fast
This will be used as your user name, please specify a valid e-mail address

Lost password

Your e-mail-address or password is wrong

Request a new password
Der verwässerte Verfassungsanspruch close

Please wait

Please install the Adobe Flash Player if no e-book is displayed.

Der verwässerte Verfassungsanspruch

Subtitle: Die verfassungs- und familienrechtliche Situation der Frau in der Bundesrepublik Deutschland 1948-1959: GG Artikel 3,2 und Familienrechtsreform.

Termpaper, 2007, 31 Pages
Author: Florian Unzicker
Subject: History - Postwar Period, Cold War

Details

Event: Hauptseminar zur Alltagsgeschichte der Fünfziger Jahre
Institution/College: University of Göttingen
Tags: Grundgesetz, Frauen, Wahlrecht, Selbert, BGB, Verfassungsanspruch, Familienrechtsreform, Gleichstellung, Gleichberechtigung
Category: Termpaper
Year: 2007
Pages: 31
Grade: 1
Language: German
Archive No.: V128954
ISBN (E-book): 978-3-640-35543-3
ISBN (Book): 978-3-640-35528-0
Notes :
Breiter Korrekturrand


Abstract

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der damaligen Bundeshauptstadt Bonn offiziell verkündet. In Abstimmung mit den Alliierten hatten die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates damit den Rahmen geschaffen „für die freieste Demokratie, die je auf deutschem Boden existiert hat.“ Im Grundrechtsteil findet sich unter Artikel 3,2 die Aussage „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Diese fünf sich in ihrer Formulierung recht unspektakulär ausnehmenden Worte markierten einen bahnbrechenden Fortschritt für die rechtliche Stellung der Frau und hatten in den Verhandlungen des Parlamentarischen Rates zu einer recht scharfen Kontroverse geführt. Niemals zuvor waren den deutschen Frauen derart weitreichende Rechte garantiert worden, wie in der Verfassung der jungen Republik. Im Grundgesetz war man damit einen entscheidenden Schritt weiter gegangen als in seinem verfassungsrechtlichen Vorgänger, der Weimarer Reichsverfassung von 1919, die Frauen zwar das aktive und passive Wahlrecht zugestanden hatte, ihre durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fixierte niedere zivilrechtliche Stellung jedoch unangetastet ließ. Der Gleichberechtigungsartikel des Grundgesetzes – und hier liegt die entscheidende Verbesserung – erweiterte die Gleichstellung der Geschlechter auf alle Rechtsbereiche. Sie war unmittelbar geltendes Recht geworden, an das Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtssprechung gebunden waren, das allerdings aus praktischen Gründen durch eine Übergangsregelung ergänzt wurde. Mit der angesprochenen verfassungs- und familienrechtlichen Stellung der Frau in der frühen Phase der Bundesrepublik Deutschland möchte sich diese Arbeit befassen. Als zeitlicher Rahmen wurde der Zeitraum zwischen dem Kriegsende und dem Ende der Ära Adenauer gewählt, wobei der Schwerpunkt der Betrachtung jedoch eindeutig auf der Dekade zwischen den Verhandlungen zur Entstehung unseres Grundgesetzes 1948/49 und dem Abschluss der Debatte um die Familienrechtsreform 1958/59 liegen soll.


Excerpt (computer-generated)

Seminar im Hauptstudium:

,,Nierentisch und Tütenlampe ­ Zur Alltagsgeschichte der 50er Jahre"

Sommersemester 2007

,,Der verwässerte Verfassungsanspruch"

Die verfassungs- und familienrechtliche Situation der

Frau in der Bundesrepublik Deutschland 1948-1959:

GG Artikel 3,2 und Familienrechtsreform.

Florian Unzicker

Der verwässerte Verfassungsanspruch

1


Inhaltsverzeichnis

1.

1

Einleitung

2. Zum Stand der Forschung

2

3. Die Situation der Frau in der unmittelbaren Nachkriegszeit

5

4. Gleichberechtigung und

7

Grundgesetz

4.1. Weimarer Reichsverfassung und BGB von

7

1900

4.2. Der Verfassungskonvent von Hohenchiemsee

9

4.3. Die Verhandlungen im Ausschuss für Grundsatzfragen

10

4.4. Die Verhandlungen im Hauptausschuss

13

4.5. Öffentlicher Protest und Einlenken der Union

16

5. Der lange Weg zum Gleichberechtigungsgesetz

18

6. Schlussbetrachtung

22

Quellen- und Literaturverzeichnis

Der verwässerte Verfassungsanspruch

2


1. Einleitung

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

in der damaligen Bundeshauptstadt Bonn offiziell verkündet.1 In Abstimmung

mit den Alliierten hatten die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates damit

den Rahmen geschaffen ,,für die freieste Demokratie, die je auf deutschem

Boden existiert hat."2 Im Grundrechtsteil findet sich unter Artikel 3,2 die

Aussage ,,Männer und Frauen sind gleichberechtigt."3 Diese fünf sich in ihrer

Formulierung recht unspektakulär ausnehmenden Worte markierten einen

bahnbrechenden Fortschritt für die rechtliche Stellung der Frau und hatten in

den Verhandlungen des Parlamentarischen Rates zu einer recht scharfen

Kontroverse geführt. Niemals zuvor waren den deutschen Frauen derart

weitreichende Rechte garantiert worden, wie in der Verfassung der jungen

Republik. Im Grundgesetz war man damit einen entscheidenden Schritt weiter

gegangen als in seinem verfassungsrechtlichen Vorgänger, der Weimarer

Reichsverfassung von 1919, die Frauen zwar das aktive und passive Wahlrecht

zugestanden hatte, ihre durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fixierte

niedere zivilrechtliche Stellung jedoch unangetastet ließ. Der

Gleichberechtigungsartikel des Grundgesetzes ­ und hier liegt die

entscheidende Verbesserung ­ erweiterte die Gleichstellung der Geschlechter

auf alle Rechtsbereiche.4 Sie war unmittelbar geltendes Recht geworden, an das

Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtssprechung gebunden waren, das

allerdings aus praktischen Gründen durch eine Übergangsregelung ergänzt

wurde.5

Mit der angesprochenen verfassungs- und familienrechtlichen Stellung der

Frau in der frühen Phase der Bundesrepublik Deutschland möchte sich diese

Arbeit befassen. Als zeitlicher Rahmen wurde der Zeitraum zwischen dem

Kriegsende und dem Ende der Ära Adenauer gewählt, wobei der Schwerpunkt

1 Christoph Klessmann, Die doppelte Staatsgründung. Deutsche Geschichte 1945-1955, 4., erg. Aufl., Bonn

1986, S. 202.

2 Edgar Wolfrum, Die geglückte Demokratie. Geschichte der Bundesrepublik Deutschland von ihren Anfängen

bis zur Gegenwart, Stuttgart 2006, S. 40.

3 Der Parlamentarische Rat 1948-1949. Akten und Protokolle. Bd. 7, Entwürfe zum Grundgesetz, bearb. von

Michael Hollmann, Boppard am Rhein 1995, S. 613.

4 Klaus-Jörg Ruhl, Verordnete Unterordnung. Berufstätige Frauen zwischen Wirtschaftswachstum und

konservativer Ideologie in der Nachkriegszeit (1945-1963), München 1994, S. 202f.

5 Gemeint ist der Artikel 117, 1 des Grundgesetzes: ,,Das dem Artikel 3 Absatz 2 entgegenstehende Recht bleibt

bis zu seiner Anpassung an diese Bestimmung des Grundgesetzes in Kraft, jedoch nicht länger als bis zum 31.

März 1953." Vgl. Parlamentarischer Rat, Bd. 7 (wie Anm. 3), S. 643.

Der verwässerte Verfassungsanspruch

3


der Betrachtung jedoch eindeutig auf der Dekade zwischen den Verhandlungen

zur Entstehung unseres Grundgesetzes 1948/49 und dem Abschluss der

Debatte um die Familienrechtsreform 1958/59 liegen soll. Zwei Komplexe sind

es, die Behandlung erfahren sollen: Einerseits soll untersucht werden, wie die

überaus fortschrittliche Formulierung des Artikels 3,2 ihren Weg ins

Grundgesetz finden konnte. Hierzu soll ausgehend von den demographischen

Verschiebungen der Nachkriegszeit und der daraus zumindest kurzfristig

resultierenden Erschütterung des traditionellen Rollenverständnisses detailliert

auf die Entstehungsgeschichte dieses Grundgesetzartikels eingegangen werden.

Andererseits soll dargestellt werden, wie die von der Verfassung geäußerte, ,,an

diesem Punkt fast utopische(n) Verpflichtung" durch die Tätigkeit von

Regierung und Verwaltung in den ersten rund zehn Jahren der Bundesrepublik

Deutschland umgesetzt wurde, deren Grundstimmung für die Verwirklichung

solcher Gesetzespläne gewiss nicht gerade günstig war.6

Die besondere Relevanz des gewählten Themas ergibt sich aus der Tatsache,

dass das Thema Gleichberechtigung spätestens seit den achtziger Jahren des

letzten Jahrhunderts an politischer Aktualität und Sprengkraft gewonnen und es

als politischer Dauerbrenner bis zum heutigen Tage nicht verloren hat.

Begreifen wir die fünfziger Jahre als Teil der unmittelbaren Vorgeschichte

unserer Gegenwart, lohnt eine Betrachtung der Entstehung des

Gleichberechtigungsartikels und seiner Umsetzung auf rechtlich-politischer

Ebene zum Versuch der Erklärung, warum dieser Verfassungsanspruch in der

ersten Phase der Bundesrepublik recht zögerlich und in manchen Bereichen nur

unzulänglich umgesetzt wurde.

2. Zum Stand der Forschung

Lange Zeit hat die Forschung die innenpolitischen Dimensionen der Ära

Adenauer recht stiefmütterlich behandelt. Was Werner Abelshauser 1987 für

die Innenpolitik der Ära Adenauer im Allgemeinen festgestellt hat, galt

selbstverständlich auch für die Frage nach dem rechtlichen Verhältnis der

6 Ute Frevert, Frauen auf dem Weg zur Gleichberechtigung ­ Hindernisse, Umwege, Sackgassen, in: Martin

Broszat (Hrsg.), Zäsuren nach 1945. Essays zur Periodisierung der deutschen Nachkriegszeit, München 1990, S.

113-130, S. 114.

Der verwässerte Verfassungsanspruch

4


Geschlechter zueinander.7 So musste Ute Frevert in einem drei Jahre später

veröffentlichten Essay feststellen, dass ,,frauengeschichtliche Forschungen zu

dieser Periode unserer Geschichte noch ganz am Anfang" stünden.8

Erst Ende der siebziger und verstärkt in den achtziger Jahren des 20.

Jahrhunderts war es, angestoßen von der Neuen Frauenbewegung, in der

Wissenschaft zu einer Thematisierung der Stellung der Frau in der jüngeren

deutschen Geschichte gekommen.9 Fast alle in diesem Zeitraum entstandenen

Arbeiten sind von einer, wohl die Heftigkeit der zeitgenössischen Debatten

widerspiegelnden, persönlichen Betroffenheit gekennzeichnet und lassen

streckenweise die nötige professionelle Zurückhaltung vermissen. Dennoch ist

hier von den feministischen Wissenschaftlerinnen wichtige Arbeit geleistet

worden.

Karin Jurczyk weist als erste auf die nicht unerhebliche Rolle der von

konservativen Traditionalisten geführten Regierung Adenauer bei der

Verzögerung von Gesetzgebungsverfahren hin, welche die Stellung der Frauen

im öffentlich-rechtlichen Bereich verbessern sollten.10 Ines Reich-Hilweg

kommt das Verdienst zu, die bis dahin in der Forschung ignorierte Diskussion

um die Entstehung des Gleichberechtigungsartikels untersucht und die von

Frauenverbänden an den Parlamentarischen Rat gerichteten Eingaben aus dem

Dunkel der Archive hervorgeholt zu haben.11 Mit ihrer Dissertation aus dem

Jahre 1990 versucht Barbara Böttger eine Biographie Elisabeth Selberts mit

einer Darstellung der Geschichte der Frauenbewegung zu verbinden. Die

Arbeit nimmt für sich selbst in Anspruch neben einer noch ausstehenden

angemessen Würdigung der Person Selberts ,,eine Lücke nicht nur in der

Frauen-, sondern auch in der deutschen Verfassungsgeschichte" zu schließen.12

Dieses Unterfangen ist ihr durchaus gelungen, wenn auch die von ihr

7 Werner Abelshauser, Die langen fünfziger Jahre. Wirtschaft und Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland

1949-1966, Düsseldorf 1987, S. 15: ,,Die langen fünfziger Jahre [...] sind für die Geschichtsschreibung noch

Neuland."

8 Frevert (wie Anm. 6), S. 113.

9 Zu Beginn der achtziger Jahre fanden feministische Wissenschaftlerinnen um Annette Kuhn und Doris

Schubert in der Buchreihe ,,Geschichtsdidaktik" ihr Forum, vgl. Annette Kuhn (Hrsg.), Frauen in der Geschichte,

Düsseldorf 1979ff.

10 Karin Jurczyk, Frauenarbeit und Frauenrolle. Zum Zusammenhang von Familienpolitik und

Frauenerwerbstätigkeit in Deutschland 1918-1975, 2. Aufl., Frankfurt a. M. 1977, S. 89-105.

11 Ines Reich-Hilweg, Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Gleichberechtigungsgrundsatz (Art. 3 Abs.

2 GG) in der parlamentarischen Auseinandersetzung 1948-1953 und der Rechtssprechung des

Bundesverfassungsgesetzes 1953-1975, Frankfurt a.M. 1979.

12 Barbara Böttger, Das Recht auf Gleichheit und Differenz. Elisabeth Selbert und der Kampf der Frauen um Art.

3,2 GG, Münster 1990.

Der verwässerte Verfassungsanspruch

5


betriebene ,,Heldinnenverehrung" oftmals Züge einer überkommenen

Personengeschichtsschreibung trägt.

Einen auf breiter Quellenbasis basierenden Beitrag lieferte 1994 mit Klaus-

Jörg Ruhl ein ausgewiesener Kenner der Materie.13 Ruhl thematisiert die

Stellung der erwerbstätigen Frau, die sich im Spannungsfeld von konservativer,

ideologisch hochgradig aufgeladener Familienpolitik einerseits und

Bedürfnissen der Wirtschaft andererseits bewegen musste, widmet aber auch

der Entstehung des Gleichberechtigungsartikels und der Familienrechtsreform

einen umfassendes Kapitel. Aus dem anglophonen Raum stammt mit dem

Werk Robert G. Moellers eine fundierte und umfassende Darstellung der

Situation der Frauen in der deutschen Nachkriegsgesellschaft.14 Ute Gerhards

umfangreicher Sammelband zur rechtlichen Stellung der Frau aus dem Jahre

1997, dessen Blickwinkel von der Frühen Neuzeit bis in die Mitte der 1990er

Jahre reicht, füllt eine Lücke in der Rechtsgeschichte und bündelt die

Erkenntnisse, die bisher nur durch Arbeiten von ,,Außenseitern, Einzelstudien,

Kuriosa der Rechtsgeschichte oder eben vorwiegend Spezialfragen des

Familienrechts" Behandlung erfahren haben.15

Somit ist für den Stand der Forschung festzuhalten, dass die wissenschaftliche

Diskussion nach Jahrzehnten der Vernachlässigung der geschlechterpolitischen

Perspektive der Ära Adenauer spätestens seit den 1990ern nicht mehr um die,

zunehmend mit tagespolitischem Gehalt aufgeladene, Thematik

umhinkommt.16

13 Ruhl (wie Anm. 4). Ruhl hatte, quasi als Vorarbeit zu seiner Studie, zwei Quellenbände herausgegeben, die

sich mit der Situation der Frauen in der Nachkriegszeit und der Ära Adenauer beschäftigen, vgl. Klaus-Jörg Ruhl

(Hrsg.), Unsere verlorenen Jahre. Frauenalltag in Kriegs- und Nachkriegszeit 1939-1949, Darmstadt 1985; ders.,

Frauen in der Nachkriegszeit 1945-1963, München 1988.

14 Robert G. Moeller, Protecting Motherhood. Women and the Family in Politics of Postwar West Germany,

Berkeley 1993. Auch in deutscher Übersetzung erschienen: Geschützte Mütter. Frauen und Familien in der

westdeutschen Nachkriegspolitik, München 1997.

15 Ute Gerhard, Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, München 1997.

16 Exemplarisch vgl. Kathrin Schäfgen, Frauen- und Familienpolitik, in: Clemens Burrichter; Detlef Nakath;

Gerd-Rüdiger Stephan (Hrsg.), Deutsche Zeitgeschichte von 1945 bis 2000. Gesellschaft, Staat, Politik. Ein

Handbuch, Berlin 2006, S. 852-893.

Der verwässerte Verfassungsanspruch

6



Comments

No comments yet

Add Comment
Your comment is reviewed before being published

Other users also were interested in the following titles:

Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit

Author: Claudia Nickel
Presentations, Models, Tutorials, Instructions, 2006 Download as PDF-file for 4,99 EUR

Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens

Author: Maik Philipp
Presentations, Models, Tutorials, Instructions, 2004 Download as PDF-file for 5,99 EUR

This text can be quoted and accessed from this url:

http://www.grin.com/e-book/128954/der-verwaesserte-verfassungsanspruch
please wait Please wait